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Grundrente: Wer Anspruch hat und wie sich die Höhe berechnet

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 24. Juli 2026

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es in Deutschland die Grundrente. Sie soll verhindern, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, im Alter in die Altersarmut rutschen. Doch wer hat tatsächlich Anspruch darauf, wie berechnet sich die Höhe, und muss man den Zuschlag versteuern? Dieser Beitrag erklärt den Mechanismus verständlich.

Was die Grundrente eigentlich ist

Bei der Grundrente handelt es sich nicht um eine eigenständige neue Rente, sondern um einen Zuschlag zur bestehenden Rente. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt also nicht eine zusätzliche Zahlung neben seiner Rente, sondern seine reguläre Rente wird um einen bestimmten Betrag aufgestockt.

Welche Voraussetzungen gelten für den Anspruch

Damit überhaupt ein Anspruch auf die Grundrente entsteht, mussten Sie mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten vorweisen. Den vollen Zuschlag gibt es allerdings erst ab 35 Jahren. Wer zwischen 33 und 35 Jahren liegt, erhält einen anteiligen, gestaffelten Zuschlag. Dabei zählen nicht nur Jahre einer klassischen Erwerbstätigkeit: Auch Zeiten, in denen Sie Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden auf diese Mindestversicherungszeit angerechnet.

Zusätzlich kommt es auf den Verdienst in diesen Jahren an. Nur Beitragsjahre zählen für die Berechnung der Grundrente, in denen der Lohn mindestens 30 Prozent und höchstens 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes betrug. Wer in einem Jahr also deutlich unter oder deutlich über diesem Korridor verdient hat, dessen Jahr fließt nicht in die Berechnung ein. Für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege wird unterstellt, dass in dieser Zeit der Durchschnittsverdienst erzielt wurde, auch wenn tatsächlich kein Einkommen vorhanden war.

Ein Beispiel aus dem Jahr 2021 verdeutlicht das Prinzip: Der durchschnittliche Monatsverdienst lag 2021 bei 3.462 Euro brutto. Damit ein Jahr für die Grundrente berücksichtigt werden konnte, musste der Verdienst in diesem Jahr also mindestens 30 Prozent davon betragen haben, also 1.038 Euro brutto. Diese Prozentgrenzen sind der eigentliche Mechanismus. Der konkrete Euro-Betrag von 1.038 Euro galt jedoch nur für das Jahr 2021 und wird jährlich neu berechnet, weil sich der Durchschnittsverdienst von Jahr zu Jahr ändert.

Nach den Angaben im zugrunde liegenden Video betraf die Grundrente zum damaligen Zeitpunkt rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner.

Wie hoch die Grundrente ausfiel (Stand 2021)

Wie hoch der Zuschlag konkret ausfällt, hängt vom individuellen Verdienst während der maßgeblichen Beitragsjahre ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rechnete für 2021 mit einer durchschnittlichen Höhe von 75 Euro brutto im Monat. Der maximal mögliche Zuschlag lag bei 418 Euro brutto. Diese Beträge stammen aus dem Jahr 2021 und wurden seither angepasst, da Rentenwerte regelmäßig fortgeschrieben werden. Wer die aktuelle Höhe wissen möchte, sollte die jeweils aktuellen Werte der Deutschen Rentenversicherung heranziehen.

Wie das eigene Einkommen angerechnet wird

Bei der Grundrente handelt es sich um eine einkommensgeprüfte Leistung. Das bedeutet, dass weitere Einkünfte auf den Zuschlag angerechnet werden. Dazu zählten laut dem Video weitere Renteneinkünfte wie Altersrente oder Witwenrente, sonstiges zu versteuerndes Einkommen, ausländische Einkünfte sowie Kapitaleinkünfte.

Die Anrechnung erfolgte 2021 in drei Stufen: Bis zu einem Einkommen von 1.250 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 1.950 Euro bei Verheirateten gab es den vollen Zuschlag ohne Abzüge. Lag das Einkommen darüber, wurde es bis zu einer weiteren Grenze von 1.600 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 2.300 Euro bei Verheirateten zu 60 Prozent angerechnet. Oberhalb dieser Grenzen erfolgte die Anrechnung zu 100 Prozent. Auch hier gilt: Die konkreten Euro-Beträge waren der Stand 2021, das Prinzip einer stufenweisen Einkommensanrechnung mit steigendem Anrechnungssatz ist jedoch der dauerhafte Mechanismus dahinter.

Antrag und Besteuerung

Ein gesonderter Antrag war für die Grundrente nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüfte automatisch, ob ein Anspruch besteht. War dies der Fall, erhielten Berechtigte automatisch sowohl den entsprechenden Bescheid als auch die Auszahlung des Zuschlags.

Steuerlich wird die Grundrente wie andere Renteneinkünfte behandelt: Sie zählt zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Steuer fällt aber erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, also die Rente nach Abzug des persönlichen Rentenfreibetrags, der Pauschalen sowie der Kranken- und Pflegebeiträge. 2021 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.744 Euro, für Verheiratete beim doppelten Betrag. Eine Steuererklärung kann schon früher Pflicht sein, nämlich sobald der steuerpflichtige Teil der Rente nach Abzug von 102 Euro über dem Grundfreibetrag liegt. Auch der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst, sodass für die Gegenwart die jeweils aktuellen Werte gelten.

Fazit

Die Grundrente ist kein Selbstläufer, sondern ein Zuschlag, der an klare Voraussetzungen geknüpft ist: eine ausreichend lange Versicherungszeit, ein Verdienst innerhalb eines bestimmten Korridors sowie eine Einkommensprüfung. Die konkreten Euro-Beträge, etwa bei der Höhe des Zuschlags oder den Einkommensgrenzen, stammen aus dem Jahr 2021 und haben sich seither verändert. Wer wissen möchte, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, muss selbst nichts beantragen, da die Prüfung automatisch durch die Rentenversicherung erfolgt.

Korrigiert am 9. Oktober 2026: Der Abschnitt zur Besteuerung trennt jetzt Steuer und Erklärungspflicht. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 24. Juli 2026.