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Grundsicherung im Alter: Anspruch, Bedarf und Anrechnung erklärt

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 24. Juli 2026

Reichen die eigenen Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, gibt es in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung soll bedürftigen Menschen ein Auskommen sichern, das dem Sozialhilferecht entspricht. Wie die Grundsicherung funktioniert, wer sie beantragen kann und wie Einkommen und Vermögen dabei berücksichtigt werden, erklärt dieser Beitrag.

Was die Grundsicherung im Alter ist

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine Leistung, die inhaltlich weitgehend der Sozialhilfe entspricht. Ein wichtiger Unterschied besteht beim sogenannten Rückgriff auf Angehörige: Anders als bei der klassischen Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung grundsätzlich nicht auf das Einkommen der eigenen Kinder oder Eltern zugegriffen. Erst wenn Kinder oder Eltern über ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen, kann eine Beteiligung relevant werden, für die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen spielt diese Grenze in der Praxis also keine Rolle. Wer bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss sich vom Bezug der Grundsicherung ebenfalls nicht abhalten lassen, denn beide Leistungen schließen sich nicht aus.

Wer Anspruch auf Grundsicherung hat

Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben bedürftige Personen, die entweder die für sie geltende gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Bewilligt wird die Leistung vor allem dann, wenn das Einkommen oder Vermögen so gering ist, dass der Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig gedeckt werden kann. Zudem muss ein Wohnsitz in Deutschland vorliegen.

Als grobe Orientierung galt zum Zeitpunkt des zugrunde liegenden Videos (2022) eine Faustregel: Lag das Gesamteinkommen unter etwa 924 Euro monatlich, lohnte sich eine Prüfung des Anspruchs. Dieser Wert ist Stand 2022 und dient nur als Hinweis, dass sich eine Prüfung bei niedrigem Einkommen lohnen kann.

Wichtig für den Anspruch ist außerdem, dass die individuelle Altersgrenze für die Regelaltersrente bereits erreicht wurde. Diese Altersgrenze wird je nach Geburtsjahrgang stufenweise angehoben und liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, kommt für die Grundsicherung im Alter grundsätzlich nicht infrage, auch wenn eine finanzielle Notlage besteht.

Keine Grundsicherung erhält, wer die eigene Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, etwa durch verschenktes oder leichtfertig verlorenes Vermögen ohne Altersvorsorge. Ebenfalls ausgeschlossen ist, wer im Ausland wohnt oder in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht.

Wie sich der Bedarf zusammensetzt

Die Grundsicherung deckt bestimmte, regelmäßig entstehende Kosten des täglichen Lebens ab. Dazu zählen der notwendige Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bestimmte Vorsorgebeiträge sowie in Einzelfällen ein Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen und Hilfen in Sonderfällen.

Der notwendige Lebensunterhalt wird über die sogenannte Regelbedarfsstufe sichergestellt. Je nach Familienstand und Haushaltsführung gibt es drei unterschiedlich hohe Regelbedarfsstufen. Alleinstehende und Alleinerziehende, die einen eigenen Haushalt führen, erhielten laut dem zugrunde liegenden Video ab dem 1. Januar 2022 monatlich 449 Euro nach der Regelbedarfsstufe 1. Aus diesem Betrag sollen sowohl regelmäßige als auch einmalige Ausgaben des täglichen Lebens finanziert werden, etwa für Lebensmittel, Bekleidung, Reparaturen, Instandhaltung sowie Haushaltsgeräte. Da Regelbedarfsstufen jährlich angepasst werden, ist dieser Betrag ausschließlich als Stand 2022 zu verstehen. Für die aktuell gültige Höhe sollten die jeweils neuesten Werte herangezogen werden.

Für die Unterkunft werden die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten berücksichtigt, etwa Miete, Nebenkosten und Heizung. Was als angemessen gilt, entscheidet der zuständige Sozialhilfeträger anhand des örtlichen Mietspiegels. Leben mehrere Personen in einer Haushaltsgemeinschaft, werden die Kosten anteilig pro Person berücksichtigt. Bei Wohneigentum gelten abweichende Regeln: Hier können zum Beispiel Kreditzinsen, Steuern, Gebühren oder notwendige Reparaturkosten berücksichtigt werden. Wer in einem Alters- oder Pflegeheim lebt, dem wird die Warmmiete eines Einpersonenhaushalts angerechnet.

Angemessene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören ebenfalls zum Bedarf. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden dabei stets berücksichtigt, bei einer privaten Versicherung kommt es auf Beitragshöhe und versicherte Leistungen an. Wer bereits eine Rente bezieht, muss keine doppelte Berücksichtigung befürchten: Die Beiträge werden entweder als Bedarf erfasst oder bereits vom Einkommen abgezogen, etwa wenn die Nettorente als Einkommen angesetzt wird.

Ob und in welcher Höhe insgesamt ein Anspruch besteht, hängt davon ab, wie stark vorhandenes Einkommen und Vermögen diesen Bedarf bereits abdecken. Übersteigt das eigene Einkommen, etwa aus einer Rente, den ermittelten Bedarf, entsteht kein oder nur ein anteiliger Anspruch. Erst wenn Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichen, wird die Differenz durch die Grundsicherung ausgeglichen.

Wie die Grundsicherung beantragt wird und Abgrenzung zu anderen Leistungen

Die Grundsicherung wird bei der zuständigen Sozialbehörde beantragt, in der Regel beim örtlichen Sozialamt beziehungsweise Grundsicherungsamt. Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, sollte eine Prüfung nicht scheuen, insbesondere wenn das monatliche Gesamteinkommen niedrig ausfällt.

Von der klassischen Sozialhilfe unterscheidet sich die Grundsicherung im Alter vor allem dadurch, dass Kinder und Eltern der Antragstellenden in der Regel finanziell nicht herangezogen werden. Für erwerbsfähige Personen unterhalb der Regelaltersgrenze, die nicht dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, kommen andere Leistungen wie das Bürgergeld in Betracht, nicht die Grundsicherung im Alter.

Fazit

Die Grundsicherung im Alter soll bedürftigen Menschen ein würdiges Auskommen sichern, wenn Rente, sonstiges Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen. Der Anspruch hängt von der erreichten Altersgrenze beziehungsweise voller Erwerbsminderung, dem Wohnsitz in Deutschland sowie der individuellen Bedürftigkeit ab. Die konkreten Beträge zu Regelbedarf und Einkommensgrenzen stammen aus dem Jahr 2022 und werden jährlich angepasst, das dahinterliegende Prinzip der Bedarfsermittlung und Anrechnung bleibt jedoch dauerhaft bestehen. Wer unsicher ist, ob ein Anspruch besteht, sollte sich beim zuständigen Sozialamt beraten lassen.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 24. Juli 2026.