250 Euro zu viel: Wie private Portale Rentnern amtliche Leistungen teuer verkaufen
Für die Ummeldung Ihres Autos verlangt die Zulassungsstelle in der Regel 50 bis 70 Euro. Ein privates Portal im Internet will für genau dieselbe Ummeldung 249,99 Euro. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt diese beiden Zahlen einander gegenüber, und nach ihrer Erfahrung haben bereits viele Menschen den überhöhten Preis bezahlt, ohne es zu merken.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, welche Portale die Verbraucherzentralen aktuell öffentlich benennen, woran Sie ein solches Portal erkennen, bevor Sie zahlen, und was Sie tun können, wenn Sie schon gezahlt haben.
Es geht dabei ausnahmsweise nicht um den Staat als Gegner. Es ist genau andersherum: Die Behörde ist hier die günstige, oft sogar kostenlose Lösung. Das Problem sind private Firmen, die sich im Internet den Anschein einer amtlichen Stelle geben und dafür kassieren, was bei der echten Behörde nichts oder nur einen Bruchteil kostet.
So funktioniert die Falle
Der Ablauf ist fast immer derselbe: Sie geben bei Google einen Suchbegriff ein, etwa “Auto ummelden”, “Rentenauskunft” oder “Wohngeld beantragen”. Der oberste Treffer ist farblich hervorgehoben und trägt ein kleines Wort: Anzeige. Viele übersehen dieses Wort, klicken und landen auf der Seite eines privaten Anbieters, nicht bei der Behörde.
Gerade wer selten online unterwegs ist, hält eine bunt gestaltete private Seite schnell für vertrauenswürdiger als die schlichte Behördenseite. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen listet in einer laufend aktualisierten Übersicht bereits über 50 solcher Portale.
Vier Beispiele mit echten Preisen
| Leistung | Privates Portal verlangt | Bei der Behörde |
|---|---|---|
| Rentenauskunft | 29,90 Euro | kostenlos, ab 55 Jahren sogar automatisch einmal im Jahr |
| Kfz-Ummeldung | 249,99 Euro | meist 50 bis 70 Euro |
| Wohngeld-Erstantrag | rund 49,99 Euro | kostenlos |
| Grundbuchauszug | 29,90 Euro zusätzlich zur amtlichen Gebühr | 10 bis 20 Euro beim Amtsgericht |
Die Namen der betreffenden Portale nennen die Verbraucherzentralen öffentlich: rentnerauskunft.de, kfzamt.de, wohngeldheld.de und grundbuchplattform.de. Wir verlinken sie hier bewusst nicht.
Ein Sonderfall, bei dem sich die Rechtslage geändert hat
Ein genauer Blick auf rentnerauskunft.de lohnt sich, denn dort kommt es auf den Zeitpunkt Ihrer Zahlung an.
Bis Anfang April 2026 trug der Bestellbutton auf dieser Seite die Beschriftung “Anfordern”. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat den Betreiber deswegen abgemahnt, und nach ihrer rechtlichen Einschätzung kommt mit einem so beschrifteten Button wahrscheinlich gar kein wirksamer Vertrag zustande. Wer in diesem Zeitraum gezahlt hat, kann die Zahlung nach dieser Einschätzung direkt als grundlos zurückfordern, eine Widerrufsfrist spielt dabei keine Rolle.
Nach der Abmahnung hat der Betreiber den Button umgestellt, seither steht dort “Kostenpflichtig bestellen”. Wer seither gezahlt hat, hat nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburg wahrscheinlich einen wirksamen Vertrag geschlossen. Dann hilft der Weg über das Widerrufsrecht.
Zwei rechtliche Hebel, die Ihnen helfen
Die Buttonlösung nach § 312j BGB. Ein Online-Vertrag mit Zahlungspflicht kommt nur zustande, wenn der Bestellbutton eindeutig beschriftet ist, zum Beispiel mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen”. Fehlt diese eindeutige Beschriftung, ist rechtlich gar kein Vertrag entstanden, ganz unabhängig von jeder Frist.
Die verlängerte Widerrufsfrist. Normalerweise haben Sie 14 Tage Zeit für den Widerruf. Fehlt aber die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich diese Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Wer also schon vor längerer Zeit gezahlt und nie eine ordentliche Belehrung erhalten hat, kann in vielen Fällen immer noch widerrufen.
Woran Sie ein solches Portal erkennen
- Ist der Treffer als Anzeige markiert? Dann ist es Werbung, keine amtliche Stelle.
- Wie lautet die Internetadresse? Echte Behörden nutzen Endungen wie bund.de oder den Namen Ihrer Stadt, nicht irgendeine beliebige kommerzielle Adresse.
- Was steht im Impressum? Findet sich dort eine private Firma, oft mit Sitz im Ausland, ist Vorsicht angebracht.
- Wann wird der Preis sichtbar? Erscheint er erst spät im Bestellvorgang, statt klar neben dem Button zu stehen, ist das ein Warnsignal.
- Bei Nachsende- oder Meldeservices: Dort verstecken sich teilweise wiederkehrende Abbuchungen, obwohl die amtliche Leistung nur ein einmaliger Vorgang ist.
Wie schnell sich das summiert: das Beispiel von Alfred
Alfred ist 72 und war früher Kfz-Mechaniker. Er zieht in die Nähe seiner Tochter und braucht dafür innerhalb weniger Wochen mehrere Dokumente.
| Was Alfred brauchte | Gezahlt an das Portal | Amtlich |
|---|---|---|
| Rentenauskunft | 29,90 Euro | kostenlos |
| Grundbuchauszug | 29,90 Euro Aufschlag | 10 bis 20 Euro |
| Kfz-Ummeldung | 249,99 Euro | 50 bis 70 Euro |
| Wohngeldantrag | 49,99 Euro | kostenlos |
| Summe | 359,78 Euro | 60 bis 90 Euro |
Alfred zahlt damit mindestens rund 290 Euro mehr, als nötig gewesen wäre. Je nachdem, welche amtliche Gebühr an seinem Wohnort genau anfällt, kann die Bandbreite auch bis etwa 310 Euro reichen.
Sie haben schon gezahlt? Das können Sie tun
Widersprechen Sie der Forderung zunächst schriftlich. In der Praxis üblich ist eine Fristsetzung von 14 Tagen. Für das Geld selbst kommt es darauf an, wie Sie bezahlt haben:
| Zahlungsweg | Ihre Frist |
|---|---|
| Lastschrift (mit erteiltem Mandat) | 8 Wochen, Rückbuchung ohne jede Begründung |
| Kreditkarte | je nach Kartennetz bis zu 120 Tage nach der Buchung (Chargeback über Ihre Bank) |
| PayPal | 180 Tage Käuferschutz ab Zahlungsdatum |
Reagiert das Portal auf Ihren Widerspruch nicht, hilft Ihnen die zuständige Verbraucherzentrale weiter, notfalls auch die kostenfreie Universalschlichtungsstelle des Bundes.
Die richtigen Adressen
Damit Sie gar nicht erst in diese Falle laufen:
- Rentenauskunft und Kontenklärung: das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 oder der amtliche Online-Zugang unter eservice-drv.de.
- Führungszeugnis: das amtliche Bundesportal fuehrungszeugnis.bund.de, einheitliche Gebühr 13 Euro, für ehrenamtliche Tätigkeiten sogar kostenlos.
- Steuerformulare: das offizielle, kostenlose Portal Elster.
- Kfz-Ummeldung: die Zulassungsstelle Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
- Wohngeld und Grundsicherung im Alter: die Wohngeldstelle beziehungsweise das Sozialamt an Ihrem Wohnort.
Für all diese Leistungen zahlen Sie bei der richtigen Stelle nichts oder nur die tatsächliche amtliche Gebühr, keinen Cent mehr.
Das Fazit
Die Behörde ist in diesem Fall der günstigste Weg, teilweise sogar kostenlos. Das Problem sind private Firmen, die sich den Anschein einer Behörde geben und darauf setzen, dass Sie im Alltagsstress nicht genau hinschauen. Ein einziger Klick auf eine Anzeige kann Sie mehrere Hundert Euro kosten, wie das Beispiel von Alfred zeigt.
Prüfen Sie deshalb bei jedem amtlichen Anliegen zuerst die echte Behördenseite, bevor Sie auf den ersten Google-Treffer klicken. Und wer schon gezahlt hat, hat oft noch die Möglichkeit, sein Geld zurückzufordern.
Rechtsstand: 1. August 2026. Die genannten Preise der privaten Portale stammen aus den Übersichten der Verbraucherzentralen und der Prüfung der Anbieterseiten; amtliche Gebühren können je nach Wohnort abweichen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.