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Rentenabschläge ausgleichen: Warum aus 13 Jahren über 22 werden

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 11. August 2026

13 Jahre. So schnell soll sich laut aktueller Berichterstattung eine Ausgleichszahlung gegen Rentenabschläge amortisieren. Die Zahl stimmt rein rechnerisch, und sie erzählt trotzdem nur die halbe Geschichte: Steuern auf die höhere Rente sind darin nicht eingepreist. Wer ehrlich nachrechnet, landet bei über 22 Jahren.

Und es gibt eine zweite Sache, die kaum ein Ratgeber erwähnt: Auch wer seine Frührente längst bezieht, kann noch nachzahlen und die Kürzung im Nachhinein aufholen.

Wie der Ausgleich funktioniert

Wer mindestens 35 Beitragsjahre hat, kann vorzeitig in Rente gehen, dann allerdings mit Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente früher beginnt. Bei vier Jahren, also 48 Monaten, sind das maximal 14,4 Prozent, und diese Kürzung gilt lebenslang.

Genau diese Kürzung lässt sich durch eine freiwillige Zahlung an die Deutsche Rentenversicherung ausgleichen, geregelt in § 187a SGB VI.

Der erste Schritt ist ein Antrag auf Auskunft, möglich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr über das Formular V0210. Die Rentenversicherung nennt Ihnen dann die genaue Summe für einen vollständigen Ausgleich.

Übrigens haben Sie diesen Hinweis wahrscheinlich schon einmal bekommen. Die Rentenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, mit der letzten Renteninformation vor Ihrem 50. Geburtstag darauf hinzuweisen. Die meisten überlesen diesen Satz.

Der Punkt, der für viele der wichtigste sein dürfte: Nach dem Gesetzeswortlaut bleibt die Ausgleichszahlung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich, auch wenn die vorgezogene Rente bereits läuft. Wer mit 60, 63 oder 64 schon in der Frührente steckt, ist nicht zu spät dran. Die Verfahrensschritte im Einzelfall klären Sie am besten direkt mit der Rentenversicherung oder einem Rentenberater, aber die Tür ist offen.

Der Fall Uwe, komplett durchgerechnet

Uwe ist Jahrgang 1966, heute 60 Jahre alt, gelernter Industriemechaniker, seit 1985 durchgehend im Beruf. 44 Versicherungsjahre, 44 Entgeltpunkte. Er will 2029 mit 63 aufhören, vier Jahre vor seiner Regelaltersgrenze von 67. Das ist die maximale Vorverlegung, der Abschlag liegt bei den vollen 14,4 Prozent.

Rechnung Monatsrente
ohne Ausgleich 44 Punkte × Zugangsfaktor 0,856 × 42,52 Euro 1.601,47 Euro
mit vollem Ausgleich 44 Punkte × 1,0 × 42,52 Euro 1.870,88 Euro
Zugewinn brutto 269,41 Euro

Was das kostet, hängt vom Umrechnungsfaktor der Rentenversicherung ab. In der Größenordnung sind es rund 71.500 Euro. Diese Zahl ist eine Modellrechnung: Der Beitragsaufwand nach § 187a SGB VI folgt einer eigenen Formel, in die auch die Hinterbliebenenversorgung einfließt, er entspricht also nicht einfach dem Preis für freiwillige Beiträge. Die verbindliche Summe nennt ausschließlich die Rentenversicherung nach Ihrer individuellen Auskunft.

Erst die Steuer macht die Rechnung ehrlich

Uwe wird mit seiner Frau gemeinsam veranlagt und streckt die Zahlung über drei Jahre, rund 23.800 Euro pro Jahr als Sonderausgabe.

Betrag
Kosten brutto 71.500 Euro
Steuerersparnis bei 30 Prozent Grenzsteuersatz 21.450 Euro
Kosten netto 50.050 Euro

Und der monatliche Gewinn schrumpft auf der anderen Seite genauso:

Betrag
Zugewinn brutto 269,41 Euro
minus Kranken- und Pflegeversicherung, 12,35 Prozent 33,27 Euro
minus Steuer, 22 Prozent auf 85,5 Prozent steuerpflichtigen Anteil 50,68 Euro
Zugewinn netto 185 Euro

50.050 Euro geteilt durch 185 Euro ergibt 271 Monate, also 22,5 Jahre. Uwe wäre erst mit rund 85 Jahren am Break-even, nicht mit 76, wie es die 13-Jahre-Rechnung suggeriert.

Der Unterschied liegt nicht an einem Rechenfehler. Jene Rechnung blendet die Steuer im Rentenbezug aus und unterstellt eine über Jahrzehnte durchgehaltene Rentensteigerung von 2 Prozent. Beide Rechenwege sind in sich schlüssig, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen.

Bei Privatversicherten sieht es besser aus

Angelika hat dieselben Ausgangswerte wie Uwe, ist aber privat krankenversichert. Ihre Prämie hängt nicht von der Rentenhöhe ab. Dafür bekommt sie von der Rentenversicherung einen Zuschuss von 8,75 Prozent auf ihren Rentenzugewinn, zusätzlich ausgezahlt.

Uwe, gesetzlich Angelika, privat
Zugewinn netto im Monat 185 Euro 238 Euro
Amortisation 271 Monate, 22,5 Jahre 211 Monate, 17,5 Jahre
Break-even mit etwa 85 Jahren 80 Jahren

Rund 53 Euro mehr im Monat verschieben den Zeitpunkt um fünf Jahre.

Vier Fallstricke

Das eingezahlte Geld ist kein Sparguthaben. Es gibt keine Kapitalauszahlung, nur eine dauerhaft höhere Rente, ohne Zugriff im Notfall.

Wer einzahlt und die Frührente dann doch nicht antritt, verliert nichts. Zurück gibt es das Geld nicht, aber die eingezahlten Punkte bleiben erhalten und erhöhen die Rente ganz normal, egal wann sie beginnt.

Der Punktpreis aus Ihrer Auskunft gilt nur drei Monate. Wer über mehrere Jahre streckt, zahlt für spätere Raten meist mehr, weil der Preis jedes Jahr steigt.

Bei einer Abfindung kann sich der Arbeitgeber beteiligen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber die Hälfte seines Anteils bleibt dann steuer- und sozialabgabenfrei.

Zur politischen Lage

§ 187a ist geltendes Recht und uneingeschränkt nutzbar. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, bestimmte abschlagsfreie Rentenwege abzuschaffen. Das ist eine Empfehlung, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Der hier besprochene Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitiger Rente ab 35 Beitragsjahren ist von dieser Debatte nicht betroffen.

Zur Einordnung: Zwischen 2015 und 2019 stieg die Zahl der Nutzer von rund 1.500 auf rund 26.000, fast das Siebzehnfache. Neuere bestätigte Zahlen gibt es nicht, aber schon dieser Sprung zeigt, dass der Weg längst kein Geheimtipp mehr ist.

Das Wichtigste zum Schluss

Der Ausgleich funktioniert, er ist geltendes Recht, und er lohnt sich für viele, vor allem bei entsprechender Lebenserwartung und bei privater Krankenversicherung. Ein Selbstläufer ist er nicht.

Die ehrlichste Rechnung lautet: Wenn Sie keinen zwingenden gesundheitlichen oder familiären Grund für den früheren Ausstieg haben, fahren Sie finanziell meist besser, wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Die Ausgleichszahlung neutralisiert nur die Kürzung, sie ersetzt nicht die vier fehlenden Beitragsjahre.

Wer aber aus gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen früher aufhören will oder muss, für den ist dies eine der wenigen Stellschrauben, die wirklich in der eigenen Hand liegen. Wer schwerbehindert ist, sollte zusätzlich die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen prüfen, dort entfällt der Abschlag teilweise ohne Zahlung.

Und falls Sie selbst schon länger Rente beziehen und das Thema für Sie zu spät kommt: Geben Sie es weiter. Ihre Kinder oder jüngeren Geschwister zwischen 50 und Mitte 60 stehen genau vor dieser Entscheidung und wissen oft nicht, dass es diesen Weg gibt.

Rechtsstand: 11. August 2026. Alle Beträge sind Modellrechnungen mit dem Rentenwert von 42,52 Euro und angenommenen Steuersätzen; die verbindliche Ausgleichssumme nennt allein die Deutsche Rentenversicherung nach individueller Auskunft. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Renten- oder Steuerberatung. Kostenlose Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung selbst an.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 11. August 2026.