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Altersvorsorgedepot 2027: Bei 1 Prozent Kosten fehlen Ihren Enkeln rund 80.000 Euro

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 13. Oktober 2026

Seit dem 13. Oktober 2026 wirbt der Neobroker Trade Republic mit einem Altersvorsorgedepot ohne Gebühren. Was Kosten ausmachen, zeigt sich allerdings erst über Jahrzehnte: Ein Depot mit 1 Prozent Jahreskosten kann eine 25-Jährige über 40 Jahre rund 80.000 Euro kosten, verglichen mit einem Depot ohne Kosten. Das ist mehr als das Dreifache der 21.600 Euro Zulagen, die der Staat ihr in dieser Zeit einzahlt. Wer dagegen mit 60 einsteigt, verliert durch dieselben Kosten nur rund 300 Euro.

Wer schon eine volle Altersrente bezieht, bekommt keine eigene Zulage. Für Rentnerinnen und Rentner zählt das Depot trotzdem, wenn Kinder oder Enkel über ein Angebot entscheiden. Dieser Beitrag rechnet drei Fälle nach Alter durch und zeigt, was Großeltern rechtlich sicher tun können.

Was das Altersvorsorgedepot ist und wann es startet

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 156). Die neue Förderung und das neue Depot starten am 1. Januar 2027. Für neue Verträge löst die neue Förderung dann die bisherige Riester-Förderung ab. Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter.

Förderberechtigte bekommen auf ihre Einzahlungen eine Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro im Jahr und 25 Prozent auf den Rest bis 1.800 Euro. Wer 150 Euro im Monat einzahlt, also 1.800 Euro im Jahr, erhält 540 Euro Zulage. Das sind 30 Prozent auf den eigenen Beitrag.

Die Zertifizierung der Produkte stand Mitte Oktober 2026 noch aus. Stiftung Warentest sieht keinen Grund zur Eile. Die Zulage für 2027 lässt sich auch bei einem späteren Einstieg für das ganze Jahr holen, wenn der Jahresbeitrag noch 2027 eingezahlt wird.

Was hinter dem Gratis-Versprechen steckt

Trade Republic wirbt mit keiner Depotgebühr, kostenlosen Sparplänen und keinen Fondskosten bei mehr als 50 ETFs von BlackRock, DWS und Vanguard. Die Fondskosten werden dabei erstattet. Das Unternehmen spricht von einem langfristigen Angebot, eine feste Zusage im Vertrag ist bislang nicht bekannt.

Andere Anbieter ziehen nach, mehrere davon befristet. Scalable Capital übernimmt die Fondskosten für ausgewählte ETFs im Standarddepot bis Ende 2027. Smartbroker erstattet sie drei Jahre lang, bei Standarddepots mit bestimmten Welt-ETFs. Die Deka, das Wertpapierhaus der Sparkassen, wirbt für ihr Standarddepot mit 0,1 Prozent im Jahr. Die Namen zeigen nur die Spannbreite der Angebote, eine Empfehlung ist damit nicht verbunden.

Endet ein befristetes Angebot, kostet auch der Wechsel: Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Jahren nach Abschluss bis zu 150 Euro verlangen.

Drei Rechnungen: Was die Kosten je nach Alter ausmachen

Alle drei Beispielpersonen zahlen 150 Euro im Monat ein und bekommen 540 Euro Zulage im Jahr. Angenommen sind 6 Prozent Rendite im Jahr vor Kosten, eingezahlt wird bis 65. Das ist eine Annahme, keine Garantie. Kurse schwanken.

Person Sparzeit Endwert ohne Kosten Endwert bei 1 Prozent Kosten Unterschied
Lena, 25, Altenpflegerin 40 Jahre rund 365.000 Euro rund 285.000 Euro rund 80.000 Euro
Marco, 50, Kfz-Mechatroniker 15 Jahre rund 55.000 Euro rund 51.000 Euro rund 4.000 Euro
Kerstin, 60, Verkäuferin 5 Jahre rund 13.300 Euro rund 13.000 Euro rund 300 Euro

Bei Lena lohnt der genaue Blick. Mit 0,2 Prozent Kosten hätte sie rund 347.000 Euro. Der Schritt von 1 Prozent auf 0,2 Prozent bringt ihr also rund 62.500 Euro, der Schritt von 0,2 Prozent auf null nur noch rund 18.000 Euro. Wer die Kosten von 1 auf 1,5 Prozent steigen lässt, verliert über 40 Jahre weitere rund 32.600 Euro. Den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro gibt es nur für Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 sind. Lena bekommt ihn nicht, er ist nicht eingerechnet.

Alle Beträge sind nominal. Bei 2 Prozent Inflation im Jahr entsprechen sie nach 40 Jahren weniger als der Hälfte der heutigen Kaufkraft.

Bei Marco sind es rund 4.000 Euro, ärgerlich, aber weit weg von Zehntausenden. Das Gratisangebot bringt ihm gegenüber 0,2 Prozent Kosten rund 850 Euro.

Kerstin mit 60: Hier zählt die Zulage mehr als die Kosten

Kerstin arbeitet noch pflichtversichert und ist deshalb förderberechtigt. Bei ihr fallen die Kosten kaum ins Gewicht, die Zulage dagegen stark: 30 Prozent auf den eigenen Beitrag, sofort. Dafür wird die Auszahlung später voll versteuert, und zwar Eigenbeitrag, Zulage und Ertrag mit dem persönlichen Steuersatz im Alter. So steht es in den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums.

Die ersten 360 Euro im Jahr bringen 50 Prozent Zulage und lohnen sich in aller Regel. Zahlt Kerstin im Alter 24 Prozent Steuer auf die Auszahlung, bleibt ihr nach fünf Jahren ein Vorteil von rund 240 Euro gegenüber einem normalen Depot.

Bei den vollen 1.800 Euro im Jahr kommt es auf die Steuersätze an. Die Beiträge sind bis 1.800 Euro plus Zulage als Sonderausgaben absetzbar, das Finanzamt erstattet die Steuerersparnis, soweit sie über der Zulage liegt. Dafür ist eine Steuererklärung nötig. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent heute und 24 Prozent Steuer auf die Auszahlung später bleiben rund 520 Euro Vorteil auf 9.000 Euro Einsatz. Zahlt sie später ebenfalls 30 Prozent, rechnet es sich nicht mehr. Die Grenze liegt in diesem Beispiel bei etwa 28 Prozent Steuer im Alter.

Fünf Jahre sind außerdem kurz, ein reiner Aktienfonds kann in dieser Zeit im Minus enden. Das Standarddepot baut das Risiko deshalb ab: Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlung dürfen höchstens 50 Prozent im riskanteren Fonds liegen. Die Zulage von 30 Prozent auf den Eigenbeitrag fängt einen Kursrückgang von gut 23 Prozent des Depotwerts auf, gerechnet vor Steuern.

Die Kostenfalle beim Abschluss in der Filiale

Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 Prozent im Jahr betragen (Paragraf 2a Absatz 2 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz). Für das frei zusammengestellte Depot und für aktiv gemanagte Varianten gilt dieser Deckel nicht, dort legen die Anbieter die Kosten selbst fest.

Laut Stiftung Warentest nennt die Deka für ihr aktives Depot 1,0 bis 1,5 Prozent im Jahr, die DWS für eine Komfortvariante 1,13 Prozent. Die Verbraucherzentrale NRW erwartet bei Premium-Modellen mit Garantien Effektivkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent und mehr. In der Werbung steht dagegen meist das günstige Standarddepot.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Berater in den Filialen in der Regel über Provisionen bezahlt werden. Das günstige Standarddepot sei deshalb oft nicht ihre erste Empfehlung. Vor jeder Unterschrift helfen zwei Fragen: Wie hoch sind die Effektivkosten laut Produktinformationsblatt? Und warum nicht das Standarddepot? Wird ein zusätzliches Girokonto zur Bedingung gemacht, ist das ein Warnsignal.

Was für Rentner selbst gilt

Das Bundesfinanzministerium schreibt es klar: Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist nicht unmittelbar förderberechtigt. Zu Unrecht ausgezahlte Zulagen werden nach Paragraf 90 des Einkommensteuergesetzes zurückgefordert. Ob Teilrentner oder Rentner, die vor der Regelaltersgrenze noch pflichtversichert arbeiten, förderberechtigt bleiben, ist nicht geklärt. Wer davon betroffen ist, sollte sich die Förderberechtigung vor dem Abschluss schriftlich bestätigen lassen, vom Anbieter und von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen. Die Zulagenstelle setzt die Zulage fest, eine Auskunft des Anbieters bindet sie nicht.

Ein Weg bleibt über den Ehepartner. Arbeitet Ihre Frau oder Ihr Mann noch pflichtversichert, sind Sie mittelbar mit förderberechtigt, wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt leben. Schon 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr bringen dann bis zu 175 Euro Zulage. Voraussetzung ist, dass auch Ihr Partner in sein eigenes Depot einzahlt, mindestens rund 350 Euro im Jahr, denn nach seinen Beiträgen richtet sich Ihre Zulage. Hat er noch einen Riester-Altvertrag, entfällt sie. Ihr eigener Vertrag darf noch nicht in der Auszahlungsphase sein, und die Auszahlung darf nicht erst nach dem 70. Geburtstag beginnen. Die Grenze von rund 350 Euro ist meine Lesart des Gesetzes, die Bestätigung gibt die Zulagenstelle oder der Anbieter.

Ohne Zulage hat das Altersvorsorgedepot gegenüber einem normalen Depot nach meiner Einschätzung kaum Vorteile. Das Geld ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden, die spätestens mit 70 beginnt. Ausgezahlt wird als Auszahlungsplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente, dazu bis zu 30 Prozent auf einmal.

Wer noch einen Riester-Vertrag hat, muss sich nicht zum Wechsel drängen lassen. Der Vertrag genießt Bestandsschutz, und ein Wechsel kann Gebühren kosten. Was eine Kündigung kostet und welche Alternativen es gibt, steht im Beitrag Riester-Vertrag kündigen: Diese finanziellen Folgen drohen Ihnen.

Wie Großeltern ihre Enkel unterstützen können

Emil ist 72 und war Dreher. Seine Enkelin Lena zeigt ihm die Werbung für das Gratisdepot, und er kann ihr zwei Dinge mitgeben.

Das erste ist der Blick auf die gesamten Jahreskosten, also Depotgebühr, Fondskosten und Verwaltung zusammen. Der größte Hebel liegt nach der Rechnung oben zwischen 1 Prozent und 0,2 Prozent.

Das zweite ist Geld. Den Eigenbeitrag muss die Förderberechtigte selbst leisten, auf einen Vertrag, der auf ihren Namen läuft (Paragraf 82 Einkommensteuergesetz). Ob eine Überweisung der Großeltern direkt auf Lenas Vertrag als ihr Eigenbeitrag zählt, ist nicht geklärt. Der sichere Weg: Emil schenkt Lena das Geld, und sie zahlt es selbst in ihr Depot ein. Pro Großelternteil und Enkel bleiben 200.000 Euro alle zehn Jahre schenkungsteuerfrei (Paragrafen 14 und 16 Erbschaftsteuergesetz).

Hat Lena später Kinder, gibt es für jedes Kind, für das sie Kindergeld erhält, bis zu 300 Euro Kinderzulage im Jahr. Dafür reichen schon 25 Euro Eigenbeitrag im Monat.

Für jüngere Enkel plant die Bundesregierung zusätzlich eine Frühstartrente. Nach dem Gesetzentwurf vom 7. September 2026 (Bundestagsdrucksache 21/7864) soll der Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren 10 Euro im Monat einzahlen, den Vertrag sollen die Eltern abschließen. Beschlossen ist das noch nicht. Welche Rentenvorhaben schon Gesetz sind und welche nur angekündigt, zeigt der Beitrag Kanzlerwechsel und Ihre Rente: Was schon Gesetz ist und was nur angekündigt.

Stand: 13. Oktober 2026. Das Altersvorsorgedepot beruht auf dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), die Förderung startet am 1. Januar 2027, zertifizierte Produkte gab es noch nicht. Die Frühstartrente ist ein Gesetzentwurf und kann sich im Verfahren ändern. Lena, Marco und Kerstin sind erfundene Personen. Angenommen sind 150 Euro Einzahlung im Monat bis 65, 540 Euro Zulage im Jahr mit Gutschrift im Folgejahr, kein Berufseinsteigerbonus, gleichbleibend 6 Prozent Rendite vor Kosten, alle Beträge nominal. Der Steuervergleich bei Kerstin rechnet das normale Depot mit 30 Prozent Teilfreistellung, 26,375 Prozent Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag und 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag, ohne Kirchensteuer. Die Anbieterkonditionen stammen aus Anbietermitteilungen und Berichten von Stiftung Warentest vom Oktober 2026 und können sich ändern. Ungeklärt sind die Förderberechtigung von Teilrentnern und Rentnern mit Job sowie Einzahlungen Dritter direkt auf den Vertrag. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information, keine Anlageberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 13. Oktober 2026.