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Riester-Vertrag kündigen: Diese finanziellen Folgen drohen Ihnen

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 23. Juli 2026

Seit der Bundestag am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen hat, überlegen viele Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer, ihren Vertrag zu kündigen. Der Grund: Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Wer daraus schließt, der alte Vertrag lohne sich nicht mehr, und ihn deshalb kündigt, trifft jedoch häufig eine teure Entscheidung. Bestehende Riester-Verträge laufen mit vollem Bestandsschutz weiter. Eine Kündigung dagegen kann mehrere Tausend Euro kosten, und zwar rückwirkend über die gesamte Vertragslaufzeit.

Was eine Kündigung steuerlich auslöst

Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag und lassen sich das Guthaben auszahlen, spricht das Steuerrecht von einer schädlichen Verwendung. Der Staat hat die Einzahlungen über Jahre mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert, unter der Bedingung, dass das Kapital bis zur Rente gebunden bleibt. Wird dieser Vertragszweck durch eine Kündigung verlassen, greifen die Paragrafen 93 und 94 des Einkommensteuergesetzes, Rechtsstand 2026. Die Folge: Sämtliche staatlichen Zulagen, die über die gesamte Laufzeit geflossen sind, müssen zurückgezahlt werden. Ebenso die Steuerersparnis, die durch den Sonderausgabenabzug entstanden ist. Zusätzlich müssen die Erträge aus dem geförderten Vertragsguthaben im Jahr der Kündigung als Einkommen versteuert werden.

Diese Rückzahlung erfolgt nicht auf Antrag oder nach vorheriger Ankündigung. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, ermittelt nach der Kündigung automatisch den Rückzahlungsbetrag und teilt ihn dem Anbieter mit. Dieser zieht die Summe direkt von der Auszahlung ab. Wer kündigt, erhält also von vornherein weniger Geld ausgezahlt, als im Vertrag als Guthaben ausgewiesen war.

Ein Rechenbeispiel zur Einordnung

Wie hoch der Verlust ausfallen kann, zeigt ein Beispiel aus der Praxis: Eine 57-jährige Verwaltungsangestellte mit einem Bruttoeinkommen von rund 38.000 Euro, zwei Kindern, geboren 2004 und 2007, und einem Riester-Vertrag seit 2005 zahlte jährlich rund 900 Euro Eigenbeitrag ein, um die volle Förderung zu erhalten.

Die Grundzulage wurde seit Einführung des Riester-Vertrags schrittweise angehoben, von anfangs 76 Euro über 114 Euro und 154 Euro bis zu 175 Euro ab 2018. Die Kinderzulage folgte einem ähnlichen Verlauf. In den ersten drei Jahren, 2005 bis 2007, kamen dadurch insgesamt rund 1.040 Euro Zulagen zusammen. Von 2008 bis 2017 waren es jährlich 524 Euro, macht über zehn Jahre 5.240 Euro. Von 2018 bis 2025 lag die Förderung bei rund 545 Euro jährlich, über acht Jahre also 4.360 Euro. In Summe ergeben sich damit rund 10.600 Euro an Zulagen, die bei einer Kündigung zurückzuzahlen wären.

Hinzu kommt der Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10a Einkommensteuergesetz von bis zu 2.100 Euro jährlich. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 bis 35 Prozent entsteht daraus ein zusätzlicher Steuervorteil von etwa 300 bis 500 Euro pro Jahr, über 21 Jahre gerechnet also weitere 5.000 bis 8.000 Euro. Beide Posten zusammen ergeben in diesem Beispiel einen Rückzahlungsbetrag im deutlich fünfstelligen Bereich. Eine genaue Summe lässt sich seriös nicht pauschal nennen, denn sie hängt vom tatsächlichen Verlauf Ihrer Einzahlungen, von den in Ihrem Fall gewährten Zulagen und von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Verbindlich ist allein die Berechnung Ihres Anbieters: Fordern Sie dort vor einer Entscheidung eine schriftliche Aufstellung der Rückforderung an. Zum Vergleich: Nach Daten der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Rückzahlung bei Riester-Kündigungen im Jahr 2025 bei rund 2.500 Euro. Dieser Durchschnittswert umfasst allerdings auch viele kurz laufende Verträge ohne Kinderzulagen, sodass langjährige Verträge deutlich darüber liegen können.

Alternativen zur Kündigung

Wer keine weiteren Beiträge mehr einzahlen möchte, muss den Vertrag deshalb nicht kündigen. Die einfachste Alternative ist die Beitragsfreistellung: Sie zahlen keine weiteren Beiträge mehr ein, das bisher angesparte Kapital bleibt jedoch im Vertrag, verzinst sich weiter, und alle bereits erhaltenen Zulagen bleiben erhalten. Es genügt ein formloser Brief an den Anbieter. Der einzige Nachteil dabei: Für beitragsfreie Jahre entfallen künftige Zulagen. Im Vergleich zu einer möglichen Rückzahlung von mehreren Tausend Euro ist das jedoch ein überschaubarer Nachteil.

Wer die volle Grundzulage weiter beziehen möchte, kann alternativ den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr weiterzahlen. Ab dem 1. Januar 2027 kommt eine dritte Möglichkeit hinzu: die förderunschädliche Übertragung des Riester-Guthabens in das neue Altersvorsorgedepot. Dabei bleiben alle bisherigen Zulagen erhalten, und Sie profitieren von der höheren Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr sowie von den Renditechancen eines ETF-Depots. Ab einer Vertragslaufzeit von fünf Jahren ist diese Übertragung kostenlos, und der Anbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, sie durchzuführen.

Eine wichtige Einschränkung gilt für Personen, die bereits eine volle Altersrente beziehen: Nach Klarstellung des Bundesfinanzministeriums ist dieser Personenkreis vom neuen Altersvorsorgedepot ausgeschlossen und kann es nicht mehr besparen. Für Vollrentnerinnen und Vollrentner bleibt in der Regel nur die Beitragsfreistellung, verbunden mit dem Warten auf die reguläre Auszahlungsphase. Dabei ist zu beachten, dass Auszahlungen aus der Riester-Rente vollständig nachgelagert besteuert werden, also zu 100 Prozent der Einkommensteuer unterliegen. Das sollte bei der persönlichen Steuerplanung berücksichtigt werden, etwa im Zusammenhang mit dem Thema, wie Sie Ihre Rente in der Steuererklärung angeben.

Fazit

Ob sich eine Kündigung, eine Beitragsfreistellung oder eine spätere Übertragung ins Altersvorsorgedepot lohnt, hängt von der individuellen Vertragslaufzeit, den bisherigen Einzahlungen, der Zahl der Kinderzulagen und dem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Eine pauschale Empfehlung für oder gegen eine Kündigung lässt sich daraus nicht ableiten, da jeder Vertragsverlauf anders ist. Wer unsicher ist, sollte vor einer Entscheidung die genaue Rückzahlungssumme beim eigenen Anbieter erfragen und sich dabei auch fragen, ob der steuerfreie Anteil der eigenen Rente durch eine spätere Auszahlung beeinflusst wird. Dieser Beitrag ersetzt weder eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung und stellt keine Anlageberatung dar.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 23. Juli 2026.