Arbeitslosengeld vor der Rente: Wann ein Geburtstag 9.495 Euro wert ist
In den beiden Beispielen dieses Beitrags hängen jeweils 9.495 Euro Arbeitslosengeld an einer Kleinigkeit. Einmal ist es ein Datum im Kalender, einmal eine Unterschrift. Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, bekommt je nach Alter am Stichtag 18 oder 24 Monate Arbeitslosengeld, und ein Aufhebungsvertrag kann aus 24 Monaten wieder 18 machen.
Das Thema betrifft vor allem Menschen zwischen 55 und 64, die noch arbeiten. Sind Sie selbst schon in Rente, geht es vielleicht um Ihren Sohn oder Ihre Tochter. Anlass sind Medienberichte über Empfehlungen des Bundesrechnungshofs zum Arbeitslosengeld für Ältere. Vorweg: Beschlossen ist davon nichts, es gilt das Recht von heute.
Wie lange es Arbeitslosengeld gibt
Die Bezugsdauer richtet sich nach zwei Werten. Der erste ist die Zahl der Monate, in denen Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren. Der zweite ist Ihr Alter an dem Tag, an dem Ihr Anspruch entsteht (Paragraf 147 SGB III). Die Agentur rechnet dabei mit 30 Tagen je Monat.
| Versicherungsmonate in den letzten fünf Jahren | ab Alter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 24 | ohne Altersgrenze | 12 Monate (360 Tage) |
| 30 | 50 Jahre | 15 Monate (450 Tage) |
| 36 | 55 Jahre | 18 Monate (540 Tage) |
| 48 | 58 Jahre | 24 Monate (720 Tage) |
Wer 48 Versicherungsmonate hat und 57 ist, bekommt also höchstens 18 Monate. Mit denselben 48 Monaten und 58 Jahren sind es 24. Das 58. Lebensjahr ist am Geburtstag selbst vollendet, der Geburtstag zählt also schon mit.
Claudia: Jobende sechs Wochen vor dem 58. Geburtstag
Claudia ist eine erfundene Beispielperson. Sie ist 57, ledig und kinderlos, hat Steuerklasse I und fährt seit 31 Jahren Gabelstapler bei einem Autozulieferer. Sie verdient 4.000 Euro brutto im Monat. Im Mai 2026 bekommt sie im Personalbüro die betriebsbedingte Kündigung zum 31. Dezember 2026. Ihre 48 Versicherungsmonate hat sie voll, ihr 58. Geburtstag ist am 15. Februar 2027.
Nach dem Rechner der Bundesagentur mit den Werten für 2026 bekommt sie 52,75 Euro am Tag. Der Rechner geht so vor: 4.000 Euro mal 12 geteilt durch 365 ergibt ein Bemessungsentgelt von 131,51 Euro je Tag. Davon gehen 20 Prozent Sozialversicherungspauschale (26,30 Euro) und die Lohnsteuer nach Steuerklasse I (17,30 Euro) ab. Vom verbleibenden Leistungsentgelt von 87,91 Euro gibt es 60 Prozent, gerundet 52,75 Euro. Bei 30 Tagen sind das 1.582,50 Euro im Monat. Für 2027 hat der Rechner noch keine eigenen Werte, maßgeblich ist am Ende der Bescheid der Agentur.
Meldet sich Claudia wie üblich, entsteht ihr Anspruch am 1. Januar 2027. An diesem Tag ist sie 57, es bleibt bei 18 Monaten. Entsteht der Anspruch erst an ihrem 58. Geburtstag, sind es 24 Monate.
| Anspruch ab 1. Januar 2027 | Anspruch ab 15. Februar 2027 | |
|---|---|---|
| Alter am Stichtag | 57 Jahre | 58 Jahre |
| Bezugsdauer | 18 Monate, 540 Tage | 24 Monate, 720 Tage |
| Arbeitslosengeld je Tag | 52,75 Euro | 52,75 Euro |
| Arbeitslosengeld insgesamt | 28.485 Euro | 37.980 Euro |
Der Unterschied sind 180 Tage mal 52,75 Euro, also 9.495 Euro. Zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Geburtstag liegen 46 Tage, gut sechs Wochen.
Zwei Wege zu den 24 Monaten
Der erste Weg führt über den Arbeitgeber. Endet das Arbeitsverhältnis erst nach dem 58. Geburtstag, entsteht der Anspruch von selbst später. Dafür muss der Arbeitgeber mitspielen.
Den zweiten Weg eröffnet Paragraf 137 Absatz 2 SGB III. Claudia kann der Agentur erklären, dass ihr Anspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll. Das geht, bis ihr der Bewilligungsbescheid zugeht. Die Bundesagentur weist ihre Mitarbeiter in den Fachlichen Weisungen an, in naheliegenden Fällen auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Als Beispiel nennt sie ausdrücklich ein Lebensalter mit längerer Bezugsdauer, das bald nach dem Jobende erreicht wird. Verlassen sollten Sie sich auf diesen Hinweis trotzdem nicht. Fragen Sie selbst danach und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.
Der Preis: sechs Wochen ohne Geld
Bis zum Geburtstag bekommt Claudia kein Arbeitslosengeld. Ihre Krankenkasse führt sie ab dem Jobende in aller Regel als freiwilliges Mitglied weiter (Paragraf 188 Absatz 4 SGB V). Die Beiträge für diese Wochen zahlt sie selbst, auch ohne Einkommen. Ab dem ersten Tag mit Arbeitslosengeld ist sie wieder pflichtversichert, dann trägt die Agentur die Beiträge. Was die Lücke kostet, fragt Claudia vorher bei ihrer Kasse nach. Diese Beiträge gehen von den 9.495 Euro ab, der größte Teil bleibt ihr.
Was der Bundesrechnungshof ändern will
Nach Berichten von t-online und Table.Briefings kritisiert der Bundesrechnungshof das Arbeitslosengeld für Ältere. Sein Vorwurf: Es erleichtere den Übergang in den Ruhestand. Das zugrunde liegende Gutachten an den Haushaltsausschuss ist nicht öffentlich. Laut den Berichten empfiehlt die Behörde dem Bundestag drei Änderungen:
- Die längere Bezugsdauer soll erst ab 55 Jahren beginnen, heute beginnt sie mit 50.
- Das Fenster, in dem die Versicherungsmonate zählen, soll von fünf auf höchstens vier Jahre schrumpfen.
- Beim Ruhen des Anspruchs wegen einer Abfindung soll eine Begrenzung fallen, der Zahlungsbeginn könnte sich dann länger verschieben.
Für Claudia ändert das nach heutigem Stand nichts. Die 24 Monate ab 58 stehen nach den Berichten nicht zur Streichung, und am Monatsbetrag soll sich nichts ändern. Im Bundestag liegt zwar der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (Drucksache 21/7870). Er lässt die hier beschriebenen Regeln in den Paragrafen 137, 147, 148, 158 und 159 SGB III aber unverändert. Im laufenden Verfahren kann der Ausschuss noch Änderungen einfügen. Bis der Gesetzgeber etwas beschließt, gilt das Recht von heute.
Mit dem kürzeren Fenster zielt der Rechnungshof vor allem auf das sogenannte Wartejahr, das weiter unten erklärt ist. Für Sie wird es vor allem dann ein Thema, wenn eine Unterschrift im Spiel ist.
Jürgen: Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
Jürgen ist ebenfalls eine erfundene Person. Er ist 59, geschieden und kinderlos, hat Steuerklasse I und arbeitet seit 34 Jahren als Schlosser im selben Metallbetrieb, mit demselben Gehalt wie Claudia. Er hat mehr als 48 Versicherungsmonate, ihm stehen 24 Monate Arbeitslosengeld zu. An einem Montagmorgen legt ihm sein Chef einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor, bis Freitag soll er sich entscheiden. Mit einer Kündigung hat ihm niemand gedroht. Jürgen unterschreibt.
Für die Agentur hat er seinen Job damit selbst aufgegeben. Es folgen zwölf Wochen Sperrzeit, in denen er kein Arbeitslosengeld bekommt (Paragraf 159 Absatz 3 SGB III). Außerdem sinkt seine Anspruchsdauer, bei zwölf Wochen Sperrzeit um mindestens ein Viertel (Paragraf 148 Absatz 1 Nummer 4 SGB III). Ein Viertel von 720 Tagen sind 180 Tage. Die 84 Tage der Sperrzeit stecken in dieser Kürzung schon drin.
| ohne Sperrzeit | nach dem Aufhebungsvertrag | |
|---|---|---|
| bezahlte Tage | 720 | 540 |
| Arbeitslosengeld je Monat | 1.582,50 Euro | 1.582,50 Euro |
| Arbeitslosengeld insgesamt | 37.980 Euro | 28.485 Euro |
Der Monatsbetrag bleibt gleich, es gibt ihn nur ein halbes Jahr kürzer. Wieder fehlen 9.495 Euro, diesmal wegen einer Unterschrift. Krankenversichert ist Jürgen während der Sperrzeit über die Agentur, sofern er sich arbeitslos gemeldet hat (Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 SGB V).
Wann ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit bleibt
Nach ihren Fachlichen Weisungen zu Paragraf 159 SGB III erkennt die Bundesagentur in der Regel einen wichtigen Grund an, wenn alle diese Punkte zusammenkommen:
- Der Arbeitgeber hätte sonst mit Bestimmtheit betriebsbedingt gekündigt, zum selben Termin oder früher.
- Die Kündigungsfrist wird eingehalten.
- Der Arbeitnehmer ist nicht unkündbar.
- Es wird eine Abfindung von bis zu einem halben Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr gezahlt.
Dann bleibt die Sperrzeit in der Regel aus. Bei Jürgen mit 34 Jahren und 4.000 Euro brutto wären das bis zu 68.000 Euro Abfindung. Ist die Abfindung höher, prüft die Agentur genauer, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt gewesen wäre. Das Alter allein reicht als wichtiger Grund nicht, die Abfindung allein ebenso wenig. Bei langer Betriebszugehörigkeit wie der von Jürgen kommt es auch darauf an, ob ein Tarif- oder Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung ausschließt.
Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitgeber von sich aus kündigt. Wer eine solche Kündigung ohne vorherige Absprache hinnimmt, bekommt keine Sperrzeit, auch wenn eine Abfindung gezahlt wird. Das gilt nicht, wenn die Kündigung vorher abgesprochen war oder wegen eigenen Fehlverhaltens ausgesprochen wurde. Ein Abwicklungsvertrag, der Teil einer solchen Absprache ist, zählt wie ein Aufhebungsvertrag.
Das Wartejahr: wenn beides zusammenkommt
Teuer wird es, wenn das Alter unter 58 und ein Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zusammentreffen. Hätte Claudia mit 57 so einen Vertrag unterschrieben, bekäme sie 18 Monate abzüglich eines Viertels. Das sind 540 minus 135 Tage, also 405 Tage.
Paragraf 148 Absatz 2 Satz 2 SGB III enthält dazu eine Ausnahme. Liegt die Aufgabe des Jobs bei Entstehung des Anspruchs länger als ein Jahr zurück, entfällt die Kürzung. Maßgeblich ist das Ende der Beschäftigung. Lässt Claudia ihren Anspruch erst nach diesem Jahr entstehen, ist sie inzwischen 58 und bekommt die vollen 24 Monate.
| Anspruch sofort mit 57 | Anspruch nach dem Wartejahr mit 58 | |
|---|---|---|
| Bezugsdauer | 540 Tage | 720 Tage |
| Kürzung wegen Sperrzeit | 135 Tage | entfällt |
| bezahlte Tage | 405 | 720 |
| Arbeitslosengeld insgesamt | 21.363,75 Euro | 37.980 Euro |
Der Unterschied beträgt 16.616,25 Euro. Dieses Jahr hat allerdings einen Preis: zwölf Monate ohne Lohn und ohne Arbeitslosengeld. Die Krankenkasse führt Claudia meist freiwillig weiter, die Beiträge zahlt sie selbst. In ihre Rente fließt in diesem Jahr nichts ein. Dafür bringen die 315 zusätzlichen Tage Arbeitslosengeld später wieder Rentenbeiträge.
Der Spielraum beim Fenster für die Versicherungsmonate ist eng. Entsteht Claudias Anspruch Anfang 2028, reicht das Fenster von fünf Jahren bis Anfang 2023 zurück. Ihre Beschäftigung von Januar 2023 bis Dezember 2026 ergibt genau die nötigen 48 Monate. Nach eigener Rechnung bleiben rund drei Wochen Puffer, verbindlich rechnet das nur die Agentur. Genau hier setzt die Empfehlung des Rechnungshofs an: In einem Fenster von höchstens vier Jahren lägen nach einem Jahr ohne Versicherung höchstens noch 36 Versicherungsmonate, und damit wären bei 58 Jahren nur noch 18 Monate drin. Wer ein Wartejahr erwägt, lässt sich vorher bei der Agentur oder von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate vorher
Wer weiß, dass sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich spätestens drei Monate vorher bei der Agentur arbeitsuchend melden. Liegen zwischen der Nachricht und dem Ende weniger als drei Monate, bleiben drei Tage Zeit (Paragraf 38 Absatz 1 SGB III). Diese Pflicht gilt auch dann, wenn Ihr Anspruch später entstehen soll.
Wer die Frist versäumt, bekommt eine Woche Sperrzeit, und um diese sieben Tage sinkt auch die Anspruchsdauer. Bei 4.000 Euro brutto sind das 7 mal 52,75 Euro, also 369,25 Euro.
Arbeitslosengeld und die Steuer
Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei. Es erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen im selben Jahr (Progressionsvorbehalt, Paragraf 32b EStG). Wer im selben Jahr Arbeitslohn und mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld bekommen hat, muss deshalb eine Steuererklärung abgeben (Paragraf 46 Absatz 2 Nummer 1 EStG). Das betrifft jedes Jahr, in dem Lohn und Arbeitslosengeld zusammentreffen.
Rente nach 45 Jahren: die letzten zwei Jahre zählen nicht
Wer die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren anpeilt, sollte eine Regel kennen. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt für die 45 Jahre nicht mit (Paragraf 51 Absatz 3a SGB VI). Ausnahme ist eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers, eine gewöhnliche betriebsbedingte Kündigung reicht dafür nicht. Wie schnell sich ein Fehler bei den 45 Jahren in Euro bemerkbar macht, zeigt der Beitrag Rente mit 63: Wie eine kleine Teilrente 33.000 Euro kosten kann. Welche Zeiten für die 45 Jahre zählen, steht auch in Teilrente mit 63 und weiterarbeiten.
Was Sie vor Kündigung oder Unterschrift prüfen
- Legen Sie Ihren Geburtstag neben den ersten Tag ohne Arbeit. Für die Sperrzeit und den frühesten Anspruch zählt dieser Tag, das Datum der Unterschrift zählt nicht. Liegt der 55. oder 58. Geburtstag knapp dahinter, rechnen Sie nach.
- Zählen Sie Ihre Versicherungsmonate der letzten fünf Jahre. Der Versicherungsverlauf der Rentenversicherung gibt einen Anhaltspunkt. Das laufende Jahr fehlt dort oft noch, und Minijobs zählen beim Arbeitslosengeld nicht. Welche Monate zählen, entscheidet die Agentur.
- Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Jobende arbeitsuchend, bei kurzfristiger Nachricht innerhalb von drei Tagen.
- Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor der wichtige Grund geklärt ist, und lassen Sie sich die Auskunft der Agentur schriftlich geben.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, was eine Lücke ohne Arbeitslosengeld an Beiträgen kostet.
Steht danach ein Rentenbeginn fest, finden Sie die nächsten Schritte im Beitrag Rente beantragen: Ablauf, Fristen und Unterlagen im Überblick.
Eine klare Auskunft vor der Unterschrift
Kurz vor der Rente entscheidet oft der Kalender über Tausende Euro. Claudia hat es rechtzeitig gemerkt, Jürgen nicht. Ein Datum ist in diesen Beispielen 9.495 Euro wert, und kaum jemand erklärt es den Betroffenen. Wer 40 Jahre eingezahlt hat, hat für dieses Geld Beiträge gezahlt. Ich verfolge, ob aus den Empfehlungen des Rechnungshofs ein Gesetzentwurf wird, und berichte, sobald sich etwas bewegt.
Stand: 21. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind die Paragrafen 38, 137, 147, 148, 158 und 159 SGB III, Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 2 und Paragraf 188 Absatz 4 SGB V, Paragraf 51 Absatz 3a SGB VI sowie die Paragrafen 32b und 46 EStG, dazu die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zu den Paragrafen 137 und 159 SGB III. Verfahrensstand: Die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs sind nur aus Berichten von t-online (7. Oktober 2026) und Table.Briefings bekannt, das Gutachten ist nicht öffentlich, ein Gesetzentwurf dazu liegt nicht vor. Der Regierungsentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung (Bundestagsdrucksache 21/7870) ändert die genannten Regeln nicht, das Verfahren ist offen. Claudia und Jürgen sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: 4.000 Euro brutto im Monat, Steuerklasse I, kein Kind, mindestens 48 Versicherungsmonate in den letzten fünf Jahren, Arbeitslosengeld nach dem Rechner der Bundesagentur mit den Werten für 2026 (52,75 Euro je Tag, 30 Tage je Monat), Jobende am 31. Dezember 2026, 58. Geburtstag am 15. Februar 2027, keine Ruhenszeit wegen der Abfindung. Maßgeblich ist der Bescheid der Agentur. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.