Teilrente mit 63 und weiterarbeiten: Rund 30.000 Euro mehr, aber nicht für jeden
Die Rente mit 63 wackelt. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Altersgrenze für die vorgezogene Rente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre anzuheben und die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zu streichen. Bundeskanzler Merz strebt einen Kabinettsbeschluss vor Weihnachten an. Beschlossen ist noch nichts, die Richtung ist aber erkennbar: Abschlagsfrei könnte es für viele Jahrgänge bald erst mit 67 gehen.
Das geltende Recht kennt einen Weg, der Ihnen bis dahin eine Wahl lässt. Sie beziehen mit 63 nur eine Teilrente und arbeiten voll weiter. Der Abschlag trifft nur den Teil, den Sie beziehen. Für einen Durchschnittsverdiener ergibt das in meiner Modellrechnung rund 30.000 Euro netto mehr in vier Jahren und danach rund 128 Euro weniger Rente im Monat. Für andere wird derselbe Antrag zur teuren Falle. Dieser Beitrag rechnet beides durch und erklärt die neue Grenze beim Krankengeld, die ab dem 1. Januar 2027 gilt.
Was beschlossen ist und was nicht
Die Kommission hat ihren Bericht im Juni 2026 vorgelegt, einen Regierungsentwurf gibt es bislang nicht. Der Koalitionsausschuss vom 7. Oktober 2026 hat nach Presseberichten keine Beschlüsse zur Rente bekannt gegeben. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt das heutige Recht. Wie ein früherer interner Entwurf aus dem Arbeitsministerium die Jahrgänge bis 1972 aufteilen wollte, zeigt der Beitrag 1971 oder 1972: Was ein interner Rentenentwurf vorsah.
Bewilligte Renten stehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter Eigentumsschutz, und frühere Anhebungen der Altersgrenzen haben laufende Renten nicht erfasst. Wer seine Rente beginnt, bevor eine Änderung greift, bleibt deshalb nach bisheriger Erfahrung verschont, eine Garantie gibt es nicht. Maßgeblich ist der Rentenbeginn: Ein früh gestellter Antrag allein sichert die heutige Rechtslage nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nicht.
So funktioniert die Teilrente
Mit 63 Jahren und mindestens 35 Versicherungsjahren können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig beziehen (§ 36 SGB VI). Statt der vollen Rente lässt sich eine Teilrente wählen, mindestens 10 Prozent nach § 42 SGB VI, nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung höchstens 99,99 Prozent. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.
Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze und trifft nur die Entgeltpunkte, die Sie tatsächlich beziehen (§ 77 SGB VI). Wer 1964 oder später geboren ist und mit 63 beginnt, liegt 48 Monate vor der Regelaltersgrenze von 67. Das ergibt 14,4 Prozent. Für den Jahrgang 1963 mit einer Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten sind es 13,8 Prozent.
Der Rest wartet und bekommt keinen Abschlag, wenn Sie zur Regelaltersgrenze die Vollrente beantragen. Auch die Rentenpunkte, die Sie in der Zwischenzeit durch Ihre Arbeit sammeln, kommen ohne Abschlag dazu, allerdings erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 66 Absatz 3a SGB VI). Ob die Umstellung automatisch geschieht, ist nicht eindeutig belegt, ein rechtzeitiger Antrag ist der sichere Weg.
Die Rechnung für Gottfried
Gottfried ist ein erfundenes Beispiel. Er ist Jahrgang 1964, im Januar geboren, Lagerarbeiter und ein Leben lang Durchschnittsverdiener. Versichert ist er seit Januar 1987 ohne Unterbrechung, davor liegen keine Beitragszeiten. Im Januar 2027 wird er 63 und hat 40 Rentenpunkte. Seine 45 Versicherungsjahre wären erst im Dezember 2031 voll, also nach seinem 67. Geburtstag. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren kann er deshalb ohnehin nie nutzen. Für ihn ist die Teilrente eine reine Rechenfrage.
Er beantragt ab Februar 2027 eine Teilrente von 66,66 Prozent und arbeitet voll weiter.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Teilrente nach Abschlag von 14,4 Prozent | rund 970 Euro brutto im Monat |
| Summe in vier Jahren bei 2 Prozent Rentenanpassung im Jahr | rund 48.500 Euro brutto |
| davon bleiben nach Steuer und rund 13 Prozent Kranken- und Pflegebeiträgen je Euro | rund 64 Cent |
| Vorsprung in vier Jahren | rund 30.000 Euro netto |
| Rente ab 67 mit vorheriger Teilrente | rund 1.848 Euro brutto |
| Rente ab 67 ohne Teilrente | rund 2.025 Euro brutto |
| Unterschied im Monat, lebenslang | 177 Euro brutto, rund 128 Euro netto |
Die 64 Cent je Euro gelten, weil die Teilrente zum vollen Gehalt hinzukommt und deshalb mit einem höheren Steuersatz belastet wird. Die Kranken- und Pflegebeiträge von rund 13 Prozent gelten für Kinderlose. Mit Kind liegen sie etwas niedriger.
Wann der Vorsprung aufgebraucht ist
Gibt Gottfried die 30.000 Euro aus, ist sein Vorsprung in meiner Rechnung mit rund 85 Jahren aufgebraucht. Ein 65-jähriger Mann hat nach der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 7. Juli 2026 im Schnitt noch gut 18 Jahre vor sich, eine Frau gut 21. Für den durchschnittlichen Mann geht die Rechnung also auf. Für die durchschnittliche Frau geht sie knapp nicht auf. Beide Werte sind Durchschnitte für heute 65-Jährige.
Die Schwelle hängt im Kern an den vier Jahren bis zur Regelaltersgrenze und kaum am Verdienst. Die Zeitung WELT hat am 12. Oktober 2026 einen Gutverdiener mit dem 1,5-fachen Durchschnittsverdienst durchgerechnet und kommt ohne Geldanlage auf rund 86 Jahre.
Anders sieht es aus, wenn das Geld angelegt wird. Im WELT-Modell liegen zwei Drittel im Tagesgeld zu 2 Prozent und ein Drittel in Aktien mit 8 Prozent, nach Steuern bleiben 3 Prozent Rendite. Dann ist der Vorteil des Gutverdieners erst mit rund 94 Jahren aufgebraucht. Für Gottfried komme ich mit derselben Annahme auf rund 92 Jahre. Das gilt nur, wenn das Geld tatsächlich angelegt wird, und 8 Prozent bei Aktien garantiert niemand.
Die Prüfregel: 45 Jahre vor dem 67. Geburtstag
An dieser Stelle hängt alles. Zählen Sie Ihre Versicherungsjahre, 45 Jahre sind 540 Monate. Mit dazu zählen unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung einschließlich der Lehre, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie Wehr- und Zivildienst. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nur bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.
Erreichen Sie die 45 Jahre vor Ihrem 67. Geburtstag, ist die Teilrente mit 63 riskant, außer Sie arbeiten ohnehin sicher bis 67. Erreichen Sie die 45 Jahre nicht und halten Sie bis 67 durch, wird die Teilrente zur Rechenfrage wie bei Gottfried.
Der Grund steht in § 34 Absatz 2 SGB VI. Ist der Bescheid über eine Altersrente bindend, können Sie nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln, auch nicht in die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Das gilt für eine Teilrente genauso wie für eine Vollrente. Das zweite erfundene Beispiel zeigt die Folge: Erich, Jahrgang 1964, zahlt seit der Lehre durchgehend ein. Seine 45 Jahre sind längst voll, mit 65 könnte er abschlagsfrei gehen. Nimmt er mit 63 eine Teilrente und der Bescheid wird bindend, ist diese Tür zu. Hört Erich mit 65 auf, verliert er bei durchschnittlichem Verdienst und zwei Dritteln Teilrente in meiner Rechnung ab 67 dauerhaft rund 250 Euro brutto im Monat, in den zwei Jahren davor sogar rund 330 Euro. Die Teilrente, die er zwischen 63 und 65 bekommen hat, ist schon mit etwa 73 Jahren aufgebraucht.
Wie diese Falle für den Jahrgang 1963 aussieht und warum schon eine Teilrente von 10 Prozent genügt, steht im Beitrag Rente mit 63: Wie eine kleine Teilrente 33.000 Euro kosten kann. Beide Rechnungen gehören zusammen: Die Falle trifft, wer die 45 Jahre vor der Regelaltersgrenze erreicht und vorher aufhören will oder muss. Wer die 45 Jahre vor 67 nicht schafft, verliert durch den Wechselausschluss beim Weg über die 45 Jahre nichts.
Auch die Erwerbsminderungsrente ist versperrt
Dieselbe Vorschrift sperrt nach einer bindend bewilligten Altersrente auch den Wechsel in eine Erwerbsminderungsrente (§ 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB VI). Wird Gottfried mit 65 schwer krank, kommt er in diese Rente nicht mehr. Er bleibt bei der Altersrente mit Abschlag.
Krankengeld: ab 2027 höchstens zwei Drittel
Wer weiterarbeitet, bleibt gesetzlich krankenversichert und bekommt nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das sind 70 Prozent des Bruttogehalts, höchstens 90 Prozent des Nettos (§ 47 SGB V). Die Höchstdauer von 78 Wochen zählt ab dem ersten Krankheitstag. Nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung bleiben also bis zu 72 Wochen Krankengeld.
Bis Ende 2026 behalten Sie diesen Anspruch bei jeder Teilrente bis 99,99 Prozent. Das ändert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (2026 I Nr. 228). Ab dem 1. Januar 2027 entfällt das Krankengeld nach dem neuen § 50 SGB V, wenn die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Die Deutsche Rentenversicherung rät deshalb zu höchstens 66,66 Prozent. Eine Übergangsregel steht nicht im Gesetz.
Wer heute schon mehr als 66,66 Prozent bezieht und den Schutz ab Januar behalten will, muss die Teilrente absenken lassen. Damit die Umstellung zum 1. Januar 2027 wirkt, muss der Wunsch nach Angabe der Rentenversicherung spätestens am 31. Dezember 2026 dort eingegangen sein. Eine gesetzliche Frist ist das nicht, wer später umstellt, ist aber in der Zwischenzeit ohne Krankengeldschutz.
Privat Versicherte haben kein gesetzliches Krankengeld. Bei ihnen zählt das Krankentagegeld aus dem Vertrag. Manche Tarife enden mit dem Bezug einer Altersrente, was bei einer Teilrente gilt, ist nicht geklärt. Ein Blick in die Vertragsbedingungen gehört deshalb vor den Antrag.
Weitere Haken
Verlieren Sie Ihre Stelle, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei einer Teilrente nach spätestens drei Monaten (§ 156 SGB III). Bis 67 überbrücken Sie damit nichts.
Wer eine Betriebsrente bekommt, muss damit rechnen, dass der Versorgungsträger sie bei einer Teilrente einstellen darf. Das erlaubt § 6 des Betriebsrentengesetzes. Fragen Sie vorher nach. Prüfen Sie außerdem Ihren Arbeitsvertrag auf eine Klausel, die das Arbeitsverhältnis mit dem Rentenbezug enden lässt (§ 41 SGB VI).
Auf die Teilrente zieht niemand Lohnsteuer ab. Wer neben dem Lohn Einkünfte ohne Steuerabzug von mehr als 410 Euro hat, muss nach § 46 EStG eine Steuererklärung abgeben, und das Finanzamt kann Vorauszahlungen festsetzen. Wie solche Vorauszahlungen zustande kommen und wann sie sich senken lassen, steht im Beitrag Steuervorauszahlung als Rentner senken: So geht der formlose Antrag.
Für wen sich die Teilrente rechnet
In dieser Rechnung liegt vorn, wer die 45 Jahre vor 67 nicht erreicht, gesund bis 67 durchhält, höchstens 66,66 Prozent Teilrente wählt und das Geld anlegt. Wer die 45 Jahre vor 67 erreicht und nicht sicher bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, macht den teuren Fehler, den Erich zeigt. Wer sich bei Gesundheit oder Arbeitsplatz nicht sicher ist, ist mit Warten auf der vorsichtigeren Seite.
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten zwei Dinge feststehen: Ihr vollständiger Versicherungsverlauf, den Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern können, und Ihre persönliche Altersgrenze. Die Beratung der Rentenversicherung ist kostenlos, telefonisch unter 0800 1000 4800.
Stand: 13. Oktober 2026. Die Rechnungen zu Gottfried und Erich sind Modellrechnungen für erfundene Fälle: Jahrgang 1964, alleinstehend, kinderlos, Durchschnittsverdienst, Teilrente 66,66 Prozent ab Februar 2027, Rentenwert 42,52 Euro und danach 2 Prozent Anpassung im Jahr, die tatsächlichen Anpassungen kennt niemand. Gottfried arbeitet bis 67 voll weiter, Erich stuft mit 65 auf die Vollrente hoch. Netto gerechnet mit dem Tarif nach § 32a EStG und rund 13 Prozent Kranken- und Pflegebeiträgen; der Zusatzbeitrag 2027 steht noch nicht fest. Die Werte für den Gutverdiener stammen aus einer Modellrechnung der WELT vom 12. Oktober 2026. Die Krankengeld-Regel ist verkündetes Gesetz und gilt ab dem 1. Januar 2027. Die Anhebung der Altersgrenze und die Abschaffung der Rente nach 45 Jahren sind Empfehlungen der Alterssicherungskommission; ein Regierungsentwurf liegt nicht vor, der Koalitionsausschuss vom 7. Oktober 2026 hat nach den bis zum 12. Oktober 2026 vorliegenden Berichten keine Beschlüsse zur Rente bekannt gegeben. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.