Betriebsrente: So belasten Kranken- und Pflegeversicherung Ihre Auszahlung
Wer eine Betriebsrente bezieht, zahlt darauf in vielen Fällen rund 21 Prozent allein an Kranken und Pflegeversicherung, Stand 2026, denn der Arbeitgeberanteil entfällt. Was das konkret bedeutet, welche Rolle der Freibetrag spielt und worauf Sie bei der Wahl zwischen monatlicher Rente und Einmalzahlung achten sollten, zeigt dieser Beitrag anhand von Beispielrechnungen.
Warum Betriebsrentner den vollen Beitrag allein tragen
Als Arbeitnehmer teilen Sie sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit Ihrem Arbeitgeber. Der Gesamtbeitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent plus einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von rund 2,9 Prozent, zusammen also etwa 17,5 Prozent, wovon Sie nur die Hälfte zahlen. Hinzu kommt die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent mit Kindern beziehungsweise 4,2 Prozent ohne Kinder, ebenfalls hälftig geteilt.
Bei einer Betriebsrente entfällt der Arbeitgeberanteil vollständig, weshalb Sie den vollen Satz allein tragen: rund 17,5 Prozent Krankenversicherung und 4,2 Prozent Pflegeversicherung bei Kinderlosigkeit, zusammen gut 21 Prozent Ihrer Betriebsrente, noch bevor überhaupt Steuern anfallen. Weil ein Einkommen, das im Erwerbsleben bereits versteuert und mit Sozialabgaben belegt wurde, im Ruhestand ein zweites Mal verbeitragt wird, spricht man von Doppelverbeitragung.
Der Freibetrag in der Krankenversicherung
Seit 2020 gibt es für pflichtversicherte Betriebsrentner einen Freibetrag in der Krankenversicherung. 2025 lag er bei 187,25 Euro, 2026 wurde er auf 197,75 Euro monatlich angehoben. Wer eine Betriebsrente bis zu dieser Höhe bezieht, zahlt darauf keine Krankenversicherungsbeiträge, wer mehr bezieht, zahlt nur auf den übersteigenden Betrag.
Die Freigrenze in der Pflegeversicherung: der entscheidende Unterschied
Für die Pflegeversicherung gilt kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze, und darin liegt ein wichtiger Unterschied. Beim Freibetrag zahlen Sie nur auf den Anteil über 197,75 Euro. Bei der Freigrenze gilt dagegen: Sobald Ihre Betriebsrente auch nur einen Cent darüber liegt, wird der gesamte Betrag beitragspflichtig, ohne jeden Abzug.
Beispiel: Erikas Betriebsrente von 350 Euro
Erika ist 67 Jahre alt, hat 25 Jahre im Einzelhandel gearbeitet, ist kinderlos, pflichtversichert und bezieht eine monatliche Betriebsrente von 350 Euro. Für die Krankenversicherung gilt der Freibetrag von 197,75 Euro, beitragspflichtig sind also 152,25 Euro, das ergibt bei 17,5 Prozent 26,64 Euro im Monat. Für die Pflegeversicherung liegt Erikas Betriebsrente über der Freigrenze, weshalb die vollen 350 Euro herangezogen werden, 4,2 Prozent davon sind 14,70 Euro. In Summe zahlt Erika 41,34 Euro Sozialversicherung im Monat, fast 500 Euro im Jahr.
Monatliche Rente oder Einmalzahlung: was die Krankenkasse macht
Vor dem Renteneintritt stellt sich oft die Frage, ob man die Betriebsrente monatlich oder als Einmalzahlung nimmt. Bei einer Einmalzahlung aus einer Direktversicherung teilt die Krankenkasse die Summe rechnerisch auf 120 Monate, also 10 Jahre, auf und erhebt aus dieser fiktiven Monatseinnahme Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, unabhängig davon, was tatsächlich mit dem Geld geschieht.
Beispiel: Manfreds Entscheidung zwischen zwei Optionen
Manfred ist 64 Jahre alt, hat 30 Jahre als Maschinenführer gearbeitet und geht 2026 in Rente. Über eine Direktversicherung hat sein Arbeitgeber 60.000 Euro Betriebsrente angespart. Bei Option A, der monatlichen Rente von 500 Euro, bleiben nach Abzug des Freibetrags 302,25 Euro krankenversicherungspflichtig, das sind 52,89 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung liegt über der Freigrenze, also werden die vollen 500 Euro mit 4,2 Prozent belegt, 21 Euro. Zusammen zahlt Manfred 73,89 Euro im Monat, knapp 887 Euro im Jahr, und das lebenslang.
Bei Option B, der Einmalzahlung, teilt die Krankenkasse die 60.000 Euro durch 120 Monate und kommt auf dieselbe fiktive Monatssumme von 500 Euro. Die Abzüge sind identisch, allerdings nur für 10 Jahre. Danach endet die Beitragspflicht, die Gesamtbelastung liegt bei knapp 8.867 Euro.
Wer die monatliche Rente länger als rund 10 Jahre bezieht, zahlt insgesamt mehr als bei der Einmalzahlung. Die statistische Lebenserwartung eines 64-jährigen Mannes liegt bei weiteren 18 bis 20 Jahren, wer durchschnittlich alt wird, zahlt demnach bei der monatlichen Rente rund 60 bis 80 Prozent mehr an Beiträgen, eine Rechnung, die jeder am besten mit einem Steuerberater oder Rentenberater für die eigene Situation durchgeht.
Wer mit einer Einmalzahlung einen Rentenabschlag ausgleichen möchte, sollte zudem wissen, dass ein Landessozialgericht im November 2025 entschieden hat: Der Verwendungszweck einer Einmalzahlung schützt nicht vor der Verbeitragung. Auch wer das Geld direkt zum Ausgleich des Abschlags verwendet, zahlt die Krankenkassenbeiträge trotzdem über 10 Jahre.
Pflichtversichert oder freiwillig versichert: warum der Status entscheidet
Der Freibetrag gilt nur für Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, also in der sogenannten KVdR. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält diesen Freibetrag nicht und zahlt auf die gesamte Betriebsrente vom ersten Euro an den vollen Beitragssatz. Bei einer Betriebsrente von 500 Euro wären das 87,50 Euro Krankenversicherung im Monat, zusammen mit der Pflegeversicherung rund 108,50 Euro, deutlich mehr als bei einem pflichtversicherten Rentner mit derselben Betriebsrente. Prüfen Sie deshalb Ihren Status. Im Zweifel gibt Ihnen Ihre Krankenkasse darüber Auskunft.
Was Sie konkret tun können
Prüfen Sie, ob Sie in der KVdR pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert sind, denn davon hängt ab, ob Ihnen der Freibetrag zusteht. Beantragen Sie ihn aktiv bei Ihrer Krankenkasse, denn er wird nicht automatisch gewährt, sondern erfordert den Bescheid über Ihre Betriebsrente. Stehen Sie noch vor dem Renteneintritt, rechnen Sie monatliche Rente und Einmalzahlung mit einem Steuerberater oder Rentenberater durch, denn die 10 Jahresregel der Krankenversicherung verändert die Kalkulation grundlegend.
Fazit
Betriebsrentner tragen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ohne Arbeitgeberanteil allein, was rund 21 Prozent der Betriebsrente ausmachen kann. Der Freibetrag von 197,75 Euro, Stand 2026, mindert die Belastung in der Krankenversicherung, schützt aber wegen der Freigrenze in der Pflegeversicherung nicht im gleichen Maß. Ob monatliche Rente oder Einmalzahlung günstiger ist, hängt von der individuellen Lebenserwartung ab und lässt sich am besten mit fachlicher Beratung durchrechnen. Wer seinen Versicherungsstatus kennt und den Freibetrag rechtzeitig beantragt, verschafft sich Klarheit über die tatsächliche Höhe seiner Betriebsrente.