Energiepreispauschale für Rentner: Wie Sie sich die Chance auf Ihr Geld sichern
Im Dezember 2022 hat fast jeder Rentner in Deutschland 300 Euro Energiepreispauschale bekommen. Anschließend hat sich das Finanzamt über die Steuer einen Teil davon zurückgeholt. Was viele nicht wissen: Der Bundesfinanzhof prüft gerade in mehreren Musterverfahren, ob diese Besteuerung überhaupt rechtmäßig war. Wenn Sie damals einen Steuerbescheid mit dieser Pauschale bekommen haben, gibt es einen einfachen, kostenlosen Weg, sich die Chance auf dieses Geld offenzuhalten. Voraussetzung ist, dass Sie rechtzeitig handeln. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Juli 2026.
Worum es überhaupt geht
Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung allen Rentnerinnen und Rentnern automatisch 300 Euro ausgezahlt, über die Deutsche Rentenversicherung und ohne Antrag. Gedacht war das als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten. Die Steuerpflicht steht allerdings nicht in diesem Gesetz selbst, sondern in einer eigens dafür eingefügten Vorschrift im Einkommensteuergesetz, Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c. Danach zählt die Pauschale zu den sonstigen Einkünften, und diese sind einkommensteuerpflichtig. Für Rentner mit einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag bedeutete das: Ein Teil der 300 Euro ging direkt wieder ans Finanzamt zurück.
Die Musterverfahren beim Bundesfinanzhof
Drei Rentner aus Sachsen wollten das nicht hinnehmen und haben geklagt. Ihr Argument: Die Pauschale sei eine freiwillige soziale Ausgleichsleistung und keine Vergütung, deshalb dürfe sie gar nicht besteuert werden. Zusätzlich verwiesen sie auf den Gleichheitsgrundsatz, denn andere Gruppen erhielten vergleichbare staatliche Einmalzahlungen steuerfrei. Das Sächsische Finanzgericht hat die Klagen zwar abgewiesen und die Besteuerung für verfassungsgemäß gehalten. Entscheidend ist aber: Das Gericht hat die Revision zugelassen. Die Verfahren liegen jetzt beim Bundesfinanzhof unter den Aktenzeichen X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25. Ein Entscheidungstermin steht noch nicht fest.
Zur Einordnung, damit Sie nichts verwechseln: Es läuft parallel noch ein zweites, unabhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof, dort geht es um die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer unter dem Aktenzeichen VI R 15/24. Das betrifft eine andere Rechtsgrundlage. Für Rentner zählen ausschließlich die drei erstgenannten Aktenzeichen.
Der unbequeme, aber wichtige Punkt
Bei der Doppelbesteuerung der Rente gab es jahrelang einen sogenannten Vorläufigkeitsvermerk in den Steuerbescheiden. Der hat automatisch dafür gesorgt, dass jeder Bescheid in diesem Punkt offenblieb, ganz ohne eigenes Zutun. Für die Energiepreispauschale gibt es nach aktuellem Kenntnisstand keinen solchen automatischen Vermerk. Das heißt im Klartext: Wenn Ihr Steuerbescheid für 2022 bereits bestandskräftig ist, weil die einmonatige Einspruchsfrist ohne Einspruch verstrichen ist, dann nützt Ihnen ein für Rentner positives Urteil in aller Regel nichts mehr. Der Bescheid bleibt stehen, die gezahlte Steuer bleibt gezahlt. Das ist bitter, aber ehrlich, und genau deshalb lohnt sich jetzt ein Blick darauf, wo Sie stehen.
Ihr kostenloser Hebel: Einspruch und Ruhen des Verfahrens
Für alle, deren Bescheid noch nicht bestandskräftig ist oder die gerade erst einen neuen Bescheid bekommen, gibt es einen klaren Weg. Sie legen innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid ein, Rechtsgrundlage ist Paragraf 355 der Abgabenordnung. In diesem Einspruch verweisen Sie ausdrücklich auf die anhängigen Musterverfahren beim Bundesfinanzhof mit den Aktenzeichen X R 24/25, X R 25/25 und X R 27/25 und beantragen das Ruhen des Verfahrens nach Paragraf 363 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung. Das Besondere daran: Diese sogenannte Zwangsruhe ist keine Kann-Bestimmung, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Wenn Sie sich darauf berufen, muss das Finanzamt Ihr Verfahren ruhen lassen. Ein formloser Brief oder ein Eintrag über Elster genügt, eine Klage brauchen Sie dafür nicht, und ein Kostenrisiko haben Sie ebenfalls nicht. Wie ein Einspruch im Detail aussieht, lesen Sie im Beitrag Einspruch gegen den Steuerbescheid.
Der Teil mit echtem Zeitdruck
Waren Sie 2022 gar nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, können Sie diese freiwillig noch bis zu vier Jahre rückwirkend nachholen. Für das Steuerjahr 2022 läuft diese Frist am 31. Dezember 2026 ab, also noch in diesem Jahr. Wer jetzt seine Steuererklärung 2022 einreicht, bekommt einen ganz neuen Bescheid mit einer frischen, vollen Einspruchsfrist. Das ist Ihr Fenster, wenn Sie bisher noch nichts eingereicht haben. Ob eine Abgabepflicht bestand, können Sie im Beitrag Wann müssen Rentner Steuern zahlen? nachlesen.
Ein Beispiel zur Einordnung
Klaus, 71 Jahre, ist seit sechs Jahren in Rente. Sein zu versteuerndes Einkommen lag 2022 bei etwa 22.000 Euro und damit deutlich über dem damaligen Grundfreibetrag von 10.347 Euro für Alleinstehende. Seine 300 Euro Energiepreispauschale zählten also voll zu den sonstigen Einkünften. Bei diesem Einkommen liegt der Steuersatz auf den letzten hinzuverdienten Euro überschlägig bei rund 27 Prozent. 300 Euro mal rund 27 Prozent ergeben etwa 81 Euro, die Klaus allein wegen der Pauschale zusätzlich an Steuer gezahlt hat. Hätte er Einspruch eingelegt und Ruhen beantragt, bekäme er diese rund 81 Euro automatisch zurück, falls der Bundesfinanzhof zugunsten der Rentner entscheidet. Je nach Einkommen kann Ihr Betrag kleiner oder größer ausfallen, von null bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag bis über 100 Euro bei höherem Steuersatz.
Eine ehrliche Einordnung
Niemand kann Ihnen heute versprechen, dass der Bundesfinanzhof zugunsten der Rentner entscheidet. Die Vorinstanz hat gegen die Kläger geurteilt, und der Bundesfinanzhof kann das bestätigen. Der Hebel, den dieser Beitrag zeigt, sichert Ihnen ausschließlich die Chance, im Erfolgsfall automatisch zu profitieren, ohne selbst klagen zu müssen. Mehr nicht, aber auch nicht weniger, und er kostet Sie außer einem Brief nichts.
Fazit
Der Staat hat sich 2022 einen Teil der eigenen Energiepreispauschale über die Steuer zurückgeholt, und ob das rechtens war, klärt gerade das höchste deutsche Steuergericht. Wer schon einen bestandskräftigen Bescheid hat, geht in aller Regel leer aus. Wer aber noch Einspruch einlegen kann oder seine Steuererklärung 2022 bis Ende dieses Jahres nachreicht, hat mit Einspruch und Ruhen des Verfahrens einen kostenlosen, einfachen Weg, sich die Chance zu sichern. Das ist keine Garantie auf Geld zurück, sondern eine Absicherung gegen das schlechteste Ergebnis, nämlich von vornherein außen vor zu sein. Prüfen Sie deshalb Ihren Steuerbescheid von 2022, und warten Sie nicht ab, wenn Ihre Einspruchsfrist noch läuft. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt weder eine individuelle Steuerberatung noch eine Rechtsberatung.