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Freiwillige Steuererklärung 2022: Bis 31. Dezember 2026 zu viel gezahlte Steuer zurückholen

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 18. Oktober 2026

897 Euro holt sich Gernot für das Jahr 2022 vom Finanzamt zurück. Seine Nachbarin Birgit hatte fast dieselben Unterlagen und bekommt keinen Cent. Beide mussten für 2022 keine Steuererklärung abgeben, und für genau diese Gruppe endet am Donnerstag, 31. Dezember 2026, um 24 Uhr die Frist. Bis dahin lässt sich zu viel gezahlte Lohnsteuer aus 2022 zurückholen. Danach ist der Anspruch erloschen, auch wenn jeder Beleg stimmt. Das Finanzamt schreibt Sie vorher nicht an, eine Nachfrist gibt es nicht.

Dieser Beitrag rechnet die Erstattung an zwei erfundenen Nachbarn vor. Er zeigt, wer 2022 freiwillig abgeben konnte und wie die Erklärung nachweisbar rechtzeitig ankommt.

Zwei Briefe im Februar 2027

Gernot, Jahrgang 1959, war Maschinenführer in einem Metallbetrieb. Birgit, Jahrgang 1960, war Packerin in einem Logistiklager. 2022 waren beide noch Arbeitnehmer mit Steuerklasse I und ohne Nebenjob, heute sind sie in Rente. Beide fuhren weit zur Arbeit und hatten 2022 Handwerker im Haus. Eine Steuererklärung hat von keinem der beiden jemand verlangt. Gernot und Birgit sind erfundene Beispielpersonen, die Zahlen sind eine Beispielrechnung für 2022.

Gernot schickt seine Erklärung für 2022 am Montag, 21. Dezember 2026, über Mein ELSTER ab und speichert das Übertragungsprotokoll mit Datum und Uhrzeit. Birgit nimmt sich dasselbe vor, dann kommen Weihnachten und die Enkel. Sie schickt am Montag, 4. Januar 2027, ab, vier Tage nach Fristende.

Im Februar 2027 liegt in beiden Briefkästen Post vom Finanzamt. Gernot liest: Erstattung 897 Euro, dazu Erstattungszinsen von rund 37 Euro. Dass der Bescheid erst nach Silvester kommt, schadet ihm nicht, denn seine Erklärung war vor Fristablauf da. Birgit liest ein Wort, das sie nicht kennt: Festsetzungsverjährung. Es heißt nichts anderes als zu spät. Ihr Antrag wird abgelehnt, 722 Euro sind verloren.

Die Rechnung für 2022

Gernots Arbeitgeber hat 5.102 Euro Lohnsteuer einbehalten und dabei für Werbungskosten nur die Pauschale von 1.200 Euro angesetzt. Gernot fuhr aber 28 Kilometer zur Arbeit. Für die ersten 20 Kilometer gab es 2022 je 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent, zusammen 9,04 Euro je Arbeitstag. Mit dem Gewerkschaftsbeitrag liegt er 983,60 Euro über der Pauschale, und seine Steuer sinkt nach dem Tarif 2022 um 297 Euro.

Dazu kommt die Badsanierung mit 3.000 Euro Arbeitskosten, bezahlt per Überweisung. Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt zieht das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr (Paragraf 35a Absatz 3 EStG). Material zählt nicht, bar bezahlte Rechnungen ebenfalls nicht. Bei Birgit sind es neue Fenster, die Rechnung hängt seitdem mit einem Magneten am Kühlschrank.

Rechenschritt Gernot Birgit
Bruttolohn 2022 38.400 Euro 33.600 Euro
einbehaltene Lohnsteuer 5.102 Euro 3.929 Euro
Arbeitsweg, einfache Strecke 28 km an 215 Tagen 24 km an 220 Tagen
Entfernungspauschale 1.943,60 Euro 1.654,40 Euro
weitere Werbungskosten 240 Euro Gewerkschaft 300 Euro Gewerkschaft, 90 Euro Arbeitsschuhe
Werbungskosten zusammen 2.183,60 Euro 2.044,40 Euro
über der Pauschale von 1.200 Euro 983,60 Euro 844,40 Euro
Einkommensteuer nach Tarif 2022 4.805 Euro 3.687 Euro
Ersparnis durch die Werbungskosten 297 Euro 242 Euro
Handwerker: 20 Prozent der Arbeitskosten 600 Euro (Bad, 3.000 Euro) 480 Euro (Fenster, 2.400 Euro)
Erstattung 897 Euro 722 Euro

Die Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem September 2022 steckt im Bruttolohn und ändert an beiden Ergebnissen so gut wie nichts. Wer weit zur Arbeit fuhr, liegt schnell über der Pauschale.

Erstattungszinsen laufen für 2022 ab dem 1. September 2024, mit 0,15 Prozent je vollem Monat. Bis Mitte Februar 2027 sind das 29 Monate. Verzinst wird der auf volle 50 Euro abgerundete Betrag: 850 Euro mal 0,15 Prozent mal 29 ergibt 36,98 Euro, aufgerundet 37 Euro.

Warum die Frist am 31. Dezember 2026 endet

Für die Einkommensteuer beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre (Paragraf 169 Absatz 2 AO). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist (Paragraf 170 Absatz 1 AO), für 2022 also am 31. Dezember 2022. Vier Jahre später ist Schluss. Wer nicht abgeben musste, bekommt keinen Aufschub, denn die sogenannte Anlaufhemmung gilt nur für Pflichtfälle. So hat es der Bundesfinanzhof 2011 entschieden (VI R 53/10).

Die Steuererklärung selbst ist der Antrag (Paragraf 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG). Geht sie rechtzeitig ein, läuft die Frist nicht ab, bevor das Finanzamt über sie entschieden hat (Paragraf 171 Absatz 3 AO). Deshalb darf der Bescheid auch im Februar kommen. Ein formloser Brief mit der Bitte um Erstattung reicht dafür nicht, es muss eine Einkommensteuererklärung sein.

Wie streng das gehandhabt wird, zeigen zwei echte Fälle. Eine Arbeitnehmerin reichte ihre Erklärung für 2003 am 8. Januar 2008 ein, acht Tage nach Fristende. Der Bundesfinanzhof entschied im Oktober 2012, dass ihre Erstattung verloren war (VI R 16/11).

Im zweiten Fall warf eine Ehefrau an Silvester 2013 gegen 20 Uhr die Erklärung für 2009 in den Nachtbriefkasten des falschen Finanzamts. Beim zuständigen Amt kam sie erst 2014 an, und der Bundesfinanzhof blieb im Februar 2020 hart (VI R 37/17). Aus diesem Urteil stammt aber eine Regel, die heute hilft: Ein Einwurf in den Briefkasten des zuständigen Finanzamts bis 24 Uhr am letzten Tag genügt, auch außerhalb der Dienstzeit.

Wer 2022 freiwillig abgeben konnte

Geld zurück gibt es nur, wenn 2022 Steuer bezahlt wurde. Die klassische Gruppe sind Menschen wie Gernot und Birgit: 2022 nur Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug, kein zweiter Arbeitgeber, keine Steuerklasse V oder VI. Zur Pflicht wurde die Erklärung unter anderem, wenn Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld über 410 Euro lagen oder wenn weitere Einkünfte ohne Steuerabzug über 410 Euro dazukamen, etwa aus einer Vermietung oder einer Rente. Die übrigen Pflichtfälle, zum Beispiel ein eingetragener Freibetrag beim Lohnsteuerabzug, stehen in Paragraf 46 Absatz 2 EStG.

Freiwillig ist die Erklärung meist auch für Pensionäre und Betriebsrentner, bei denen Lohnsteuer abgezogen wurde und die sonst keine nennenswerten Einkünfte hatten. Lief daneben eine gesetzliche Rente, bestand fast immer eine Pflicht, weil deren steuerpflichtiger Teil als Einkunft ohne Steuerabzug in aller Regel über 410 Euro liegt.

Dann gibt es die Sparer. Banken behalten auf Zinsen und Dividenden 25 Prozent Kapitalertragsteuer ein, soweit kein Freistellungsauftrag greift. 2022 lag der Sparer-Pauschbetrag noch bei 801 Euro, für Ehepaare bei 1.602 Euro. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, holt die Günstigerprüfung in der Anlage KAP die Differenz zurück. Der Antrag allein macht die Erklärung nicht zur Pflicht, so der Bundesfinanzhof im Mai 2025 (VI R 17/23). Wer sonst nicht abgeben musste, für den gilt deshalb auch hier der 31. Dezember 2026. Wie die Günstigerprüfung funktioniert, erklärt der Beitrag Kapitalertragsteuer: Wie Rentner sich mit der Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuer zurückholen.

Reine Rentner: meist Pflicht oder nichts zu holen

Wer 2022 nur Rente bezog, hatte keinen Steuerabzug. Ob eine Erklärung Pflicht war, entscheidet der Gesamtbetrag der Einkünfte (Paragraf 56 EStDV). Lag er über dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren über 20.694 Euro, musste abgegeben werden. Ursprünglich lag der Grundfreibetrag für 2022 bei 9.984 Euro, er wurde im Laufe des Jahres rückwirkend angehoben.

Der Gesamtbetrag ist nicht die Bruttorente. Bei der gesetzlichen Rente zählt der steuerpflichtige Teil, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet, abzüglich 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag. Hinzu kommen weitere Einkünfte, auch die steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro aus dem Dezember 2022. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden erst danach abgezogen. Deshalb gibt es Rentner, die abgeben müssen und trotzdem null Steuer zahlen. Wie weit beide Fragen auseinanderliegen, zeigt der Beitrag Abgeben müssen oder zahlen müssen: Bei Rentnern sind das zwei Fragen.

Lag der Gesamtbetrag darunter, fiel keine Einkommensteuer an, und dann gibt es auch nichts zurück. Eine Handwerkerrechnung hilft in diesem Fall nicht, weil der Abzug nur eine vorhandene Steuer mindert. Die Ausnahme ist Kapitalertragsteuer, die die Bank einbehalten hat. Sie kommt über die Anlage KAP ganz oder teilweise zurück, und weil keine Pflicht bestand, gilt dafür ebenfalls der 31. Dezember 2026.

Wer 2022 mitten im Jahr in Rente ging, bezog neben dem Lohn schon Rente ohne Steuerabzug und war deshalb meist zur Abgabe verpflichtet.

Wer abgeben musste, hat eine andere Frist

Die vier Jahre ab Ende 2022 gelten nur ohne Pflicht. Wer für 2022 abgeben musste, bei dem beginnt die Frist erst mit dem Ende des Jahres der Abgabe, spätestens aber am 31. Dezember 2025 (Paragraf 170 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 AO). Sie endet dann spätestens am 31. Dezember 2029. Das sind bis zu sieben Jahre.

Zum Abwarten taugt das nicht. Die Abgabefrist für 2022 endete für Pflichtfälle ohne Steuerberater am 2. Oktober 2023. Wer seitdem nichts eingereicht hat, dem kann ein Verspätungszuschlag drohen (Paragraf 152 AO). Ergibt die Erklärung eine Erstattung oder null Steuer, muss das Finanzamt keinen Zuschlag festsetzen, es darf es aber. Was die Pflicht auslöst und wie weit das Finanzamt zurückgehen kann, beschreibt der Beitrag Kein Brief vom Finanzamt: Warum die Abgabepflicht trotzdem besteht.

Wer nicht sicher weiß, ob für 2022 eine Pflicht bestand, ist mit einer Abgabe bis zum 31. Dezember 2026 auf der sicheren Seite. Dann ist die Frage für die Frist ohne Bedeutung.

Das Risiko: Auch eine Nachzahlung ist möglich

Mit der Erklärung rechnet das Finanzamt das ganze Jahr 2022 neu, mit allen Einkünften. Unter dem Strich kann deshalb auch eine Nachzahlung stehen. Einen Verspätungszuschlag gibt es bei einer freiwilligen Erklärung nicht, weil Paragraf 152 AO eine Pflicht zur Abgabe voraussetzt.

Ob sich der Antrag zurücknehmen lässt, wenn der Bescheid eine Nachzahlung bringt, ist nicht abschließend geklärt. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hält eine Rücknahme innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat für möglich, solange keine Pflicht zur Abgabe bestand. Ist der Bescheid danach bestandskräftig, bleibt es bei der Nachzahlung. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs genau zu dieser Frage habe ich nicht gefunden. Es lohnt sich deshalb, vorher grob nachzurechnen.

Laut Statistischem Bundesamt bekamen für 2022 rund 13,2 Millionen Steuerpflichtige mit Arbeitslohn und gegebenenfalls Kapitalerträgen eine Erstattung, im Schnitt 1.240 Euro. Bei 53 Prozent lag sie zwischen 100 und 1.000 Euro. Darin stecken Pflichtfälle und freiwillige Erklärungen zusammen, eine Garantie für den eigenen Fall ist das nicht.

So kommt die Erklärung rechtzeitig an

Es zählt der Eingang beim zuständigen Finanzamt, der Poststempel hilft nicht. Zuständig ist in der Regel das Finanzamt an Ihrem Wohnort. Wer seit 2022 umgezogen ist, fragt vorher nach, welches Amt die Erklärung bearbeitet. Auf Papier braucht sie Ihre eigenhändige Unterschrift (Paragraf 25 Absatz 3 EStG). Der Einwurf in den Briefkasten des Finanzamts bis 24 Uhr am 31. Dezember genügt, lässt sich hinterher aber schwer belegen.

Über Mein ELSTER kostet die Abgabe nichts. Nach dem Absenden gibt es ein Übertragungsprotokoll mit Datum und Uhrzeit, das Sie als Nachweis speichern. Für eine ELSTER-Übermittlung in letzter Minute gibt es kein vergleichbares Urteil, darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Wer noch kein Konto hat, bekommt den Aktivierungscode per Post und sollte dafür rund zwei Wochen Vorlauf einplanen.

Gebraucht werden die Lohnsteuerbescheinigung 2022, Handwerkerrechnungen samt Kontoauszug mit der Überweisung und der damalige Arbeitsweg in Kilometern. Gernot hat vor Weihnachten abgeschickt. Silvester selbst ist knapp, vor allem mit der Post zwischen den Feiertagen.

Warum das Finanzamt schweigt

Das Finanzamt hat die Lohnsteuerbescheinigungen von 2022 elektronisch vorliegen. Wer abgeben muss, bekommt irgendwann Post. Wer freiwillig Geld zurückbekäme, hört nichts. Ich finde: Wenn der Staat unsere Daten ohnehin hat, sollte er zu viel gezahlte Steuer von sich aus erstatten. Bis das passiert, muss sich jeder selbst kümmern, und über das Geld aus 2022 entscheidet jetzt der Kalender.

Stand: 20. Oktober 2026. Korrigiert am 1. November 2026: Für ein neues ELSTER-Konto sind rund zwei Wochen Vorlauf einzuplanen. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 46 Absatz 2 und Paragraf 25 Absatz 3 EStG, Paragraf 35a Absatz 3 und 5 EStG, Paragraf 56 EStDV sowie die Paragrafen 152, 169, 170, 171, 233a und 238 AO, zum Zinsbeginn Artikel 97 Paragraf 36 Absatz 3 EGAO. Die Urteile des Bundesfinanzhofs sind VI R 53/10 (2011), VI R 16/11 (2012), VI R 37/17 (2020) und VI R 17/23 (2025). Die Werte für 2022 (Grundfreibetrag 10.347 Euro nach der Anhebung durch das Steuerentlastungsgesetz 2022, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.200 Euro, Entfernungspauschale 30 und 38 Cent) folgen dem damals geltenden Recht. Gernot und Birgit sind erfundene Personen. Ihre Lohnsteuer ist mit dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums für 2022 ermittelt (Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer), die Einkommensteuer mit dem Tarif 2022. Angenommen ist, dass die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen der Vorsorgepauschale entsprechen; im echten Bescheid kann die Erstattung um einige Euro abweichen. Für die Fenster ist unterstellt, dass weder eine Förderung noch Paragraf 35c EStG genutzt wurde. Die Zinsrechnung unterstellt einen Bescheid Mitte Februar 2027. Das Jahressteuergesetz 2026 soll den Zinssatz ab 2027 erhöhen, ist aber noch nicht beschlossen und würde hier etwa einen Euro ausmachen. Die Statistik stammt vom Statistischen Bundesamt (Stand 10. Juni 2026). Ob ein freiwilliger Antrag nach einem Bescheid mit Nachzahlung zurückgenommen werden kann, ist höchstrichterlich nicht entschieden. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 18. Oktober 2026.