Heizungsförderung: Warum ohne Steuerbescheid 2.800 Euro Zuschuss verloren gehen
2.800 Euro Zuschuss verliert ein Rentnerehepaar mit Eigenheim gerade, weil es für zwei Jahre keine Steuererklärung abgegeben hat. Zwei Erklärungen, bei denen am Ende nicht einmal Steuer herausgekommen wäre.
Seit dem 21. Juli 2026 gilt bei der KfW eine neue Heizungsförderung. Darin steckt eine Regel, über die fast alle Ratgeber im Netz schweigen: Wer für die maßgeblichen Jahre keinen Steuerbescheid vorlegen kann, den rechnet die KfW mit seiner vollen Bruttorente an. Also mit dem Betrag vor Rentenfreibetrag und vor Krankenkassenbeiträgen. Das kostet eine komplette Bonusstufe.
Eines vorweg, damit niemand seine Zeit verschwendet: Dieser Beitrag richtet sich an Rentnerinnen und Rentner mit einem selbst bewohnten Eigenheim. Wer zur Miete wohnt, für den ist hier leider nichts dabei.
Die neuen Sätze im Überblick
| Baustein | Satz | Wer bekommt ihn |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | jeder Eigentümer, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | nur Selbstnutzer, nur beim Austausch einer funktionstüchtigen Altanlage |
| Einkommensbonus | 40 % | zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro |
| 30 % | über 30.000 bis 40.000 Euro | |
| 10 % | über 40.000 bis 50.000 Euro | |
| 0 % | darüber |
Bei Öl- und Nachtstromspeicherheizungen zählt das Alter der Anlage nicht, eine Gasheizung muss dafür mindestens 20 Jahre laufen. Merken Sie sich das Wort funktionstüchtig, dazu unten mehr.
In den Schlagzeilen lesen Sie überall die Zahl 80 Prozent. Das ist die Ausnahme, die Regel ist eine Kappung bei 70 Prozent. Die 80 Prozent gelten nur für Haushalte bis 30.000 Euro. Genau deshalb ist diese eine Einkommensgrenze die wichtigste Zahl im ganzen Programm.
Gefördert werden höchstens 28.000 Euro Investitionskosten, seit Juli statt vorher 30.000 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt damit 22.400 Euro.
Hier schlägt die Bürokratie zu
Die KfW nimmt den Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind das die Jahre 2023 und 2024.
Nachgewiesen wird das ausschließlich mit den Einkommensteuerbescheiden vom Finanzamt. Rentenbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen und Nichtveranlagungsbescheinigungen sind dafür wertlos.
Wer keine Erklärung abgegeben hat, darf ersatzweise Rentenbezugsmitteilungen einreichen, dazu eine Bescheinigung für jede weitere Rente und die Erklärung, keine sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte zu haben. Wer eine Wohnung vermietet, ist hier ohnehin raus.
Das klingt kulant. Es ist es aber nicht, denn dann rechnet die KfW mit den Gesamtbruttorenten.
Ein Fall zum Nachrechnen: Norbert und Brigitte
Norbert ist 77, gelernter Werkzeugmacher, 44 Jahre im selben Betrieb. Seine Frau Brigitte ist 76 und hat nach der Kindererziehung im Büro gearbeitet. Die beiden wohnen in einem Reihenhaus von 1978, Ölheizung Baujahr 2004, die noch läuft. Der Heizungsbauer hat 32.000 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe veranschlagt. Beide sind seit 2013 in Rente und haben nie eine Steuererklärung abgegeben. Steuer wäre ja ohnehin keine angefallen.
Ihre Gesamtbruttorenten: 2023 zusammen 32.400 Euro, 2024 zusammen 33.600 Euro, im Durchschnitt also 33.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen liegt aber ganz woanders:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Bruttorenten im Durchschnitt | 33.000 Euro |
| abzüglich festgeschriebener Rentenfreibetrag | rund 8.840 Euro |
| abzüglich Werbungskostenpauschbetrag für beide | 204 Euro |
| abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben | rund 3.700 Euro |
| zu versteuerndes Einkommen | rund 20.200 Euro |
Abgabepflichtig waren die beiden trotzdem. Für die Pflicht zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte, also die Renten nach Rentenfreibetrag und Werbungskostenpauschale, aber noch vor den Kranken- und Pflegebeiträgen. 2023 sind das 32.400 Euro minus rund 8.840 Euro minus 204 Euro, zusammen rund 23.360 Euro, bei einer Grenze von 21.816 Euro für Ehepaare. 2024 sind es rund 24.560 Euro bei einer Grenze von 23.568 Euro. Steuer wäre in beiden Jahren trotzdem keine angefallen, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem doppelten Grundfreibetrag blieb.
Und jetzt die beiden Wege im direkten Vergleich:
| mit Steuerbescheiden | ohne Steuerbescheide | |
|---|---|---|
| angesetztes Einkommen | 20.200 Euro | 33.000 Euro |
| Einkommensbonus | 40 % | 30 % |
| Summe der Sätze | 30 + 16 + 40 = 86 % | 30 + 16 + 30 = 76 % |
| Kappung | 80 % | 70 % |
| Zuschuss auf 28.000 Euro | 22.400 Euro | 19.600 Euro |
| Eigenanteil bei 32.000 Euro Kosten | 9.600 Euro | 12.400 Euro |
Dasselbe Haus, dieselbe Heizung, 2.800 Euro Unterschied. Nur wegen der fehlenden Bescheide.
Seien wir ehrlich: Das ist ungerecht. Bestraft wird die Gruppe, die so wenig hat, dass sie keine Steuer zahlt und deshalb oft keine Erklärung abgibt.
Was Sie jetzt tun können
Stellen Sie den Antrag trotzdem sofort. Sie dürfen das zu versteuernde Einkommen im Antrag schätzen. Sie müssen den Einkommensbonus aber im Antrag ankreuzen, denn nachträglich aufstocken lässt sich der Zuschuss nicht. Nie. Die Bescheide reichen Sie erst später beim Nachweis ein.
Holen Sie die Steuererklärungen für 2023 und 2024 nach. Waren Sie nicht zur Abgabe verpflichtet, geht das freiwillig für 2023 noch bis Ende 2027 und für 2024 noch bis Ende 2028. Waren Sie verpflichtet wie Norbert und Brigitte, ist die Abgabefrist schon abgelaufen. Geben Sie dann möglichst bald ab. Fällt keine Steuer an, muss das Finanzamt keinen Verspätungszuschlag festsetzen, ein Zuschlag nach Ermessen bleibt aber möglich. Lassen Sie das im Zweifel von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater prüfen, denn eine nachgereichte Erklärung kann im Einzelfall auch eine Nachzahlung auslösen. Ob Sie abgeben müssen und ob Steuer anfällt, können Sie vorab im Beitrag Abgeben müssen oder zahlen müssen nachlesen.
Zwei Fehler, die richtig teuer werden
Der Vertrag mit dem Heizungsbauer. Er muss vor dem Antrag geschlossen sein, er muss aber zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, also den Satz, dass er nur bei einer Zusage der KfW gilt. Wer ohne diese Klausel unterschreibt, hat sein Vorhaben offiziell begonnen. Und ein Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt die Förderung aus, vollständig. Keine Heilung, keine Ausnahme. Bis zu 22.400 Euro für eine fehlende Zeile im Vertrag.
Warten, bis die alte Heizung endgültig stirbt. Der Klimageschwindigkeitsbonus verlangt eine funktionstüchtige Altanlage. Fällt die Ölheizung im Januar aus, sind diese 16 Prozentpunkte weg. Was das kostet, hängt von Ihrer Einkommensstufe ab:
| zu versteuerndes Einkommen | Verlust beim Ausfall der Altanlage |
|---|---|
| bis 30.000 Euro | 2.800 Euro |
| über 30.000 bis 40.000 Euro | 2.800 Euro |
| über 40.000 Euro | 4.480 Euro |
Bis 40.000 Euro bleibt es bei 2.800 Euro, weil die Kappung einen Teil der Prozentpunkte ohnehin schluckt. Erst darüber schlägt der Verlust in voller Höhe durch. Der scheinbar vernünftige Reflex, erst zu handeln, wenn die Heizung kaputt ist, ist hier der teuerste.
Wie eilig ist es wirklich?
Ich sage Ihnen klar, was ich nicht sage: Die Fördertöpfe sind nicht leer. Es gibt keinen Antragsstopp, und erteilte Zusagen bleiben unangetastet.
Die Sätze sinken aber planmäßig. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er am 1. August 2028 bei null liegt. Gleichzeitig sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.
Für Norbert und Brigitte bedeutet das:
| Antragszeitpunkt | Zuschuss | Verlust gegenüber heute |
|---|---|---|
| jetzt | 22.400 Euro | |
| ab 1. Februar 2027 | 21.800 Euro | 600 Euro |
| ab 1. August 2028 | 17.500 Euro | 4.900 Euro |
Ein Wort zur Steuerermäßigung
Es gibt daneben die Steuerermäßigung nach § 35c EStG, 20 Prozent verteilt über drei Jahre. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht.
Wichtig dabei: Der Ausschluss knüpft an die einzelne Maßnahme an, nicht an das Haus. § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG versagt die Ermäßigung, soweit es sich um “eine öffentlich geförderte Maßnahme” handelt. Wer die Heizung über die KfW fördern lässt und danach die Fenster erneuert, kann für die Fenster also weiterhin den Steuerbonus nutzen.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Bei gebündelten Förderungen, etwa über einen Sanierungsfahrplan oder eine Effizienzhaus-Förderung, lässt sich oft nicht sauber trennen, welche Maßnahme gefördert wurde. Und der Höchstbetrag von 40.000 Euro gilt anders als der Förderausschluss je Objekt, nicht je Maßnahme. Wer beides kombinieren möchte, sollte das vorab mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater klären.
Für die meisten Rentnerhaushalte ist die Entscheidung ohnehin eindeutig. Eine Steuerermäßigung mindert nur die Steuer, die Sie tatsächlich zahlen. Wer kaum Einkommensteuer zahlt, bekommt davon nichts, keinen Cent. Der Zuschuss dagegen wird überwiesen, ganz gleich wie hoch Ihre Steuerlast ist.
Übrigens: Die Austauschpflicht für alte Heizkessel ist Ende Juli gefallen. Die Förderung bleibt davon unberührt, Sie entscheiden jetzt freiwillig.
Das Wichtigste zum Schluss
Über Ihren Zuschuss entscheidet am Ende ein Blatt Papier vom Finanzamt, das viele nie angefordert haben. Zwischen der Bruttorente und dem zu versteuernden Einkommen liegen bei einem normalen Rentnerhaushalt schnell 12.000 Euro im Jahr, und genau diese Differenz entscheidet über die Bonusstufe.
Wenn Sie ein Eigenheim haben und über eine neue Heizung nachdenken, dann führt Ihr erster Weg in den Aktenordner, noch vor dem Anruf beim Heizungsbauer. Die Frage lautet: Habe ich für 2023 und 2024 einen Steuerbescheid? Wenn nein, dann liegen dort 2.800 Euro.
Rechtsstand: 6. August 2026. Korrigiert am 9. Oktober 2026: Norbert und Brigitte waren nach ihren Zahlen zur Abgabe verpflichtet, die erste Fassung hatte das verneint. Die Fördersätze gelten für Anträge seit dem 21. Juli 2026 nach dem KfW-Programm 458. Die Beispielrechnung nutzt gerundete Werte für einen Einzelfall; Ihr Ergebnis hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen und den tatsächlichen Investitionskosten ab. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuer- oder Energieberatung.