Kfz-Versicherung ab 65: So prüfen Sie den Alterszuschlag, bevor am 30. November die Frist endet
Der Versicherungsverband GDV sagt: Wer zwischen 63 und 67 Jahre alt ist, zahlt in der Kfz-Haftpflicht weniger als der Durchschnitt. Das Vergleichsportal Verivox hat ausgerechnet, dass ein 65-Jähriger rund 14 Prozent mehr zahlt als ein 55-Jähriger. Beide Zahlen stimmen. Ab einem bestimmten Alter steigt der Beitrag, auch nach Jahrzehnten ohne Unfall. Bei vielen Verträgen muss eine Kündigung bis Montag, 30. November 2026, beim Versicherer angekommen sein. Wer diesen Tag verpasst, ist meist ein weiteres Jahr gebunden.
Dieser Beitrag rechnet an zwei erfundenen Nachbarn nach, woher eine Erhöhung kommt und wie Sie sie auf der eigenen Rechnung erkennen. Er zeigt außerdem, welche Fristen gelten und warum das Sonderkündigungsrecht beim Alterszuschlag eine unsichere Stütze ist.
Zwei Nachbarn, ein Brief
Ulrich und Doris wohnen Tür an Tür und sind beide 76. Ulrich war 42 Jahre Dreher in einem Maschinenbaubetrieb, Doris 38 Jahre Verkäuferin. Beide fahren denselben Golf, gleiches Baujahr, rund 8.000 Kilometer im Jahr. Beide sind seit fast 30 Jahren unfallfrei, stehen in der Spitzenklasse ihres Tarifs und haben beim selben Versicherer Haftpflicht und Vollkasko. Die beiden sind erfundene Beispielpersonen, die Zahlen sind eine Modellrechnung.
Am Freitag, dem 23. Oktober, liegt bei beiden derselbe Brief im Kasten. Der Beitrag für 2027 beträgt 728 Euro, bisher waren es 591 Euro. Ulrich holt den Taschenrechner: 137 Euro mehr im Jahr, rund 23 Prozent, und das nach einem weiteren Jahr ohne einen Kratzer im Blech. Doris heftet den Brief ab. Sie ist seit 31 Jahren bei diesem Versicherer und geht davon aus, dass er richtig rechnet.
Ulrich ruft an und fragt, woher die 137 Euro kommen. Die Antwort besteht aus einem einzigen Wort: Alter.
Ab welchem Alter Versicherer mehr verlangen
Der GDV wertet jedes Jahr aus, wie sich das Alter der Fahrer auf die Schäden auswirkt (Stand der Seite: 28. Juli 2026). Für die Altersklasse 63 bis 67 Jahre ist danach in der Kfz-Haftpflicht mit einem Abschlag von 7 Prozent zu rechnen, gemessen am durchschnittlichen Schadenbedarf aller Fahrer. Zuschläge nennt der Verband erst ab 68 Jahren. Diese Werte sind unverbindlich, jeder Versicherer darf nach eigenen Daten kalkulieren.
Verivox hat am 3. März 2026 eine Modellrechnung veröffentlicht: ein VW Golf mit Vollkasko in Berlin, 10.000 Kilometer im Jahr, alle Fahrer in derselben Schadenfreiheitsklasse. Ein 65-Jähriger zahlt dort rund 14 Prozent mehr als ein 55-Jähriger. Mit 75 sind es rund 69 Prozent mehr, mit 85 rund 172 Prozent.
Dass beide Angaben zusammenpassen, liegt vor allem an der Vergleichsgröße. Der GDV misst gegen den Durchschnitt aller Fahrer. Verivox misst gegen einen 55-Jährigen, und der liegt nach der GDV-Statistik selbst unter dem Durchschnitt, ist also ein günstiger Kunde. Dazu kommt ein zweiter Unterschied: Der GDV betrachtet die Haftpflicht und den statistischen Schadenbedarf, Verivox die Vollkasko und echte Preise auf einem Portal.
Für die eigene Rechnung heißt das: Die Statistik der Branche nennt 68 Jahre als Schwelle. Finanztip berichtet aber, dass einige Versicherer schon ab 65 einen Alterszuschlag verlangen. Ob der eigene Versicherer dazugehört, zeigt nur die eigene Rechnung. Ulrichs fast 30 unfallfreie Jahre stecken bereits in seinem Schadenfreiheitsrabatt. Den Alterszuschlag rechnet der Versicherer zusätzlich auf.
Wie der Rabatt eine Erhöhung verdecken kann
Bei Ulrich und Doris ist die Erhöhung sofort zu sehen, weil ihr Rabatt in der höchsten Klasse ihres Tarifs nicht mehr wachsen kann. Das ist eine Annahme des Beispiels. Eine einheitliche Höchstklasse gibt es nämlich nicht: Je nach Versicherer reicht die Staffel heute bis SF 35 oder SF 50, ältere Staffeln endeten früher. Wer fast 30 Jahre schadenfrei fährt, steht in vielen Tarifen bei SF 29 oder 30 und steigt jedes Jahr weiter auf.
Genau dann versteckt sich ein Aufschlag leicht. Wer ein weiteres Jahr unfallfrei fährt, rückt eine Klasse höher und bekommt mehr Rabatt. Steigt gleichzeitig der Grundbeitrag wegen des Alters, frisst er diesen Rabatt auf. Die Rechnung sieht dann fast aus wie im Vorjahr, obwohl Sie mehr zahlen, als nach dem neuen Rabatt fällig wäre.
Die Probe mit dem Beitragssatz
Neben der Schadenfreiheitsklasse steht auf der Rechnung meist ein Beitragssatz in Prozent. Mit ihm lässt sich nachrechnen, ob sich mehr geändert hat als der Rabatt. Finanztip beschreibt dafür eine einfache Formel (Stand: 3. Februar 2026): Der zu erwartende Beitrag ist der alte Beitrag mal dem neuen Beitragssatz, geteilt durch den alten Beitragssatz.
Die Probe gilt je Versicherungsteil. Haftpflicht und Vollkasko haben eigene Beitragssätze und werden deshalb getrennt gerechnet. Wer mit dem Gesamtbeitrag rechnet, bekommt ein falsches Ergebnis. Das Zahlenbeispiel stammt von Finanztip und betrifft die Haftpflicht:
| Schritt | Haftpflicht |
|---|---|
| Beitrag bisher | 500 Euro |
| Beitragssatz bisher | 49 Prozent |
| Beitragssatz neu, eine Klasse höher | 46 Prozent |
| zu erwartender Beitrag: 500 mal 46 geteilt durch 49 | rund 469 Euro |
| Beitrag laut neuer Rechnung | 480 Euro |
| Erhöhung, die nicht vom Rabatt kommt | rund 11 Euro |
Liegt die neue Rechnung über dem erwarteten Betrag, hat der Versicherer den Grundbeitrag angehoben. Woher diese Anhebung kommt, verrät die Formel allerdings nicht.
Nicht jedes Plus kommt vom Alter
Auch Typklasse und Regionalklasse können sich für 2027 ändern. Für die meisten Halter bleiben sie gleich. Nach den Typklassen des GDV vom 30. September 2026 behalten in der Haftpflicht 71 Prozent der Autofahrenden ihre Einstufung. Bei den Regionalklassen vom 9. September 2026 bleiben über 32 Millionen Halter in ihrer Klasse, 5,2 Millionen kommen in eine bessere, 4,8 Millionen in eine schlechtere. Auch diese Statistiken sind unverbindlich und wirken bei bestehenden Verträgen ab dem nächsten Versicherungsjahr.
Worauf der Versicherer die Erhöhung stützt, lässt sich schriftlich erfragen. Von der Antwort hängt ab, ob ein Sonderkündigungsrecht in Betracht kommt.
Das Sonderkündigungsrecht beim Alterszuschlag ist unsicher
Erhöht ein Versicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz entsprechend ändert, dürfen Sie nach Paragraf 40 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kündigen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung, auch wenn die Rechnung erst später kommt. Bei Ulrich beginnt sie mit dem Brief vom 23. Oktober und endet am Montag, 23. November. Wer bis zur Rechnung im Dezember abwartet, hat diese Frist und auch den 30. November verpasst.
Dazu kommt ein Haken in den Musterbedingungen des GDV für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30. April 2025). Sie nennen als Anlass für die Sonderkündigung eine neue Typklasse, eine neue Regionalklasse oder eine Tarifänderung (Abschnitte G.2.7 und J.1 bis J.4). Das Alter steht dort in Abschnitt K.2 bei den Merkmalen der Beitragsberechnung, ein Kündigungsrecht ist daran nicht geknüpft. Ein Urteil zu dieser Frage habe ich nicht gefunden. Ob ein reiner Alterszuschlag für eine Sonderkündigung reicht, ist deshalb offen. Der sichere Weg bleibt die ordentliche Kündigung.
Bei der Krankenkasse lief es im Sommer 2026 ähnlich: Das Sonderkündigungsrecht nach einer Erhöhung endete, bevor die Erhöhung auf der Rente spürbar wurde. Den Fall beschreibt der Beitrag Zusatzbeitrag erhöht: Warum Ihre Rente erst im Oktober sinkt.
Die ordentliche Kündigung: Der Eingang bis 30. November zählt
Läuft Ihr Versicherungsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer angekommen sein. 2026 ist das ein Montag. Das Datum, an dem Sie den Brief abschicken, zählt nicht. Nach den Musterbedingungen ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht (G.2.1 und G.5). Endet Ihr Versicherungsjahr zu einem anderen Termin, endet die Frist einen Monat vor diesem Ablauf. Wann das ist, steht im Versicherungsschein. Einzelne Versicherer dürfen von den Musterbedingungen abweichen, maßgeblich ist der eigene Vertrag.
Mehr Sicherheit gibt ein Puffer. Ist die Kündigung bis Freitag, 27. November, eingegangen, bleiben das Wochenende und der Montag als Reserve. Ein Einschreiben, das deutlich früher abgeschickt wird, belegt den Zugang. Eine E-Mail genügt sicher nur bei Verträgen, die nach dem 30. September 2016 geschlossen wurden. Seit diesem Stichtag dürfen Versicherer in ihren Bedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen (Paragraf 309 Nummer 13 BGB in Verbindung mit Artikel 229 Paragraf 37 EGBGB). Ältere Verträge können noch die Schriftform vorschreiben, dann braucht es einen eigenhändig unterschriebenen Brief. Bei einer E-Mail ist die Eingangsbestätigung des Versicherers der Nachweis.
Verstreicht die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr (G.1.2). Beim Wechsel ist die übliche Reihenfolge: zuerst den neuen Vertrag abschließen, danach den alten kündigen. So bleibt das Auto ohne Lücke versichert.
Was Ulrich vergleicht
Ulrich setzt sich am Wochenende an den Computer. Er vergleicht nur Tarife mit derselben Leistung und derselben Selbstbeteiligung, damit die Preise vergleichbar sind. Er prüft auch die Kilometer im Vertrag. Wer weniger fährt, als dort steht, zahlt zu viel. Wer mehr fährt, muss das melden, und der Versicherer berechnet den Beitrag dann rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres neu (Musterbedingungen K.2.3).
Am Samstag, 14. November, schließt Ulrich einen neuen Vertrag ab. Am Mittwoch, 18. November, liegt seine Kündigung beim alten Versicherer, zwölf Tage vor dem Stichtag.
Für das Beispiel nehmen wir an, dass sein neuer Tarif 20 bis 30 Prozent unter den 728 Euro liegt. Für diese Spanne gibt es keine Quelle, sie ist eine Setzung. Wie viel ein Wechsel tatsächlich bringt, hängt vom eigenen Vertrag und vom Angebot am Markt ab.
| Doris | Ulrich, Annahme 20 Prozent | Ulrich, Annahme 30 Prozent | |
|---|---|---|---|
| Beitrag 2026 | 591 Euro | 591 Euro | 591 Euro |
| Rechnung des alten Versicherers für 2027 | 728 Euro | 728 Euro | 728 Euro |
| tatsächlich gezahlt 2027 | 728 Euro | rund 582 Euro | rund 510 Euro |
| weniger als Doris im Jahr | rund 146 Euro | rund 218 Euro | |
| weniger als Doris im Monat | rund 12 Euro | rund 18 Euro |
Gerechnet ist 728 mal 0,20 gleich 145,60 Euro und 728 mal 0,30 gleich 218,40 Euro, für den Monat jeweils geteilt durch zwölf.
Die Schadenfreiheitsklasse auf das Kind übertragen
Häufig zu hören ist ein Weg über die Kinder: Das Auto läuft auf Tochter oder Sohn, die eigene Schadenfreiheitsklasse geht mit. Verivox hat auch das am 3. März 2026 durchgerechnet. Für 65-Jährige lohnt es sich danach in der Regel noch nicht. Mit 75 bringt es je nach Variante 17 bis 30 Prozent.
Die Bedingungen sind streng:
- Das Kind übernimmt nur die Jahre, in denen es Ihr Auto überwiegend selbst gefahren hat (Musterbedingungen I.6.2.3), und höchstens so viele Jahre, wie es den Führerschein besitzt (ADAC und Finanztip).
- Das Kind wird Halter. Dann zählt die Regionalklasse an seinem Wohnort, und die kann ungünstiger sein.
- Die Übertragung ist endgültig, wer abgibt, verliert seinen Rabatt dauerhaft (I.7.2).
- Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, der Versicherer muss zustimmen.
Falsche Angaben werden teuer. Stimmen Angaben zu Fahrer oder Wohnort nicht, berechnet der Versicherer den Beitrag rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres neu, bei vorsätzlich falschen Angaben kommt eine Vertragsstrafe hinzu (K.4.3 und K.4.4). Verletzt jemand nach einem Schaden seine Pflichten, kann der Versicherer in der Haftpflicht bis zu 2.500 Euro zurückfordern, bei einer vorsätzlichen, besonders schwerwiegenden Verletzung der Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht bis zu 5.000 Euro (Paragraf 6 der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung). In der Vollkasko gelten diese Obergrenzen nicht.
Wer keine Kinder hat, dem hilft dieser Weg meist nicht. Die Musterbedingungen nennen als mögliche Empfänger auch Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern, die Bedingungen sind dieselben.
Doris im Dezember
Im Dezember bucht der Versicherer bei Doris 728 Euro ab. Sie klingelt bei Ulrich und hört von seinem Wechsel. Sie will sofort kündigen, doch der 30. November ist vorbei. Ihr Vertrag läuft ein weiteres Jahr, der nächste reguläre Termin ist der 30. November 2027.
Nach unserer Annahme zahlt Ulrich 2027 zwischen 146 und 218 Euro weniger als Doris. Den Unterschied haben ein Anruf und ein Abend am Computer gemacht. Doris hat nichts falsch gemacht, sie hat ihrem Versicherer vertraut. Ihre 31 Jahre Treue standen nur auf keiner Rechnung.
Was Versicherer offenlegen müssen
Einen Anspruch auf die Kalkulation haben Versicherte nicht. Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten, etwa das hinterlegte Geburtsdatum, können Sie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung verlangen. Warum der Beitrag um einen bestimmten Betrag steigt, erfahren Sie damit nicht.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat am 8. Juli 2026 die Preiskalkulation der Versicherer als “Black Box” kritisiert. Sie hält gesetzliche Auskunftsansprüche gegenüber Versicherungen für dringend notwendig. Ein solches Gesetz gibt es bisher nicht.
Viele Rentnerinnen und Rentner haben jahrzehntelang pünktlich gezahlt, oft ohne einen einzigen Schaden, und bekommen einen Aufschlag ohne Begründung. Ich finde: Wer mehr verlangt, muss offen sagen, wofür. Bis das jemand vorschreibt, ist die eigene Rechnung der beste Schutz.
Wer zum Jahresende ohnehin seine Beiträge durchsieht, findet eine Anleitung für den Wechsel der Krankenkasse im Beitrag Krankenkasse wechseln als Rentner: Wie Sie beim Zusatzbeitrag sparen.
Stand: 15. Oktober 2026. Die Fristen beruhen auf den Paragrafen 11 und 40 VVG und auf den Musterbedingungen des GDV für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30. April 2025). Einzelne Versicherer dürfen davon abweichen, maßgeblich sind die Bedingungen des eigenen Vertrags. Die Altersangaben stammen vom GDV (Stand 28. Juli 2026, unverbindlich, Kfz-Haftpflicht) und aus der Modellrechnung von Verivox vom 3. März 2026 (VW Golf, Vollkasko, Berlin, gleiche Schadenfreiheitsklasse). Typ- und Regionalklassen 2027 nach dem GDV vom 30. September und 9. September 2026. Die Beitragsprobe folgt Finanztip (Stand 3. Februar 2026). Ulrich und Doris sind erfundene Personen, 591 und 728 Euro sind Beispielwerte, die Ersparnis von 20 bis 30 Prozent ist eine Annahme ohne Quelle. Ungeklärt ist, ob ein reiner Alterszuschlag ein Sonderkündigungsrecht auslöst. Die Nennung von Portalen und Ratgebern ist keine Empfehlung für einen Versicherer oder ein Portal. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Auskunft Ihres Versicherers.