Krankenkasse wechseln als Rentner: Wie Sie beim Zusatzbeitrag sparen
Zwei Rentner mit gleicher Rente und identischen Leistungen zahlen bei ihrer Krankenkasse teils sehr unterschiedliche Beiträge. Der Grund liegt allein im Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Wer seit Jahren nicht gewechselt hat, zahlt möglicherweise deutlich mehr, als nötig wäre, für dieselbe Versorgung. Dieser Beitrag erklärt, wie sich die Zusatzbeiträge zusammensetzen, was ein Wechsel bringt und wie er abläuft.
Warum die Zusatzbeiträge so unterschiedlich ausfallen
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2024 bei 1,7 Prozent, 2025 bei 2,5 Prozent und liegt 2026 bei 2,9 Prozent, ein Anstieg von rund 71 Prozent in drei Jahren. Der Durchschnitt verdeckt dabei, wie groß die Spanne zwischen den einzelnen Kassen ist: Die günstigste verfügbare Kasse verlangt derzeit 2,18 Prozent, die teuerste 4,39 Prozent, ein Unterschied von über zwei Prozentpunkten bei identischer gesetzlicher Grundleistung. Arzt, Krankenhaus und Medikamente sind bei allen Kassen gleich geregelt, nur beim Zusatzbeitrag entscheidet jede Kasse selbst, abhängig von Versichertenstruktur, Verwaltungskosten und Ausgabenpolitik. Da sich diese Sätze jährlich ändern, sollten Sie den aktuellen Stand selbst über ein Vergleichsportal oder direkt bei den Kassen prüfen.
Zwei unterschiedliche Berechnungswege
Als Rentnerin oder Rentner zahlen Sie den Kassenbeitrag auf zwei verschiedene Arten, je nachdem, woher das Geld stammt. Auf die gesetzliche Rente wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent plus der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse hälftig aufgeteilt: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt eine Hälfte, Sie zahlen die andere. Auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten, Direktversicherungen oder Pensionskassen gilt das nicht, hier zahlen Sie den vollen Beitrag allein. Es gibt dafür einen monatlichen Freibetrag von 197,75 Euro, alles darüber wird voll verbeitragt. Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente bezieht, spürt einen Kassenwechsel deshalb doppelt: einmal bei der gesetzlichen Rente zum halben Satz, einmal bei der Betriebsrente zum vollen Satz.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir Heinrich, 68 Jahre alt, seit drei Jahren in Rente. Er bezieht 1.500 Euro gesetzliche Rente und 400 Euro Betriebsrente im Monat. Seine Kasse verlangt aktuell 4,39 Prozent Zusatzbeitrag, den Höchstsatz im Markt. Wechselt Heinrich zu einer Kasse mit 2,18 Prozent, ergibt sich eine Differenz von 2,21 Prozentpunkten. Auf die gesetzliche Rente spart er hälftig gerechnet 16,58 Euro im Monat. Auf die Betriebsrente ist nach Abzug des Freibetrags ein Betrag von 202,25 Euro beitragspflichtig, darauf zahlt er den vollen Zusatzbeitrag, die Ersparnis beträgt hier 4,47 Euro im Monat. Zusammen spart Heinrich 21,05 Euro im Monat, umgerechnet rund 253 Euro im Jahr, ohne einen einzigen Arzttermin aufzugeben oder eine Leistung zu verlieren. Er hat lediglich den Vertragspartner gewechselt und erhält weiterhin dieselben gesetzlichen Leistungen.
Niemand darf Sie als Wechselwilligen ablehnen
Viele Rentnerinnen und Rentner zögern, weil sie glauben, eine neue Kasse könnte sie wegen des Alters oder bestehender Erkrankungen ablehnen. Das ist nicht der Fall. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der sogenannte Kontrahierungszwang nach Paragraph 175 des Sozialgesetzbuchs V. Keine Kasse darf einen Wechselwilligen ablehnen, weder wegen des Alters noch wegen Vorerkrankungen oder bisheriger Krankheitskosten, es gibt keinen Gesundheitscheck, keinen Risikozuschlag und keine Wartezeit. Wichtig zu wissen: Wer als Rentner wechselt, behält die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, sofern diese bereits besteht. Mehr zu dieser günstigeren Pflichtversicherung lesen Sie im Beitrag Krankenversicherung der Rentner. Der Status bleibt erhalten, es ändert sich lediglich die Höhe des Beitrags.
Sonderkündigungsrecht und normale Bindungsfrist
Hat Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, entsteht dadurch automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Zum 1. Januar 2026 haben mehrere Kassen ihren Beitrag angehoben, darunter VIACTIV, energie BKK und BKK ProVita. Wer bei einer solchen Kasse versichert war, konnte bis Ende Januar 2026 kündigen, mit der üblichen Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wer diesen Zeitpunkt verpasst hat, muss die reguläre Bindungsfrist einhalten: 12 Monate Mitgliedschaft, anschließend zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Für 2027 werden weitere Erhöhungen von schätzungsweise 0,6 bis 0,75 Prozentpunkten erwartet, dann greift das Sonderkündigungsrecht erneut. Prüfen Sie diese Werte regelmäßig selbst, da sie sich jährlich ändern.
So läuft der Wechsel ab
Ermitteln Sie zunächst Ihren aktuellen Zusatzbeitrag, er steht auf dem Mitgliedsausweis oder auf der Webseite Ihrer Kasse, und vergleichen Sie ihn mit anderen Anbietern, etwa über ein Vergleichsportal. Achten Sie dabei nicht nur auf den Beitragssatz, sondern auch auf Zusatzleistungen, Bonusprogramme und den Service der Kasse. Stellen Sie anschließend online einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse, dafür benötigen Sie Personalausweis und Rentenausweis. Die neue Kasse kündigt automatisch bei Ihrer bisherigen Kasse, seit 2021 geschieht dies elektronisch. Entscheidend ist der letzte Schritt: Leiten Sie die neue Mitgliedsbescheinigung aktiv an die Deutsche Rentenversicherung weiter, da diese den Kassenbeitrag direkt von Ihrer Rente einbehält, sonst fließt der Beitrag weiterhin an die alte Kasse. Die DRV ist unter 0800 1000 4800 kostenlos erreichbar. Anschließend erhalten Sie Ihre neue Versichertenkarte per Post, eine Versorgungslücke entsteht nicht.
Hinweis für freiwillig Versicherte
Wer in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens nicht mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert war, ist häufig freiwillig versichert und nicht in der KVdR pflichtversichert. Auch für diese Gruppe hilft ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse. Zusätzlich lohnt sich eine Prüfung, ob mittlerweile die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind, da dort Kapitalerträge und Mieteinnahmen nicht beitragspflichtig sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dies kostenlos. Bei zusätzlicher Betriebsrente finden Sie mehr im Beitrag Betriebsrente und Krankenversicherungsbeiträge.
Fazit
Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen liegen 2026 weiter auseinander als in den Vorjahren, der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse beträgt über zwei Prozentpunkte. Wer wechselt, zahlt für dieselben gesetzlichen Leistungen künftig weniger, sofern beim Vergleich neben dem Beitragssatz auch Zusatzleistungen und Service berücksichtigt werden. Der Wechsel selbst erfordert nur wenige Schritte im Internet und eine Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung, eine Ablehnung oder ein Gesundheitscheck sind gesetzlich ausgeschlossen. Da sich Beitragssätze und Fristen jährlich ändern können, sollten Sie die aktuellen Werte für Ihre Situation stets selbst bei Ihrer Kasse oder über ein Vergleichsportal prüfen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung und keine Rechtsberatung.