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Vor 2005 in Rente: Aus 50 Prozent steuerfrei sind 30,7 geworden

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 12. August 2026

50 Prozent Ihrer Rente bleiben steuerfrei. Das war die Zusage, wenn Sie 2005 oder früher in Rente gegangen sind. So stand es in Ihrer Renteninformation, so hat man es Ihnen beim Rentenberater erklärt.

Heute, zwanzig Jahre später, sind real noch 30,7 Prozent steuerfrei. Der Rest gehört dem Finanzamt.

Erklärt hat das nie jemand. Und niemand im Bundestag hat zugegeben, dass aus der Hälfte inzwischen weniger als ein Drittel geworden ist.

Der Mechanismus in einem Satz

Der Freibetrag wurde als fester Eurobetrag festgeschrieben, nicht als Prozentsatz. Jede Rentenerhöhung seither ist voll steuerpflichtig, weil der Freibetrag nicht mitwächst.

Der Fall Gustav

Gustav ist heute 88 Jahre alt. Mit 16 begann er 1954 in einer Gießerei im Ruhrgebiet seine Ausbildung zum Former, fast fünfzig Jahre stand er am selben Ofen im selben Betrieb. 2003 ging er mit 65 in Rente, nach 49 Versicherungsjahren, mit einer Jahresbruttorente von 12.000 Euro.

Das Jahr, in dem der Freibetrag berechnet wird, heißt in diesem Beitrag Ermittlungsjahr. Bei allen, die schon vor 2005 in Rente waren, ist das einheitlich 2005, das erste volle Jahr nach Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Für Gustavs Jahrgang legte der Gesetzgeber fest: die Hälfte bleibt steuerfrei.

50 Prozent von 12.000 Euro 6.000 Euro Freibetrag, für immer festgeschrieben

Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen neu gerechnet wird: ein nachträglicher Mütterrentenzuschlag, und beim Tod des Ehepartners bekommt die Witwenrente einen eigenen Freibetrag. Die jährliche Rentenanpassung im Juli gehört ausdrücklich nicht dazu.

Was zwanzig Jahre Rentenerhöhungen daraus gemacht haben

Der aktuelle Rentenwert lag im Juli 2005 bei 26,13 Euro, im Juli 2026 bei 42,52 Euro. Das ist ein Anstieg von 62,7 Prozent in 21 Jahren.

Betrag
Gustavs Jahresrente 2005 12.000 Euro
Gustavs Jahresrente heute 19.527 Euro
Freibetrag, unverändert 6.000 Euro
steuerfreier Anteil heute 30,7 Prozent
zu versteuern 69,3 Prozent

Wäre der Freibetrag von Anfang an als Prozentsatz festgeschrieben worden, läge er heute bei 9.764 Euro statt bei 6.000 Euro. Der Unterschied von fast 3.800 Euro im Jahr ist genau der Betrag, der zusätzlich in die Steuerpflicht gerutscht ist, obwohl sich am Gesetz nichts geändert hat.

Das fühlt sich nach einem gebrochenen Versprechen an, auch wenn kein einziges Gesetz dabei gebrochen wurde.

Im Osten trifft es härter

Der Rentenwert Ost ist seit 2005 um 85,1 Prozent gestiegen, weil er dem Westwert erst 2023 vollständig angeglichen wurde. Bei gleicher Ausgangsrente sind dort heute nur noch 27,0 Prozent steuerfrei.

Und es geht weiter

Angenommen, die Rente steigt künftig um 2,5 Prozent pro Jahr, ein vorsichtiger Wert gemessen an der Vergangenheit:

Jahr steuerfreier Anteil bei Gustav
2026 30,7 Prozent
2031 27,2 Prozent
2036 24,0 Prozent

Ehrlicherweise: Gustav wäre 2036 98 Jahre alt. Diese Zahlen zeigen den Mechanismus, nicht sein Leben.

Deshalb noch ein zweiter Fall: Sieglinde

Sieglinde ist 76 und ging 2015 mit 65 Jahren in Rente. Für ihren Jahrgang galt bereits ein Besteuerungsanteil von 70 Prozent, ihr Freibetrag lag also bei 30 Prozent. Bei 15.000 Euro Jahresbruttorente im Ermittlungsjahr sind das 4.500 Euro, ebenfalls für immer festgeschrieben.

Jahr ihre Jahresrente steuerfreier Anteil
Ermittlungsjahr 15.000 Euro 30,0 Prozent
2026 20.946 Euro 21,5 Prozent
2036 16,8 Prozent
2046 13,1 Prozent

Sieglinde wäre 2046 96 Jahre alt, ein Alter, das heute keine Seltenheit mehr ist.

Der Mechanismus trifft also jeden Rentenjahrgang, von den Ältesten bis zu den erst kürzlich in Rente Gegangenen, nur unterschiedlich schnell. Wer glaubt, sein Freibetrag sei ihm auf Lebenszeit in Prozent zugesagt, irrt sich, bei jedem Renteneintrittsjahr.

Warum sich politisch nichts bewegt

Politiker nennen diesen Effekt kalte Progression bei Rentnern. Das Einkommen steigt nominal, während der Staat über einen eingefrorenen Freibetrag real immer mehr davon einbehält, ohne dass ein einziges Steuergesetz geändert werden musste.

Ein Vorschlag dagegen liegt seit Jahren auf dem Tisch, und er kam aus den eigenen Reihen der heutigen Regierungskoalition. Bayerns Finanzminister Albert Füracker von der CSU forderte im Oktober 2022, vor einer Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats, den Rentenfreibetrag jährlich an die Rentensteigerungen anzupassen. Er wiederholte die Forderung im Dezember desselben Jahres. Passiert ist seitdem nichts.

Auch die Alterssicherungskommission, die ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 vorgelegt hat, empfiehlt an dieser Stelle nichts. Der Koalitionsvertrag schweigt ebenfalls dazu. Der Bund der Steuerzahler weist seit Langem auf genau dieses Problem hin, bislang ohne Wirkung.

Das Wichtigste zum Schluss

Wer vor 2005 in Rente gegangen ist, hat der Zusage nach die Hälfte seiner Rente steuerfrei. Real ist es heute knapp ein Drittel, und jedes Jahr wird es ein Stück weniger. Ein fester Eurobetrag wirkt mit der Zeit immer kleiner, gemessen an einer wachsenden Rente.

Gustav hat fast fünfzig Jahre am Ofen gestanden, damit am Monatsende eine Rente steht, von der er leben kann. Dass ausgerechnet der Teil, der ihm ausdrücklich steuerfrei zugesagt wurde, über zwei Jahrzehnte stillschweigend zusammenschrumpft, ist die gelebte Realität einer ganzen Generation.

Wenn erwachsene Kinder die Steuererklärung ihrer hochbetagten Eltern übernehmen, lohnt sich die Frage nach dem festgeschriebenen Freibetrag. In der Anlage R steht er nicht, das Finanzamt nennt ihn auf Nachfrage. Er ist ein fester Betrag in Euro, und genau das haben die wenigsten auf dem Schirm. Wie die Rentenbesteuerung insgesamt funktioniert, steht im Beitrag Wann müssen Rentner Steuern zahlen. Wer meint, doppelt besteuert zu werden, findet im Beitrag Einspruch wegen Doppelbesteuerung das Vorgehen dazu.

Rechtsstand: 12. August 2026. Korrigiert am 31. Oktober 2026: Der Freibetrag steht nicht in der Anlage R, und das Wort Ermittlungsjahr stammt nicht aus dem Gesetz. Die Beispielrechnungen nutzen die amtlichen Rentenwerte von 26,13 Euro (Juli 2005) und 42,52 Euro (Juli 2026) sowie eine angenommene künftige Rentensteigerung von 2,5 Prozent im Jahr. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 12. August 2026.