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Zahnersatz 2027: Festzuschuss sinkt um 10 Prozentpunkte, so sichern Sie den alten Satz

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 8. Oktober 2026

Zwei Patientinnen, dieselbe Brücke, derselbe Zahnarzt, beide mit zehn Jahren Bonusheft. Die eine bekommt von ihrer Krankenkasse rund 989 Euro Zuschuss, die andere rund 857 Euro. Der einzige Unterschied: Der Heil- und Kostenplan der ersten wurde am 30. Dezember 2026 genehmigt, der der zweiten am 4. Januar 2027. Gerechnet mit den Beträgen von 2026 zahlt die zweite rund 132 Euro mehr aus eigener Tasche, ihr Eigenanteil an der Regelversorgung steigt um 40 Prozent.

Der Grund ist eine beschlossene Kürzung beim Festzuschuss für Zahnersatz. Dieser Beitrag rechnet nach, was sie kostet, welches Datum über den alten Satz entscheidet und bis wann der Antrag bei der Kasse liegen sollte. Er betrifft alle, die ohnehin Zahnersatz brauchen. Zu einer Behandlung, die Ihr Zahnarzt nicht für nötig hält, rät er ausdrücklich nicht.

Was sich am 1. Januar 2027 beim Zahnersatz ändert

Die Kürzung steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 228). Sie ist damit beschlossen und gilt ab dem 1. Januar 2027. Der Festzuschuss der Krankenkasse sinkt auf allen Bonusstufen um zehn Prozentpunkte der Regelversorgung.

Bonusheft Zuschuss bis 31.12.2026 Zuschuss ab 1.1.2027 Ihr Eigenanteil an der Regelversorgung steigt um
ohne Bonus 60 Prozent 50 Prozent 25 Prozent
5 Jahre lückenlos 70 Prozent 60 Prozent 33 Prozent
10 Jahre lückenlos 75 Prozent 65 Prozent 40 Prozent

Regelversorgung heißt: die einfache Standardlösung für einen Befund, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt. Der Festzuschuss richtet sich nach diesem Befund und gilt unabhängig davon, welche Versorgung Sie am Ende wählen. Ob Ihre Brücke aus Keramik ist oder ein Implantat gesetzt wird, ändert am Zuschuss nichts, nur Ihr Eigenanteil fällt höher aus.

Was die Kürzung in Euro bedeutet

Weil alle Stufen um genau zehn Punkte fallen, ist der Verlust in Euro auf jeder Bonusstufe gleich: zehn Prozent des Regelversorgungsbetrags. Mit den Beträgen von 2026 sieht das so aus:

Versorgung Verlust bei Genehmigung ab 2027
Krone auf einem hinteren Backenzahn rund 40 Euro
dreigliedrige Brücke rund 92 bis 132 Euro
Totalprothese, je Kiefer rund 96 bis 103 Euro
mehrere Stellen, zum Beispiel Brücke plus zwei Kronen rund 150 bis 200 Euro

Bei der Brücke hängt die Spanne davon ab, ob die Zähne im sichtbaren Bereich liegen und verblendet werden. Die Beträge für 2027 sind noch nicht festgesetzt, der Gemeinsame Bundesausschuss gibt sie nach Paragraf 56 Absatz 4 des Fünften Sozialgesetzbuchs bis zum 30. November bekannt. Steigen sie, verschieben sich auch die Euro-Werte.

Politisch war die Kürzung umstritten. Der Regierungsentwurf rechnete für 2027 mit rund 590 Millionen Euro weniger Ausgaben der Kassen beim Zahnersatz (Bundestagsdrucksache 21/6130). Der Bundesrat wollte die Kürzung in seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2026 streichen, die Bundesregierung lehnte das ab (Bundestagsdrucksache 21/6559).

Beispielrechnung: Lieselotte mit zehn Jahren Bonusheft

Lieselotte ist 67 und hat früher als Näherin in einer Wäschefabrik gearbeitet. Ihr Bonusheft ist seit zehn Jahren lückenlos gestempelt. Oben fehlt ihr ein Eckzahn, ihr Zahnarzt plant eine dreigliedrige Brücke. Die Regelversorgung dafür beträgt nach den Beträgen von 2026 rund 1.319 Euro: der Befund für die Brücke mit 921,60 Euro plus drei Verblendungen zu je 132,44 Euro. Lieselotte ist ein erfundenes Beispiel.

Genehmigung bis 31.12.2026 Genehmigung ab 1.1.2027
Regelversorgung (Beträge 2026) rund 1.319 Euro rund 1.319 Euro
Festzuschuss 75 Prozent, rund 989 Euro 65 Prozent, rund 857 Euro
Eigenanteil an der Regelversorgung rund 330 Euro rund 462 Euro

Lieselotte zahlt bei einer Genehmigung im neuen Jahr rund 132 Euro mehr, ein Plus von 40 Prozent. Zehn Jahre lang hat sie jeden Vorsorgetermin gehalten, und trotzdem ist ihr Bonus 2027 weniger wert. Die Rechnung gilt nur, solange die Beträge gleich bleiben. Für eine Genehmigung im Januar 2027 werden voraussichtlich schon die neuen Beträge gelten.

Der Stichtag: Was “bewilligt” bedeutet

Die Übergangsregel steht im neuen Paragraf 55 Absatz 6 des Fünften Sozialgesetzbuchs: “Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gelten die Absätze 1 und 2 in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.” Ein Antrag, der am 31. Dezember 2026 bewilligt wird, fällt noch unter das alte Recht.

Bewilligt heißt: Die Krankenkasse hat den Heil- und Kostenplan genehmigt, den Ihr Zahnarzt erstellt hat, und den Festzuschuss festgesetzt. So steht es in Paragraf 87 Absatz 1a des Fünften Sozialgesetzbuchs, und so formuliert es auch die Gesetzesbegründung (“bis einschließlich 31. Dezember 2026 bereits bewilligt”). Der Behandlungstermin zählt dafür nicht, die Rechnung des Zahnarztes auch nicht. Erst genehmigt die Kasse, nach Abschluss der Behandlung rechnet der Zahnarzt ab. Den Plan nur einzureichen reicht ebenfalls nicht.

Daraus folgt: Der Zahnersatz darf auch erst 2027 eingesetzt werden, solange die Genehmigung aus 2026 stammt und noch gültig ist. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin schreibt dazu in ihrem Rundschreiben 07/2026: “Vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse genießen Bestandsschutz.” Offen ist nur, welcher Zeitstempel genau zählt: das Genehmigungsdatum der Kasse oder der Tag, an dem die Genehmigung bei Praxis oder Patient eingeht. Das Gesetz sagt nur “bewilligt”. Planen Sie die Genehmigung deshalb nicht auf die letzten Tage des Jahres.

Die Sechs-Monats-Frist nach der Genehmigung

Die Genehmigung gilt sechs Monate. In dieser Zeit muss der Zahnersatz in der genehmigten Form fertig eingegliedert sein, sonst zahlt die Kasse keinen Festzuschuss. Das regelt der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (Anlage 2 Nummer 6), und das Bundessozialgericht hat es bestätigt (Urteil vom 27. August 2019, B 1 KR 9/19 R).

Wird Lieselottes Plan am 15. Dezember 2026 genehmigt, gilt das bis etwa zum 15. Juni 2027. Braucht die Behandlung länger, erlischt die Genehmigung. Eine neue Genehmigung im Jahr 2027 fällt dann ins neue Recht. Der Zahnarzt kann vor Ablauf der sechs Monate eine Verlängerung beantragen. Ob dabei der alte Satz erhalten bleibt, ist rechtlich nicht geklärt. Dasselbe gilt für einen geänderten Plan, der als Änderungsantrag neu eingereicht werden muss. Planen Sie deshalb so, dass die erste Genehmigung bis zum Einsetzen des Zahnersatzes reicht.

Wer bereits einen älteren genehmigten Plan in der Schublade hat, sollte das Genehmigungsdatum nachsehen. Liegt es mehr als sechs Monate zurück und wurde nicht verlängert, ist die Genehmigung erloschen.

Bis wann der Antrag bei der Kasse liegen muss

Der 31. Dezember 2026 ist ein Donnerstag. Nach Paragraf 13 Absatz 3a des Fünften Sozialgesetzbuchs hat die Kasse drei Wochen ab Antragseingang Zeit für ihre Entscheidung. Schaltet sie einen zahnärztlichen Gutachter ein, sind es sechs Wochen.

Fall Antrag muss spätestens bei der Kasse liegen
ohne Gutachter (drei Wochen) 10. Dezember 2026
mit Gutachter (sechs Wochen) 19. November 2026

Das ist meine eigene Rechnung aus den gesetzlichen Fristen. Die Kasse darf diese Fristen voll ausschöpfen und sie mit schriftlicher Begründung sogar überschreiten. Am 25. und 26. Dezember ist Feiertag. Vor dem Antrag braucht auch die Praxis Zeit für Befund und Planung. Daraus ergibt sich meine Faustregel: Zahnarzttermin im Oktober, Antrag bei der Kasse bis Mitte November.

Härtefälle verlieren nichts

Wer als Härtefall anerkannt ist, bekommt heute den Festzuschuss von 60 Prozent plus einen Zusatzbetrag von 40 Prozent. Ab 2027 sind es 50 plus 50 Prozent. In beiden Fällen zahlt die Kasse also 100 Prozent der Regelversorgung, für anerkannte Härtefälle ändert sich nichts.

Die Grenzen für 2026 nach Paragraf 55 Absatz 2 des Fünften Sozialgesetzbuchs:

Haushalt monatliche Bruttoeinnahmen höchstens
allein lebend 1.582,00 Euro
mit einem Angehörigen im Haushalt 2.175,25 Euro, Einnahmen beider zusammen

Gezählt werden alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, die Rente ebenso wie andere Einkünfte, jeweils vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung. Lebt ein Angehöriger im Haushalt, etwa der Ehepartner, zählen seine Einnahmen mit. Ein Ehepaar mit zwei Renten von je 1.500 Euro liegt bei 3.000 Euro und ist kein Härtefall. Wer Grundsicherung bezieht, gilt ebenfalls als Härtefall.

Wilhelmine ist 71, war Kassiererin im Supermarkt, lebt allein und hat kein Bonusheft. Ihre Rente beträgt 1.950 Euro brutto. Sie bekommt eine Totalprothese für den Oberkiefer, die Regelversorgung kostet nach den Beträgen von 2026 rund 960 Euro. Auch sie ist ein erfundenes Beispiel.

Genehmigung bis 31.12.2026 Genehmigung ab 1.1.2027
Festzuschuss 60 Prozent, rund 576 Euro 50 Prozent, rund 480 Euro
Eigenanteil rund 384 Euro rund 480 Euro

Ihr Eigenanteil steigt um rund 96 Euro oder 25 Prozent. Hätte Wilhelmine nur 1.500 Euro Rente brutto und keine weiteren Einnahmen, wäre sie Härtefall. Die Kasse würde dann die gesamte Regelversorgung zahlen, vorher wie nachher.

Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 hat manche knapp über die Grenze geschoben. Aus 1.518 Euro Bruttorente wurden rund 1.582,36 Euro. Die Härtefallgrenze folgt der Bezugsgröße der Sozialversicherung und steigt nicht mit der Rente. Wer knapp darüber liegt, kann bei seiner Kasse nach der gleitenden Härtefallregelung nach Paragraf 55 Absatz 3 fragen. Härtefälle stellen den Antrag mit Rentenbescheid, bevor die Behandlung beginnt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale kommt es grundsätzlich auf die Einnahmen im Monat vor der Eingliederung an. Wer erst 2027 versorgt wird, sollte deshalb bei der Kasse nach der Grenze für 2027 fragen.

Was Sie vor dem Zahnarzttermin vorbereiten

  1. Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob Zahnersatz medizinisch notwendig ist.
  2. Vereinbaren Sie den Termin möglichst im Oktober. Bringen Sie Bonusheft und Gesundheitskarte mit, bei Härtefall den Rentenbescheid. Hat Ihr Bonusheft eine einmalige Lücke, kann die Kasse in begründeten Ausnahmefällen trotzdem den höchsten Satz zahlen.
  3. Lassen Sie den Plan vollständig festlegen, damit er später nicht geändert werden muss.
  4. Notieren Sie Antragsnummer und Versanddatum des Plans und fragen Sie nach zwei Wochen bei der Kasse nach.
  5. Sichern Sie die Genehmigung schriftlich: Datum, Prozentsatz, Zuschuss und das Ende der sechs Monate.
  6. Beginnen Sie die Behandlung erst nach der Genehmigung.

Wer zum Jahreswechsel die Krankenkasse wechseln will, etwa wegen eines höheren Zusatzbeitrags, sollte vorher bei der Kasse fragen, was mit einer laufenden Genehmigung passiert. Dazu gibt es keine klare Regel. Wie ein Kassenwechsel als Rentner abläuft, steht im Beitrag Krankenkasse wechseln als Rentner: Wie Sie beim Zusatzbeitrag sparen. Welche weiteren Gesetze für Rentner bereits verkündet sind und welche nur angekündigt, zeigt der Beitrag Kanzlerwechsel und Ihre Rente: Was schon Gesetz ist und was nur angekündigt.

Stand: 13. Oktober 2026. Die Kürzung beruht auf dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228, verkündet am 29. Juli 2026) und gilt ab dem 1. Januar 2027. Alle Euro-Beträge sind mit den Festzuschussbeträgen 2026 des Gemeinsamen Bundesausschusses gerechnet, die Beträge für 2027 waren Anfang Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Lieselotte und Wilhelmine sind erfundene Beispiele, die Rechnungen betreffen nur die Regelversorgung, die Zahnarztrechnung kann beim Laboranteil abweichen. Die Antragsfristen sind eine eigene Rechnung aus Paragraf 13 Absatz 3a SGB V. Ungeklärt sind, ob eine Verlängerung oder ein Änderungsantrag den alten Satz erhält, welcher Zeitstempel der Bewilligung zählt und was bei einem Kassenwechsel mit der Genehmigung geschieht. Die Härtefallgrenzen gelten für 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Auskunft Ihrer Krankenkasse oder Ihres Zahnarztes.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 8. Oktober 2026.