Ein Jahr früher in Rente: Bei 1.700 Euro Rente fehlen im Beispiel netto 70,70 Euro im Monat
Wer ein Jahr vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt 3,6 Prozent Abschlag, und zwar lebenslang. Diese Zahl kennen die meisten. Im Beispiel dieses Beitrags kostet das eine Jahr aber 96,07 Euro brutto im Monat, und vom Abschlag stammen davon nur 59,93 Euro. Den Rest kostet das Arbeitsjahr, das in der Rente fehlt. Netto, also nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer, bleiben 70,70 Euro Verlust im Monat übrig.
Gerechnet wird an zwei Fällen, mit gleicher Methode und auf den Cent. Danach sehen Sie, ab welchem Alter sich das Warten auszahlt und warum die Antwort für Mann und Frau verschieden ausfällt.
Für wen diese Rechnung gilt
Die beiden Beispielpersonen sind Jahrgang 1961. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten. Mit 65 Jahren und 6 Monaten können sie in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen, dafür brauchen sie 35 Versicherungsjahre. Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze kostet 0,3 Prozent Abschlag (Paragraf 77 SGB VI), zwölf Monate also 3,6 Prozent. Der Abschlag bleibt für die gesamte Dauer der Rente bestehen.
Haben Sie 45 Versicherungsjahre oder eine anerkannte Schwerbehinderung, gilt diese Rechnung für Sie nicht. Beide Wege führen den Jahrgang 1961 schon mit 64 Jahren und 6 Monaten in eine abschlagsfreie Rente. Wie das bei Schwerbehinderung funktioniert, steht im Beitrag Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Wann sie abschlagsfrei ist. Um die politische Debatte über den abschlagsfreien Weg nach 45 Jahren geht es in Rente mit 63: Warum Sie 32.328 Euro verlieren, egal wie Sie sich entscheiden. Hier geht es um alle, die zwischen 35 und 45 Jahren liegen und mit Abschlag früher gehen könnten.
Burkhard und Ute: zwei erfundene Fälle
Burkhard ist 65, Tischler in einer Möbelfabrik in Ostwestfalen und lebt allein, seine Kinder sind erwachsen. Am 1. April 2027 will er aufhören. Nach der Pleite seines früheren Betriebs 1998 hat er über fünf Jahre Arbeitslosenhilfe bezogen. Diese Zeit zählt für die 45 Jahre nicht, in seiner Rentenauskunft stehen dafür rund 42 Jahre.
Ute ist ebenfalls 65, Erzieherin in einer städtischen Kita, lebt allein, ihr Kind ist längst erwachsen. Auch sie überlegt, im April 2027 zu gehen. Für die 45 Jahre kommt sie auf knapp 41 Jahre, weil ihre Fachschulzeit und vier Jahre ohne Beiträge nicht mitzählen.
Beide Personen sind erfunden, die Zahlen sind eine Modellrechnung mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.
Warum die Rente um mehr als 3,6 Prozent sinkt
Bis zur Regelaltersgrenze käme Burkhard auf 40 Entgeltpunkte, das sind 1.700,80 Euro brutto im Monat. Geht er ein Jahr früher, fehlen ihm die Punkte aus dem letzten Arbeitsjahr. Bei seinem Lohn sind das 0,85 Punkte. Auf die übrigen 39,15 Punkte kommt dann der Abschlag von 3,6 Prozent.
Ute käme bis zur Regelaltersgrenze auf 35,5 Punkte. Auch ihr letztes Jahr brächte 0,85 Punkte.
| Burkhard | Ute | |
|---|---|---|
| Rente zur Regelaltersgrenze | 1.700,80 Euro | 1.509,46 Euro |
| Rente ein Jahr früher | 1.604,73 Euro | 1.420,28 Euro |
| Unterschied brutto im Monat | 96,07 Euro | 89,18 Euro |
| davon Abschlag 3,6 Prozent | 59,93 Euro | 53,04 Euro |
| davon fehlendes Arbeitsjahr (0,85 Punkte) | 36,14 Euro | 36,14 Euro |
| Kürzung insgesamt | 5,65 Prozent | 5,91 Prozent |
Bei Ute macht das fehlende Jahr einen größeren Anteil aus, weil ihre Rente kleiner ist. Dieselben 0,85 Punkte wiegen bei 35,5 Punkten schwerer als bei 40.
Was netto übrig bleibt
Von der Rente gehen zuerst Kranken- und Pflegeversicherung ab. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent tragen Rentner 8,75 Prozent für die Krankenversicherung und 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung, zusammen 12,35 Prozent. Dieser Anteil ist bei beiden Wegen gleich hoch.
Danach kommt die Einkommensteuer. Gerechnet ist nach dem Tarif 2026 und nur mit der gesetzlichen Rente. Abgezogen werden der steuerfreie Teil der Rente, 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, die Kranken- und Pflegebeiträge und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag.
Burkhard
| im Jahr | ein Jahr früher | zur Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| Rentenbeginn | April 2027 | April 2028 |
| Jahresrente brutto | 19.256,76 Euro | 20.409,60 Euro |
| steuerfreier Teil der Rente | 2.985 Euro | 3.062 Euro |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 2.378,16 Euro | 2.520,60 Euro |
| zu versteuerndes Einkommen | 13.755 Euro | 14.689 Euro |
| Einkommensteuer | 215 Euro | 377 Euro |
| netto im Monat | 1.388,63 Euro | 1.459,33 Euro |
Netto fehlen Burkhard 70,70 Euro im Monat, das sind 4,84 Prozent seiner späteren Nettorente.
Warum Burkhard beim Warten 162 Euro mehr Steuer zahlt
Wie viel einer Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (Paragraf 22 EStG). Bei Beginn 2027 sind es 84,5 Prozent, bei Beginn 2028 sind es 85 Prozent. Dieser halbe Prozentpunkt kostet Burkhard aber nur 18 Euro im Jahr. Die übrigen 144 Euro kommen aus der höheren Rente selbst.
Ute
| im Jahr | ein Jahr früher | zur Regelaltersgrenze |
|---|---|---|
| Jahresrente brutto | 17.043,36 Euro | 18.113,52 Euro |
| steuerfreier Teil der Rente | 2.642 Euro | 2.718 Euro |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 2.104,80 Euro | 2.237,04 Euro |
| zu versteuerndes Einkommen | 12.158 Euro | 13.020 Euro |
| Einkommensteuer | 0 Euro | 98 Euro |
| netto im Monat | 1.244,88 Euro | 1.314,87 Euro |
Mit der früheren Rente liegt Ute 190 Euro unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro und zahlt keine Einkommensteuer. Wartet sie, sind es 98 Euro im Jahr. Netto fehlen ihr beim früheren Rentenbeginn 69,99 Euro im Monat.
Eine Steuererklärung muss Ute trotzdem abgeben, auf beiden Wegen ab dem ersten vollen Rentenjahr. Für die Pflicht zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte vor Abzug der Kranken- und Pflegebeiträge, und der liegt bei ihr mit gut 14.299 Euro über dem Grundfreibetrag. Bei Alleinstehenden mit reiner gesetzlicher Rente und Rentenbeginn 2027 beginnt die Pflicht ab rund 1.230 Euro Monatsrente. Warum sie auch ohne Brief vom Finanzamt besteht, erklärt der Beitrag Kein Brief vom Finanzamt: Warum die Abgabepflicht trotzdem besteht.
Ab welchem Alter das Warten aufholt
Wer ein Jahr früher geht, bekommt zwölf Monatsrenten, die der andere Weg nicht hat. Diesen Vorsprung muss das Warten mit der höheren Rente erst aufholen. Gerechnet wird so: zwölf Monate Frührente netto geteilt durch den monatlichen Unterschied. Das Ergebnis in Monaten kommt zum Alter bei Regelaltersgrenze dazu.
| Burkhard | Ute | |
|---|---|---|
| Vorsprung nach zwölf Monaten Rente, netto | 16.663,60 Euro | 14.938,56 Euro |
| monatlicher Unterschied netto | 70,70 Euro | 69,99 Euro |
| Warten liegt netto vorn ab | gut 86 Jahren | gut 84 Jahren |
| ohne Steuer gerechnet ab | gut 83 Jahren | gut 82 Jahren |
| durchschnittliche Lebenserwartung mit 65 | etwa 83 Jahre | etwa 86 Jahre |
Bei Burkhard dauert das Aufholen knapp 20 Jahre. Die Steuer schiebt den Punkt um fast drei Jahre nach hinten, denn sie nimmt ihm beim Warten einen Teil des Mehrbetrags wieder weg. Ein Mann von 65 hat nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts im Schnitt noch rund 18 Jahre vor sich. Rente gegen Rente gerechnet, ohne Lohn, fährt Burkhard mit dem Jahr früher im Schnitt besser.
Bei Ute ist es umgekehrt. Sie holt den Vorsprung mit gut 84 auf, und eine Frau von 65 hat im Schnitt noch rund 21 Jahre vor sich. Rente gegen Rente fährt sie mit dem Warten im Schnitt besser. Den Unterschied zu Burkhard machen vor allem die höhere Lebenserwartung und ihre kleinere Steuer. Dazu kommt, dass ihre Kürzung in Prozent etwas größer ist.
Kranken- und Pflegeversicherung verschieben den Punkt übrigens nicht, weil beide Wege denselben Prozentsatz zahlen. Den Ausschlag gibt die Steuer.
Ein Durchschnitt ist allerdings keine Vorhersage für Ihr eigenes Leben. Er zeigt nur, auf welcher Seite der Rechnung die Mehrheit landet.
Rentenerhöhungen und Lohn verändern das Bild
Die Tabellen rechnen ohne Rentenerhöhungen. Steigen die Renten jedes Jahr um 2,5 Prozent, rückt der Punkt brutto bei beiden auf rund 80 Jahre vor. Jede Erhöhung wirkt auf die höhere Rente stärker, das Warten holt also schneller auf.
Noch deutlicher wird es mit dem Lohn. Beide verdienen im letzten Arbeitsjahr rund 3.800 Euro brutto im Monat. Nach Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben in einer Näherung rund 2.510 Euro netto, in zwölf Monaten gut 30.160 Euro.
| Burkhard | Ute | |
|---|---|---|
| zwölf Monate Lohn netto (Näherung) | rund 30.160 Euro | rund 30.160 Euro |
| zwölf Monate Frührente netto | 16.663,60 Euro | 14.938,56 Euro |
| Vorsprung durch das Arbeitsjahr | rund 13.500 Euro | rund 15.200 Euro |
Wer das Jahr weiterarbeitet, liegt damit schon vom ersten Monat an vorn. Die Frage lautet dann eher, ob Sie das letzte Jahr gesundheitlich noch schaffen. Wer nach über 40 Jahren an der Werkbank oder im Gruppenraum nicht mehr kann, rechnet anders, und dann kann das Jahr früher trotz der Zahlen die richtige Wahl sein.
Seit 2023 dürfen Sie neben einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Was das für die Steuer bedeutet, beschreibt der Beitrag Rente und Nebenjob: Welche Steuerklasse gilt für den Hinzuverdienst?. Wer den Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen will, kann bis zur Regelaltersgrenze Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten (Paragraf 187a SGB VI). Warum sich das erst spät rechnet, steht in Rentenabschläge ausgleichen: Warum aus 13 Jahren über 22 werden.
Was Politik und Steuerreform daran ändern
Zum Stand dieses Beitrags ändert keine der diskutierten Rentenreformen den Abschlag für den Jahrgang 1961. Einen Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums gibt es nicht, bis dahin gilt das bestehende Recht.
Bei der Steuer sieht es anders aus. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Danach soll der Grundfreibetrag auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Verabschiedet ist das Gesetz noch nicht. Kommt die Anhebung, sinken die Steuerbeträge in den Tabellen. Bei Ute läge die Steuer beim Warten dann nur noch bei einem kleinen zweistelligen Betrag, und die Schwelle für die Abgabepflicht stiege.
So rechnen Sie Ihre eigene Zahl vor dem Antrag
Prüfen Sie zuerst in Ihrer Rentenauskunft, wie nah Sie an den 45 Jahren sind. Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II und Schulzeiten zählen dafür nicht. Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn zählt ebenfalls nicht mit, außer der Arbeitgeber ist insolvent geworden oder hat sein Geschäft vollständig aufgegeben (Paragraf 51 Absatz 3a SGB VI). Eine anerkannte Schwerbehinderung erspart Ihnen den Abschlag, wenn sie bei Rentenbeginn vorliegt.
Klären Sie beides vor dem Antrag. Ist die Rente einmal bindend bewilligt, können Sie nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln (Paragraf 34 Absatz 2 SGB VI).
Für die Höhe rechnen Sie bei genau zwölf Monaten Vorverlegung so: Ihre Entgeltpunkte bis zum geplanten Rentenbeginn mal 0,964 mal 42,52 Euro. Der Rentenwert von 42,52 Euro gilt bis Ende Juni 2027. Nehmen Sie dafür nicht die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze aus der Renteninformation, denn die enthält das fehlende Arbeitsjahr schon. Burkhard käme damit auf 1.639,57 Euro statt auf 1.604,73 Euro. Genauer rechnet der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung.
Den Antrag stellen Sie am besten rund drei Monate vor dem Rentenbeginn. Die Frist ist aber großzügiger: Burkhard erfüllt die Voraussetzungen im März 2027 und könnte noch bis Ende Juni 2027 beantragen. Die Rente bekäme er trotzdem ab April (Paragraf 99 Absatz 1 SGB VI).
Das Netto rechnet Ihnen niemand aus
Die Rentenversicherung nennt in ihren Schreiben Bruttobeträge. Was nach Krankenkasse und Steuer bleibt, steht dort nicht. Wer über 40 Jahre eingezahlt hat, sollte diese Zahl vor dem Antrag schwarz auf weiß haben. Holen Sie Ihre Rentenauskunft aus dem Ordner und rechnen Sie beide Wege netto nach. Bei Fragen zur eigenen Steuer helfen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, bei Fragen zu den Versicherungszeiten die Deutsche Rentenversicherung.
Stand: 24. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind die Paragrafen 34, 51, 77, 99, 187a, 235, 236, 236a und 236b SGB VI, Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG (Besteuerungsanteil), die Paragrafen 9a, 10, 10c und 32a EStG sowie Paragraf 56 EStDV (Abgabepflicht). Lebenserwartung nach der Pressemitteilung Nr. 236 des Statistischen Bundesamts vom 7. Juli 2026. Verfahrensstand: Kein Gesetzentwurf zur Rentenreform, der den Abschlag für Jahrgang 1961 ändert. Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235) in der Beratung, nicht verabschiedet. Burkhard und Ute sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: alleinstehend, nur gesetzliche Rente, Rentenbeginn April 2027 oder April 2028, Rentenwert 42,52 Euro ohne Rentenanpassung, 0,85 Entgeltpunkte im letzten Arbeitsjahr, Krankenversicherung 8,75 Prozent mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Einkommensteuertarif 2026 mit der Jahressteuer eines vollen Rentenjahres auch für die ersten zwölf Monate, keine Kirchensteuer, Lohn von 3.800 Euro brutto als Näherung mit Steuerklasse I. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.