Seniorenberater.org

Pflichttest ab 70? Was beim Führerschein gilt und wer bis 19. Januar 2027 umtauschen muss

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 17. Oktober 2026

„Ab 70 kommt der Pflichttest, sonst ist der Führerschein weg.“ Diesen Satz hören viele Rentnerinnen und Rentner gerade von Enkeln oder aus Videos im Internet. Er ist falsch. Weder die EU noch Deutschland schreiben einen solchen Test vor. Trotzdem endet am Dienstag, 19. Januar 2027, eine echte Frist. Wer sie verpasst, hat danach ein ungültiges Dokument in der Tasche. Die Fahrerlaubnis verliert er dadurch nicht.

Viele Ältere betrifft diese Frist gar nicht. Ob Sie dazugehören, sehen Sie an zwei Angaben: Ihrem Geburtsjahr und dem Feld 4a auf Ihrem Führerschein. Dieser Beitrag ordnet ein, was die neue EU-Führerscheinrichtlinie für Ältere regelt, und zeigt danach die Umtauschfristen für jedes Dokument samt Kosten.

Marion und die zwei Warnungen

Marion ist 68, Jahrgang 1958. Sie hat erst als Verkäuferin gearbeitet, später als Näherin im Schichtbetrieb, und wohnt auf dem Dorf. Der Hausarzt ist 12 Kilometer entfernt, der Supermarkt 7, der Bus fährt zweimal am Tag. Für Marion hängt fast alles am Auto. Sie, ihre Schwester und ihr Nachbar sind erfundene Beispielpersonen.

Beim Kaffee am Sonntag zeigt ihr der Enkel ein Video: Ab 70 komme der Pflichttest, dann nehme man ihr den Schein ab. Marion wird in zwei Jahren 70. Am Abend legt die Nachbarin nach: Im Januar laufe Marions Führerschein ab. Marion beschließt, gar nichts zu tauschen. Wird sie kontrolliert, zahlt sie eben 10 Euro.

Die erste Warnung ist falsch. Die zweite stimmt, allerdings anders, als Marion denkt. Und ihr Plan mit den 10 Euro hat einen Haken.

Was die EU-Richtlinie für Ältere regelt

Die EU hat am 22. Oktober 2025 eine neue Führerscheinrichtlinie beschlossen, die Richtlinie (EU) 2025/2205, veröffentlicht im Amtsblatt vom 5. November 2025. Einen Pflichttest ab 70 enthält sie nicht, die Zahl 70 kommt als Altersgrenze im Text gar nicht vor. Für Ältere gibt es eine einzige Kann-Regel: Die Mitgliedstaaten dürfen die Gültigkeit des Führerscheins bei Inhabern ab dem vollendeten 65. Lebensjahr verkürzen, damit sie zum Beispiel häufiger ärztliche Kontrollen oder Selbsteinschätzungen vorschreiben können (Artikel 10 Absatz 2). Diese Verkürzung greift erst bei der Erneuerung. Ein Staat darf sie einführen, er muss es nicht.

Ganz aus der Luft gegriffen ist das Gerücht trotzdem nicht. Nach einem Bericht von Correctiv vom 22. Januar 2026 hatte die EU-Kommission im März 2023 einen Pflichtcheck ab 70 vorgeschlagen. Das EU-Parlament hat diesen Vorschlag abgelehnt, in der beschlossenen Richtlinie steht er nicht.

Dazu kommt Artikel 21 Absatz 2. Eine Fahrberechtigung, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde, darf danach aufgrund dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Ob bei der späteren Erneuerung des Dokuments eine Untersuchung oder eine Selbstauskunft verlangt werden darf, regelt dieser Artikel allerdings nicht.

Die Richtlinie wird erst ab Ende 2029 angewendet

Deutschland muss die Richtlinie bis zum 26. November 2028 in eigenes Recht umsetzen. Angewendet wird sie ab dem 26. November 2029 (Artikel 29). Die Grünen haben im Bundestag gefragt, warum die Richtlinie nicht in der laufenden Führerscheinreform steckt. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 7. Juli 2026 nur diese beiden Fristen genannt (Bundestagsdrucksache 21/6974).

Die laufende Reform betrifft die Fahrschulausbildung (Gesetzentwurf in Drucksache 21/7404, erste Lesung am 24. September 2026). Zu älteren Fahrern und zur Fahreignung steht darin nichts. Für 2027 heißt das: An Ihrer Fahrerlaubnis ändert sich nichts.

Der Punkt, den kaum jemand erklärt

Die Richtlinie sieht vor jeder Erneuerung grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung vor, und zwar in jedem Alter (Artikel 11 Absatz 2). Für Pkw, Motorräder und Mopeds darf ein Staat stattdessen ein Formular zur Selbsteinschätzung verlangen. Er darf auch ein eigenes System nutzen, das auf wesentliche Veränderungen der körperlichen oder geistigen Tauglichkeit reagiert (Artikel 11 Absatz 3).

Heute verlangt Deutschland bei der Erneuerung weder eine Untersuchung noch eine Selbstauskunft. Es gibt ein Verfahren für den Fall, dass der Behörde Zweifel an der Eignung bekannt werden (Paragrafen 11 und 46 der Fahrerlaubnis-Verordnung, kurz FeV). Ob das als eigenes System im Sinne der Richtlinie ausreicht, hat bisher keine amtliche Stelle beantwortet. Bei der Recherche bis zum 13. Oktober 2026 war weder ein Gesetzentwurf noch eine Ankündigung des Bundesverkehrsministeriums dazu zu finden. Wie die Erneuerung ab 2029 aussieht, ist damit offen.

Ein Video von Professor Oliver Pott mit über einer halben Million Aufrufen sagt, Deutschland habe sich festgelegt: keine Selbstauskunft, auch nicht 2027. Für 2027 stimmt das. Pott stützt sich aber auf Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder, und der hat laut t-online im September 2025 nur eine Pflicht-Rückmeldefahrt für Senioren abgelehnt. Zur Selbstauskunft steht in dem Bericht nichts. Bei den Fristen liegt Pott richtig, nur sein Einstieg, jeder Kartenführerschein von 2002 bis 2004 werde ungültig, gilt erst ab Jahrgang 1953.

Welche Umtauschfrist für Ihren Führerschein gilt

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gegen das heutige Kartenformat getauscht werden. Die Fristen stehen in Paragraf 24a Absatz 2 FeV und in der Anlage 8e. Zuerst zählt das Geburtsjahr, danach die Art des Dokuments.

Vor 1953 geboren: Zeit bis 2033

Wer vor 1953 geboren ist, muss erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, egal wann und in welcher Form der Führerschein ausgestellt wurde. Marions Nachbar Arno ist Jahrgang 1950. Er hat dieselbe Karte wie Marion, ebenfalls 2003 ausgestellt. Seine Frist endet trotzdem erst 2033, sechs Jahre nach Marions.

Ab 1953 geboren mit Papierführerschein: Frist abgelaufen

Haben Sie noch den grauen oder rosa Papierführerschein, ist Ihre Frist längst vorbei. Papierscheine wurden bis Ende 1998 ausgegeben, für sie richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr:

Geburtsjahr Frist für den Papierführerschein
vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Juli 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025

So geht es Marions Schwester Martina, Jahrgang 1957. Ihr grauer Papierschein stammt von 1976, ihre Frist war der 19. Juli 2022. Sie ist seit über vier Jahren überfällig. Die Seite der Bundesregierung nennt für diese Jahrgänge noch den 19. Januar 2022, der Termin wurde aber per Verordnung auf den 19. Juli 2022 verschoben.

Stammt der Papierschein nicht von der Behörde am heutigen Wohnort, braucht Martina laut Bundesregierung und ADAC zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Die gibt es bei der Behörde, die den Schein damals ausgestellt hat.

Ab 1953 geboren mit Kartenführerschein: Feld 4a zeigt die Frist

Bei einem Kartenführerschein kommt es auf das Ausstellungsdatum an. Es steht vorne auf der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr in Feld 4a Frist für den Kartenführerschein
1999 bis 2001 19. Januar 2026, abgelaufen
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Marion zieht die Karte aus dem Portemonnaie. Ihren Papierschein von 1976 hat sie 2003 beim Umzug verloren, die Behörde stellte ihr damals einen Kartenführerschein als Ersatz aus. Im Feld 4a steht ein Datum aus dem Jahr 2003. Marion ist 1958 geboren, also nicht vor 1953, und ihre Karte fällt in das Fenster von 2002 bis 2004. Ihre Frist ist der 19. Januar 2027.

Fahrerlaubnis und Führerschein sind zwei verschiedene Dinge

Unter dem Video von Oliver Pott schreibt ein Zuschauer, sein Führerschein habe kein Ablaufdatum und er werde ihn nicht wechseln. Der erste Teil stimmt. Er betrifft allerdings die Fahrerlaubnis, und die ist etwas anderes als das Dokument.

Die Fahrerlaubnis ist Ihr Recht, ein Auto zu fahren. Für die Klasse B wird sie unbefristet erteilt (Paragraf 23 Absatz 1 FeV), und daran ändert der Umtausch nichts. Der Führerschein ist das Dokument, das dieses Recht nachweist. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert dieses Dokument seine Gültigkeit (Paragraf 24a Absatz 2 Satz 2 FeV). Es ist wie beim Personalausweis: Läuft er ab, bleiben Sie trotzdem deutscher Staatsbürger. Am 20. Januar 2027 hätte Marion ohne Umtausch also weiter ihre Fahrerlaubnis, ihr fehlte nur ein gültiges Dokument.

Was passiert, wenn die Frist verstreicht

Wer mit einem ungültigen Führerschein fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Paragraf 4 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 75 Nummer 4 FeV). Nach den Fragen und Antworten der Bundesregierung kostet das ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Hier liegt der Haken in Marions Plan. Mit den 10 Euro ist nichts erledigt, der Schein bleibt danach so ungültig wie vorher. Ein gültiges Dokument bekommt sie nur durch den Umtausch. Im Ausland kann es laut ADAC außerdem Probleme geben, besonders beim Mietwagen.

So läuft der Umtausch

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort, auf dem Land meist die Führerscheinstelle des Landkreises. Die Bundesregierung empfiehlt, frühzeitig einen Termin zu buchen. Mitzubringen sind laut Bundesregierung und ADAC der Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein und ein biometrisches Passfoto, bei einem fremden Papierschein dazu die Karteikartenabschrift.

Die Gebühr setzt sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr aus zwei Posten zusammen: 25,50 Euro für die Umstellung und 1 Euro für die Erfassung im Zentralen Fahrerlaubnisregister (Nummern 202.5 und 126.2 der Anlage). Zusammen sind das 26,50 Euro. Die Bundesregierung spricht von rund 25 Euro. Manche Behörden verlangen mehr, Düsseldorf zum Beispiel 29,80 Euro. Wer sich die Karte direkt von der Bundesdruckerei nach Hause schicken lässt, zahlt dafür extra, dazu kommt das Passfoto.

Einen Arzt oder eine Prüfung brauchen Sie für den Umtausch laut Bundesregierung und ADAC nicht. Der neue Führerschein gilt 15 Jahre, bei einem Umtausch Anfang 2027 also bis etwa 2042. Was bei der Erneuerung danach verlangt wird, hängt davon ab, wie Deutschland die EU-Richtlinie umsetzt.

Den Termin vereinbaren Sie am sichersten über die Internetseite Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Wie private Portale amtliche Leistungen rund ums Auto zum Vielfachen weiterverkaufen, beschreibt der Beitrag 250 Euro zu viel: Wie private Portale Rentnern amtliche Leistungen teuer verkaufen.

Marion am Montag

Am Montag ruft Marion bei der Führerscheinstelle ihres Landkreises an und bekommt einen Termin. Am Ende kostet sie der ganze Schreck 26,50 Euro plus Passfoto und einen Vormittag. Ihrem Enkel schickt sie das Video vom Pflichttest zurück, mit zwei Wörtern: Stimmt nicht.

Bei vielen Kfz-Versicherungen muss eine Kündigung bis Montag, 30. November 2026, beim Versicherer angekommen sein. Wie Sie einen Alterszuschlag auf der Rechnung erkennen, steht im Beitrag Kfz-Versicherung ab 65: So prüfen Sie den Alterszuschlag, bevor am 30. November die Frist endet.

Wir zahlen 26,50 Euro plus Passfoto für eine neue Karte, an unserer Fahrerlaubnis ändert das nichts. Was mich stört: Zur wichtigsten Frage für die Zeit ab 2029, also was bei der Erneuerung verlangt wird, hat die Bundesregierung bisher nichts gesagt. Ich erwarte von ihr eine klare Aussage, bevor die Frist zur Umsetzung im November 2028 abläuft. Bis dahin hilft nur, das eigene Dokument selbst zu prüfen.

Stand: 20. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind die Richtlinie (EU) 2025/2205 vom 22. Oktober 2025 (Artikel 10, 11, 21 und 29), die Fahrerlaubnis-Verordnung (Paragrafen 4, 11, 23, 24a, 46 und 75 sowie Anlage 8e) und die Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Nummern 202.5 und 126.2). Verwarnungsgeld, Unterlagen und Karteikartenabschrift nach den Fragen und Antworten der Bundesregierung (21. September 2026) und dem ADAC (Januar 2026), der Kommissionsvorschlag nach Correctiv (22. Januar 2026), die Aussage des Ministers nach t-online (11. September 2025). Die Antwort der Bundesregierung vom 7. Juli 2026 (Drucksache 21/6974) nennt nur die Fristen der Richtlinie. Die Fahrschulreform (Drucksache 21/7404) ist noch nicht beschlossen und regelt nichts für Ältere. Ein deutscher Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie war bis 13. Oktober 2026 nicht bekannt, ob Deutschland die Kann-Regeln für Ältere nutzt, ist offen. 26,50 Euro sind die Summe beider Gebührennummern, einzelne Behörden verlangen mehr, Versand und Passfoto kommen hinzu. Marion, Martina und Arno sind erfundene Personen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Auskunft Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 17. Oktober 2026.