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Krankenhaus und Anschlussreha 2027: Bis zu 420 statt 280 Euro Zuzahlung, im Beispiel 144 Euro zurück

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 31. Oktober 2026

Bis zu 420 Euro Zuzahlung werden ab Januar 2027 für Krankenhaus und Anschlussreha fällig, bisher sind es höchstens 280 Euro. Das gilt für gesetzlich Versicherte, gedeckelt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Wer kürzer bleibt, zahlt weniger.

Viele glauben, eine Obergrenze für das ganze Jahr hätten nur chronisch Kranke. Das stimmt so nicht. Die Grenze von 2 Prozent der Bruttoeinnahmen gilt auch für Menschen ohne chronische Krankheit, und genau die sind hier gemeint.

Zwei erfundene Fälle zeigen das in Euro. Armin ist 72, hat 1.400 Euro Rente brutto und bekommt im Frühjahr 2027 ein neues Hüftgelenk. Im Beispiel holt er sich auf Antrag 144 Euro zurück, ohne Reha bekäme er nichts. Gerlinde ist 74 und wurde im Frühjahr 2022 am Knie operiert. Für sie läuft am 31. Dezember 2026 eine Frist ab.

Die Erhöhung insgesamt und die Grenze von 1 Prozent für chronisch Kranke rechnet der Beitrag Zuzahlungen 2027 steigen um bis zu 50 Prozent: So holen Sie Geld zurück an Christel und Richard vor. Die Grundlagen stehen im Beitrag Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten: So gilt die Belastungsgrenze. Hier geht es um einen Fall, den beide nicht rechnen: eine Operation mit anschließender Reha bei Menschen, die nicht chronisch krank sind.

Was ab 2027 für Krankenhaus und Anschlussreha gilt

Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, verkündet am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 228). Es fasst Paragraf 61 SGB V neu, die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2027. Je Kalendertag steigt die Zuzahlung von 10 auf 15 Euro. Paragraf 39 SGB V für das Krankenhaus und Paragraf 40 SGB V für die Reha der Krankenkasse verweisen auf diesen Betrag, er gilt also an beiden Stellen.

Zuzahlung bis 31. Dezember 2026 ab 1. Januar 2027
Krankenhaus je Kalendertag 10 Euro 15 Euro
Reha der Krankenkasse je Kalendertag 10 Euro 15 Euro
Krankenhaus plus Anschlussreha, höchstens 28 Tage im Kalenderjahr höchstens 280 Euro höchstens 420 Euro

Der Deckel steht in zwei Vorschriften. Im Krankenhaus zahlen Sie für längstens 28 Tage im Kalenderjahr, in der Anschlussreha ebenso, und was Sie an der einen Stelle gezahlt haben, wird an der anderen angerechnet. Im Ergebnis zahlen Sie für beide Aufenthalte zusammen höchstens 28 Tagessätze.

Eine Anschlussreha liegt vor, wenn die Reha unmittelbar nach dem Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Als unmittelbar gilt auch ein Beginn binnen 14 Tagen, bei zwingenden Gründen auch später. Für eine Reha ohne diesen Anschluss gilt der Deckel nur bei Krankheitsbildern, die der GKV-Spitzenverband festgelegt hat (Paragraf 40 Absatz 7 SGB V). Die Rechnungen in diesem Beitrag betreffen deshalb allein die Anschlussreha.

Die Grenze von 2 Prozent gilt auch ohne chronische Krankheit

Paragraf 62 SGB V hat das Gesetz nicht angefasst. Sie zahlen im Kalenderjahr höchstens 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu, die Krankenkassen nennen das Belastungsgrenze. Krankenhaus und Reha der Krankenkasse zählen dabei mit, ebenso die Zuzahlungen aus der Apotheke. Was über der Grenze liegt, erstattet Ihre Kasse, allerdings nur auf Antrag. Bei Rentnern nimmt die Kasse die Bruttorente laut Rentenbescheid, also vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung.

Erkennt Ihre Kasse Sie als schwerwiegend chronisch krank an, gilt 1 Prozent. Die beiden Fälle hier rechnen mit 2 Prozent.

Armin: 480 Euro Zuzahlung im Jahr 2027

Armin, früher Schweißer, ist alleinstehend und nicht chronisch krank. Für seine Hüfte sind 10 Tage Krankenhaus mit Aufnahme- und Entlassungstag angenommen, danach 21 Tage Anschlussreha der Krankenkasse. Das sind 31 Tage. Für höchstens 28 dieser Tage zahlen Sie dazu. Bei Armin sind die 28 Tage nach 18 Tagen Reha voll, die letzten 3 Tage bleiben frei. Dazu kommen 8 Dreimonatspackungen im Jahr, jede zwischen 10 und 50 Euro teuer, also je 7,50 Euro Zuzahlung.

Rechenschritt Rechnung Betrag
Krankenhaus 10 Tage mal 15 Euro 150 Euro
Anschlussreha 18 Tage mal 15 Euro 270 Euro
Aufenthalt zusammen 28 Tage 420 Euro
Medikamente 8 Packungen mal 7,50 Euro 60 Euro
Zuzahlungen 2027 480 Euro
Bruttorente im Jahr 12 mal 1.400 Euro 16.800 Euro
Grenze 2 Prozent 336 Euro
Erstattung 480 minus 336 Euro 144 Euro

Das ist mit der heutigen Rente gerechnet, also mit zwölf gleich hohen Monaten. So zahlt Armin 2027 mit Antrag höchstens 336 Euro und bekommt 144 Euro zurück. Ohne Antrag bleibt es bei 480 Euro, das ist mehr als ein Drittel seiner Monatsrente.

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 steht noch nicht fest. Steigt seine Rente, liegt die Grenze etwas höher, denn die Kasse rechnet erwartete Erhöhungen ein. Bei angenommenen 2 Prozent wären es sechs Monate mit 1.400 Euro und sechs Monate mit 1.428 Euro. Die Grenze läge dann bei 339,36 Euro, die Erstattung bei 140,64 Euro.

Mit Reha 144 Euro zurück, ohne Reha nichts

Ob Armin überhaupt etwas zurückbekommt, entscheidet in seiner Rechnung die Zeile mit der Reha.

Ablauf Aufenthalt Medikamente zusammen Erstattung bei Grenze 336 Euro
2027 mit Reha 420 Euro 60 Euro 480 Euro 144 Euro
2027 ohne Reha 150 Euro 60 Euro 210 Euro 0 Euro
mit Reha nach den Regeln von 2026 280 Euro 40 Euro 320 Euro 0 Euro

Ohne Reha liegen seine 210 Euro weit unter der Grenze. Nach den Regeln von 2026 kostet derselbe Ablauf 320 Euro, auch das bleibt unter 336 Euro. Erst die Reha und die Erhöhung zusammen heben ihn über seine Grenze. Teurer wird es für ihn trotzdem: Mit Antrag zahlt er 16 Euro mehr als nach den alten Regeln, ohne Antrag 160 Euro mehr.

“Ohne Reha nichts” gilt für Armins Zahlen. Bei einer Bruttorente unter 875 Euro im Monat läge die Grenze unter den 210 Euro, dann gäbe es auch ohne Reha eine Erstattung.

Gerlinde: 117,80 Euro für das Jahr 2022

Gerlinde, früher Montiererin, ist alleinstehend und nicht chronisch krank. Heute hat sie 1.020,48 Euro Rente brutto im Monat. Ihre Papiere liegen bis heute im Sortierkasten, für jedes Jahr ein Fach. Beim Aufräumen zieht sie das Fach 2022 heraus: Quittungen von Krankenhaus und Reha-Klinik. Einen Antrag hat sie nie gestellt. Alles längst vorbei, denkt sie, das kann weg. Dann rechnet sie doch nach.

Nach der Knie-Operation lag sie 9 Tage im Krankenhaus, danach folgten 21 Tage Anschlussreha der Krankenkasse. Damals galten 10 Euro je Tag und 5 Euro je Packung, im Jahr kamen 8 Dreimonatspackungen zusammen. Auch hier greift der Deckel: Von 30 Tagen kosten 28 eine Zuzahlung. Gerlindes Grenze ist eine andere als heute, denn 2022 war ihre Rente niedriger. Die Rente stieg zum 1. Juli, deshalb zählen sechs Monate mit dem alten und sechs Monate mit dem neuen Betrag.

Rechenschritt Rechnung Betrag
Krankenhaus 9 Tage mal 10 Euro 90 Euro
Anschlussreha 19 Tage mal 10 Euro 190 Euro
Medikamente 8 Packungen mal 5 Euro 40 Euro
Zuzahlungen 2022 320 Euro
Bruttorente 2022 6 mal 820,56 Euro plus 6 mal 864,48 Euro 10.110,24 Euro
Grenze 2 Prozent gerundet 202,20 Euro
Erstattung 320 minus 202,20 Euro 117,80 Euro

So viel bekommt Gerlinde im Beispiel für 2022 zurück, vorausgesetzt, die Belege sind vollständig und der Antrag liegt bis zum 31. Dezember 2026 bei der Kasse. Ohne die Reha läge sie mit 130 Euro unter ihrer Grenze und bekäme nichts.

So rechnen Sie Ihre eigene Grenze aus

Für eine erste Schätzung nehmen Sie die Bruttorente aus Ihrem Rentenbescheid oder der Rentenanpassungsmitteilung, mal 12, davon 2 Prozent. Betriebsrente und Zinsen zählen mit, Mieten abzüglich Kosten. Betriebsrenten gehen dabei brutto ein, Zinsen ohne Abzug des Sparer-Pauschbetrags. Genau gerechnet zählt die Rente, die im Kalenderjahr gezahlt wird, also wie bei Gerlinde sechs Monate alter und sechs Monate neuer Betrag.

Bei Ehepaaren im gemeinsamen Haushalt rechnet die Kasse anders. Sie zählt die Einnahmen und die Zuzahlungen beider zusammen und zieht für den Ehepartner einen Freibetrag ab. Für 2026 sind das 7.119 Euro. Für 2027 soll er nach dem Entwurf der Bundesregierung 7.434 Euro betragen, der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Eine Merkzahl gilt für Alleinstehende ohne weitere Einnahmen, die nicht chronisch krank sind und deren Rente das ganze Jahr gleich hoch ist. Liegt ihre Rente 2027 unter 1.750 Euro brutto im Monat, also unter 21.000 Euro im Jahr, übersteigen 28 Tage Krankenhaus und Anschlussreha schon allein die Grenze von 2 Prozent. Bisher lag diese Schwelle bei gerundet 1.166,67 Euro. Bei weniger Tagen oder höheren Einnahmen verschiebt sie sich. Armin liegt mit 1.400 Euro darunter, sein Aufenthalt allein übersteigt die Grenze um 84 Euro.

Mit Armins Zuzahlungen von 480 Euro hinge die Erstattung 2027 so von der Rente ab, gerechnet mit zwölf gleich hohen Monaten:

Bruttorente im Monat Grenze 2 Prozent Erstattung
1.000 Euro 240 Euro 240 Euro
1.200 Euro 288 Euro 192 Euro
1.400 Euro 336 Euro 144 Euro
1.600 Euro 384 Euro 96 Euro
1.800 Euro 432 Euro 48 Euro
2.000 Euro 480 Euro 0 Euro

In der Reha-Klinik die Krankenhaustage angeben

Sagen Sie bei der Aufnahme in der Reha-Klinik, wie viele Krankenhaustage Sie in diesem Kalenderjahr schon bezahlt haben, und bringen Sie die Quittung mit. Das Gezahlte wird angerechnet, so steht es in Paragraf 40 Absatz 6 Satz 2 SGB V. Ohne Anrechnung zahlt Armin für 31 Tage 465 Euro, also 45 Euro zu viel.

Zur Grenze zählt die Reha der Krankenkasse, die Zuzahlung zu einer Reha der Rentenversicherung zählt nicht. Als Altersrentner bekommen Sie die Reha in der Regel von der Krankenkasse: Wer eine Altersrente von mindestens zwei Dritteln der Vollrente bezieht oder beantragt hat, erhält von der Rentenversicherung keine Reha (Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI).

Quittungen, Antrag und Vorauszahlung

Jede Zuzahlung muss Ihnen quittiert werden (Paragraf 61 SGB V). Heben Sie jede Quittung auf. Viele Kassen nehmen nur Originale an, mit Ihrem Namen, der Leistung, dem Betrag, dem Datum und dem Stempel. Die Apotheke stellt auf Wunsch oft einen Sammelnachweis aus, einen Rechtsanspruch darauf habe ich nicht gefunden. Ist eine Quittung verloren, fragen Sie bei Klinik und Kasse nach einem Nachweis.

Den Antrag stellen Sie selbst, für jedes Kalenderjahr einen eigenen. Die Kassen erstatten bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend. Das lohnt sich nur für Jahre, in denen Ihre Zuzahlungen über der Grenze lagen. Legen Sie den Rentenbescheid des Jahres und die Quittungen bei, die Kasse prüft und entscheidet. Erreichen Sie die Grenze im laufenden Jahr, bekommen Sie auf Antrag den Betrag darüber erstattet und einen Befreiungsausweis, bis Jahresende zahlen Sie dann nichts mehr zu.

Bietet Ihre Kasse für 2027 eine Vorauszahlung an, zahlen Sie die Grenze vorab und bekommen den Befreiungsausweis gleich für das ganze Jahr. Das passt nur, wenn Sie die Grenze sicher erreichen. Fällt der Eingriff aus, kommt nichts zurück, auch nicht anteilig.

Für 2022 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab

Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (Paragraf 45 Absatz 1 SGB I). Für 2022 heißt das: Der Antrag muss bis Silvester 2026 bei der Kasse eingehen. Im Januar 2027 fällt 2022 aus den vier Jahren heraus. Bei Gerlinde geht es dabei um 117,80 Euro.

Ein schriftlicher Antrag hemmt die Verjährung (Paragraf 45 Absatz 3 SGB I). Schicken Sie den Antrag deshalb so ab, dass Sie den Eingang nachweisen können, per Einschreiben oder mit Eingangsbestätigung. Fehlende Belege lassen sich nachreichen. Ob die Kassen einen Antrag, zu dem noch Belege fehlen, als fristwahrend behandeln, ließ sich bei der Recherche allerdings nicht klären. Sicherer ist es, rechtzeitig mit dem Zusammentragen anzufangen.

Wer wieder laufen lernt, läuft seinem Geld hinterher

Die Reha-Klinik leitet Ihre Zuzahlung laut Gesetz an die Krankenkasse weiter (Paragraf 40 Absatz 5 und 6 SGB V). Das Zuviel holen Sie sich trotzdem selbst, mit Antrag und Quittungen. Wer gerade wieder laufen lernt, muss also seinem eigenen Geld hinterherlaufen. Das sollte die Kasse von sich aus regeln. Bis dahin lohnt ein Blick in die eigenen Unterlagen: Wer 2022 eine Operation mit Reha hatte und über seiner Grenze lag, muss den Antrag bis Silvester bei der Kasse haben.

Stand: 31. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 61 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 23, in Kraft ab 1. Januar 2027), Paragraf 39 Absatz 4 und Paragraf 40 Absatz 5 und 6 SGB V (unverändert, sie verweisen auf Paragraf 61 Satz 2), Paragraf 40 Absatz 7 SGB V, Paragraf 62 SGB V (unverändert), Paragraf 45 SGB I, Paragraf 12 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI, die Verfahrensgrundsätze der Krankenkassen zu Paragraf 62 SGB V und das Gemeinsame Rundschreiben der Krankenkassen zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt in der Fassung vom 12. März 2025. Verfahrensstand: Die Erhöhung der Zuzahlungen ist beschlossen und verkündet. Der Freibetrag 2027 von 7.434 Euro steht im Entwurf der Rechengrößenverordnung 2027 (Bundesratsdrucksache 576/26), die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Armin und Gerlinde sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: beide alleinstehend und nicht chronisch krank (Grenze 2 Prozent), keine weiteren Einnahmen, Krankenhaus und Anschlussreha im selben Kalenderjahr, Reha der Krankenkasse, Medikamentenpackungen zwischen 10 und 50 Euro, Heilmittel und Fahrkosten nicht eingerechnet. Armin: 1.400 Euro Bruttorente im Monat, gerechnet mit zwölf gleich hohen Monaten ohne Rentenanpassung 2027, 10 Tage Krankenhaus, 21 Tage Anschlussreha, 8 Dreimonatspackungen zu 7,50 Euro Zuzahlung. Gerlinde: 24,0 Entgeltpunkte, Rentenwerte West, Rente 2022 aus sechs Monaten mit 34,19 Euro und sechs Monaten mit 36,02 Euro je Entgeltpunkt, heutige Rente mit 42,52 Euro, 9 Tage Krankenhaus, 21 Tage Anschlussreha, 8 Dreimonatspackungen zu 5 Euro Zuzahlung. Die Merkzahl von 1.750 Euro und die Tabelle nach Rentenhöhe setzen zwölf gleich hohe Monatsrenten an. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 31. Oktober 2026.