Zuzahlungen 2027 steigen um bis zu 50 Prozent: So holen Sie Geld zurück, im Beispiel 373 Euro
Für einen Blutdrucksenker, der 30 Euro kostet, zahlen Sie ab Januar 2027 in der Apotheke 7,50 Euro zu statt bisher 5 Euro. Die Höchstzuzahlung je Packung steigt von 10 auf 15 Euro. Das steht so im Bundesgesetzblatt, die Erhöhung ist beschlossen. Unverändert bleibt dagegen die Obergrenze, die Sie im ganzen Jahr höchstens für Zuzahlungen tragen müssen.
Wer diese Grenze kennt und den Antrag stellt, zahlt 2027 trotz Erhöhung höchstens diesen Betrag. Lagen Ihre Zuzahlungen schon bisher über der Grenze, ändert sich für Sie bei gleichen Einnahmen also nichts. Lagen sie darunter, kann die Erhöhung Sie bis an die Grenze führen, das zeigt der Beitrag Krankenhaus und Anschlussreha 2027. Wer die Grenze in den letzten Jahren überschritten hat, kann sich das Geld für bis zu vier Jahre zurückholen. Für das Jahr 2022 geht das nur noch bis zum 31. Dezember 2026.
Wie die Belastungsgrenze grundsätzlich funktioniert, erklärt der Beitrag Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten: So gilt die Belastungsgrenze. Hier geht es um zwei andere Fragen: was die Erhöhung 2027 in Euro bedeutet und wie die Erstattung für zurückliegende Jahre läuft. Beides zeigen zwei Rechenbeispiele mit erfundenen Personen.
Was sich am 1. Januar 2027 ändert
Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, verkündet am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 228). Es fasst Paragraf 61 SGB V neu, die neuen Zuzahlungen gelten ab dem 1. Januar 2027. Der Satz von 10 Prozent des Preises bleibt. Angehoben werden die festen Beträge, jeweils um die Hälfte.
| Leistung | bis 31. Dezember 2026 | ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Arzneimittel je Packung | 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro | 10 Prozent, mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro |
| Krankenhaus je Tag (höchstens 28 Tage im Jahr) | 10 Euro | 15 Euro |
| Heilmittel wie Physiotherapie | 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung | 10 Prozent der Kosten plus 15 Euro je Verordnung |
Was das bei Medikamenten heißt, hängt vom Preis der Packung ab. Die Zuzahlung ist dabei nie höher als der Preis des Mittels selbst.
| Preis der Packung | Zuzahlung bis 2026 | Zuzahlung ab 2027 |
|---|---|---|
| 10 bis 50 Euro | 5,00 Euro | 7,50 Euro (plus 50 Prozent) |
| 60 Euro | 6,00 Euro | 7,50 Euro (plus 25 Prozent) |
| 75 bis 100 Euro | 7,50 bis 10,00 Euro | unverändert |
| 120 Euro | 10,00 Euro | 12,00 Euro (plus 20 Prozent) |
| ab 150 Euro | 10,00 Euro | 15,00 Euro (plus 50 Prozent) |
“Um bis zu 50 Prozent” ist deshalb die genaue Beschreibung. Bei Physiotherapie fällt der Anstieg kleiner aus, weil nur die Pauschale je Verordnung steigt. Bei einer Verordnung über 180 Euro steigt die Zuzahlung von 28 auf 33 Euro. Nach der Begründung der Bundesregierung zahlen die Versicherten 2027 zusammen rund 1,9 Milliarden Euro mehr zu.
Was bleibt: 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent
Paragraf 62 SGB V hat das Gesetz nicht angefasst. Sie zahlen im Kalenderjahr höchstens 2 Prozent Ihrer Bruttoeinnahmen zu, wenn Sie schwerwiegend chronisch krank sind, höchstens 1 Prozent. Die Krankenkassen nennen das Belastungsgrenze. Was darüber liegt, erstattet Ihre Kasse, allerdings nur auf Antrag.
Bei Rentnern nimmt die Kasse die Bruttorente laut Rentenbescheid, also vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Betriebsrenten und Zinsen zählen ebenfalls zu den Einnahmen.
Christel: 95 Euro mehr für dieselbe Behandlung
Christel ist 71, alleinstehend, frühere Schneiderin und bekommt 1.250 Euro Rente brutto im Monat. Seit 2020 behandelt ihr Lungenarzt ihre COPD, mindestens einmal im Quartal. Christel und alle anderen Personen in diesem Beitrag sind erfunden.
Sie löst im Jahr 20 Rezepte für Dreimonatspackungen ein, jede kostet zwischen 10 und 50 Euro. Dazu kommen zwei Verordnungen Atemtherapie zu je 180 Euro und sieben Tage im Krankenhaus.
| Zuzahlung | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| 20 Packungen Medikamente | 100 Euro | 150 Euro |
| 2 Verordnungen Atemtherapie | 56 Euro | 66 Euro |
| 7 Tage Krankenhaus | 70 Euro | 105 Euro |
| zusammen | 226 Euro | 321 Euro |
Für dieselbe Behandlung zahlt Christel 2027 also 95 Euro mehr. Ihre Grenze ändert sich dadurch nicht. Die Kasse rechnet mit 15.000 Euro Bruttorente im Jahr, gerechnet mit ihrer heutigen Rente. Mit einer Bescheinigung ihres Lungenarztes gilt für Christel die Grenze von 1 Prozent, das sind 150 Euro. Bei der angenommenen Verteilung ihrer Rezepte über das Jahr erreicht sie diese Summe 2027 schon im Juli. Stellt sie keinen Antrag, zahlt sie 171 Euro zu viel.
Ohne die Bescheinigung läge ihre Grenze bei 2 Prozent, also bei 300 Euro. Dann bekäme sie für 2027 gerade 21 Euro zurück und für die Jahre davor nichts, weil ihre Zuzahlungen von 226 Euro in keinem dieser Jahre die 2-Prozent-Grenze erreicht hätten.
Rückwirkend bis 2022: Christels 373,28 Euro
Christel hat in den letzten Jahren nie einen Antrag gestellt. Die Kassen erstatten bis zu vier Kalenderjahre rückwirkend, für jedes Jahr mit einem eigenen Antrag. Gerechnet wird mit der Rente des jeweiligen Jahres. Die war früher kleiner, damit lag auch die Grenze niedriger. Weil die Rente jeweils zum 1. Juli steigt, setzt sich die Jahresrente aus sechs Monaten mit dem alten und sechs Monaten mit dem neuen Rentenwert zusammen.
| Jahr | Bruttorente im Jahr | Grenze 1 Prozent | Zuzahlungen | Erstattung |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 12.385,04 Euro | 123,85 Euro | 226 Euro | 102,15 Euro |
| 2023 | 12.986,57 Euro | 129,87 Euro | 226 Euro | 96,13 Euro |
| 2024 | 13.568,69 Euro | 135,69 Euro | 226 Euro | 90,31 Euro |
| 2025 | 14.131,40 Euro | 141,31 Euro | 226 Euro | 84,69 Euro |
| 2022 bis 2025 | 373,28 Euro | |||
| 2026 | 14.695,88 Euro | 146,96 Euro | 226 Euro | 79,04 Euro |
| 2022 bis 2026 | 452,32 Euro |
Mit Bescheinigung und vollständigen Belegen holt sich Christel also 373,28 Euro für 2022 bis 2025 zurück, mit dem laufenden Jahr 452,32 Euro. Die Rechnung nimmt an, dass ihre Zuzahlungen in jedem Jahr gleich hoch waren. Das ist plausibel, weil die Beträge seit 2004 nicht angepasst wurden. Und sie setzt voraus, dass die Kasse Christels Krankheit auch für diese Jahre als schwerwiegend chronisch anerkennt. Die 1-Prozent-Grenze gilt ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Dauerbehandlung ein Jahr andauert. Bei Christel ist das 2021.
Richard und seine Frau: die Kasse rechnet den Haushalt zusammen
“Wir sind verheiratet, da bekommen wir sowieso nichts.” Das denkt Richard seit Jahren. Er ist 70, war Briefträger und bekommt 1.700 Euro Rente brutto, seine Frau 500 Euro. Seit 2021 ist Richard wegen einer koronaren Herzkrankheit beim Kardiologen in Dauerbehandlung. Sein Schwerbehindertenbescheid nennt deshalb einen Grad der Behinderung von 60.
Bei Ehepaaren im gemeinsamen Haushalt zählt die Kasse die Einnahmen und die Zuzahlungen beider zusammen. Für den Ehepartner zieht sie einen Freibetrag ab, 15 Prozent der jährlichen Bezugsgröße. Für 2026 sind das 7.119 Euro. Für 2027 soll der Freibetrag nach dem Entwurf der Bundesregierung 7.434 Euro betragen, der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Ist einer der beiden schwerwiegend chronisch krank, gilt die 1-Prozent-Grenze für den ganzen Haushalt.
| Rechenschritt 2027 | Betrag |
|---|---|
| Renten zusammen (2.200 Euro mal 12) | 26.400,00 Euro |
| abzüglich Freibetrag für die Ehefrau (Entwurf) | 7.434,00 Euro |
| maßgebliche Einnahmen | 18.966,00 Euro |
| Grenze 1 Prozent | 189,66 Euro |
Allein läge Richards Grenze sogar höher, bei 204 Euro. Der Freibetrag macht die gemeinsame Grenze kleiner, solange die Rente der Frau 2027 unter 619,50 Euro im Monat liegt.
Zusammen nehmen die beiden acht Dauermedikamente, je Quartal eine Packung. Das kostet 2027 240 Euro Zuzahlung statt bisher 160 Euro. Die Physiotherapie der Frau kostet 66 statt 56 Euro, vier Tage Krankenhaus für Richards Herzkatheter 60 statt 40 Euro. Zusammen sind das 366 Euro statt 256 Euro. Ohne Antrag zahlt das Paar 2027 also 176,34 Euro zu viel. Ohne die Anerkennung als chronisch krank läge die Grenze bei 2 Prozent, also bei 379,32 Euro. Die Zuzahlungen blieben 13,32 Euro darunter, das Paar bekäme keinen Cent zurück.
Auch hier lohnt der Blick zurück. Mit den Freibeträgen der jeweiligen Jahre und gleich hohen Zuzahlungen von 256 Euro ergibt sich:
| Jahr | Renten zusammen | Freibetrag | Grenze 1 Prozent | Erstattung |
|---|---|---|---|---|
| 2022 | 21.821,27 Euro | 5.922 Euro | 158,99 Euro | 97,01 Euro |
| 2023 | 22.881,10 Euro | 6.111 Euro | 167,70 Euro | 88,30 Euro |
| 2024 | 23.906,74 Euro | 6.363 Euro | 175,44 Euro | 80,56 Euro |
| 2025 | 24.898,19 Euro | 6.741 Euro | 181,57 Euro | 74,43 Euro |
| 2022 bis 2025 | 340,30 Euro | |||
| 2026 | 25.892,75 Euro | 7.119 Euro | 187,74 Euro | 68,26 Euro |
| 2022 bis 2026 | 408,56 Euro |
Richard und seine Frau holen sich damit 340,30 Euro für 2022 bis 2025 zurück, mit 2026 sind es 408,56 Euro. Auch das gilt nur, wenn die Kasse Richards Erkrankung für diese Jahre anerkennt. Die Anträge laufen für beide Eheleute über eine Kasse.
Wer als schwerwiegend chronisch krank gilt
Viele glauben, ohne Schwerbehindertenausweis gebe es die 1 Prozent nicht. Das stimmt so nicht. Die Regeln stehen in der Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Zuerst brauchen Sie eine Dauerbehandlung: mindestens ein Jahr lang, mindestens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit beim Arzt. Dazu muss eines von drei Merkmalen kommen.
- Ein Pflegegrad 3, 4 oder 5. Nach einem Jahr in diesem Pflegegrad unterstellt die Kasse die Dauerbehandlung, eine ärztliche Bescheinigung ist dann nicht nötig.
- Ein Grad der Behinderung von mindestens 60, und die dauerbehandelte Krankheit steht im Bescheid als Grund. Zusätzlich bestätigt Ihr Arzt die Dauerbehandlung auf dem Vordruck Muster 55. Das ist Richards Weg. Der Bescheid allein genügt nicht.
- Ihr Arzt bescheinigt auf Muster 55, dass Sie ständig behandelt werden müssen, weil sonst eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine kürzere Lebenserwartung oder eine dauerhaft geringere Lebensqualität drohen. Das ist Christels Weg, ganz ohne Ausweis.
Dauermedikamente allein reichen für die 1 Prozent nicht. Sie können aber genau die Behandlung sein, die Ihr Arzt auf Muster 55 als notwendig bescheinigt. Den Nachweis müssen Sie nach den Verfahrensgrundsätzen der Kassen spätestens nach Ablauf eines Kalenderjahres erneuern, also alle zwei Jahre. Welche Vorteile ein Grad der Behinderung bei der Steuer bringt, steht im Beitrag Behinderung und Steuer: Was Rentner mit Handicap absetzen können.
Für 2022 läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (Paragraf 45 Absatz 1 SGB I). Für 2022 heißt das: Der Antrag muss bis Silvester 2026 bei der Kasse eingehen. Im Januar 2027 fällt 2022 aus den vier Jahren heraus, dann reicht die Erstattung nur noch bis 2023 zurück. Bei Christel geht es dabei um 102,15 Euro, bei Richard und seiner Frau um 97,01 Euro.
Ein schriftlicher Antrag hemmt die Verjährung (Paragraf 45 Absatz 3 SGB I). Schicken Sie die Anträge deshalb so ab, dass Sie den Eingang nachweisen können, etwa per Einschreiben. Ob die Kassen einen Antrag, zu dem noch Belege fehlen, als fristwahrend behandeln, ließ sich bei der Recherche nicht klären. Sicherer ist es, rechtzeitig mit dem Zusammentragen anzufangen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für jedes Jahr
- Den Rentenbescheid oder die Rentenanpassungsmitteilung des Jahres, dazu Nachweise über Betriebsrente oder Zinsen.
- Die Zuzahlungsbelege mit Ihrem Namen, der Leistung, dem Betrag, dem Abgabedatum und dem Stempel. Fragen Sie in Ihrer Stammapotheke nach einem Sammelnachweis ab 2022. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, die Barmer empfiehlt ihn aber, weil er die Prüfung beschleunigt. Viele Kassen nehmen nur Originale an.
- Quittungen von Krankenhaus und Physiopraxis.
- Für die 1-Prozent-Grenze die Bescheinigung Ihres Arztes auf Muster 55, außer Sie haben seit mindestens einem Jahr Pflegegrad 3 oder höher. Dazu eine Kopie des Pflegegrad- oder Schwerbehindertenbescheids, wenn Sie über diesen Weg gehen.
Nicht zur Grenze zählen der Eigenanteil beim Zahnersatz, Mehrkosten über dem Festbetrag und rezeptfreie Mittel. Beim Zahnersatz ändert sich 2027 ebenfalls etwas, das erklärt der Beitrag Zahnersatz 2027: Festzuschuss sinkt um 10 Prozentpunkte.
2027: Quittungen sammeln oder die Grenze vorauszahlen
Für das kommende Jahr gibt es zwei Wege. Beim ersten sammeln Sie ab Januar alle Quittungen. Ist die Grenze erreicht, stellen Sie den Antrag, bekommen den Betrag darüber erstattet und erhalten einen Befreiungsausweis. Bis Jahresende zahlen Sie dann nichts mehr zu.
Beim zweiten zahlen Sie die Grenze im Voraus an die Kasse und bekommen den Befreiungsausweis für das ganze Jahr. Viele Kassen bieten das schon im Herbst für das Folgejahr an. Christel überweist 150 Euro. Der Betrag ist genau ihre Grenze, sie spart damit keinen Euro, nur die Zettelwirtschaft. Fallen im Jahr weniger Zuzahlungen an, gibt es nichts zurück, auch nicht anteilig. Die Vorauszahlung passt deshalb vor allem, wenn Sie die Grenze sicher erreichen.
Die Kasse schätzt die Einnahmen des Jahres und rechnet erwartete Rentenerhöhungen mit ein. Nach der Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 liegt die Grenze deshalb etwas über den 150 Euro und 189,66 Euro aus den Beispielen, die mit den heutigen Renten gerechnet sind.
Den Schutz gibt es nur auf Antrag
Die Zuzahlungen steigen um bis zu 50 Prozent, die Obergrenze bleibt. Wer schon bisher über seiner Grenze lag und sie kennt, zahlt 2027 bei gleichen Einnahmen nicht mehr als 2026. Diesen Schutz bekommt aber nur, wer jedes Jahr einen Antrag stellt. Für die Grenze von 1 Prozent braucht es ohne Pflegegrad 3 auch noch eine Bescheinigung vom Arzt, bei dem man ohnehin jedes Quartal sitzt. Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat weniger Bürokratie bei der Belastungsgrenze angekündigt, einen Entwurf dafür habe ich bis heute nicht gefunden. Wer chronisch krank ist, sollte seine Grenze ohne Zettelkrieg bekommen. Bis dahin lohnt der Gang in die Apotheke: Fragen Sie dort noch in diesem Jahr nach dem Sammelnachweis ab 2022.
Stand: 26. Oktober 2026. Korrigiert am 31. Oktober 2026: Die Aussage, mit Antrag zahle man 2027 nicht mehr als bisher, gilt nur für Menschen, die schon bisher über ihrer Grenze lagen, und ist entsprechend eingeschränkt. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 61 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 24. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228, Artikel 1 Nummer 23, in Kraft ab 1. Januar 2027), Paragraf 62 SGB V (unverändert), Paragraf 45 SGB I, die Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Verfahrensgrundsätze der Krankenkassen zu Paragraf 62 SGB V. Die Mehrbelastung von 1,9 Milliarden Euro stammt aus der Begründung des Regierungsentwurfs (Bundestagsdrucksache 21/6130), die Ankündigung zum Bürokratieabbau aus dem Bericht des Gesundheitsausschusses (Bundestagsdrucksache 21/7016). Verfahrensstand: Die Erhöhung der Zuzahlungen ist beschlossen und verkündet. Der Freibetrag 2027 von 7.434 Euro steht im Entwurf der Rechengrößenverordnung 2027 (Bundesratsdrucksache 576/26), die Zustimmung des Bundesrats steht aus. Christel und Richard sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: Christel 29,4 Entgeltpunkte (1.250 Euro Rente im Monat), Richard und seine Frau zusammen 51,8 Entgeltpunkte (2.200 Euro im Monat), Renten für 2022 bis 2026 aus den damaligen Rentenwerten mit Anpassung jeweils zum 1. Juli, für 2027 ohne Rentenanpassung, Rentenwerte West, Zuzahlungen in allen Jahren 2022 bis 2026 gleich hoch, Medikamentenpackungen zwischen 10 und 50 Euro, Rezepte im Januar, April, Juli und Oktober, Atemtherapie im Februar und Juni, Krankenhaus im August, Chroniker-Status bei Christel ab 2021 und bei Richard ab 2022 anerkannt, keine weiteren Einnahmen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.