Seniorenberater.org

Pfändungsfreigrenze für Rentner 2026: 1.589,99 Euro und was darüber pfändbar ist

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 26. September 2026

1.589,99 Euro. Bis zu dieser Nettorente im Monat kann ein Gläubiger seit dem 1. Juli 2026 nichts von Ihrer gesetzlichen Rente pfänden lassen. Die Deutsche Rentenversicherung hat die neue Pfändungsfreigrenze am 14. September 2026 bekannt gemacht. Viele Rentner halten ihre Rente für ein Einkommen, an das niemand herankommt. Rechtlich wird sie aber wie ein Arbeitslohn behandelt, und was über der Freigrenze liegt, kann gepfändet werden.

Dieser Beitrag rechnet an zwei konstruierten Fällen durch, wie viel bei einer Rentenpfändung tatsächlich übrig bleibt. Er zeigt die zwei Wege, auf denen Gläubiger an die Rente kommen, und erklärt, warum für die meisten Rentner das eigene Girokonto die größere Schwachstelle ist.

Wie viele Ältere betroffen sind

Schulden im Alter sind kein Randthema. Nach dem SchuldnerAtlas Deutschland 2025 von Creditreform gelten über 420.000 Menschen ab 70 Jahren als überschuldet. Ihre Zahl ist zuletzt um rund 23.000 Fälle gestiegen, das sind 5,7 Prozent. Über alle Altersgruppen hinweg lag der Zuwachs bei rund 2 Prozent.

Warum die Rente überhaupt pfändbar ist

Die Rechtsgrundlage steht in Paragraf 54 Absatz 4 des Ersten Sozialgesetzbuchs: Ansprüche auf laufende Geldleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Darunter fallen die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Witwenrente. Für ihre Pfändung gelten deshalb dieselben Tabellen wie für ein Gehalt.

Strenger geschützt sind andere Leistungen. Wohngeld ist nach Paragraf 54 Absatz 3 des Ersten Sozialgesetzbuchs grundsätzlich unpfändbar, die Grundsicherung im Alter ist als Fürsorgeleistung ebenfalls vor Pfändung geschützt. Was diese Leistungen ausmacht und wer sie bekommt, steht in den Beiträgen Grundsicherung im Alter und Wohngeld für Rentner.

Weg eins: Die Pfändung direkt bei der Rentenversicherung

Ein privater Gläubiger braucht für den Zugriff auf die Rente einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Amtsgericht. Erst wenn dieser Beschluss der Rentenversicherung zugestellt ist, wird sie als sogenannte Drittschuldnerin tätig. Sie prüft dann, welcher Teil der Rente pfändbar ist, und überweist diesen Teil direkt an den Gläubiger. Von sich aus pfändet die Rentenversicherung nie. Sie handelt nur auf den Beschluss eines Gerichts oder, wie weiter unten beschrieben, auf eine Verfügung des Finanzamts hin.

Die Zahl: 1.587,40 Euro Grundbetrag, 1.589,99 Euro Tabellenstufe

Die Freigrenzen ändern sich jeweils zum 1. Juli. Nach der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 im Bundesgesetzblatt ist der unpfändbare Grundbetrag zum 1. Juli 2026 von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro im Monat gestiegen. Die amtliche Tabelle ist in Zehn-Euro-Stufen aufgebaut. Deshalb ist bis zu einer Nettorente von 1.589,99 Euro gar nichts pfändbar, und genau diese Zahl nennt die Rentenversicherung. Maßgeblich ist der Auszahlungsbetrag, also die Rente nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Oberhalb der Grenze wird nicht alles gepfändet. Die Tabelle steigt in Stufen an. Ohne Unterhaltspflichten bleiben nach Paragraf 850c Absatz 3 der Zivilprozessordnung drei Zehntel des Mehrbetrags beim Rentner, pfändbar sind sieben Zehntel. Erst oberhalb einer Nettorente von 4.866,30 Euro ist alles, was darüber liegt, voll pfändbar.

Zur Einordnung: Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbestand Ende 2024 erhielten Männer im Schnitt rund 1.405 Euro Altersrente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Frauen rund 955 Euro. Die meisten Rentner liegen damit unter der Freigrenze oder knapp darüber. Nennenswert pfändbar wird es meist erst bei hohen Renten oder wenn eine Betriebsrente dazukommt.

Das Beispiel Alois: 183,82 Euro im Monat

Alois ist 71 und hat sein Leben lang als Fliesenleger gearbeitet. Vor Jahren hat er für seinen Sohn eine Bürgschaft unterschrieben. Sie ist fällig geworden, und der Gläubiger lässt die Rente pfänden. Alois bekommt 1.850 Euro netto. Der Fall ist erfunden, die Beträge stammen aus der amtlichen Tabelle.

Seine Rente fällt in die Tabellenstufe von 1.850,00 bis 1.859,99 Euro. Rechnerisch liegt die Untergrenze dieser Stufe 262,60 Euro über dem Grundbetrag, davon sind sieben Zehntel pfändbar. Die Rentenversicherung überweist deshalb jeden Monat 183,82 Euro an den Gläubiger, ohne dass Alois etwas dazu tun muss.

Jetzt die Variante: Alois ist verheiratet, seine Frau hat kein eigenes Einkommen, und er ist ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag seit dem 1. Juli 2026 um 597,42 Euro. Weist Alois diese Unterhaltspflicht nach, steigt sein Freibetrag auf 2.184,82 Euro, in der Tabelle beginnt die Pfändung in dieser Spalte erst ab 2.190 Euro.

Rechenschritt ohne Unterhaltspflicht mit unterhaltsberechtigter Ehefrau
Nettorente 1.850,00 Euro 1.850,00 Euro
unpfändbarer Grundbetrag 1.587,40 Euro 1.587,40 Euro
Erhöhung für eine unterhaltsberechtigte Person entfällt 597,42 Euro
Freibetrag zusammen 1.587,40 Euro 2.184,82 Euro
pfändbar im Monat laut Tabelle 183,82 Euro 0,00 Euro
pfändbar im Jahr 2.205,84 Euro 0,00 Euro

Ein einziger Nachweis entscheidet in diesem Fall darüber, ob im Jahr 2.205,84 Euro an den Gläubiger gehen oder nichts.

Weg zwei: Die Pfändung des Girokontos

Der zweite Zugriffsweg führt über das Bankkonto, auf dem die Rente eingeht. Hier passiert der Fehler, der Rentner in der Praxis am häufigsten trifft.

Margot ist 74 und bekommt 1.420 Euro Rente netto, auch sie ist ein erfundenes Beispiel. Bei einer Pfändung über die Rentenversicherung wäre bei ihr nichts zu holen, ihre Rente liegt unter dem Grundbetrag. Pfändet ein Gläubiger aber ihr ganz normales Girokonto, sperrt die Bank zunächst das gesamte Guthaben. Die Bank prüft nicht von sich aus, ob das Geld aus einer geschützten Rente stammt. Margot hätte dann vorübergehend keinen Zugriff auf ihr Geld.

Davor schützt nur das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Nach Paragraf 850k Absatz 1 der Zivilprozessordnung kann jeder Kontoinhaber jederzeit verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird, auch wenn bereits eine Pfändung vorliegt. Auf dem P-Konto bleibt ein monatlicher Freibetrag geschützt, seit dem 1. Juli 2026 sind das ohne Unterhaltspflichten 1.590 Euro. Für Margot ist damit praktisch ihr ganzes Guthaben frei.

Kommt die Pfändung zuerst, ist nicht alles verloren. Nach Paragraf 835 Absatz 3 der Zivilprozessordnung darf die Bank gepfändetes Guthaben erst einen Monat nach Zustellung an den Gläubiger auszahlen. Nach den Erläuterungen der Verbraucherzentralen wirkt der Schutz rückwirkend auf den Beginn des Monats, in dem die Pfändung einging, wenn die Umwandlung innerhalb von vier Wochen nach Zustellung beantragt wird.

Für die Umwandlung darf die Bank keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares normales Girokonto. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, unter anderem mit Urteil vom 16. Juli 2013 (Az. XI ZR 260/12) und vom 12. September 2017 (Az. XI ZR 590/15).

Das Finanzamt braucht keinen Gerichtsbeschluss

Hat jemand Steuerschulden, kann das Finanzamt ohne gerichtlichen Titel vollstrecken. Es erlässt nach Paragraf 309 der Abgabenordnung selbst eine Pfändungsverfügung, die mit der Zustellung bei der Rentenversicherung wirksam wird. Am Schutz ändert das nichts: Nach Paragraf 319 der Abgabenordnung gelten dieselben Pfändungsgrenzen wie bei einem privaten Gläubiger.

Die Aufrechnung durch die Rentenversicherung folgt anderen Regeln

Mit einer Pfändung oft verwechselt wird die Aufrechnung. Fordert die Rentenversicherung selbst Geld zurück, etwa weil sie zu viel Rente überwiesen hat, ist sie Gläubigerin und keine Drittschuldnerin. Nach Paragraf 51 Absatz 2 des Ersten Sozialgesetzbuchs darf sie ihre Erstattungsforderung dann mit bis zur Hälfte der laufenden Rente verrechnen, ohne Gerichtsbeschluss. Die Pfändungsfreigrenze von 1.589,99 Euro schützt in diesem Fall nicht. Begrenzt wird der Zugriff nur, wenn der Rentner nachweist, dass er durch die Verrechnung hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung würde. Die Beweislast liegt beim Rentner. Gegen den Bescheid über die Aufrechnung ist ein Widerspruch möglich. Wie ein Widerspruch bei der Rentenversicherung abläuft und welche Monatsfrist gilt, erklärt der Beitrag Rentenbescheid prüfen: Diese Widerspruchsfrist sollten Sie kennen.

Eine seltene Ausnahme: Pfändung ohne Freibetrag

Die Legal Tribune Online hat im Sommer über den Fall des wegen Cum-Ex-Geschäften verurteilten Hanno Berger berichtet. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 (Az. 3 Ws 222/25) die vollständige Pfändung seiner Rente bestätigt. Grundlage war Paragraf 850f Absatz 2 der Zivilprozessordnung, der bei Forderungen aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einen geringeren Freibetrag erlaubt. Weil Berger in Haft vollständig versorgt wird, setzte das Gericht den Selbstbehalt auf null. Für Schulden aus Kredit, Miete, Bürgschaft oder Steuerrückständen gilt diese Sondervorschrift nicht.

Welche Möglichkeiten das Gesetz vorsieht

Das Gesetz und die Rechtsprechung geben Rentnern mehrere Hebel, die schon vor einer Pfändung wirken können.

Das P-Konto lässt sich jederzeit einrichten, auch ohne dass eine Pfändung droht. Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehepartner oder Kindern erhöhen den Freibetrag, sie werden aber nur berücksichtigt, wenn sie nachgewiesen sind. Bei einer Pfändung über die Rentenversicherung geschieht das gegenüber der Rentenversicherung. Beim P-Konto braucht die Bank eine Bescheinigung, die zum Beispiel anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Sozialleistungsträger ausstellen.

Wer besondere Belastungen hat, etwa durch eine Krankheit oder hohe Wohnkosten, kann beim Vollstreckungsgericht nach Paragraf 850f Absatz 1 der Zivilprozessordnung beantragen, dass ihm ein höherer Betrag belassen wird. Bei mehreren Gläubigern bieten Schuldnerberatungsstellen von Caritas, Diakonie und den Verbraucherzentralen in der Regel kostenlose Beratung an. Ob und welcher Schritt im eigenen Fall passt, klären Sie dort oder mit einem Rechtsanwalt.

Stand: 13. Oktober 2026. Die Beträge stammen aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80) und gelten vom 1. Juli 2026 bis zur nächsten Anpassung zum 1. Juli 2027. Die Fälle Alois und Margot sind konstruiert. Angenommen sind Nettorenten von 1.850 Euro und 1.420 Euro nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, bei Alois in der Variante genau eine unterhaltsberechtigte Person ohne eigenes Einkommen. Weitere Einkünfte, etwa eine Betriebsrente, sind nicht berücksichtigt. Die Durchschnittsrenten stammen aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbestand am 31. Dezember 2024. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 26. September 2026.