Rentenantrag zum falschen Zeitpunkt: Die Rente nach 45 Jahren kostet im Beispiel 8.572 Euro, zwei Fälle durchgerechnet
Bei der Rente nach 45 Jahren kann der Antrag zu spät kommen oder der Rentenbeginn zu früh liegen, und beides kostet Geld. Im Beispiel fehlen 8.572 Euro Rente, wenn der Antrag nach der Frist eingeht. Beginnt die Rente dagegen 2 Monate zu früh, sinkt sie um 7,8 Prozent, ein Leben lang. Die allgemeine Dreimonatsfrist über alle Rentenarten erklärt der Beitrag Rentenantrag zu spät: Wann die drei Monate wirklich Geld kosten. Hier geht es nur um die Rente nach 45 Jahren. Mein Video vom August klang so, als würden vorgezogene Renten weitgehend aufgefangen. Für die Rente nach 45 Jahren gilt das nicht.
Das betrifft Sie, wenn Sie nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag in Rente gehen wollen. Alle Beträge sind Beispiele, gerechnet mit dem heutigen Rentenwert von 42,52 Euro und ohne künftige Rentenerhöhung. Der Zahlbetrag ist die Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung vor Steuer. Dafür sind 12,35 Prozent abgezogen, mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne Kinderlosenzuschlag. Gerechnet ist nach geltendem Recht. Reimund und Silvia sind erfundene Beispielpersonen, beide Jahrgang 1963.
Die Regel: Bei dieser Rente zählt der Kalender doppelt
Für den Jahrgang 1963 gibt es die Rente nach 45 Jahren ohne Abschlag mit 64 Jahren und 10 Monaten. Ab Jahrgang 1964 gilt das Alter 65. Wer davor beginnt, zahlt je Monat 0,3 Prozent Abschlag. Ohne Abschlag beginnt die Rente am Ersten des Folgemonats.
Die Antragsfrist endet 3 volle Kalendermonate nach dem Monat, in dem Sie die Grenze erreichen. Kommt der Antrag später, beginnt die Rente erst im Monat des Antrags. Das klingt harmlos. Reimund zeigt, was es kostet.
Fall 1: Reimund stellt seinen Antrag zu spät
Reimund ist 63, Fleischer und hat 1.955,92 Euro brutto zu erwarten. Stellen wir uns Freitag, den 12. Mai 2028 vor, in der Gemeindeverwaltung. Reimund steht seit der Lehre 1978 hinter der Fleischtheke, jetzt steht er vor dem Tresen und gibt seinen Rentenantrag ab. Seit dem 1. Dezember 2027 arbeitet er nicht mehr, Lohn oder Arbeitslosengeld hat er nicht. Er lebt vom Ersparten und dachte: Die 45 Jahre laufen mir nicht weg.
Wochen später kommt der Bescheid. Rentenbeginn: 1. Mai 2028. Reimund liest die Zeile zweimal. Er erreichte die Grenze im November 2027. Möglich war die Rente ab 1. Dezember, die Frist lief bis 29. Februar 2028. Sein Antrag kommt rund zweieinhalb Monate danach. Von Dezember bis April sind 5 Monatsrenten weg.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| 46 Rentenpunkte mal 42,52 Euro | 1.955,92 Euro brutto |
| Zahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuer | 1.714,36 Euro |
| Fehlende Monatsrenten, Dezember bis April | 5 |
| 5 mal 1.714,36 Euro | 8.572 Euro |
| Derselbe Verlust brutto | 9.780 Euro |
Die Frist auf den Tag
Geht der Antrag am 29. Februar 2028 ein, fehlt nichts. Drei Tage später, am 3. März, sind schon 3 Monatsrenten weg.
| Antrag eingegangen | Fehlende Monatsrenten | Verlust als Zahlbetrag |
|---|---|---|
| 29. Februar 2028 | keine | nichts |
| 3. März 2028 | 3 | 5.143 Euro |
| 12. Mai 2028 | 5 | 8.572 Euro |
5 Monate lang hat Reimund vom Ersparten gelebt, völlig ohne Not.
Kein Ausgleich bei der Rente nach 45 Jahren
Ob Reimund das Geld je zurückbekommt, beantwortet das Gesetz mit Nein. Einen Ausgleich gibt es nicht. Seine 45 Jahre bleiben ihm erhalten, die 5 Monatsrenten sind trotzdem weg. Einen Zuschlag gibt es erst nach der Regelaltersgrenze, und die erreicht Reimund im November 2029.
Auch bei der Schwerbehindertenrente ohne Abschlag gibt es keinen Ausgleich. Die Regelaltersrente hat für dieselbe Verspätung eine Gegenrechnung: 0,5 Prozent mehr Rente je verlorenem Monat, ausgeglichen nach 200 Monaten. Bei der Rente mit Abschlag rettet die Rentenversicherung einen Teil, es fehlen 3 Monatsrenten statt 5.
Nach ihrer Praxis erinnert die Rentenversicherung bei dieser Rente nicht an den Antrag. Sie müssen selbst den Anstoß geben. Silvia will das auf keinen Fall verpassen, und genau das wird für sie teuer.
Fall 2: Silvia beginnt 2 Monate zu früh
Silvia ist 63 und Zahnarzthelferin. Seit 1982 vergibt sie Termine. Sie hat 45 Jahre Pflichtbeiträge, nach der Geburt der Kinder arbeitete sie in Teilzeit, darum sind es 40 Rentenpunkte. Ab 1. Januar 2028 bekäme sie ohne Abschlag 1.700,80 Euro brutto, der Zahlbetrag wäre 1.490,75 Euro.
Ihren eigenen Termin trägt sie auf den 1. November 2027 ein. 45 Jahre voll, also abschlagsfrei, denkt sie. Die Altersgrenze gehört aber dazu, und die erreicht Silvia erst im Dezember 2027. Ihr Antrag kommt pünktlich, falsch ist nur das Datum darin. Zum 1. November ist für sie nur die Altersrente für langjährig Versicherte möglich, mit Abschlag. Wie sich ein solcher Abschlag bei der Rente mit 63 auswirkt, zeigen die Beiträge Rente mit 63 netto: Was vom Vorsprung bleibt und Rentenabschlag mit 63 bei Jahrgang 1963 und 1964.
Warum aus 2 Monaten 7,8 Prozent werden
Viele rechnen jetzt: 2 Monate mal 0,3 Prozent sind 0,6 Prozent, das ließe sich verschmerzen. Gezählt wird aber bis zum Monat ihrer Regelaltersgrenze, 66 Jahre und 10 Monate. Von November 2027 bis Dezember 2029 sind das 26 Monate, und 26 mal 0,3 Prozent sind 7,8 Prozent.
| Silvia | Brutto | Zahlbetrag vor Steuer |
|---|---|---|
| Rente ohne Abschlag ab 1. Januar 2028 | 1.700,80 Euro | 1.490,75 Euro |
| Rente mit Abschlag von 7,8 Prozent ab 1. November 2027 | 1.568,14 Euro | 1.374,47 Euro |
Beim Zahlbetrag sind das 116,28 Euro weniger, jeden Monat, ein Leben lang.
Der Vorsprung ist schnell aufgebraucht
Dafür bringen ihr die 2 früheren Monate 2.749 Euro. Ab Januar 2028 gerechnet ist dieser Vorsprung nach 23,6 Monaten aufgebraucht. Bis Alter 85 fehlen ihr unter dem Strich rund 25.390 Euro Zahlbetrag.
Ehrlich gerechnet müssen die 2 Wartemonate bezahlt werden. Hat Silvia darin kein Einkommen, kostet das Warten genau diese 2.749 Euro. Auch dann liegt die frühe Rente nach 23,6 Monaten zurück. Hat sie 1.500 Euro netto aus Lohn oder Arbeitslosengeld, liegt das Warten nach 2 Monaten 251 Euro vorn.
Ein Wechsel in die Rente ohne Abschlag ist ausgeschlossen
Naheliegend wäre: Im Januar wechselt sie in die Rente ohne Abschlag. Das geht nicht. Ist der Bescheid bindend, ist ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen. Das Bundessozialgericht hat den Abschlag 2019 und 2020 bestätigt, auch wenn die abschlagsfreie Rente kurz danach möglich gewesen wäre.
Silvia klappt ihren Kalender zu. 45 Jahre lang hat sie jeden Termin gehalten, dieser eine bleibt ihr bis zuletzt.
Wann Sie den Antrag stellen: vier Schritte
Der falsche Monat kostet in beide Richtungen. Diese vier Schritte schützen vor beidem.
- Klären Sie 1 bis 2 Jahre vorher Ihren Versicherungsverlauf. Für die Rente nach 45 Jahren brauchen Sie 540 Monate, und nicht jede Zeit zählt mit. Melden Sie Lücken, etwa bei Ausbildung oder Kindererziehung.
- Fragen Sie die Rentenversicherung nach dem ersten Tag ohne Abschlag und halten Sie dieses Datum schriftlich fest.
- Stellen Sie den Antrag 3 bis 6 Monate vor diesem Tag. Bei Reimund hieße das: zwischen Juni und September 2027. Nennen Sie darin die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und das genaue Datum. Schreiben Sie nie „frühestmöglich“, denn frühestmöglich kann Silvias Rente mit Abschlag sein. Wird es eng, wahrt ein formloser Brief die Frist, das Formular folgt. Auch Gemeinde und Krankenkasse nehmen ihn an, und bei Post zählt der Eingang. Den Ablauf insgesamt beschreibt der Beitrag Rente beantragen: Ablauf, Fristen und Unterlagen im Überblick.
- Prüfen Sie den Bescheid sofort auf Rentenart, Beginn und Zugangsfaktor. Steht der Zugangsfaktor unter 1,0, haben Sie einen Abschlag. Sie können einen Monat ab Bekanntgabe widersprechen oder den Antrag zurücknehmen. Als bekannt gegeben gilt der Bescheid am vierten Tag nach Aufgabe zur Post. Nach diesem Monat ist er bindend, ein Wechsel ist dann ausgeschlossen. Das kann schon vor Ihrem Rentenbeginn passieren. Mehr zur Frist steht im Beitrag Rentenbescheid prüfen: Diese Widerspruchsfrist sollten Sie kennen.
Was bei der Reform gilt
Zur Reform dieser Rente gab es Stand Ende Oktober 2026 keinen offiziell vorgelegten Gesetzentwurf, beschlossen ist nichts. Die Rechnungen in diesem Beitrag folgen dem geltenden Recht. Ein früher Antrag sichert Ihnen kein altes Recht, denn es gilt das Recht zum Rentenbeginn.
Ihr Datum gehört in den Kalender
Zu spät gestellt, ist Geld weg. Zu früh begonnen, fehlt es Ihnen jeden Monat, bis zuletzt. 45 Jahre voll zu haben reicht bei dieser Rente nicht. Ihr Antrag gehört 3 bis 6 Monate vor den ersten Tag ohne Abschlag, mit genau diesem Datum.
Das ist eine harte Prüfung für Menschen, die wie Reimund mit 15 angefangen haben. Wer 45 Jahre eingezahlt hat, verdient vor Ablauf der Frist einen klaren Hinweis. Holen Sie noch diese Woche Ihre letzte Rentenauskunft aus dem Ordner, erfragen Sie Ihr Datum und tragen Sie es in den Kalender ein.
Stand: 1. November 2026. Rechtsgrundlagen sind die Paragrafen 34, 77, 99 und 236b SGB VI sowie die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 2019 (B 13 R 7/19 R) und vom 17. Juni 2020 (B 5 R 2/19 R). Verfahrensstand: Stand Ende Oktober 2026 gab es zur Reform der Rente nach 45 Jahren keinen offiziell vorgelegten Gesetzentwurf. Gerechnet ist nach geltendem Recht, es gilt das Recht zum Rentenbeginn. Reimund und Silvia sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: Jahrgang 1963, Reimund mit 46 Rentenpunkten, Silvia mit 40 Rentenpunkten, Rentenwert 42,52 Euro ohne künftige Rentenerhöhung, Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung 12,35 Prozent mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag und ohne Kinderlosenzuschlag, alle Beträge vor Steuer, Summe bis Alter 85 ohne Zins. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.