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Rentenabschlag mit 63: Jahrgang 1964 hat 14,4 Prozent, Jahrgang 1963 nur 13,8 Prozent

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 22. Oktober 2026

306,14 Euro weniger Rente im Monat, und zwar lebenslang. So viel kostet die Rente mit 63, wenn Sie 1964 geboren sind und bis dahin 2.126 Euro Rente erarbeitet haben. Wer 1963 geboren ist, verliert bei genau demselben Arbeitsleben 293,39 Euro. Der Unterschied kommt allein aus der Altersgrenze: Für den älteren Jahrgang liegt sie zwei Monate früher.

Dieser Beitrag rechnet beide Jahrgänge an zwei erfundenen Fällen auf den Cent durch. Es geht um Menschen, die mit 63 keine 45 Versicherungsjahre haben und deshalb nur mit Abschlag früher gehen können. Wenn Sie selbst schon in Rente sind, betrifft es vielleicht Ihr Kind oder einen früheren Kollegen.

Was hier mit Rente mit 63 gemeint ist

Gemeint ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt nach heutigem Recht 35 Versicherungsjahre voraus und kann ab dem 63. Geburtstag beginnen (Paragraf 236 SGB VI für vor 1964 Geborene, Paragraf 36 SGB VI ab Jahrgang 1964). Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sinkt sie um 0,3 Prozent (Paragraf 77 Absatz 2 SGB VI). Dieser Abschlag bleibt dauerhaft, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Die Regelaltersgrenze liegt für Jahrgang 1963 bei 66 Jahren und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren (Paragraf 235 Absatz 2 und Paragraf 35 SGB VI). Daraus folgen die beiden Prozentwerte:

Jahrgang 1963 Jahrgang 1964
Regelaltersgrenze 66 Jahre und 10 Monate 67 Jahre
Monate zwischen 63 und Regelaltersgrenze 46 48
Abschlag (Monate mal 0,3 Prozent) 13,8 Prozent 14,4 Prozent
Faktor für die Rente 0,862 0,856
abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ab 64 Jahren und 10 Monaten 65 Jahren

Die 13,8 und 14,4 Prozent sind Höchstwerte. Sie gelten, wenn die Rente im ersten möglichen Monat nach dem 63. Geburtstag beginnt. Jeder Monat, den Sie später starten, senkt den Abschlag um 0,3 Prozentpunkte.

Axel, Jahrgang 1963: was die Rente mit 63 kostet

Axel ist eine erfundene Beispielperson. Er ist Chemikant am Rhein, verheiratet, hat einen erwachsenen Sohn und wird im November 2026 63 Jahre alt. Nach Lehre und Wehrdienst hat er mit 21 in Schicht angefangen. Später kamen zwei Jahre Fachschule und gut vier Jahre als Selbständiger, beides ohne Rentenbeiträge. Mit 63 hat er deshalb 40 Jahre mit Pflichtbeiträgen. Für die 35 Jahre reicht das sicher, die 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente erreicht er auch bis zur Regelaltersgrenze nicht.

In der Modellrechnung hat Axel bis 63 genau 50 Entgeltpunkte gesammelt. Mit dem heutigen Rentenwert von 42,52 Euro sind das 2.126 Euro Rente vor Abschlag. Geht er zum 1. Dezember 2026 in Rente, liegen 46 Monate vor seiner Altersgrenze.

Rechenschritt Betrag im Monat
Rente vor Abschlag (50 Entgeltpunkte mal 42,52 Euro) 2.126,00 Euro
Abschlag 13,8 Prozent 293,39 Euro
Rente mit 63, brutto 1.832,61 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung (8,75 plus 3,6 Prozent) 226,33 Euro
Rente mit 63, netto 1.606,28 Euro

Die 8,75 Prozent Krankenversicherung setzen sich aus dem halben allgemeinen Beitrag von 7,3 Prozent und dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zusammen. Die 3,6 Prozent Pflegeversicherung zahlt Axel als Rentner allein, einen Zuschlag für Kinderlose hat er wegen seines Sohnes nicht.

Einkommensteuer fällt bei Axel nach Steuerrecht 2026 keine an. Das gilt aber nur unter einer Bedingung: Er ist verheiratet, seine Frau hat kein eigenes Einkommen, und andere Einkünfte gibt es nicht. Der Splittingtarif verdoppelt dann den Grundfreibetrag. Wäre Axel alleinstehend, kämen für ein volles Rentenjahr rund 555 Euro Einkommensteuer im Jahr dazu. Die Nettowerte in diesem Beitrag gelten deshalb nur für Verheiratete mit Ehefrau ohne Einkommen.

Wenn Axel bis zur Altersgrenze arbeitet

Arbeitet Axel bis 66 und 10 Monate weiter, entfällt der Abschlag. Außerdem kommen in den 46 Monaten knapp 5 Entgeltpunkte dazu, in der Modellrechnung 1,3 Punkte je Arbeitsjahr.

Rente mit 63 Rente ab 66 Jahren und 10 Monaten
Entgeltpunkte 50,00 54,98
Abschlag 13,8 Prozent keiner
Rente brutto 1.832,61 Euro 2.337,89 Euro
Rente netto 1.606,28 Euro 2.049,16 Euro

Netto sind das jeden Monat 442,88 Euro mehr. Dafür hat Axel als Frührentner bis zur Altersgrenze schon 46 Monatsrenten bekommen, zusammen 84.300 Euro brutto. Die höhere Rente holt diesen Vorsprung erst mit 80 Jahren und 9 Monaten auf, brutto wie netto. Dieses Alter gilt für den Vergleich Rente gegen Rente, ohne den Lohn der Zusatzjahre. Lebt Axel länger, liegt das Warten vorn.

Die Rechnung kennt allerdings Axels Rücken nicht. Nach Jahrzehnten im Schichtdienst ist das keine Kleinigkeit.

Lutz, Jahrgang 1964: was die zwei Monate kosten

Lutz ist ebenfalls erfunden. Er hat dasselbe Arbeitsleben wie Axel, ist aber ein Jahr jünger und wird im November 2027 63. Zwischen seinem 63. Geburtstag und seiner Regelaltersgrenze von 67 Jahren liegen 48 Monate, zwei mehr als bei Axel. Geht er zum 1. Dezember 2027, beträgt sein Abschlag 14,4 Prozent.

Axel (1963) Lutz (1964) Unterschied
Rente vor Abschlag 2.126,00 Euro 2.126,00 Euro
Abschlag 13,8 Prozent 14,4 Prozent 0,6 Prozentpunkte
Abschlag in Euro 293,39 Euro 306,14 Euro 12,75 Euro
Rente mit 63, brutto 1.832,61 Euro 1.819,86 Euro 12,75 Euro
Rente mit 63, netto 1.606,28 Euro 1.595,11 Euro 11,18 Euro

Die zwei Monate kosten Lutz also 12,75 Euro brutto im Monat, netto 11,18 Euro, und das lebenslang. In 20 Jahren summiert sich das auf 3.060 Euro brutto. Als Faustregel gilt: Je 1.000 Euro Rente vor Abschlag kosten die zwei Monate 6 Euro im Monat. (Die Nettowerte sind auf den Cent gerundet. Je nachdem, ob man Kranken- und Pflegebeitrag getrennt rundet, ergibt die Differenz 11,17 oder 11,18 Euro.)

Das ist ärgerlich, aber verkraftbar. Der große Betrag ist der Abschlag selbst, und der liegt bei beiden Jahrgängen über 290 Euro im Monat.

Beim Warten liegt Jahrgang 1964 sogar vorn

Die zwei Monate haben eine zweite Seite. Arbeitet Lutz bis 67, zahlt er zwei Monate länger ein als Axel und sammelt 55,2 Entgeltpunkte.

Axel (1963) Lutz (1964)
Rente ab Regelaltersgrenze, brutto 2.337,89 Euro 2.347,10 Euro
Rente ab Regelaltersgrenze, netto 2.049,16 Euro 2.057,23 Euro
Renten bis zur Altersgrenze bei Start mit 63, brutto 84.300 Euro 87.353 Euro
Warten holt den Vorsprung auf mit 80 Jahren und 9 Monaten 80 Jahren und 10 Monaten

Wartet Lutz bis zur Altersgrenze, bekommt er 9,21 Euro brutto mehr als Axel, für zwei Monate mehr Arbeit. Geht er mit 63, hat er bis 67 schon 87.353 Euro brutto bekommen. Eingeholt ist das mit 80 Jahren und 10 Monaten, praktisch zum selben Zeitpunkt wie bei Axel. Auch hier ist nur Rente gegen Rente gerechnet, ohne Lohn.

Ein Mann von 65 Jahren hat nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts im Schnitt noch rund 18 Jahre vor sich, er wird also im Schnitt etwa 83. Wer dieses Alter erreicht, fährt mit dem Warten besser, rein in Rente gerechnet. Steigen die Renten jedes Jahr um 2,5 Prozent, rückt der Punkt auf rund 78 Jahre vor (Axel 78 Jahre und 4 Monate, Lutz 78 Jahre und 5 Monate).

Der Abschlag geht auf die Witwenrente über

Stirbt Lutz, berechnet die Rentenversicherung die Witwenrente seiner Frau mit seinem Abschlag (Paragraf 77 Absatz 3 SGB VI). In den ersten drei Monaten nach dem Tod, dem sogenannten Sterbevierteljahr, bekommt die Witwe die volle Rente ihres Mannes. Danach beträgt die große Witwenrente 55 Prozent. Der Abschlag kostet sie dann 168,38 Euro im Monat, gerechnet vor der Anrechnung ihres eigenen Einkommens. Wer nur Anspruch auf die kleine Witwenrente mit 25 Prozent hat, verliert entsprechend weniger. Die Unterschiede zwischen beiden Formen erklärt der Beitrag Witwenrente: Die wichtigsten Fakten zu Voraussetzungen, Höhe und Anrechnung.

Was die Kommission empfiehlt, Stand 21. Oktober 2026

Bei Lutz kommt die Politik hinzu. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 ihren Bericht vorgelegt und empfiehlt darin, die Rente für langjährig Versicherte erst ab 64 zu zahlen. Welche Jahrgänge das treffen soll, lässt sie offen. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 erklärt, die Empfehlungen umsetzen zu wollen. Bis zum 21. Oktober 2026 gab es dazu aber weder ein Gesetz noch einen veröffentlichten Referentenentwurf.

Axel ist nach heutigem Stand nicht betroffen, denn sein Rentenbeginn im Dezember 2026 liegt vor jedem möglichen Inkrafttreten. Bei Lutz ist es offen. Träfe ihn die Änderung, könnte er frühestens mit 64 gehen, dann mit 10,8 Prozent Abschlag (36 Monate mal 0,3 Prozent). Die Kommission schreibt selbst, die Umsetzung solle mit einem Vorlauf kommen, der rentennahen Jahrgängen Planungssicherheit gibt. Davon ist für Jahrgang 1964 bisher nichts zu sehen. Bis der Gesetzgeber etwas beschließt, gilt das Recht von heute.

Auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren steht zur Debatte, beschlossen ist dort ebenfalls nichts. Was ein Wegfall dieser Rente für Versicherte mit 45 Jahren bedeuten würde, rechnet der Beitrag Rente mit 63: Warum Sie 32.328 Euro verlieren, egal wie Sie sich entscheiden durch. Axel und Lutz erreichen die 45 Jahre ohnehin nicht.

Was in der Rechnung fehlt: der Lohn

Bis hierhin ist nur Rente mit Rente verglichen. Wer bis zur Altersgrenze arbeitet, bekommt in diesen Jahren aber sein Gehalt. Bei Axel und Lutz wären das in der Modellrechnung rund 3.890 Euro netto im Monat, mit Steuerklasse III. Dagegen stehen rund 1.600 Euro Rente netto. Wer mit 63 geht, tauscht also ein Gehalt gegen eine gekürzte Rente. In Euro liegt das Weiterarbeiten damit weit vorn, und die Break-even-Alter von gut 80 Jahren gelten für diesen Vergleich nicht.

Trotzdem gehen viele mit 63, und sie haben ihre Gründe. Nach Jahrzehnten im Schichtdienst ist es oft die Gesundheit, und Lebenszeit kauft Ihnen keine Rentenkasse zurück. Seit 2023 dürfen Sie neben einer vorgezogenen Altersrente außerdem unbegrenzt hinzuverdienen. Wie sich eine Teilrente mit 63 neben dem Job rechnet, zeigt der Beitrag Teilrente mit 63 und weiterarbeiten: Rund 30.000 Euro mehr, aber nicht für jeden.

So schätzen Sie Ihre eigene Zahl

Ab 55 schickt Ihnen die Rentenversicherung alle drei Jahre eine Rentenauskunft (Paragraf 109 SGB VI). Darin steht ein Betrag, der nur auf Ihren bisherigen Beiträgen beruht. Diesen Betrag brauchen Sie. Die Hochrechnung auf die Regelaltersgrenze eignet sich nicht, weil sie schon die Jahre enthält, die Ihnen bei einem Start mit 63 fehlen.

Bis zum 63. Geburtstag kommt zu dem Betrag noch etwas hinzu, je nachdem, wie lange Sie bis dahin einzahlen. Die Summe multiplizieren Sie mit 0,862 für Jahrgang 1963 oder mit 0,856 ab Jahrgang 1964. Das ist Ihre Bruttorente bei einem Start im ersten möglichen Monat. Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag und mit Kindern gehen davon rund 12,35 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung ab, Kinderlose zahlen einen höheren Pflegebeitrag. Ob Einkommensteuer anfällt, hängt von Familienstand und weiteren Einkünften ab.

Genauer rechnet der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung. Sein Ergebnis ist unverbindlich.

Vor dem Antrag: zwei Prüfpunkte

Sind Sie mit 63 schon nahe an 45 Versicherungsjahren, prüfen Sie vor dem Antrag die Rente für besonders langjährig Versicherte. Sie kommt ohne Abschlag, für Jahrgang 1963 ab 64 Jahren und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 mit 65. Ist die Rente mit 63 einmal bindend bewilligt, ist der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen (Paragraf 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB VI). Wie teuer das schon bei einer kleinen Teilrente werden kann, zeigt der Beitrag Rente mit 63: Wie eine kleine Teilrente 33.000 Euro kosten kann.

Außerdem gilt beim Antrag eine Frist. Wer zu spät beantragt, bekommt die Rente erst ab dem Antragsmonat (Paragraf 99 Absatz 1 SGB VI). Axel erfüllt die Voraussetzungen im November 2026 und kann noch bis Ende Februar 2027 beantragen, die Rente bekommt er trotzdem ab Dezember. Wann die drei Monate tatsächlich Geld kosten, steht im Beitrag Rentenantrag zu spät: Wann die drei Monate wirklich Geld kosten.

Wer den Abschlag ganz oder teilweise vermeiden will, kann ihn mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung ausgleichen. Was das kostet und wie lange es dauert, bis sich die Zahlung rechnet, erklärt der Beitrag Rentenabschläge ausgleichen: Warum aus 13 Jahren über 22 werden.

Bei der Wahl des Rentenbeginns geht es schnell um fünfstellige Summen über die Jahre. Ein Gespräch mit der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater vor dem Antrag lohnt sich deshalb.

Wer eingezahlt hat, braucht Klarheit

Bei Lutz kosten die zwei Monate 12,75 Euro im Monat, damit lässt sich planen. Schwerer wiegt, dass Jahrgang 1964 heute nicht weiß, ob die Rente mit 63 für ihn überhaupt noch gilt. Wer Jahrzehnte eingezahlt hat, muss wissen, wann er gehen darf. Seit dem Kommissionsbericht im Juni fehlt diese Klarheit. Ich verfolge, ob ein Gesetzentwurf kommt und welche Jahrgänge er nennt, und berichte darüber.

Stand: 22. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind die Paragrafen 34 Absatz 2, 35, 36, 50, 51, 67, 77, 99, 109, 235, 236 und 236b SGB VI, die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 (aktueller Rentenwert 42,52 Euro ab 1. Juli 2026) sowie Paragraf 32a EStG. Verfahrensstand am 21. Oktober 2026: Die Alterssicherungskommission empfiehlt im Bericht vom Juni 2026, die Altersgrenze der Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 anzuheben, ohne Jahrgänge zu nennen. Ein Gesetz oder ein veröffentlichter Referentenentwurf liegt nicht vor, es gilt das heutige Recht. Axel und Lutz sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: 50 Entgeltpunkte mit 63, 1,3 Entgeltpunkte je weiterem Arbeitsjahr, Rentenbeginn jeweils am 1. Dezember nach dem 63. Geburtstag im November, Rentenwert 42,52 Euro ohne künftige Anpassung (außer im genannten Fall mit 2,5 Prozent im Jahr), Krankenversicherung 8,75 Prozent mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent (die Kassen erheben 2026 im Schnitt etwas mehr), Pflegeversicherung 3,6 Prozent ohne Kinderlosenzuschlag, verheiratet, Ehefrau ohne Einkommen, keine weiteren Einkünfte, Steuerrecht 2026. Die Break-even-Alter vergleichen nur Rente gegen Rente, ohne Lohn. Das Nettogehalt von rund 3.890 Euro beruht auf 1,3 Entgeltpunkten im Jahr, Steuerklasse III und dem Lohnsteuertarif 2026. Lebenserwartung nach der Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 22. Oktober 2026.