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Rentenbeitrag 2028: Warum der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 23. Juli 2026

Seit 2018 liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung unverändert bei 18,6 Prozent. Nach der aktuellen Frühjahrsfinanzschätzung der Deutschen Rentenversicherung Bund soll sich das 2028 ändern: Der Satz steigt dann voraussichtlich auf 19,9 Prozent. Für einen Durchschnittsverdiener bedeutet das laut Berechnung des Wirtschaftsweisen Martin Werding, Professor an der Ruhr-Universität Bochum, eine Mehrbelastung von rund 510 Euro im Jahr, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammengerechnet. Was diese Zahl konkret bedeutet und wie es dazu kommt, ordnet dieser Beitrag ein.

Warum der Beitragssatz 2028 steigt

Die gesetzliche Rentenversicherung verfügt über eine sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage, eine Art Notreserve. Sie erreichte in guten Jahren einen Höchststand von 45 Milliarden Euro, was 1,7 Monatsausgaben entsprach. Seit 2024 schmilzt diese Rücklage: Im März 2026 lag sie noch bei 37,3 Milliarden Euro, bis Ende 2027 soll sie auf rund 12 Milliarden Euro sinken.

Gesetzlich ist festgelegt, dass die Rücklage nicht unter 0,3 Monatsausgaben fallen darf. Wird diese Grenze unterschritten, schreibt das Gesetz eine Erhöhung des Beitragssatzes vor, ohne politischen Ermessensspielraum. Genau dieser Mechanismus greift nach heutigem Stand 2028.

Zu dieser Entwicklung tragen mehrere Faktoren bei. Zum einen sorgt die demografische Entwicklung dafür, dass mehr Rentnerinnen und Rentner weniger Beitragszahlenden gegenüberstehen. Zum anderen wurden mit dem Rentenpaket vom Dezember 2025, das unter anderem eine Haltelinie beim Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2031 sowie eine erneute Aufwertung der Mütterrente enthält, zusätzliche Ausgaben beschlossen, deren Gesamtkosten bis 2040 auf rund 117 Milliarden Euro geschätzt werden. Hinzu kommen sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa die Höherbewertung von Ostrenten oder Kindererziehungszeiten vor 1992, für die nach Angaben der Rentenversicherung eine Deckungslücke von rund 40 Milliarden Euro jährlich zwischen Bundeszuschuss und tatsächlichen Kosten besteht.

Zudem plant das Bundesfinanzministerium, den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2027 um 4 Milliarden Euro zu kürzen. Dieser Plan ist in der aktuellen Schätzung noch nicht eingerechnet. Sollte er umgesetzt werden, könnte der Beitragssatz 2028 nach Einschätzung von Franz Ruland, ehemaliger Geschäftsführer der Vereinigung der Rentenversicherungsträger, sogar auf über 20 Prozent steigen.

Was das für Beschäftigte konkret bedeutet

Wer heute noch arbeitet, zahlt ab 2028 mehr in die Rentenkasse ein, ohne dass sich dadurch die spätere Rente erhöht. Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen: Bei einem Jahresgehalt von 45.000 Euro liegt die Mehrbelastung beim Arbeitnehmeranteil bei rund 293 Euro im Jahr, das entspricht knapp 24 Euro im Monat. Bei 60.000 Euro Jahresgehalt sind es rund 390 Euro mehr im Jahr. Wer an der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro liegt, zahlt sogar rund 660 Euro mehr, jeweils für den Arbeitnehmeranteil. Den gleichen Betrag entrichtet zusätzlich der Arbeitgeber.

Wie sich Beiträge in spätere Rentenansprüche übersetzen, erklärt der Beitrag Rentenpunkte erklärt. Für Menschen, die noch fünf bis zehn Jahre bis zur Rente vor sich haben, bedeutet die Erhöhung: Sie zahlen den höheren Beitrag über mehrere Jahre, während sich ihre Rentenhöhe dadurch nicht verändert.

Was das für Rentnerinnen und Rentner bedeutet

Wichtig für die eigene Einordnung: Wer bereits eine Rente bezieht, zahlt selbst keinen Beitrag zur Rentenversicherung mehr und ist von der Erhöhung des Beitragssatzes daher nicht unmittelbar betroffen. Mittelbar kann sich die Entwicklung dennoch auswirken, etwa wenn Kinder oder Enkelkinder als Beitragszahlende stärker belastet werden. Wer sich zusätzlich fragt, wie ein Minijob neben der Rente die eigenen Ansprüche verändert, findet dazu Hintergründe im Beitrag Minijob und Rente.

Ausblick: die Entwicklung nach 2028

Nach Einschätzung des Sachverständigenrats der Bundesregierung vom Mai 2026 könnte der gesamte Sozialversicherungsbeitrag, also Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen, ohne grundlegende Reformen von derzeit rund 42 Prozent bis 2040 auf knapp 50 Prozent des Bruttogehalts steigen. Martin Werding geht in seiner Basisprognose davon aus, dass der Rentenbeitrag allein langfristig bei 21,1 Prozent liegen könnte. Diese Zahlen sind Prognosen auf Basis heutiger Annahmen, keine feststehenden Beschlüsse, und können sich durch künftige politische Entscheidungen noch verändern.

Fazit

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt nach aktuellem Planungsstand 2028 von 18,6 auf 19,9 Prozent, nach fast zwei Jahrzehnten ohne Veränderung. Grundlage dafür ist ein gesetzlicher Mechanismus, der eine Erhöhung vorschreibt, sobald die Nachhaltigkeitsrücklage eine festgelegte Mindestgrenze unterschreitet. Betroffen sind in erster Linie Beitragszahlende, während Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner selbst keine Rentenversicherungsbeiträge mehr entrichten. Wer sich in den kommenden Jahren auf den Ruhestand vorbereitet, sollte diese Entwicklung bei der eigenen Finanzplanung berücksichtigen, etwa bei der Frage, wie sich Beiträge in die eigene Rentenhöhe umrechnen, oder bei der Vorbereitung des Rentenantrags, wie im Beitrag Rente beantragen beschrieben. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung oder Rechtsberatung.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 23. Juli 2026.