Rentenfaktor gekürzt: Was zwei Urteile für private Renten- und Riester-Verträge bedeuten
56,22 Euro weniger im Monat, ohne dass sich am Vertrag sonst etwas geändert hätte. So viel kann dabei herauskommen, wenn ein Versicherer nach Vertragsabschluss eine einzige Zahl nach unten korrigiert: den Rentenfaktor. Zwei Gerichte haben solche Klauseln inzwischen für unzulässig erklärt, beim einen Verfahren ist die Sache endgültig entschieden, beim anderen noch nicht.
Betroffen sind ausschließlich private, kapitalgedeckte Verträge, also private Rentenversicherungen und Riester-Renten. Auf die gesetzliche Rente haben diese Urteile keinerlei Auswirkung.
Was der Rentenfaktor überhaupt ist
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel monatliche Rente Sie für je 10.000 Euro angespartes Kapital bekommen. Steht in Ihrem Versicherungsschein ein Rentenfaktor von 37,34 Euro, dann bedeutet das: Aus jeweils 10.000 Euro Policenwert werden bei Rentenbeginn 37,34 Euro Monatsrente. Je höher dieser Faktor, desto höher Ihre spätere Auszahlung.
Mehrere Versicherer haben genau diesen Faktor nach Vertragsabschluss einseitig gesenkt. Begründet wurde das mit gestiegener Lebenserwartung oder mit dauerhaft niedrigen Kapitalmarktzinsen. Die Rechnung dahinter ist für sich genommen nachvollziehbar: Wenn Menschen länger leben, muss eine angesparte Summe über mehr Rentenjahre reichen, und niedrige Zinsen bringen weniger Ertrag aus dem verbliebenen Kapital. Nur hätten dieselben Klauseln auch den umgekehrten Fall regeln müssen, also eine Anhebung des Faktors, sobald sich Lebenserwartung oder Zinsen wieder zugunsten der Kunden entwickeln. Diese Pflicht zur Anhebung fehlte, und daran sind die Klauseln vor Gericht gescheitert.
Der Bundesgerichtshof zur Allianz: rechtskräftig entschieden
Am 10. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 34/25 entschieden, dass die Allianz eine solche Klausel nicht verwenden darf. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Nach Angaben der Allianz betrifft das Verträge, die zwischen Juli 2001 und Juni 2013 abgeschlossen wurden. Der Rentenfaktor sank dort laut Fachpresse von 38,74 Euro auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Kapital. Weil der BGH letztinstanzlich entscheidet, ist dieses Urteil rechtskräftig.
Wichtig ist, was diese Entscheidung abdeckt und was nicht. Es handelt sich um eine Unterlassungsklage: Der Allianz wurde untersagt, die beanstandete Klausel weiter zu verwenden und sich auf sie zu berufen. Ein Zahlungstitel für einzelne Kunden entsteht daraus nicht. Niemand bekommt deshalb automatisch Geld überwiesen.
Das Oberlandesgericht Köln zur Zurich: Revision offen
Am 28. August 2026 hat das Oberlandesgericht Köln unter dem Aktenzeichen 20 UKI 2/24 in dieselbe Richtung entschieden, diesmal gegen die Zurich Deutscher Herold. Der Versicherer hatte 2017 bei tausenden fondsgebundenen Riester- und Rentenversicherungsverträgen den Rentenfaktor abgesenkt, nach Angaben der Fachpresse von 37,34 Euro auf 27,97 Euro je 10.000 Euro Kapital. Das Gericht erklärte diese Absenkung für unwirksam.
Dieses Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Das OLG Köln hat die Revision zugelassen, die Zurich hat angekündigt, sie beim Bundesgerichtshof einzulegen. Endgültig entschieden ist der Fall damit noch nicht.
Der gemeinsame Grundgedanke: das Symmetriegebot
Beide Entscheidungen stützen sich auf denselben Gedanken. Eine Klausel, mit der ein Versicherer nachträglich in den Vertrag eingreift, muss in beide Richtungen wirken. Wer den Rentenfaktor senken darf, sobald sich Lebenserwartung oder Zinsen zu seinen Gunsten entwickeln, muss ihn auch anheben, wenn sich diese Werte wieder zugunsten der Kunden verändern. Gemessen wurde das an § 307 Absatz 1 Satz 1 und § 308 Nummer 4 BGB, also an den Vorschriften über unangemessene Benachteiligung und über einseitige Änderungsvorbehalte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In eine verwandte Richtung geht die Einordnung, die ich im Beitrag Rente mit 63: Zwei Rechnungen, und was ein privater Versicherer nie dürfte aufgeschrieben habe. Dort dient das BGH-Urteil als Vergleichsmaßstab zur gesetzlichen Rente. Hier geht es um den Fall selbst.
Welche Versicherer sonst noch im Blick sind
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt inzwischen weitere Verfahren. Gegen die R+V Lebensversicherung läuft eine Klage vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Allianz Pensionskasse und die SV SparkassenVersicherung haben Unterlassungserklärungen abgegeben, ohne dass es zu einem Urteil kam. Weitere Klagen laufen gegen Pro bAV und Proxalto.
Zur Größenordnung: In Deutschland laufen aktuell rund 14,66 Millionen Riester-Verträge, mit sinkender Tendenz. Wie viele davon konkret von einer Absenkung des Rentenfaktors betroffen sind, lässt sich seriös nicht beziffern. Die Verbraucherzentralen sprechen bei den einzelnen Versicherern von mehreren tausend Fällen. Eine pauschale Entwarnung gibt es damit für niemanden, und eine pauschale Betroffenheit ebenso wenig.
Was das in Euro bedeutet
Ein konstruiertes Beispiel zeigt die Größenordnung. Hubert ist 66 Jahre alt, gelernter Elektriker, 34 Berufsjahre. Seine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung hat bei Rentenbeginn einen Policenwert von 60.000 Euro erreicht. Gerechnet ist mit den beiden Werten aus dem Zurich-Verfahren.
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Policenwert bei Rentenbeginn | 60.000 Euro |
| ursprünglich zugesagter Rentenfaktor je 10.000 Euro | 37,34 Euro |
| Monatsrente nach ursprünglicher Zusage | 224,04 Euro |
| abgesenkter Rentenfaktor je 10.000 Euro | 27,97 Euro |
| Monatsrente nach der Absenkung | 167,82 Euro |
| Differenz im Monat | 56,22 Euro |
| Differenz über 20 Jahre Rentenbezug | 13.492,80 Euro |
Der Betrag über 20 Jahre ist rein rechnerisch und ohne Zinseffekt. Das Beispiel ist frei gewählt, Ihr eigener Vertrag kann deutlich davon abweichen.
So erkennen Sie eine Absenkung in Ihren eigenen Unterlagen
Der Vergleich braucht zwei Schriftstücke. Nehmen Sie zuerst Ihren ursprünglichen Versicherungsschein aus dem Jahr des Vertragsabschlusses und suchen Sie dort den garantierten Rentenfaktor, meist als Betrag je 10.000 Euro Kapital ausgewiesen, teilweise auch je 10.000 Euro Vertragsguthaben oder Policenwert. Nehmen Sie dann Ihre aktuelle Standmitteilung oder Renteninformation und suchen Sie dieselbe Angabe.
Stehen dort zwei verschiedene Werte und ist der aktuelle niedriger, ist das ein starkes Indiz. Häufig gab es dazwischen ein separates Schreiben des Versicherers, oft als Nachtrag zu den Versicherungsbedingungen, das die Änderung mit gestiegener Lebenserwartung oder mit niedrigen Kapitalmarktzinsen begründet. Solche Nachträge liest kaum jemand Wort für Wort, gerade weil sie technisch klingen. Wenn Sie ein solches Schreiben in Ihrem Ordner finden, gehört es zu den Unterlagen, die Sie aufheben sollten.
Wie Sie Ihren Versicherer anschreiben
Ein Anspruch verjährt nach § 195 BGB regelmäßig in drei Jahren. Diese Frist läuft unabhängig davon weiter, wie lange sich der Bundesgerichtshof noch mit der Revision der Zurich beschäftigt. Wer auf ein endgültiges Urteil wartet, riskiert deshalb, dass ältere Beträge in der Zwischenzeit verjähren.
Ein Schreiben an den Versicherer kann inhaltlich etwa so aussehen: Sie nennen Ihre Vertrags- oder Versicherungsscheinnummer, bitten um schriftliche Mitteilung des bei Vertragsabschluss zugesagten Rentenfaktors und des aktuell angewandten Werts, bitten um Übersendung der Klausel, auf die der Versicherer die Änderung stützt, und fordern für den Fall einer Absenkung die Neuberechnung Ihrer Rente auf Grundlage des ursprünglich zugesagten Faktors sowie die Nachzahlung der Differenz seit Rentenbeginn. Dazu setzen Sie eine Frist von etwa vier Wochen für eine Antwort und verschicken das Ganze am besten per Einschreiben. Die Verbraucherzentralen stellen dafür kostenlose Musterbriefe bereit, an denen Sie sich orientieren können.
Reagiert der Versicherer nicht oder lehnt er ab, steht Ihnen der Ombudsmann für Versicherungen offen. Das Verfahren dort kostet Sie nichts, und es kann die Verjährung hemmen, solange es läuft.
Was es ausdrücklich nicht gibt
Eine Sammelklage, die für alle Betroffenen automatisch zahlt, existiert in dieser Sache nicht. Die Verbraucherzentralen haben Unterlassungsklagen geführt und damit die Klauseln zu Fall gebracht. Den eigenen Zahlungsanspruch muss jeder Vertragsinhaber selbst geltend machen.
Auch ein anderes viel diskutiertes Urteil hilft hier nicht weiter: Die BGH-Entscheidung zu einer Abschlussgebühr betrifft Wohn-Riester-Bausparverträge und damit einen völlig anderen Sachverhalt, wie ich im Beitrag BGH kippt Riester-Gebühr: Warum das für neun von zehn Verträgen nichts ändert beschrieben habe. Und wer über eine Kündigung nachdenkt, sollte vorher die Folgen kennen, die im Beitrag Riester-Vertrag kündigen: Diese finanziellen Folgen drohen Ihnen aufgeschlüsselt sind.
Wer jahrzehntelang eingezahlt hat, um im Alter eine verlässliche Zusatzrente zu haben, darf erwarten, dass die zugesagte Zahl im Versicherungsschein etwas wert ist. Zwei Gerichte haben dazu klare Worte gefunden. Der Blick in den eigenen Ordner bleibt trotzdem Ihre Aufgabe.
Stand: 21. September 2026. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) ist rechtskräftig und betrifft die Klauselverwendung durch die Allianz; es begründet keinen automatischen Zahlungsanspruch einzelner Kunden. Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. August 2026 (Az. 20 UKI 2/24) gegen die Zurich Deutscher Herold ist nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen und nach Ankündigung des Versicherers beabsichtigt. Die Verfahren gegen die R+V Lebensversicherung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie gegen Pro bAV und Proxalto sind nach dem hier verwendeten Recherchestand anhängig und nicht entschieden. Die Rechnung zu Hubert ist eine Modellrechnung und unterstellt einen Policenwert von 60.000 Euro, die beiden im Zurich-Verfahren genannten Rentenfaktoren von 37,34 und 27,97 Euro je 10.000 Euro Kapital sowie eine Bezugsdauer von 20 Jahren ohne Zins- und Überschusseffekte, ohne Steuern und ohne Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge; Ihre eigenen Werte weichen je nach Tarif, Vertragsstand und Rentenbeginn ab. Die genannten Rentenfaktoren der Allianz und der Zurich stammen aus Angaben der Verbraucherzentralen und der Fachpresse. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt vom konkreten Vertrag und von der jeweils verwendeten Klausel ab. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.