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Steuerbescheid ab 2027 digital: Was das für Ihre Einspruchsfrist bedeutet

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 23. Juli 2026

Wer seine Steuererklärung über ELSTER einreicht, bekommt künftig auch den Steuerbescheid dazu automatisch auf digitalem Weg. Grundlage dafür ist der neue Paragraf 122a der Abgabenordnung, eingeführt durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV. 2026 gilt noch als Übergangsjahr: Wer bereits aktiv in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hat, erhält den Bescheid schon jetzt digital, alle anderen weiterhin per Post. Ab dem 1. Januar 2027 braucht das Finanzamt für den digitalen Weg keine Einwilligung mehr. Betroffen ist damit jeder, der jemals ein ELSTER-Konto genutzt hat, sei es selbst oder über einen Steuerberater beziehungsweise Lohnsteuerhilfeverein.

Warum die Frist so entscheidend ist

Der Bescheid gilt nach Paragraf 122a Absatz 4 der Abgabenordnung am vierten Tag nach der digitalen Bereitstellung als zugestellt, unabhängig davon, ob er tatsächlich geöffnet oder gelesen wurde. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Einspruchsfrist von einem Monat. Wird der Bescheid also am 15. Juli bereitgestellt, gilt er am 19. Juli als zugestellt, die Einspruchsfrist endet am 19. August. Wer sein ELSTER-Postfach in dieser Zeit nicht prüft, verliert das Einspruchsrecht, auch wenn nie ein Brief im Briefkasten lag.

Die Falle bei Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen

Tritt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein als Bevollmächtigter in ELSTER auf, kann der Bescheid in dessen ELSTER-Postfach landen statt in Ihrem eigenen. Sie erhalten dann weder eine E-Mail noch einen anderen Hinweis. Geht der Bescheid in den Unterlagen der Beratungsstelle unter, läuft die Frist ab, bevor Sie überhaupt wissen, dass ein Bescheid vorlag. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in solchen Fällen in aller Regel ausgeschlossen, da sie nur greift, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Fristwahrung gehindert waren, etwa durch eine schwere Erkrankung. Das bloße Nichtprüfen des Postfachs zählt als Verschulden. Ein fehlerhafter Bescheid wird dann bestandskräftig, und ein zu hoch festgesetzter Steuerbetrag bleibt dauerhaft bestehen. Wie ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid grundsätzlich funktioniert, lesen Sie im Beitrag Einspruch gegen den Steuerbescheid bei der Doppelbesteuerung der Rente.

Drei Wege, wie Sie reagieren können

Wenn Sie weiterhin Post erhalten möchten, gibt es dafür zwei Möglichkeiten. Loggen Sie sich unter mein.elster.de ein und beantragen Sie unter “Formulare und Leistungen” und dann “Elektronische Bekanntgabe verwalten” die “Dauerhafte postalische Bekanntgabe”. Diese Funktion steht seit April 2026 zur Verfügung, der Widerspruch gilt dauerhaft und muss nicht jährlich wiederholt werden. Wer keinen Internetzugang hat oder sich in ELSTER nicht zurechtfindet, kann alternativ formlos an das zuständige Finanzamt schreiben: “Ich widerspreche der elektronischen Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 122a Absatz 2 der Abgabenordnung und beantrage die postalische Zustellung aller künftigen Steuerbescheide.” Auch dieser Widerspruch gilt dauerhaft.

Für Rentnerinnen und Rentner, denen digitale Kommunikation aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen nicht zumutbar ist, besteht zusätzlich die Möglichkeit eines formlosen Härtefallantrags mit kurzer Begründung. Wichtig dabei: Das Finanzamt erkennt einen solchen Härtefall nicht von sich aus, Sie müssen selbst aktiv werden.

Wer dagegen beim digitalen Weg bleiben möchte, sollte zwei Dinge beachten. Prüfen Sie im ELSTER-Konto unter “Mein Konto” und “Stammdaten”, ob Ihre E-Mail-Adresse aktuell ist, denn nur dann erhalten Sie überhaupt eine Benachrichtigung über einen neuen Bescheid. Und loggen Sie sich nach Einreichung der Steuererklärung regelmäßig ein, etwa alle vier bis sechs Wochen, um das Postfach zu kontrollieren. Laden Sie Bescheide herunter und speichern Sie sie lokal, statt sich darauf zu verlassen, dass sie dauerhaft im Portal abrufbar bleiben.

Den Bescheid in jedem Fall prüfen

Ob Papier oder digital: Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler enthält mindestens jeder fünfte Steuerbescheid Fehler. Bei Rentenbescheiden betrifft das häufig einen falsch berechneten Besteuerungsanteil der Rente, was je nach Rentenhöhe zwischen 200 und 800 Euro im Jahr ausmachen kann, nicht anerkannte außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits-, Pflege- oder Heimkosten sowie vergessene Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes, bei denen bis zu 1.200 Euro Steuerersparnis möglich sind. Prüfen Sie deshalb bei jedem Bescheid, ob der Besteuerungsanteil und die Freibeträge korrekt angesetzt wurden und ob außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt sind. Wer seine Steuererklärung noch nicht abgegeben hat oder sie künftig selbst erstellen möchte, findet dazu Orientierung im Beitrag Steuererklärung für Rentner kostenlos erstellen. Wer eine Frist bereits verpasst hat, etwa bei der Abgabe der Erklärung selbst, findet ergänzende Hinweise im Beitrag Verspätungszuschlag für Rentner.

Fazit

Die Neuregelung nach Paragraf 122a der Abgabenordnung führt eine stille Frist ein, die unabhängig davon läuft, ob ein Bescheid tatsächlich zur Kenntnis genommen wurde. Wer bis zum 31. Dezember 2026 keinen Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe einlegt, unterliegt ab 2027 automatisch der digitalen Zustellung, sofern ein ELSTER-Konto besteht. Klären Sie deshalb rechtzeitig, ob ein solches Konto auf Ihren Namen läuft, entscheiden Sie sich bewusst für Papier oder digital, und prüfen Sie jeden Bescheid innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat sorgfältig. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Steuerbescheid oder zur Fristwahrung wenden Sie sich an einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Rechtsanwalt.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 23. Juli 2026.