Zusatzbeitrag erhöht ohne Brief: Was Rentner seit Juli 2026 selbst prüfen müssen
Bis zum Sommer 2026 galt eine einfache Faustregel: Kommt von der Krankenkasse kein Brief, bleibt der Beitrag gleich. Wer seinen Zusatzbeitrag erhöhen wollte, musste jedes Mitglied vorher gesondert anschreiben, mit dem neuen Satz und dem Hinweis auf das Recht zur Kündigung. Diese Pflicht gibt es seit dem 30. Juli 2026 nicht mehr. Die Kasse darf erhöhen, ohne Ihnen vorher etwas mitzuteilen.
Das Kündigungsrecht selbst ist geblieben. Verloren gegangen ist die Erinnerung daran, und die Frist läuft trotzdem. Für Rentner ist das heikler als für Arbeitnehmer, weil sie eine Erhöhung auf dem Konto erst zwei Monate später sehen. Dieser Beitrag zeigt, was genau gestrichen wurde, warum das gerade vor dem Jahreswechsel 2026/2027 zählt und woran Sie eine Erhöhung ohne Anschreiben erkennen.
Was der Gesetzgeber gestrichen hat
Die Änderung steht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 228) und gilt in diesem Punkt seit dem 30. Juli 2026. Gestrichen wurden die Sätze 7 und 8 in Paragraf 175 Absatz 4 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Sie verpflichteten die Kasse, ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags in einem eigenen Schreiben zu informieren, einschließlich des Hinweises auf das Sonderkündigungsrecht und auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der Gesetzgeber begründet die Streichung mit weniger Bürokratie und geringeren Verwaltungskosten der Kassen.
Zur Einordnung: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus dem allgemeinen Satz von 14,6 Prozent, der für alle Kassen gleich ist, und dem Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt. Reicht einer Kasse das Geld nicht, erhöht sie den Zusatzbeitrag. Pflichtversicherte Rentner tragen davon die Hälfte, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Der Abzug läuft direkt über die Rentenzahlung, eine eigene Überweisung gibt es nicht. Wie sich der gesamte Beitrag im Ruhestand zusammensetzt, steht im Beitrag Krankenversicherung im Ruhestand: Wie viel Beitrag Rentner tatsächlich zahlen.
Das Kündigungsrecht bleibt, die Frist auch
Erhebt eine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihn, können Mitglieder weiterhin außerordentlich kündigen. Die sonst geltende Bindung von zwölf Monaten an die bisherige Kasse entfällt dann. Das Recht steht nach der Streichung in Paragraf 175 Absatz 4 Satz 6 SGB V. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats erklärt sein, für den die Kasse den erhöhten Beitrag erstmals erhebt.
Ein Beispiel mit dem typischen Termin: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027, endet die Frist für die Sonderkündigung am 31. Januar 2027. Bisher hätten Sie spätestens Anfang Dezember einen Brief bekommen. Künftig erfahren Sie davon nur, wenn Sie selbst nachsehen.
Warum Rentner die Erhöhung zu spät bemerken
Bei Rentnern kommt ein Zeitversatz hinzu. Nach Paragraf 247 Satz 3 SGB V gilt ein geänderter Zusatzbeitrag für die Rente erst ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Änderung. Eine Erhöhung zum 1. Januar wird also erst mit der Rente für März abgezogen. Die Kündigungsfrist ist dann seit vier Wochen abgelaufen.
Wer sich auf den Kontoauszug verlässt, merkt die Erhöhung damit grundsätzlich zu spät. Solange der Brief kam, fiel das kaum ins Gewicht. Ohne ihn ist der Kontoauszug oft das erste Signal, und es kommt nach Fristende. Am Fall der IKK classic, die zum 1. August 2026 erhöht hat, ist dieser Mechanismus im Beitrag Zusatzbeitrag erhöht: Warum Ihre Rente erst im Oktober sinkt Schritt für Schritt durchgerechnet.
Was für 2027 erwartet wird
Dass das Thema gerade jetzt zählt, liegt an den Finanzen der Krankenkassen. Das IGES-Institut hat im Auftrag der DAK-Gesundheit am 26. Januar 2026 eine Prognose veröffentlicht, die seither immer wieder zitiert wird. Danach fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung 2027 rund 11,8 Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen müsste der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz von 17,7 auf 18,3 Prozent steigen. Für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag hieße das ein Anstieg von 2,9 Prozent im Jahr 2026 auf etwa 3,5 bis 3,7 Prozent.
Das ist eine Prognose. Der amtliche Durchschnittswert für 2027 steht noch nicht fest. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung legt seine Schätzung Mitte Oktober vor, das Bundesgesundheitsministerium gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis zum 1. November 2026 bekannt (Paragraf 242a SGB V). Wie viel Ihre eigene Kasse 2027 verlangt, entscheidet sie danach selbst. Dass die Kassen schon 2026 im Schnitt mehr verlangen als den amtlichen Rechenwert, zeigen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums vom 4. September 2026: Ende Juni lag der tatsächlich erhobene durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 3,13 Prozent, der amtliche Wert für 2026 bei 2,9 Prozent.
Dazu kommt die Haushaltslage des Bundes. Was der Regierungsentwurf für 2027 beim Zuschuss an den Gesundheitsfonds vorsieht, ist im Beitrag Haushalt 2027: Weniger Bundeszuschuss für die Rente, stabile Beiträge versprochen zusammengefasst.
Die Rechnung für Wilfried
Wilfried ist 70 Jahre alt, war Schlosser und bezieht eine gesetzliche Rente von 1.900 Euro brutto im Monat. Er ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Seine Kasse verlangt in der Rechnung genau den Durchschnitt. Wilfried ist ein erfundenes Beispiel.
Sein Anteil am Krankenversicherungsbeitrag besteht aus 7,3 Prozent, der Hälfte des allgemeinen Satzes, und der Hälfte des Zusatzbeitrags. Für 2027 ist ein Zusatzbeitrag von 3,6 Prozent angenommen, die Mitte der IGES-Spanne.
| 2026 | 2027 (Annahme) | |
|---|---|---|
| durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | 3,6 % |
| Wilfrieds Anteil (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag) | 8,75 % | 9,10 % |
| Abzug von 1.900 Euro Rente im Monat | 166,25 Euro | 172,90 Euro |
| Mehrbelastung | 6,65 Euro im Monat, 79,80 Euro im Jahr |
Das ist überschaubar. Deutlich größer ist der Abstand zwischen den Kassen. Laut Marktübersichten reichte die Spanne der Zusatzbeiträge im September 2026 von etwa 2,18 Prozent bis rund 4,4 Prozent. Wäre Wilfried in einer Kasse am oberen Ende und wechselte an das untere Ende, sänke sein Anteil um 1,11 Prozentpunkte. Das sind rund 21 Euro im Monat oder gut 250 Euro im Jahr, unabhängig davon, was 2027 geschieht. Wie ein Wechsel abläuft und was bei einer Betriebsrente hinzukommt, steht im Beitrag Krankenkasse wechseln als Rentner: Wie Sie beim Zusatzbeitrag sparen.
Die Pflegeversicherung zahlen Rentner allein
In der Rechnung fehlt der Pflegebeitrag. Ihn tragen Rentner vollständig selbst, ein Zuschuss der Rentenversicherung fließt hier nicht. 2026 sind das 3,6 Prozent mit Kindern und 4,2 Prozent für Kinderlose. Der Pflegebeitrag ist bei allen Kassen gleich, ein Kassenwechsel ändert an ihm nichts.
Für 2027 gibt es inzwischen einen Regierungsentwurf. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Danach soll der Zuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen, der Beitrag für Kinderlose läge dann bei 4,5 Prozent. Für einen kinderlosen Rentner mit 1.900 Euro Rente wären das 5,70 Euro mehr im Monat. Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht entschieden. Was der Entwurf sonst ändern soll, steht im Beitrag Pflegereform 2027: Was der Kabinettsentwurf bei Pflegegeld und Kurzzeitpflege ändern soll. Ob Ihr Rentenbescheid den Zuschlag zu Recht ansetzt, lässt sich nach dem Beitrag Kinderlosenzuschlag Pflegeversicherung: So prüfen Sie Ihren Rentenbescheid prüfen.
Woran Sie eine Erhöhung ohne Brief erkennen
Der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse steht auf ihrer Internetseite, im Mitgliederbereich und auf Ihrer Beitragsmitteilung. Eine Übersicht über die Sätze aller Kassen führt der GKV-Spitzenverband im Internet, dazu kommen unabhängige Vergleichsportale.
Für den Zeitpunkt der Prüfung ergeben sich aus dem Gesetz zwei Anhaltspunkte. Nach der Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags bis zum 1. November wissen Sie, wohin sich der Markt bewegt. Zum 1. Januar 2026 haben rund 35 Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Für eine Erhöhung zum Jahresbeginn muss die Sonderkündigung bis zum 31. Januar erklärt sein. Ein Blick auf den Satz Ihrer Kasse Anfang Januar reicht also, um die Frist zu wahren. Kassen können auch im laufenden Jahr erhöhen, wie das Beispiel der IKK classic im August 2026 zeigt. Wer den eigenen Satz einmal notiert und mehrmals im Jahr vergleicht, ist vom Kontoauszug unabhängig.
Ob sich ein Wechsel in Ihrem Fall lohnt, hängt von Ihrer Kasse, ihren Zusatzleistungen und einer möglichen Betriebsrente ab. Das kann Ihnen dieser Beitrag nicht abnehmen.
Stand: 13. Oktober 2026. Die Streichung der Hinweispflicht in Paragraf 175 Absatz 4 SGB V gilt seit dem 30. Juli 2026 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 228). Die Werte für 2027 sind Prognosen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 war zum Stand dieses Beitrags noch nicht bekannt gegeben, das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht ihn bis zum 1. November 2026. Die Rechnung zu Wilfried ist eine Modellrechnung für einen pflichtversicherten Rentner mit 1.900 Euro Bruttorente, einer Kasse mit genau dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2026 und angenommenen 3,6 Prozent für 2027. Die Spanne der Kassen von etwa 2,18 bis rund 4,4 Prozent stammt aus Marktübersichten vom September 2026 und ist nicht an der Liste des GKV-Spitzenverbands geprüft, Zusatzbeiträge ändern sich laufend. Der höhere Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung ist Teil des Regierungsentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026 und noch nicht beschlossen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.