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Steuer bei 1.500 und 2.200 Euro Rente: Der Rentenbeginn kann die Steuer mehr als verdreifachen

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 23. Oktober 2026

Rund 1.270 Euro Einkommensteuer im Jahr kann das Finanzamt bei 2.200 Euro Bruttorente im Monat verlangen. Bei genau derselben Rente können es auch nur gut 400 Euro sein. Den Unterschied macht ein einziges Datum: das Jahr, in dem Ihre Rente begonnen hat.

Dieser Beitrag rechnet zwei Fälle für das Steuerjahr 2026 Zeile für Zeile durch, nach geltendem Recht und mit dem Steuertarif 2026. Den Rechenweg bei 1.500 Euro Rente mit den Zahlen von 2023 erklärt bereits der Beitrag Rente und Steuern: Wie viel zahlt man bei 1.500 Euro Monatsrente? Neu sind hier die Beträge für 2026, der Vergleich von 1.500 und 2.200 Euro über mehrere Rentenbeginnjahre, die Wirkung der Rentenerhöhung im Juli und ein Blick auf den Entwurf für 2027.

Inge und Erhard

Inge ist 77, war Arzthelferin und bekommt seit 2014 Rente, 1.500 Euro brutto im Monat. Erhard ist 66, war Polier auf dem Bau und bekommt seit 2024 Rente, 2.200 Euro brutto. Beide sind alleinstehend und leben nur von ihrer gesetzlichen Rente. Beide sind erfundene Beispielpersonen.

Für beide gilt: Westrente, pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, erwachsene Kinder, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, keine Kirchensteuer und keine weiteren Abzüge. Die Hauptrechnung nimmt an, dass die Rente ein ganzes Jahr in dieser Höhe gezahlt wird. Weil die Renten am 1. Juli 2026 gestiegen sind, fällt die Steuer für 2026 etwas niedriger aus. Das steht weiter unten im Abschnitt zur Juli-Erhöhung.

Inges Rechnung in sechs Schritten

Auf Inges Konto kommen 1.314,75 Euro an, Kranken- und Pflegeversicherung sind schon abgezogen. Das Finanzamt rechnet mit der Bruttorente.

Wer 2014 in Rente ging, versteuert 68 Prozent der Rente, 32 Prozent bleiben steuerfrei. Dieser Anteil wird nur einmal in Euro umgerechnet, und zwar mit der Rente aus dem Jahr nach dem Rentenbeginn. Inges Rente lag 2015 bei gut 12.200 Euro, ihr steuerfreier Teil ist damit auf 3.917 Euro festgeschrieben.

Schritt Rechnung Betrag
1 Jahresrente, 12 mal 1.500 Euro 18.000 Euro
2 abzüglich festgeschriebener steuerfreier Teil 3.917 Euro
steuerpflichtiger Teil der Rente 14.083 Euro
3 abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte 13.981 Euro
4 abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (12,35 Prozent der Rente) 2.223 Euro
5 abzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro
zu versteuerndes Einkommen 11.722 Euro
6 Vergleich mit dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro 626 Euro darunter

Die 12,35 Prozent setzen sich aus 7,3 Prozent allgemeinem Krankenkassenbeitrag, der Hälfte des Zusatzbeitrags und 3,6 Prozent Pflegeversicherung zusammen. Inges Einkommensteuer beträgt 0 Euro.

Abgeben muss sie trotzdem. Für die Pflicht zur Steuererklärung zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte, also der Betrag vor den Kranken- und Pflegebeiträgen (Paragraf 56 EStDV). Er liegt bei Inge 1.633 Euro über dem Grundfreibetrag. Für die Steuer zählt das zu versteuernde Einkommen nach den Beiträgen, und das liegt darunter. Warum das bei Rentnern zwei getrennte Fragen sind, zeigt der Beitrag Abgeben müssen oder zahlen müssen: Bei Rentnern sind das zwei Fragen an vier weiteren Fällen.

Was 1.500 Euro bei anderem Rentenbeginn bedeuten

Bei 1.500 Euro Bruttorente fällt nach dieser Rechnung wenig oder gar keine Steuer an. Begann Ihre Rente 2018 oder früher, sind es 0 Euro. Bei Rentenbeginn 2018 ist der Abstand zur Grenze mit 15 Euro allerdings knapp. Begann Ihre Rente zwischen 2019 und 2025, sind es höchstens 70 Euro im Jahr.

Abgeben müssen Sie mit 1.500 Euro trotzdem, wenn Ihre Rente 2007 oder später begann. Bei noch früherem Rentenbeginn hängt das davon ab, ob Sie die 1.500 Euro das ganze Jahr bekommen haben.

Rentenbeginn Steuer bei 1.500 Euro Steuer bei 2.200 Euro
2005 oder früher 0 Euro 414 Euro
2014 0 Euro 907 Euro
2018 0 Euro 1.119 Euro
2020 56 Euro 1.265 Euro
2022 70 Euro 1.297 Euro
2024 58 Euro 1.269 Euro

Die Werte gelten für eine Rente, die das ganze Jahr gleich hoch ist, mit den Annahmen von oben. Dass die Steuer ab Rentenbeginn 2023 wieder leicht sinkt, hat einen einfachen Grund. Der steuerfreie Teil wird mit der Rente des Folgejahres berechnet. Bei späterem Rentenbeginn liegen zwischen diesem Jahr und heute weniger Rentenerhöhungen, der Eurobetrag ist im Verhältnis zur heutigen Rente also größer. Gleichzeitig steigt der steuerpflichtige Anteil seit 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt je Jahrgang.

Erhard: 2.200 Euro und 1.269 Euro Steuer

Erhard bekommt 1.928,30 Euro aufs Konto. Wer 2024 in Rente ging, versteuert 83 Prozent, steuerfrei bleiben nur 17 Prozent. Erhards Rente lag 2025 bei rund 24.900 Euro, sein steuerfreier Teil ist auf 4.228 Euro festgeschrieben.

Rechenschritt Betrag
Jahresrente, 12 mal 2.200 Euro 26.400 Euro
abzüglich festgeschriebener steuerfreier Teil 4.228 Euro
steuerpflichtiger Teil der Rente 22.172 Euro
abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte 22.070 Euro
abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung 3.260,40 Euro
abzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro
zu versteuerndes Einkommen 18.773 Euro
Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2026 1.269 Euro

Der Gesamtbetrag der Einkünfte liegt weit über 12.348 Euro, Erhard muss also abgeben. Sein zu versteuerndes Einkommen liegt gut 6.400 Euro über dem Grundfreibetrag. Die Steuer wird aber auf das ganze zu versteuernde Einkommen nach der Tarifformel berechnet, der Grundfreibetrag steckt darin schon. Das Ergebnis sind 1.269 Euro im Jahr oder 105,75 Euro im Monat. Ist Erhard Mitglied einer Kirche, kommen je nach Bundesland rund 100 bis 113 Euro Kirchensteuer hinzu.

Nach Kassenbeiträgen und Steuer bleiben Erhard von 2.200 Euro brutto 1.822,55 Euro im Monat. Von jeweils 100 Euro Rente gehen 12,35 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung und 4,81 Euro an das Finanzamt.

Vorauszahlungen

Liegt die Einkommensteuer bei mindestens 400 Euro im Jahr, setzt das Finanzamt in der Regel Vorauszahlungen fest (Paragraf 37 EStG). Bei 1.269 Euro wären das rund 317 Euro pro Quartal. Häufig kommt der Bescheid über die erste Vorauszahlung zusammen mit der Nachzahlung für das Vorjahr. Erhard legt deshalb jeden Monat gut 105 Euro zur Seite. Wie sich zu hohe Vorauszahlungen anpassen lassen, erklärt der Beitrag Steuervorauszahlung als Rentner senken.

Gleiche Rente, rund dreimal so viel Steuer

Wie stark das Datum wirkt, zeigt eine Gegenrechnung mit denselben 2.200 Euro und vier verschiedenen Rentenbeginnjahren.

Rentenbeginn steuerfreier Anteil Einkommensteuer im Jahr
2005 oder früher 50 Prozent 414 Euro
2014, wie bei Inge 32 Prozent 907 Euro
2018 24 Prozent 1.119 Euro
2024, wie bei Erhard 17 Prozent 1.269 Euro

Wer früher in Rente ging, durfte einen größeren Teil steuerfrei behalten. Dieser Teil bleibt als fester Eurobetrag für die gesamte Laufzeit der Rente. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig, und der steuerfreie Teil deckt Jahr für Jahr weniger von der Rente ab. Bei Inge waren es anfangs 32 Prozent. Gemessen an ihrer heutigen Rente sind die 3.917 Euro nur noch 21,8 Prozent. Wie sich das bei einem Rentenbeginn vor 2005 auswirkt, zeigt der Beitrag Vor 2005 in Rente: Aus 50 Prozent steuerfrei sind 30,7 geworden.

Abgeben, ohne zu zahlen

Zwischen der Pflicht zur Erklärung und der ersten Steuer liegt ein Bereich, in dem Sie abgeben müssen, aber nichts zahlen. Bei Rentenbeginn 2014 reicht er von 1.326 Euro bis 1.580 Euro Bruttorente im Monat. Inges 1.500 Euro liegen mittendrin. Bei Rentenbeginn 2024 liegt er zwischen 1.235 Euro und 1.453 Euro. Auch diese Grenzen gelten für eine Rente, die das ganze Jahr gleich hoch ist.

Ihre Steuererklärung 2026: die Juli-Erhöhung

Die Renten sind am 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen. Für die Steuer zählt die Rente, die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlt wurde: sechs Monate mit dem alten und sechs Monate mit dem neuen Betrag. Wer seit Juli 1.500 Euro bekommt, hatte von Januar bis Juni 1.438,97 Euro. Wer seit Juli 2.200 Euro bekommt, hatte vorher 2.110,51 Euro.

Inge Erhard
Rente im Kalenderjahr 2026 17.633,82 Euro 25.862,94 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte 13.615 Euro 21.533 Euro
zu versteuerndes Einkommen 11.401 Euro 18.302 Euro
Einkommensteuer 2026 0 Euro 1.155 Euro
Erklärung abgeben ja ja

Für Inge ändert sich am Ergebnis nichts, sie zahlt nichts und muss abgeben. Erhard zahlt für 2026 1.155 Euro statt 1.269 Euro. Die Vorauszahlungen lägen dann bei rund 289 Euro pro Quartal.

Die Gegenrechnung mit 2.200 Euro sieht für das Kalenderjahr 2026 so aus: 328 Euro bei Rentenbeginn 2005 oder früher, 801 Euro bei Rentenbeginn 2014, 1.006 Euro bei 2018 und 1.155 Euro bei 2024. Der Abstand wird damit sogar größer, Erhard zahlt rund das Dreieinhalbfache. Bei 1.500 Euro bleibt es für 2026 bis Rentenbeginn 2019 bei null, bei späterem Rentenbeginn sind es höchstens rund 23 Euro.

Die Grenzen verschieben sich ebenfalls nach oben. Bei Rentenbeginn 2014 beginnt die Pflicht zur Erklärung für 2026 bei etwa 1.361 Euro heutiger Monatsrente, Steuer fällt ab etwa 1.624 Euro an. Bei Rentenbeginn 2024 liegen die Werte bei etwa 1.266 Euro und 1.490 Euro. Wer die 1.500 Euro erst seit Juli bekommt und 2005 oder 2006 in Rente gegangen ist, bleibt für 2026 knapp unter der Grenze und muss nach dieser Rechnung nicht abgeben. Ab Rentenbeginn 2007 liegt der Gesamtbetrag darüber.

Was der Entwurf für 2027 ändern würde

Nach dem Entwurf der Bundesregierung für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027, der noch nicht beschlossen ist, soll der Grundfreibetrag 2027 auf 12.564 Euro steigen. Bei gleicher Rente zahlte Erhard dann 1.228 Euro, also 41 Euro weniger oder 3,42 Euro im Monat. Steigt seine Rente im Juli 2027, fällt die Steuer höher aus. Inge bliebe bei null Steuer und müsste weiter abgeben.

Gleichzeitig soll der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinken, von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten und von höchstens 1.200 auf höchstens 900 Euro. Lässt Erhard Handwerker mit 3.000 Euro Arbeitskosten kommen, zieht das Finanzamt heute 600 Euro von seiner Steuer ab, er zahlt 669 Euro. Nach dem Entwurf wären es 450 Euro Abzug und 778 Euro Steuer, also 109 Euro mehr als heute. Der Staat gäbe Erhard 41 Euro beim Tarif und nähme ihm 150 Euro beim Handwerkerbonus.

Die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober 2026, der Bundesrat hat am 16. Oktober Stellung genommen, ohne die Kürzung beim Handwerkerbonus zu streichen. Am 4. November 2026 hört der Finanzausschuss Sachverständige an. Was der Entwurf für Rentner mit Zusatzeinkommen bedeutet, steht im Beitrag Kalte Progression ausgesetzt.

So prüfen Sie Ihre eigene Lage

Wer abgeben muss und es nicht tut, kann vom Finanzamt bis zu sieben Jahre rückwirkend zur Abgabe aufgefordert werden. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Erklärung zählen beide Renten, die Grenzen für Pflicht und Steuer verdoppeln sich. Kommen eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Zinsen hinzu, gelten andere Zahlen, und die Steuergrenze ist schneller erreicht.

Ein Freibetrag, der nicht mitwächst

Ein Leben lang gearbeitet, und am Ende entscheidet ein Datum über Hunderte Euro im Jahr. Der steuerfreie Teil wächst bei Rentenerhöhungen nicht mit, so hat es der Gesetzgeber geregelt. Fairer wäre ein Freibetrag, der mit der Rente steigt. Ich beobachte die Anhörung am 4. November und berichte, wenn sich am Entwurf etwas bewegt.

Stand: 23. Oktober 2026. Korrigiert am 31. Oktober 2026: Die Fundstelle des steuerfreien Teils im Steuerbescheid ließ sich nicht belegen, der Text verweist jetzt auf das Finanzamt. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG (Besteuerungsanteil und festgeschriebener steuerfreier Teil), die Paragrafen 9a, 10, 10c, 32a, 35a und 37 EStG, Paragraf 56 EStDV (Pflicht zur Erklärung) sowie die Paragrafen 108, 149, 169 und 170 AO (Fristen). Verfahrensstand: Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Bundestagsdrucksache 21/8235, erste Lesung am 8. Oktober 2026, Stellungnahme des Bundesrats am 16. Oktober 2026 (Bundesratsdrucksache 507/26), Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags am 4. November 2026, kein Beschluss. Inge und Erhard sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: alleinstehend, nur gesetzliche Rente West, pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, erwachsene Kinder, Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Pauschbeträge 102 und 36 Euro, Grundtarif 2026, keine Kirchensteuer und keine weiteren Abzüge oder Einkünfte. Die Hauptrechnung setzt eine das ganze Jahr gleich hohe Rente an, der Abschnitt zur Juli-Erhöhung rechnet das Kalenderjahr 2026 mit sechs Monaten vor und sechs Monaten nach der Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Steuerfreie Teile 3.917 Euro (Inge) und 4.228 Euro (Erhard), auf volle Euro gerundet; bei Abrundung zahlt Erhard 1.270 Euro. Die Werte für 2027 folgen aus der Tarifformel des Entwurfs bei unveränderter Rente. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 23. Oktober 2026.