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Rentenerhöhung 2027 und Steuer: Ab welcher Rente Sie bei 4,4 Prozent Prognose erstmals zahlen

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 3. November 2026

Bekommt Hedwig im Juli 2027 wie erwartet 69,08 Euro mehr Rente, muss sie für 2027 zum ersten Mal Einkommensteuer zahlen: 29 Euro. Bisher stand in ihrem Steuerbescheid jedes Jahr eine Null. Dietrich zahlt schon heute Steuer. Bei ihm frisst die Erhöhung die geplante Entlastung durch den höheren Grundfreibetrag mehr als doppelt auf.

Beide sind erfundene Beispielpersonen. An ihnen lässt sich zeigen, ab welcher Monatsrente 2027 Steuer anfällt und warum diese Grenze vom Jahr Ihres Rentenbeginns abhängt. Am Ende steht ein Rechenweg, mit dem Sie Ihre eigene Grenze aus dem letzten Steuerbescheid nachrechnen können.

Was von der Erhöhung 2027 insgesamt ankommt, auch bei Wohngeld und Grundsicherung, behandelt der Beitrag Rentenerhöhung 2027 netto: Von 100 Euro Plus bleiben je nach Lage 73, 46 oder 0 Euro. Hier geht es allein um die Einkommensteuer: um die Grenze, ab der sie anfällt, und um das Jahr 2027 selbst, in dem die Erhöhung nur sechs Monate wirkt.

Was feststeht und was Prognose oder Entwurf ist

Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 ist nicht beschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet in ihrer Finanzschätzung vom Frühjahr 2026 mit 4,4 Prozent, das Institut für Wirtschaftsforschung Halle laut dpa mit 4,7 Prozent. Beides sind Prognosen. Bis zum 30. November 2026 muss die Bundesregierung den neuen Rentenversicherungsbericht vorlegen (Paragraf 154 SGB VI). Festgelegt wird die Anpassung per Verordnung im Frühjahr 2027.

Auch der Grundfreibetrag für 2027 steht noch nicht fest. Nach dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235) soll er von 12.348 auf 12.564 Euro steigen. Die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober 2026, die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss ist für den 4. November 2026 angesetzt. Beschlossen ist das Gesetz nicht. Amtlich ist dagegen der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027: Das Bundesgesundheitsministerium hat ihn am 30. Oktober 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt.

Hedwig: 69 Euro mehr Rente und zum ersten Mal Steuer

Hedwig ist 76 und hat 38 Jahre in einer Werkskantine am Herd gestanden. Seit 2015 bekommt sie Rente, heute 1.570 Euro brutto im Monat. Sie ist geschieden, hat zwei erwachsene Kinder, keine Betriebsrente und keine weiteren Einkünfte. Gerechnet ist mit einer Westrente. Eine Steuererklärung muss Hedwig schon heute jedes Jahr abgeben, weil ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Festgesetzt wurden bisher immer 0 Euro.

Steigt die Rente wie prognostiziert um 4,4 Prozent, bekommt Hedwig ab Juli 2027 1.639,08 Euro, also 69,08 Euro mehr. Für die Steuer 2027 zählt, was im Kalenderjahr ausgezahlt wird: sechs Monate die alte und sechs Monate die neue Rente.

Hedwig, Rechenschritte 2027 ohne Erhöhung mit 4,4 Prozent ab Juli
Jahresrente (6 Monate alt, 6 Monate neu) 18.840,00 Euro 19.254,48 Euro
minus steuerfreier Teil der Rente 3.966,00 Euro 3.966,00 Euro
minus Werbungskosten-Pauschbetrag 102,00 Euro 102,00 Euro
Einkünfte (maßgeblich für die Erklärungspflicht) 14.772,00 Euro 15.186,48 Euro
minus Kranken- und Pflegebeiträge (12,35 Prozent) 2.326,74 Euro 2.377,93 Euro
minus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36,00 Euro 36,00 Euro
zu versteuerndes Einkommen 12.409 Euro 12.772 Euro
Abstand zum geplanten Grundfreibetrag von 12.564 Euro 155 Euro darunter 208 Euro darüber
Einkommensteuer 2027 (Tarif laut Entwurf) 0 Euro 29 Euro

Der steuerfreie Teil von 3.966 Euro steht in Hedwigs Steuerbescheid. Er beträgt 30 Prozent ihrer Jahresrente 2016, denn bei Rentenbeginn 2015 sind 70 Prozent der Rente steuerpflichtig. Die Kranken- und Pflegebeiträge setzen sich aus 7,3 Prozent Krankenversicherung, der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (1,45 Prozent) und 3,6 Prozent Pflegeversicherung zusammen. Ihre eigene Kasse kann beim Zusatzbeitrag abweichen.

Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Steuer an. Ohne Erhöhung bliebe Hedwigs zu versteuerndes Einkommen 155 Euro darunter, mit Erhöhung liegt es 208 Euro darüber. Nach der Tarifformel aus dem Entwurf ergibt das für 2027: (952,24 mal 0,0208 plus 1.400) mal 0,0208 = 29,53 Euro, abgerundet 29 Euro Steuer. Käme die Erhöhung mit 4,7 Prozent, wären es 33 Euro.

Dieses Ergebnis hängt am Entwurf. Bliebe es 2027 beim heute geltenden Tarif mit 12.348 Euro Grundfreibetrag, zahlte Hedwig schon ohne Erhöhung 8 Euro Steuer und mit Erhöhung 61 Euro.

Ab welcher Rente 2027 Steuer anfällt

Eine Rentenerhöhung kann also erstmals Steuer auslösen. Das betrifft aber nur ein schmales Band. Bei Rentenbeginn 2015 liegt es zwischen etwa 1.546 und 1.590 Euro Monatsrente heute. Wer darüber liegt, zahlt 2027 ohnehin Steuer. Wer darunter liegt, bleibt trotz Erhöhung bei 0 Euro.

Wo die Grenzen liegen, hängt vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Alle Werte in der Tabelle sind Monatsrenten vor der Juli-Erhöhung, also Ihre Bruttorente von heute.

Rentenbeginn steuerpflichtiger Anteil Steuererklärung ab (mit 4,4 Prozent) Steuer ab (ohne Erhöhung) Steuer ab (mit 4,4 Prozent)
2010 60 Prozent 1.380 Euro 1.710 Euro 1.659 Euro
2015 70 Prozent 1.301 Euro 1.590 Euro 1.546 Euro
2020 80 Prozent 1.226 Euro 1.480 Euro 1.441 Euro
2023 82,5 Prozent 1.222 Euro 1.475 Euro 1.436 Euro
2025 83,5 Prozent 1.227 Euro 1.482 Euro 1.443 Euro

Die Tabelle gilt für Alleinstehende mit erwachsenen Kindern, die allein von der gesetzlichen Rente leben, mit 4,4 Prozent Erhöhung und dem geplanten Grundfreibetrag von 12.564 Euro. Sie unterstellt, dass Ihre Rente seit Beginn nur durch die regulären Anpassungen gestiegen ist. Daraus ist der steuerfreie Teil geschätzt, Ihr tatsächlicher Wert steht im Steuerbescheid. Für Ehepaare gilt die Tabelle nicht.

Kinderlose liegen bei der Steuergrenze rund 20 Euro höher, weil sie mehr Pflegebeitrag zahlen und diesen absetzen. Gerechnet ist dabei mit 4,5 Prozent aus dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, auch dieser ist nicht beschlossen. Ging Ihrer Altersrente eine Erwerbsminderungsrente voraus, zählt für den steuerpflichtigen Anteil ein früheres Jahr, wie der Beitrag Erwerbsminderungsrente und Rentenfreibetrag erklärt.

Nach dem heute geltenden Grundfreibetrag von 12.348 Euro lägen die Steuergrenzen mit Erhöhung 24 bis 29 Euro niedriger, bei Rentenbeginn 2015 etwa bei 1.519 Euro. Warum dieselbe Rente je nach Rentenbeginn so unterschiedlich besteuert wird, rechnet der Beitrag Bei 1.800 Euro brutto entscheidet ein Datum im Rentenbescheid über 361 Euro Steuer im Jahr Schritt für Schritt vor.

Im vollen Jahr wird aus 29 Euro mehr

Im Jahr 2027 wirkt die Erhöhung nur sechs Monate. Rechnet man ein volles Jahr mit der erhöhten Rente und demselben Tarif, kommt Hedwig auf 83 Euro Steuer, rechnerisch 6,92 Euro im Monat. Von ihren 69,08 Euro Plus gehen dann 8,53 Euro an Kranken- und Pflegekasse und 6,92 Euro an das Finanzamt. Es bleiben 53,63 Euro, rund 78 Prozent.

Für 2028 sieht der Entwurf bereits einen Grundfreibetrag von 12.900 Euro vor, und im Juli 2028 kommt voraussichtlich die nächste Anpassung hinzu. Die 83 Euro sind deshalb ein Modellwert. Er zeigt, was die Erhöhung von 2027 in einem vollen Jahr ausmacht.

Dietrich: 216 Euro mehr Freibetrag, 39 Euro weniger Steuer

Dietrich ist 69 und ist 41 Jahre in Bielefeld Straßenbahn gefahren. Seine Dienstuhr trägt er bis heute. Seit 2023 ist er in Rente, alleinstehend, mit einer erwachsenen Tochter. Seine Rente beträgt 1.800 Euro brutto, 230 Euro mehr als bei Hedwig. Sein steuerfreier Teil ist mit 3.420 Euro aber 546 Euro kleiner. Bei Rentenbeginn 2023 bleiben nur 17,5 Prozent steuerfrei, bei Rentenbeginn 2015 waren es 30 Prozent.

Dietrich hat gelesen, dass der Grundfreibetrag um 216 Euro steigen soll, und rechnet mit 216 Euro weniger Steuer. Das stimmt nicht. Der Grundfreibetrag verringert den Betrag, auf den die Steuer berechnet wird. Bei Dietrich spart der Tarif aus dem Entwurf 39 Euro im Jahr.

Dietrich, Steuer 2027 zu versteuerndes Einkommen Einkommensteuer
ohne Erhöhung, heute geltender Tarif 15.374 Euro 507 Euro
ohne Erhöhung, Tarif laut Entwurf 15.374 Euro 468 Euro
mit 4,4 Prozent ab Juli, Tarif laut Entwurf 15.790 Euro 550 Euro

Die Erhöhung bringt Dietrich 79,20 Euro mehr im Monat. Seine Steuer für 2027 steigt dadurch um 82 Euro, obwohl die Erhöhung nur ein halbes Jahr wirkt. Das ist mehr als das Doppelte der Entlastung von 39 Euro. Über ein volles Jahr mit demselben Tarif wären es 168 Euro mehr, rechnerisch 14 Euro im Monat. Dazu kommen 9,78 Euro für die Kassen. Von 79,20 Euro Plus bleiben Dietrich 55,42 Euro, das sind 70 Prozent.

Warum jeder Euro der Erhöhung steuerpflichtig ist

Solange keine Steuer anfällt, bleiben von 100 Euro Erhöhung rund 88 Euro, den Rest bekommen Kranken- und Pflegekasse. Bei Hedwig sind es im vollen Jahr 78 Euro, bei Dietrich 70 Euro.

Der Grund ist der steuerfreie Teil Ihrer Rente. Er wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als Eurobetrag festgeschrieben und bei regelmäßigen Rentenanpassungen nicht neu berechnet (Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG). Die Rente soll laut Prognose um 4,4 Prozent steigen, der Grundfreibetrag laut Entwurf um 1,75 Prozent. Der steuerfreie Teil steigt um 0 Prozent. Jeder Euro aus jeder Rentenanpassung ist damit voll steuerpflichtig.

So rechnen Sie Ihre eigenen Grenzen nach

Sie brauchen Ihre heutige Monatsrente und Ihren letzten Einkommensteuerbescheid. Dort finden Sie den steuerfreien Teil Ihrer Rente. Die Rechnung passt, wenn Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind und neben der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte haben.

  1. Nehmen Sie Ihre Monatsrente von heute mal 12,264. Das ist Ihre Jahresrente 2027, wenn die Rente im Juli um 4,4 Prozent steigt.
  2. Ziehen Sie den steuerfreien Teil aus dem Bescheid ab und 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag. Liegt dieser Wert über 12.564 Euro, müssen Sie für 2027 eine Steuererklärung abgeben, falls der Grundfreibetrag so beschlossen wird. Das ist die erste Grenze.
  3. Ziehen Sie danach 12,35 Prozent Ihrer Jahresrente für Kranken- und Pflegeversicherung ab und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag. Kinderlose nehmen 13,25 Prozent, darin steckt der Entwurf zum Pflegebeitrag. Liegt auch dieser Wert über 12.564 Euro, fällt Steuer an. Das ist die zweite Grenze.

Hedwig liegt mit 15.186 Euro und 12.772 Euro über beiden Grenzen. Bei Rentenbeginn 2023 liegt die erste Grenze bei etwa 1.222 Euro Monatsrente, die zweite bei etwa 1.436 Euro. Wer dazwischen liegt, gibt die Erklärung ab und zahlt 0 Euro. Wie diese beiden Fragen zusammenhängen, zeigt der Beitrag Abgeben müssen oder zahlen müssen: Bei Rentnern sind das zwei Fragen an vier Fällen.

Die Steuer für 2027 setzt das Finanzamt erst nach Ihrer Erklärung fest. Wer bisher keine Steuer gezahlt hat, zahlt deshalb frühestens 2028. Hat das Finanzamt aus früheren Jahren Vorauszahlungen festgesetzt, kann schon 2027 Geld fällig werden.

Ein Blick in den Brief der Krankenkasse

Die 2,9 Prozent sind ein Durchschnitt, den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Erhöht Ihre Kasse ihn zum 1. Januar 2027, können Sie bis zum Ende des Monats kündigen, für den die Erhöhung gilt, hier also bis zum 31. Januar 2027 (Paragraf 175 Absatz 4 SGB V).

Was bis zum Frühjahr 2027 offen bleibt

Die Höhe der Rentenerhöhung und der Grundfreibetrag können sich bis zur Entscheidung noch ändern, für Kinderlose auch der Pflegebeitrag. Der neue Rentenversicherungsbericht im November kann die Prognose verschieben. Der steuerfreie Teil in Ihrem Bescheid ist dagegen schon heute bekannt. Mit ihm können Sie jetzt nachrechnen, wo Sie stehen, und die Rechnung wiederholen, sobald die Anpassung im Frühjahr 2027 feststeht.

Stand: 3. November 2026. Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 ist nicht festgelegt. Gerechnet ist mit der Prognose der Deutschen Rentenversicherung von 4,4 Prozent aus dem Finanzbericht vom Frühjahr 2026 (Rentenwert 42,52 auf 44,39 Euro), die 4,7 Prozent des IWH Halle sind nur über eine dpa-Meldung vom 26. September 2026 belegt. Der Grundfreibetrag von 12.564 Euro für 2027, der Steuertarif 2027 und der Grundfreibetrag von 12.900 Euro für 2028 stammen aus dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235): erste Lesung am 8. Oktober 2026, Anhörung im Finanzausschuss am 4. November 2026, nicht beschlossen. Der Pflegebeitrag von 4,5 Prozent für Kinderlose stammt aus dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026, ebenfalls nicht beschlossen. Vergleichswerte nach geltendem Recht sind mit dem Tarif nach Paragraf 32a EStG für 2026 gerechnet (Grundfreibetrag 12.348 Euro). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent für 2027 ist vom Bundesgesundheitsministerium am 30. Oktober 2026 festgelegt. Hedwig und Dietrich sind erfundene Modellfälle: alleinstehend, mit erwachsenen Kindern, nur gesetzliche Westrente, pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, Pflegebeitrag 3,6 Prozent, ohne Kirchensteuer. Die Jahresrente 2027 ist mit sechs Monaten alter und sechs Monaten erhöhter Rente gerechnet, abgezogen sind 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, Kranken- und Pflegebeiträge von 12,35 Prozent und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag. Der steuerfreie Teil ist aus der Jahresrente im Jahr nach dem Rentenbeginn mit den amtlichen Rentenwerten berechnet und auf volle Euro aufgerundet: Hedwig 3.966 Euro, Dietrich 3.420 Euro. Die Grenzwerte der Tabelle unterstellen gleichbleibende Rentenpunkte seit Rentenbeginn und gelten als Steuer von mindestens einem Euro im Jahr 2027. Die Werte für ein volles Jahr sind mit dem Tarif 2027 laut Entwurf gerechnet. Im zugehörigen Video fehlt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro, deshalb weichen dort einige Steuerwerte leicht ab, etwa Hedwigs Steuer 2027 (34 statt 29 Euro) und Dietrichs Mehrsteuer 2027 (83 statt 82 Euro). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 3. November 2026.