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Bei 1.800 Euro brutto entscheidet ein Datum im Rentenbescheid über 361 Euro Steuer im Jahr

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 28. Oktober 2026

361 Euro Einkommensteuer im Jahr liegen zwischen zwei Rentnern, die beide 1.800 Euro brutto im Monat bekommen. Siegmund zahlt 132 Euro, Heidrun 493 Euro. Den Unterschied macht ein Datum, das im Rentenbescheid steht: der Rentenbeginn.

Dass dieses Datum die Steuer bestimmt, zeigt der Beitrag Steuer bei 1.500 und 2.200 Euro Rente an zwei verschieden hohen Renten. Die Grundlagen mit den Zahlen von 2023 stehen in Rente und Steuern: Wie viel zahlt man bei 1.500 Euro Monatsrente?, den Fall eines Rentenbeginns bis 2005 behandelt Vor 2005 in Rente: Aus 50 Prozent steuerfrei sind 30,7 geworden. Um Hinzuverdienst und andere Stolpersteine geht es in Steuerfallen beim Rentenbeginn.

Dieser Beitrag hält die Rente fest und wechselt nur das Datum. So lässt sich genau beziffern, was es in Euro ausmacht. Neu sind die Reihe für 1.800 Euro über die Rentenbeginnjahre 2005 bis 2025 und die Erklärung, warum die Steuer nach 2022 wieder sinkt. Dazu kommt der Abstand bei Ostrenten.

Siegmund, Heidrun und die Annahmen

Siegmund ist 81, war Drucker und ist seit 2010 in Rente. Heidrun ist 67, war Industriekauffrau und ist seit 2025 in Rente. Beide sind alleinstehend, haben 45 Jahre gearbeitet und leben nur von der gesetzlichen Rente. Beide sind erfundene Beispielpersonen.

Die 1.800 Euro sind die Bruttorente vor Kranken- und Pflegeversicherung, aufs Konto kommen bei beiden 1.577,70 Euro. Wer 1.800 Euro ausgezahlt bekommt, hat brutto rund 2.054 Euro und zahlt nach derselben Rechnung 459 Euro bei Rentenbeginn 2010 und 959 Euro bei Rentenbeginn 2025.

Gerechnet ist mit Westrenten, Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner, erwachsenen Kindern und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Abzüge. Die Hauptrechnung nimmt ein volles Jahr mit 1.800 Euro an und wendet darauf den Steuertarif 2026 an. Das ist ein Modell. Weil die Renten am 1. Juli 2026 gestiegen sind, fällt die Steuer für das Kalenderjahr 2026 niedriger aus, die Beträge dazu folgen weiter unten.

Beide Renten in sechs Schritten

Die Rechnung läuft bei beiden gleich. Nur in Schritt 2 stehen verschiedene Zahlen, alles Weitere folgt daraus.

Schritt Siegmund, Beginn 2010 Heidrun, Beginn 2025
1. Jahresrente 21.600 Euro 21.600 Euro
2. minus festgeschriebener steuerfreier Teil 5.554 Euro 3.491 Euro
steuerpflichtig 16.046 Euro 18.109 Euro
3. minus Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro 102 Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte 15.944 Euro 18.007 Euro
4. minus Kranken- und Pflegeversicherung 2.667,60 Euro 2.667,60 Euro
5. minus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro 36 Euro
zu versteuerndes Einkommen 13.240 Euro 15.303 Euro
6. Einkommensteuer, Grundtarif 2026 132 Euro 493 Euro
Steuer im Monat 11,00 Euro 41,08 Euro
bleibt im Monat nach Kassen und Steuer 1.566,70 Euro 1.536,62 Euro

An die Kassen gehen 12,35 Prozent der Rente: 7,3 Prozent allgemeiner Beitrag, 1,45 Prozent halber Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflege. Die Steuer folgt aus der Tarifformel für das gesamte zu versteuernde Einkommen, der Grundfreibetrag von 12.348 Euro steckt darin schon.

Abgeben müssen beide. Für die Pflicht zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte vor den Kassenbeiträgen, und der liegt bei beiden über dem Grundfreibetrag. Warum Abgabe und Steuer getrennte Fragen sind, erklärt der Beitrag Abgeben müssen oder zahlen müssen: Bei Rentnern sind das zwei Fragen.

Heidrun zahlt mehr als dreimal so viel wie Siegmund. Setzt man bei ihr Siegmunds steuerfreien Teil ein, zahlt sie ebenfalls 132 Euro. Die 2.063 Euro weniger Freibetrag kosten sie also 361 Euro Steuer im Jahr, das sind rund 30 Euro im Monat.

Was das Datum festlegt

Das Jahr des Rentenbeginns bestimmt, welcher Prozentsatz steuerfrei bleibt: 40 Prozent bei 2010, 16,5 Prozent bei 2025. Dieser Satz wird einmal in Euro umgerechnet, mit der Rente aus dem Jahr nach dem Rentenbeginn. Danach steht der Betrag für die gesamte Laufzeit fest, regelmäßige Rentenerhöhungen ändern ihn nicht.

Siegmund hat noch seinen Bescheid von 2010 und den Fadenzähler, die kleine Lupe, mit der er 45 Jahre lang Druckbögen geprüft hat. Im Kopf geblieben sind ihm die 40 Prozent. Seine Rente lag 2011 bei 13.886 Euro, 40 Prozent davon sind 5.554 Euro. Damals stimmte die Zahl. Heute decken die 5.554 Euro nur noch 25,7 Prozent seiner Rente von 21.600 Euro: Der Betrag ist stehen geblieben, die Rente ist gestiegen.

Bei Heidrun zählt die Rente von 2026. Sie lag bei 21.161 Euro, weil bis Juni noch der alte Rentenwert galt, und 16,5 Prozent davon sind 3.491 Euro. Wer die 16,5 Prozent auf 21.600 Euro anwendet, kommt mit 3.564 Euro zu hoch heraus. Förmlich schreibt das Finanzamt den Betrag mit der Veranlagung für 2026 fest.

Ging Ihrer Altersrente eine Erwerbsminderungsrente aus derselben Versicherung voraus, zählt in der Regel ein früheres Jahr, siehe Erwerbsminderungsrente und Rentenfreibetrag. Bei einer Witwenrente nach einer laufenden Rente gilt ebenfalls ein anderes Datum, das steht in Witwenrente versteuern.

Vorauszahlungen ab 400 Euro

Heidrun hat 45 Jahre lang im Einkauf einer Möbelfabrik um jeden Euro verhandelt. Mit dem Finanzamt geht das nicht. Ab 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin setzt es in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen fest (Paragraf 37 EStG). Bei 493 Euro wären das gut 123 Euro pro Quartal, bei den 420 Euro für 2026 genau 105 Euro. Heidrun hat deshalb einen Dauerauftrag über 41 Euro im Monat auf ein Extrakonto eingerichtet. Siegmund liegt unter der Grenze. Wie sich zu hohe Beträge anpassen lassen, erklärt der Beitrag Steuervorauszahlung als Rentner senken.

Die Reihe: 1.800 Euro bei jedem Rentenbeginn

Die folgende Tabelle vergleicht Rentner mit derselben Rente von heute, also 1.800 Euro brutto seit Juli 2026. Die Spalte zum vollen Jahr entspricht der Hauptrechnung, die letzte Spalte dem tatsächlichen Kalenderjahr 2026.

Rentenbeginn steuerfreier Teil Steuer im vollen Jahr Steuer für 2026
2005 oder früher 6.637 Euro 0 Euro 0 Euro
2010, wie Siegmund 5.554 Euro 132 Euro 73 Euro
2014 4.700 Euro 272 Euro 207 Euro
2018 3.967 Euro 403 Euro 333 Euro
2020 3.474 Euro 496 Euro 423 Euro
2022 3.366 Euro 517 Euro 443 Euro
2024 3.459 Euro 499 Euro 426 Euro
2025, wie Heidrun 3.491 Euro 493 Euro 420 Euro

Eine Erklärung ist in jeder Zeile fällig, auch bei 0 Euro Steuer. Der große Sprung liegt zwischen 2005 und 2020. Danach bleibt die Steuer im vollen Jahr fast gleich, zwischen 493 und 517 Euro. Für Rentenbeginn 2026 sind es ohne Erhöhung im Juli 2027 rund 500 Euro, mit Erhöhung etwas weniger. Das bleibt eine Näherung, weil der steuerfreie Teil erst aus der Rente 2027 entsteht. Den Vorteil der frühen Jahre gibt es für Neurentner nicht mehr.

Warum die Steuer nach 2022 wieder sinkt

Der steuerfreie Prozentsatz wird mit jedem Jahrgang kleiner, und trotzdem zahlt Heidrun weniger als jemand mit Rentenbeginn 2022. Das liegt an der zweiten Größe der Rechnung, der Rente im Jahr nach dem Rentenbeginn. Bei gleicher Rente von heute war sie umso höher, je später der Beginn liegt, denn bis heute kamen weniger Erhöhungen dazu.

Rentenbeginn Rente im Folgejahr steuerfrei steuerfreier Teil
2022 18.699 Euro 18 Prozent 3.366 Euro
2025 21.161 Euro 16,5 Prozent 3.491 Euro

Seit 2023 sinkt der Prozentsatz durch das Wachstumschancengesetz nur noch um einen halben Punkt je Jahrgang, das sind rund 3 Prozent seines Werts. Die Renten stiegen von 2023 bis 2026 um 3,7 bis 4,6 Prozent im Jahr. Der Eurobetrag wächst deshalb leicht, und die Steuer fällt. Davor sank der Prozentsatz um 1 bis 2 Punkte je Jahrgang, also um 5 bis 9 Prozent seines Werts, und das glichen die Erhöhungen nicht aus.

Hatten zwei Rentner im ersten vollen Jahr dieselbe Rente, gilt weiter: später in Rente, mehr Steuer. Mit 21.161 Euro als Grundlage wären bei Rentenbeginn 2022 3.809 Euro steuerfrei und 432 Euro Steuer fällig, bei 2025 sind es 3.491 und 493 Euro. Heute hätten diese beiden allerdings verschieden hohe Renten.

Eine Prognose ist die Reihe nicht. Bleiben die Erhöhungen dauerhaft unter etwa 3 Prozent im Jahr, steigt die Steuer von Jahrgang zu Jahrgang wieder leicht. Für Rentenbeginn 2027 ergäbe die Rechnung ohne weitere Erhöhung 521 Euro, also mehr als die 517 Euro aus der Tabelle.

Die Steuer für das Kalenderjahr 2026

In diesem Beispiel gibt es die 1.800 Euro erst seit der Erhöhung im Juli. Von Januar bis Juni lag die Rente bei 1.726,76 Euro, im Kalenderjahr kommen 21.160,58 Euro zusammen.

Siegmund Heidrun
Gesamtbetrag der Einkünfte 15.505 Euro 17.568 Euro
zu versteuerndes Einkommen 12.855 Euro 14.918 Euro
Einkommensteuer 2026 73 Euro 420 Euro
Erklärung abgeben ja ja

Der Abstand beträgt für 2026 also 347 Euro.

Ostrenten

Alle Beträge gelten für Westrenten. Wer eine Ostrente bezieht und vor 2023 in Rente ging, zahlt bei 1.800 Euro mehr, bei Rentenbeginn 2010 sind es im vollen Jahr 233 statt 132 Euro. Der Rentenwert Ost lag damals niedriger, ab Juli 2011 bei 24,37 Euro gegen 27,47 Euro im Westen. Entsprechend kleiner ist der steuerfreie Teil: 4.928 statt 5.554 Euro. Seit dem 1. Juli 2023 sind beide Rentenwerte gleich.

Der Entwurf für 2027

Nach dem Entwurf der Bundesregierung für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 soll der Grundfreibetrag auf 12.564 Euro steigen. Beschlossen ist das nicht: Die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober 2026, der Bundesrat hat am 16. Oktober Stellung genommen, am 4. November hört der Finanzausschuss Sachverständige an. Bei gleicher Rente sänke Siegmunds Steuer nach dem Entwurf von 132 auf 98 Euro, die von Heidrun von 493 auf 454 Euro. Das wären 34 und 39 Euro weniger, der Abstand bliebe mit 356 Euro fast gleich. Steigt die Rente im Juli 2027, fällt die Steuer höher aus.

So prüfen Sie Ihre eigene Lage

Bleibt eine Pflichterklärung aus, kann das Finanzamt sie bis zu sieben Jahre rückwirkend verlangen. Sind Sie Mitglied einer Kirche, kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Steuer dazu, bei Heidrun 39 bis 44 Euro. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Erklärung zählen beide Renten, und die Grenzen verdoppeln sich. Eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen ändern die Zahlen. Kleine Steuerbeträge reagieren außerdem stark auf die Annahmen: Bei einem Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent läge Siegmunds Steuer im vollen Jahr bei 144 Euro, bei 4,39 Prozent bei 107 Euro.

Ein Betrag, der stehen bleibt

Beide haben 45 Jahre gearbeitet, und am Ende trennen sie rund 30 Euro im Monat. Dass der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Jahrgang steigt, bis auf 100 Prozent bei Rentenbeginn 2058, steht so im Gesetz. Dass der steuerfreie Teil bei Rentenerhöhungen stehen bleibt, ebenfalls. Ein solcher Freibetrag verliert mit jeder Erhöhung an Gewicht. Das gehört in die nächste Steuerreform, und genau das fordere ich.

Stand: 31. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG (Besteuerungsanteil und festgeschriebener steuerfreier Teil), das BMF-Schreiben vom 19. August 2013 zu Altersbezügen (Randziffern 230 und 231 zur Rente des Folgejahres), die Paragrafen 9a, 10, 10c, 32a und 37 EStG, Paragraf 56 EStDV (Pflicht zur Erklärung) sowie die Paragrafen 108, 149, 169 und 170 AO (Fristen). Verfahrensstand: Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027, Bundestagsdrucksache 21/8235, erste Lesung am 8. Oktober 2026, Stellungnahme des Bundesrats am 16. Oktober 2026 (Bundesratsdrucksache 507/26), Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags am 4. November 2026, kein Beschluss. Siegmund und Heidrun sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: alleinstehend, nur gesetzliche Rente West, 42,333 Entgeltpunkte, pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, erwachsene Kinder, Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Pauschbeträge 102 und 36 Euro, Grundtarif 2026, keine Kirchensteuer und keine weiteren Abzüge oder Einkünfte. Die Hauptrechnung setzt ein volles Jahr mit 1.800 Euro an, die Angaben zum Kalenderjahr 2026 rechnen sechs Monate vor und sechs Monate nach der Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Steuerfreie Teile sind auf volle Euro gerundet. Die Werte für Rentenbeginn 2026 und 2027 sind Näherungen, die Werte für 2027 folgen aus der Tarifformel des Entwurfs bei unveränderter Rente. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 28. Oktober 2026.