Rentenerhöhung 2027 netto: Von 100 Euro Plus bleiben je nach Lage 73, 46 oder 0 Euro
Von 100 Euro Rentenerhöhung bleiben Roland rund 73 Euro. Annemarie behält etwa 46 Euro, Martha keinen Cent. Alle drei bekommen zum 1. Juli 2027 voraussichtlich dieselbe prozentuale Anpassung. Den Unterschied machen Krankenkasse, Finanzamt, Wohngeldstelle und Sozialamt, die jeweils für sich nachrechnen.
Wie hoch die Anpassung ausfällt, steht noch nicht fest. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet in ihrer Finanzschätzung vom Frühjahr 2026 mit 4,4 Prozent, das Institut für Wirtschaftsforschung Halle laut dpa mit 4,7 Prozent. Beides sind Prognosen, festgelegt wird die Höhe erst im Frühjahr 2027. Dazu kommen drei Regierungsentwürfe, die das Ergebnis verschieben sollen: ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Pflegebeitrag für Kinderlose und eine Wohngeldreform. Keiner davon ist bisher Gesetz. Dieser Beitrag rechnet mit 4,4 Prozent und sagt an jeder Stelle dazu, wo ein Entwurf eingerechnet ist.
Was Kranken- und Pflegekasse zuerst abziehen
Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, und das ist die große Mehrheit, zahlt von jeder Rentenerhöhung zuerst Beiträge. Der Rentner trägt 7,3 Prozent Krankenversicherung, die Hälfte des Zusatzbeitrags seiner Kasse (im Durchschnitt 2026 sind das 2,9 Prozent, also 1,45 Prozent) und den Pflegebeitrag allein. Der Pflegebeitrag liegt mit Kindern bei 3,6 Prozent, für Kinderlose heute bei 4,2 Prozent. Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, soll er für Kinderlose ab Januar 2027 auf 4,5 Prozent steigen.
Zusammen gehen damit etwa 12 bis 14 Prozent jeder Erhöhung an die Kassen. Von 100 Euro Plus bleiben vor Steuer und Sozialleistungen etwa 86 bis 88 Euro. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November 2026 bekannt (Paragraf 242a SGB V). Wer Kinder hat und trotzdem den Zuschlag für Kinderlose zahlt, kann das prüfen lassen, wie der Beitrag Kinderlosenzuschlag Pflegeversicherung: So prüfen Sie Ihren Rentenbescheid zeigt.
Roland: Das Finanzamt nimmt einen Teil mit
Roland ist 68, war Lagerarbeiter und ist seit 2023 in Rente. Er hat 36 Rentenpunkte, das ergibt heute 1.530,72 Euro brutto im Monat. Kinder hat er keine. Steigt der Rentenwert wie prognostiziert um 4,4 Prozent von 42,52 auf 44,39 Euro, bekommt er ab Juli 2027 1.598,04 Euro, also 67,32 Euro mehr.
| Rechenschritt | im Monat |
|---|---|
| Rentenplus brutto | 67,32 Euro |
| Kranken- und Pflegeversicherung (13,25 Prozent, mit Pflegeentwurf) | 8,92 Euro |
| zusätzliche Einkommensteuer | 8,92 Euro |
| bleibt von der Erhöhung | 49,48 Euro |
Dass beide Abzüge auf denselben Betrag kommen, ist Zufall. Die Mehrsteuer ergibt sich aus dem Vergleich eines vollen Jahres mit alter und eines vollen Jahres mit neuer Rente, jeweils nach dem Steuertarif 2027 laut Regierungsentwurf: Die Einkommensteuer steigt von 46 auf 153 Euro im Jahr, das sind 107 Euro oder 8,92 Euro im Monat. Roland behält rund 73 Prozent seines Plus. Hätte er Kinder, wären es 49,76 Euro und damit 74 Prozent. Auch mit einem höheren Zusatzbeitrag oder bei 4,7 Prozent Erhöhung bleibt der Anteil bei 73 bis 74 Prozent.
Warum die Steuer schneller wächst als die Entlastung
Drei Größen laufen bei Roland auseinander. Der Grundfreibetrag soll 2027 laut Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235) von 12.348 auf 12.564 Euro steigen, das sind 216 Euro oder 1,75 Prozent. Die Rente steigt voraussichtlich um 4,4 Prozent. Rolands Rentenfreibetrag, also der steuerfreie Teil seiner Rente, steigt gar nicht. Er wurde im Jahr nach dem Rentenbeginn auf 2.908 Euro festgeschrieben (Paragraf 22 EStG). Jeder Euro Erhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Wie stark dieser Effekt über viele Jahre wirkt, zeigt der Beitrag Vor 2005 in Rente: Aus 50 Prozent steuerfrei sind 30,7 geworden.
Roland zahlt schon für 2026 Einkommensteuer, nach meiner Rechnung rund 38 Euro im Jahr. Für das Kalenderjahr 2027, mit sechs Monaten alter und sechs Monaten neuer Rente, wären es rund 98 Euro, wenn Grundfreibetrag und Pflegebeitrag so kommen wie im Entwurf. Was der Steuerentwurf sonst für Rentner bedeutet, steht im Beitrag Kalte Progression ausgesetzt: Was das für Rentner mit Zusatzeinkommen heißt.
Zwei Grenzen sollten Sie dabei auseinanderhalten. Eine Steuererklärung müssen Sie abgeben, wenn der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt (Paragraf 56 EStDV). Das ist bei Renten die steuerpflichtige Rente abzüglich 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag. Steuer zahlen Sie erst, wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, also nach Abzug der Kranken- und Pflegebeiträge und des Sonderausgaben-Pauschbetrags von 36 Euro.
Wie eng das werden kann, zeigt ein Nachbarfall: kinderlos, Rentenbeginn 2023, 34 Rentenpunkte und damit 1.445,68 Euro Rente, Freibetrag 2.746 Euro. Für 2027 liegt sein zu versteuerndes Einkommen nach meiner Rechnung bei rund 12.496 Euro, 68 Euro unter dem geplanten Grundfreibetrag. Er zahlt dann keine Steuer und behält rund 87 Prozent seines Plus. Bliebe es beim Grundfreibetrag von 2026, wären es etwa 20 Euro Steuer im Jahr, mit Kindern etwa 12 Euro. Die Steuererklärung muss er in jedem Fall abgeben, denn seine Einkünfte liegen mit rund 14.881 Euro deutlich über dem Grundfreibetrag.
Annemarie: Das Wohngeld sinkt mit
Annemarie ist 72, war Küchenhilfe und bekommt 1.100 Euro Rente. Die 33 Jahre Grundrentenzeiten, die beim Wohngeld einen Freibetrag auslösen, hat sie nicht. Ihre Miete beträgt 450 Euro, ihr Wohnort liegt in Mietenstufe III. Sie bekommt Wohngeld.
Mit 4,4 Prozent steigt ihre Rente um 48,40 Euro brutto, rund 6 Euro gehen an die Kassen. Nach der Wohngeldformel sinkt ihr Wohngeld von 247 auf 227 Euro, also um 20 Euro. Es bleiben gut 22 Euro, rund 46 Prozent der Erhöhung. Die Wohngeldstelle rechnet im Einzelfall und kann abweichen. Wann eine Rentenerhöhung der Wohngeldstelle gemeldet werden muss, erklärt der Beitrag Rentenerhöhung 2026: Diese Meldepflicht kostet Wohngeldbezieher bares Geld.
Was die geplante Wohngeldreform für Annemarie hieße
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform liegt dem Bundestag seit dem 30. September 2026 vor (Drucksache 21/8284). Die erste Beratung im Bundestag war für den 8. Oktober angesetzt, der Bundesrat muss zustimmen. Der Entwurf soll das Einkommen in der Wohngeldformel stärker anrechnen und den dauerhaften Heizkostenanteil von 96 auf 48 Euro halbieren.
| Wohngeld Annemarie | heutiges Recht | nach dem Entwurf |
|---|---|---|
| vor der Rentenerhöhung | 247 Euro | 191 Euro |
| nach der Rentenerhöhung | 227 Euro | 170 Euro |
Schon ohne Erhöhung bekäme Annemarie nach dem Entwurf 56 Euro weniger. Mit Erhöhung fehlen ihr gegenüber heute 77 Euro im Monat, bei 48,40 Euro mehr Rente. Laut Entwurf, gestützt auf eine Modellrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft, sollen etwa 381.000 Haushalte ganz aus dem Wohngeld fallen. Rund 143.000 davon würden in die Grundsicherung wechseln. Voll wirken soll das erst 2029, weil bereits bewilligte Bescheide bis zu ihrem Ende weiterlaufen.
Martha: Von der Erhöhung bleibt nichts
Martha ist 76, war Reinigungskraft und hat 820 Euro Rente. Ihr Bedarf liegt bei 1.083 Euro, zusammengesetzt aus dem Regelsatz von heute (563 Euro) und 520 Euro Warmmiete. Die Lücke zahlt das Sozialamt als Grundsicherung im Alter, in meinem Modell 364,27 Euro.
Mit 4,4 Prozent steigt ihre Rente um 36,08 Euro brutto. Die Kassen nehmen 4,46 Euro, die übrigen 31,62 Euro rechnet das Sozialamt nach Paragraf 82 SGB XII als Einkommen an. Ihre Grundsicherung sinkt auf 332,65 Euro. Martha hat am Ende genau so viel wie vorher.
Auch die 33 Jahre Grundrentenzeiten würden daran nichts ändern. Mit ihnen gilt nach Paragraf 82a SGB XII ein Freibetrag von 100 Euro plus 30 Prozent der Rente darüber, höchstens 281,50 Euro. Dieser Deckel ist nach der Verwaltungspraxis schon bei 705 Euro Bruttorente erreicht. Der Freibetrag hebt Marthas Einkommen dann dauerhaft an, von der Erhöhung bleibt trotzdem nichts. Nur wer unter 705 Euro liegt und die 33 Jahre hat, behält etwa 30 Prozent des Plus. Den Mechanismus erklärt der Beitrag Grundsicherung im Alter: Der Freibetrag für die Rentenerhöhung.
Witwen und Witwer behalten das meiste
Auf eine Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen angerechnet, und zwar 40 Prozent des Betrags über einem Freibetrag (Paragraf 97 SGB VI). Der Freibetrag liegt seit Juli 2026 bei 1.122,53 Euro. Er ist an den Rentenwert gekoppelt und läge bei 4,4 Prozent Erhöhung bei 1.171,90 Euro.
Eine Witwe mit 1.800 Euro eigener Rente und 700 Euro Witwenrente vor der Anrechnung bekommt zusammen rund 110 Euro mehr. Davon verliert sie nur 7,48 Euro an die höhere Anrechnung. Bei 700 Euro Witwenrente und eigenen Renten zwischen 1.300 und 2.200 Euro nimmt die Anrechnung 0 bis 11 Prozent des Plus, bei 3.000 Euro eigener Rente rund 16 Prozent. Kranken- und Pflegebeiträge und gegebenenfalls Steuer kommen hinzu. Wie die Anrechnung im Einzelnen funktioniert, steht im Beitrag Witwenrente 2026: Freibetrag und Einkommensanrechnung erklärt.
Was sich bis zum Jahresende prüfen lässt
Beim Wohngeld gibt es nach dem Entwurf einen Stichtag. Wird das Gesetz so beschlossen, gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2027. Wer Wohngeld neu beantragt und den Antrag bis zum 31. Dezember 2026 stellt, soll für den ganzen Bewilligungszeitraum mindestens das Wohngeld für Dezember 2026 nach altem Recht behalten (Paragraf 42e WoGG in der Fassung des Entwurfs). Bereits bewilligtes Wohngeld läuft bis zum Ende des Zeitraums weiter. Wessen Verlängerung erst 2027 beginnt, fällt nach dem Entwurf unter das neue Recht. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, bei gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate (Paragraf 25 WoGG), darüber entscheidet die Behörde. Entscheidet die Wohngeldstelle neu, etwa weil das Einkommen seit dem Bescheid um mehr als 15 Prozent gestiegen ist, gilt das neue Recht frühestens ab Januar 2027.
Bei der Krankenkasse lohnt der Blick auf den Zusatzbeitrag. Erhöht Ihre Kasse ihn zum 1. Januar, können Sie bis zum Ende des Monats, für den die Erhöhung gilt, kündigen und wechseln (Paragraf 175 Absatz 4 SGB V). Bei Rentnern wirkt eine Erhöhung des Zusatzbeitrags mit Verzögerung auf die Rentenzahlung, wie der Beitrag Zusatzbeitrag erhöht: Warum Ihre Rente erst im Oktober sinkt erklärt.
Für die Steuer können Sie selbst überschlagen. Nehmen Sie Ihre Jahresrente 2027: sechs Monate mit dem heutigen Betrag und sechs Monate mit dem erhöhten. Ziehen Sie den steuerfreien Teil Ihrer Rente ab, er steht in Ihrem Einkommensteuerbescheid, und dazu 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag. Liegt das Ergebnis über 12.564 Euro, ist eine Steuererklärung fällig, falls der Grundfreibetrag so beschlossen wird. Ziehen Sie dann Ihre Kranken- und Pflegebeiträge und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag ab. Liegt auch dieser Wert über 12.564 Euro, fällt Steuer an.
Bei der Grundsicherung lohnt ein Blick in den Bescheid: Hat das Sozialamt Ihre Grundrentenzeiten abgefragt? Wenn nicht und die 33 Jahre erreicht sind, ist gegen den Bescheid innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich (Paragraf 84 SGG). Die neue Rente melden Sie dem Sozialamt, sobald der Bescheid der Rentenversicherung da ist (Paragraf 60 SGB I). Der Wohngeldstelle müssen Sie eine Erhöhung nur melden, wenn Ihr Einkommen seit dem Bescheid insgesamt um mehr als 15 Prozent gestiegen ist (Paragraf 27 Absatz 3 WoGG). Die Erhöhung um 4,4 Prozent allein reicht dafür nicht.
Stand: 13. Oktober 2026. Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 ist nicht festgelegt, gerechnet ist mit der Prognose der Deutschen Rentenversicherung von 4,4 Prozent (Rentenwert 42,52 auf 44,39 Euro), die 4,7 Prozent des IWH Halle sind nur über eine dpa-Meldung vom 26. September 2026 belegt. Der Grundfreibetrag von 12.564 Euro und der Steuertarif 2027 stammen aus dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235), der Pflegebeitrag von 4,5 Prozent für Kinderlose aus dem Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026, die Wohngeldwerte nach neuem Recht aus dem Regierungsentwurf in Bundestagsdrucksache 21/8284. Keiner dieser Entwürfe ist beschlossen, alle können sich im Verfahren ändern. Alle Fälle sind konstruierte Modellrechnungen für Alleinstehende mit ausschließlich gesetzlicher Rente und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Roland: 36 Rentenpunkte, Rentenbeginn 2023, Freibetrag 2.908 Euro, kinderlos. Die Steuerwerte sind mit 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag gerechnet und mit dem Rechenkern des Steuer-Checks dieser Website gegengeprüft; im Video fehlte der Sonderausgaben-Pauschbetrag, deshalb weichen Rolands Steuer 2026 (hier rund 38 statt 43 Euro) und der Nachbarfall leicht ab. Annemarie: Mietenstufe III, ohne 33 Grundrentenjahre, Pflegebeitrag 3,6 Prozent. Martha: Regelsatz 2026 von 563 Euro, 520 Euro Warmmiete, Pflegebeitrag 3,6 Prozent. Witwenbeispiel mit 14 Prozent Pauschalabzug nach Paragraf 18b SGB IV. Der Deckel von 705 Euro beim Freibetrag nach Paragraf 82a SGB XII beruht auf Verwaltungsanweisungen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.