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Rente nach Bundesland: Frauen im Saarland 839 Euro, in Brandenburg 1.328 Euro. So ordnen Sie sich ein

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 2. November 2026

Frauen im Saarland bekommen im Schnitt 839 Euro Altersrente, Frauen in Brandenburg 1.328 Euro. Beides ist der Zahlbetrag, also die Rente nach Kranken- und Pflegeversicherung. Das sind rund 490 Euro Unterschied im Monat, obwohl in beiden Ländern derselbe Rentenwert gilt. Wer seine eigene Rente neben den Wert seines Landes legt, bekommt deshalb je nach Wohnort ein ganz anderes Bild.

Dieser Beitrag zeigt die Altersrente für alle 16 Bundesländer, Frauen und Männer getrennt, und rechnet an zwei Frauen mit genau gleicher Rente vor, wie unterschiedlich der Vergleich ausfällt. Wo Sie bundesweit stehen, also wie viele Rentner mehr oder weniger bekommen als Sie, erklärt der Beitrag 1.200 Euro Zahlbetrag: 66 Prozent der Männer bekommen mehr, aber nur 34 Prozent der Frauen. Wer erst 2025 oder 2026 in Rente gegangen ist, vergleicht sich besser mit den Zugangsrenten im Beitrag Durchschnittsrente: Neurentner 2025 bekamen 1.196 Euro.

Welche Zahl Sie danebenlegen

Die Länderwerte stammen aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung und beschreiben den Bestand am 31. Dezember 2025. Gezählt wird je Altersrente, und zwar alle laufenden Altersrenten von Menschen, die in Deutschland wohnen. Zugeordnet wird nach dem Wohnort, auch wenn jemand sein Arbeitsleben in einem anderen Land verbracht hat.

Zahlbetrag heißt: Kranken- und Pflegeversicherung sind schon abgezogen, die Einkommensteuer noch nicht. Die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2026 fehlt in diesen Zahlen. Legen Sie deshalb Ihren Zahlbetrag vom Dezember 2025 daneben. Wenn Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, steht er auf dem Kontoauszug. Fehlt der alte Auszug, teilen Sie Ihren heutigen Zahlbetrag durch 1,04. In diesem Teiler stecken die Erhöhung und der gestiegene durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Für freiwillig oder privat Versicherte passt der Kontoauszug nicht, wie Sie dann rechnen, steht im Beitrag zum Zahlbetrag von 1.200 Euro.

Mechthild und Vera: gleiche Rente, anderes Land

Mechthild wohnt im Saarland und war Apothekenhelferin. Vera wohnt in Brandenburg und war Weberin. Beide sind Jahrgang 1950, seit 2015 in Rente, alleinstehend und haben zwei erwachsene Kinder. Beide sind erfundene Beispielpersonen, ihre Beträge sind eine Modellrechnung.

Mechthild (Saarland) Vera (Brandenburg)
Versicherungsjahre 33 42
Rente vor Abzügen, Dezember 2025 1.138,30 Euro 1.138,30 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung (12,15 Prozent) 138,30 Euro 138,30 Euro
Zahlbetrag Dezember 2025 1.000,00 Euro 1.000,00 Euro
Zahlbetrag seit Juli 2026 1.040,04 Euro 1.040,04 Euro
Schnitt der Frauen im eigenen Land 839 Euro 1.328 Euro
Abstand zum Landesschnitt 161 Euro darüber 328 Euro darunter

Teilt man die 1.040,04 Euro von heute durch 1,04, kommt man wieder auf 1.000 Euro. Beide Frauen bekommen also genau dasselbe. Trotzdem liegt die eine deutlich über dem Schnitt ihres Landes und die andere deutlich darunter.

Mechthild: über dem Schnitt, im Land mit dem größten Abstand

Mechthild steht in ihrer früheren Apotheke, diesmal vor dem Tresen. Dort liegt die Zeitung mit der Zahl: Frauen im Saarland bekommen im Schnitt 839 Euro. In der Apotheke hat sie gelernt, dass eine Dosis nur für die Menschen gilt, die im Beipackzettel stehen. Also rechnet sie nach, auf der Rückseite eines Kassenbons.

1.000 Euro minus 839 Euro: Sie liegt 161 Euro über dem Schnitt der Frauen in ihrem Land. Dabei hat sie nach ihren zwei Kindern lange ausgesetzt und danach in Teilzeit gearbeitet. Am Ende waren es 33 Versicherungsjahre.

Dann liest sie wie immer bis zur letzten Zeile. Männer im Saarland bekommen im Schnitt 1.596 Euro, das ist Platz 2 unter den 16 Bundesländern, nur knapp hinter Baden-Württemberg. Frauen im Saarland liegen mit 839 Euro auf Platz 16 von 16. Im selben Land, mit demselben Rentenwert, beträgt der Abstand zwischen Männern und Frauen gut 757 Euro. Kein anderes Bundesland hat einen so großen Abstand. In Brandenburg sind es rund 180 Euro.

Warum der Wohnort Ihre Rente nicht verändert

In der Rentenformel steht kein Wohnort. Dort zählen Ihre Entgeltpunkte, die aus Ihren Versicherungsjahren und Ihrem Verdienst entstehen, und der aktuelle Rentenwert. Dieser Rentenwert ist seit dem 1. Juli 2023 in Ost und West gleich, heute beträgt er 42,52 Euro. Die Landeszahl ändert Ihre Rente also um keinen Cent. Sie ordnet nur ein.

Bei den Frauen erklären vor allem die Jahre den Abstand zwischen den Ländern. Im Saarland stehen hinter rund 24 Prozent der Frauenrenten mindestens 40 Versicherungsjahre, in Brandenburg hinter rund 63 Prozent. Beide Werte sind Mindestanteile, weil die Auswertung nach Versicherungsjahren einen Teil der Renten nicht erfasst, zum Beispiel Renten mit Versicherungszeiten im Ausland. Frauen im Osten waren außerdem seltener teilzeitbeschäftigt, das nennt die Rentenversicherung selbst als wichtigsten Grund für den kleineren Abstand zwischen Männer- und Frauenrenten dort.

Wie stark die Jahre wirken, zeigt eine Gegenprobe aus dem Rentenatlas der Rentenversicherung. Er zählt nur Renten nach mindestens 35 Versicherungsjahren, vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung. Unter diesen Frauen liegt Brandenburg mit 1.543 Euro nur 103 Euro oder 7 Prozent über dem Saarland mit 1.440 Euro. Bei allen Frauen sind es 490 Euro oder 58 Prozent.

Bei den Männern geben eher die Verdienste den Ausschlag. In beiden Ländern stehen hinter mehr als der Hälfte der Männerrenten mindestens 45 Versicherungsjahre. Trotzdem liegt Brandenburg im Schnitt niedriger, bei 1.508 Euro. Im Saarland dürfte auch der Bergbau mitwirken, denn Knappschaftsrenten früherer Bergleute fallen bei gleichem Verdienst höher aus.

Bis Ende 2024 wurden Verdienste im Osten für die Rente hochgewertet, um die niedrigeren Löhne auszugleichen. Diese Hochwertung steckt bis heute in den Entgeltpunkten aller Ostrenten und ist ein Teil der Erklärung, warum Frauen in Brandenburg im Schnitt mehr bekommen. Den Abstand bei den Frauen erklärt sie aber nicht allein, den größeren Teil tragen die Jahre.

Warum das Saarland anderswo ganz oben steht

Vielleicht haben Sie gelesen, das Saarland habe die höchsten Renten. Auch das stimmt, im Rentenatlas 2025 führt das Saarland mit 1.805 Euro vor Nordrhein-Westfalen mit 1.773 Euro, und in der Ausgabe 2023 stand es ebenfalls vorn. Der Rentenatlas misst aber etwas anderes. Er nennt Bruttorenten vor Kranken- und Pflegeversicherung, rechnet Männer und Frauen zusammen und zählt nur Renten nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Mechthild mit ihren 33 Jahren käme dort gar nicht vor. Vera schon, und mit dem Landeswert hat sie ein ganz anderes Problem.

Vera: 42 Jahre und trotzdem unter dem Schnitt

Im Stoffladen reibt Vera noch heute jeden Ballen zwischen zwei Fingern. So hat sie es in der Tuchfabrik in Forst in der Lausitz gelernt. Nach dem Babyjahr ging sie wieder in Vollzeit arbeiten. Nach 1990 kamen Arbeitslosigkeit und kleinere Stellen. Zusammen sind es 42 Versicherungsjahre, 9 mehr als bei Mechthild.

Ihr Zahlbetrag ist derselbe wie bei Mechthild: 1.000 Euro im Dezember 2025. Frauen in Brandenburg bekommen im Schnitt 1.328 Euro, das ist der höchste Wert unter den 16 Bundesländern. Nur der Ostteil von Berlin liegt mit 1.417 Euro noch darüber. 1.328 minus 1.000 Euro: Vera liegt 328 Euro unter dem Schnitt. Nach 42 Jahren fühlt sich diese Zahl dünn an.

Brandenburg hat ihr dabei keinen Cent genommen. Zöge Vera ins Saarland, bliebe ihre Rente gleich, nur der Vergleichswert wäre ein anderer. Bundesweit stehen beide Frauen gleich da, nämlich 25 Euro unter dem Schnitt aller Frauen von 1.025 Euro.

Mehr sagt eine andere, bundesweite Auswertung der Rentenversicherung. Sie ordnet die Renten nach Versicherungsjahren, gezählt ohne Berücksichtigungszeiten wie etwa für Kindererziehung.

Mechthild Vera
Versicherungsjahre 33 42
Gruppe 30 bis unter 35 Jahre 40 bis unter 45 Jahre
Frauen dieser Gruppe im Mittel 915 Euro 1.284 Euro
Abstand zur Gruppe 85 Euro darüber 284 Euro darunter

Gemessen an Frauen mit ähnlich vielen Jahren liegt Vera deutlich unter dem Mittel. Das passt zu ihren Jahren nach 1990 mit Arbeitslosigkeit und kleineren Stellen, die weniger Entgeltpunkte gebracht haben. Die 328 Euro tun weiter weh, aber jetzt kennt Vera den Grund. Die Mittelwerte für alle Gruppen von 30 bis über 50 Versicherungsjahren, für Männer und Frauen, finden Sie im Beitrag zum Zahlbetrag von 1.200 Euro.

Steuer und Krankenkasse: was nach dem Zahlbetrag noch kommt

Beim Finanzamt gilt in allen Ländern derselbe Steuertarif. Mechthild und Vera zahlen für 2026 beide 0 Euro Einkommensteuer. Die Rechnung gilt für das Steuerjahr 2026 ohne Kirchensteuer und nimmt die Rente, die im Jahr tatsächlich fließt: sechs Monate mit dem alten und sechs Monate mit dem neuen Betrag.

Rechenschritt 2026 Mechthild Vera
Jahresrente vor Abzügen 13.949,28 Euro 13.949,28 Euro
abzüglich festgeschriebener steuerfreier Teil (30 Prozent der Rente von 2016) 2.997 Euro 2.798 Euro
steuerpflichtiger Teil 10.952 Euro 11.151 Euro
abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag, Gesamtbetrag der Einkünfte 10.850 Euro 11.049 Euro
abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (1.722,74 Euro) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro), zu versteuerndes Einkommen 9.091 Euro 9.290 Euro
Einkommensteuer 2026 0 Euro 0 Euro

Beide bleiben weit unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Eine Steuererklärung müssen sie nicht abgeben, denn schon der Gesamtbetrag der Einkünfte liegt unter dieser Grenze. Warum Zahlen und Abgeben bei Rentnern zwei getrennte Fragen sind, erklärt der Beitrag Abgeben müssen oder zahlen müssen: Bei Rentnern sind das zwei Fragen.

Ein Unterschied steckt trotzdem in der Tabelle. Der steuerfreie Teil wird einmal in Euro festgeschrieben, mit der Rente aus dem Jahr nach dem Rentenbeginn. Für Vera war das 2016 noch die Rente mit dem damals niedrigeren Rentenwert Ost, deshalb ist ihr steuerfreier Teil 199 Euro kleiner. Wer vor 2023 im Osten in Rente gegangen ist, hat bei gleichem heutigen Betrag einen etwas kleineren steuerfreien Teil. Bei 1.000 Euro Zahlbetrag wirkt sich das nicht aus. Bei 1.500 Euro Zahlbetrag im Dezember 2025 und Rentenbeginn 2015 ergibt dieselbe Rechnung 206 Euro Steuer im Westen und 256 Euro im Osten.

Bei der Krankenkasse kann der Wohnort indirekt etwas ausmachen, weil regionale Kassen unterschiedliche Zusatzbeiträge nehmen. Ein Beispiel mit Stand 2026: Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland nimmt 2,47 Prozent Zusatzbeitrag, die AOK Nordost 3,50 Prozent. Die Hälfte davon tragen Rentner selbst. Bei der Rente von Mechthild und Vera macht der Unterschied gut 6 Euro im Monat. Der Zusatzbeitrag hängt an Ihrer Kasse, die Landeszahl ist der Durchschnitt über alle Kassen im Land. Was ein Kassenwechsel bringt, zeigt der Beitrag Krankenkasse wechseln als Rentner.

So vergleichen Sie Ihre Rente mit Ihrem Land

Nehmen Sie den Zahlbetrag Ihrer gesetzlichen Altersrente vom Dezember 2025, ohne Witwenrente und ohne Betriebsrente. Es zählt das Land, in dem Sie wohnen. Die Tabelle ist nach dem Wert der Frauen sortiert.

Bundesland Frauen Männer
Brandenburg 1.328 Euro 1.508 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 1.316 Euro 1.449 Euro
Sachsen 1.303 Euro 1.510 Euro
Sachsen-Anhalt 1.291 Euro 1.491 Euro
Thüringen 1.290 Euro 1.483 Euro
Berlin 1.210 Euro 1.394 Euro
davon Ostteil 1.417 Euro 1.542 Euro
davon Westteil 1.070 Euro 1.292 Euro
Hamburg 1.046 Euro 1.435 Euro
Baden-Württemberg 989 Euro 1.605 Euro
Hessen 970 Euro 1.540 Euro
Schleswig-Holstein 960 Euro 1.480 Euro
Bremen 960 Euro 1.437 Euro
Bayern 956 Euro 1.517 Euro
Niedersachsen 925 Euro 1.505 Euro
Nordrhein-Westfalen 916 Euro 1.579 Euro
Rheinland-Pfalz 905 Euro 1.521 Euro
Saarland 839 Euro 1.596 Euro
Bundesweit 1.025 Euro 1.531 Euro

Ziehen Sie den Wert Ihres Landes von Ihrem Zahlbetrag ab. Ein Plus heißt über dem Schnitt, ein Minus darunter. Bei Frauen erklären oft die Jahre ein Minus, bei Männern eher der Verdienst. Bei den Männern führt Baden-Württemberg, Berlin liegt hinten. Bei den Frauen liegen die fünf ostdeutschen Flächenländer vorn.

Lesen Sie danach den Beipackzettel dieser Zahl, wie Mechthild es tun würde. Der Wert gilt je Altersrente und nicht je Mensch. Witwenrenten, Betriebsrenten, Pensionen und das Einkommen des Haushalts fehlen. Eine Witwe im Saarland hat deshalb oft deutlich mehr als die 839 Euro. Dort bezieht fast jede dritte Rentnerin mehr als eine Rente, und allein die Witwenrente liegt im Saarland im Schnitt bei rund 920 Euro, dem höchsten Wert aller Länder. Mehr dazu steht im Beitrag Witwenrente: Die wichtigsten Fakten. Auch Mieten und Preise vor Ort zeigt die Landeszahl nicht.

Die Landeszahl erzählt von den Menschen um Sie herum

Ein Plus in Ihrem Land bringt Ihnen keinen Euro, ein Minus nimmt Ihnen keinen. Ihre Rente erzählt von Ihren eigenen Jahren. Über die Rente reden wir gern in Himmelsrichtungen, in der Rentenformel kommt seit 2023 keine mehr vor.

Mechthild und Vera haben beide zwei Kinder großgezogen. Mechthild hat dafür lange ausgesetzt, Vera musste nach 1990 neu anfangen. Beide spüren das bis heute auf ihrem Kontoauszug. Eine Rente, die vor allem lange Beitragsjahre belohnt, lässt solche Brüche ein Leben lang nachwirken. Darüber sollten wir offen reden, in Ost und West. Rechnen Sie es heute Abend selbst aus: Ihr Zahlbetrag vom Dezember 2025 minus der Wert Ihres Landes. Wenn Sie solche Rechnungen regelmäßig per E-Mail bekommen möchten, tragen Sie sich in meinen Newsletter ein.

Stand: 3. November 2026. Quellen der Länderwerte sind der Band 236 “Rente 2025” der Deutschen Rentenversicherung, Tabellen 21.01 G und 21.02 G (Renten wegen Alters, Zahlbetrag, Bestand am 31. Dezember 2025, nach Bundesland des Wohnorts) sowie Vorwort Abschnitt 5.1 zum Zahlbetrag. Der Wert für Berlin gesamt ist aus Ost- und Westteil gewichtet gerechnet, die Plätze zählen Berlin als ein Land. Die Anteile mit mindestens 40 und 45 Versicherungsjahren stammen aus Bundestagsdrucksache 21/7388, Tabelle 3, geteilt durch alle Altersrenten im Land. Der Zähler enthält keine Vertragsrenten, deshalb sind es Mindestanteile. Die Mittelwerte nach Versicherungsjahren stammen aus “Rentenversicherung in Zahlen 2026”, Seiten 44 und 45, ohne Vertragsrenten, umgewertete und nicht auswertbare Renten, Versicherungsjahre ohne Berücksichtigungszeiten. Die Bruttowerte stammen aus dem Rentenatlas 2025 der Deutschen Rentenversicherung, Seiten 12 und 13 (Bestand Ende 2024, nach mindestens 35 Versicherungsjahren), die Aussage zur Teilzeit von Seite 13. Die Zusatzbeiträge stammen aus der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 30. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen sind Paragraf 64 SGB VI (Rentenformel), die Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 (einheitlicher Rentenwert ab 1. Juli 2023), Paragraf 256a SGB VI mit Anlage 10 (Hochwertung für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet bis 31. Dezember 2024), die Paragrafen 9a, 10, 10c, 22 und 32a EStG sowie Paragraf 56 EStDV (Pflicht zur Erklärung). Verfahrensstand: Gerechnet ist nach geltendem Recht für 2026. Für 2027 können die Krankenkassen neue Zusatzbeiträge festsetzen, die genannten Sätze gelten für 2026. Mechthild und Vera sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: Jahrgang 1950, Rentenbeginn 2015 ohne Abschlag, alleinstehend, nur gesetzliche Rente, pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, zwei erwachsene Kinder, keine Kirchensteuer, bei beiden 27,9064 Entgeltpunkte und seitdem nur die regelmäßigen Rentenanpassungen, Rentenwert 40,79 Euro bis Juni 2026 und 42,52 Euro ab Juli 2026, Eigenanteil an Kranken- und Pflegeversicherung 12,15 Prozent im Dezember 2025 und 12,35 Prozent im Jahr 2026 (durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 und 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent). Das AOK-Beispiel rechnet den halben Zusatzbeitrag auf 1.186,58 Euro Rente vor Abzügen. Steuer 2026: Besteuerungsanteil 70 Prozent, steuerfreier Teil aus der Jahresrente 2016 mit den Rentenwerten West 29,21 und 30,45 Euro und Ost 27,05 und 28,66 Euro, auf volle Euro gerundet, Pauschbeträge 102 und 36 Euro, Grundtarif 2026. Der Vergleichsfall mit 1.500 Euro Zahlbetrag nimmt dieselben Annahmen mit 41,8597 Entgeltpunkten. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 2. November 2026.