Durchschnittsrente: Neurentner 2025 bekamen 1.196 Euro, Kranken- und Pflegeversicherung schon abgezogen
1.196 Euro im Monat: So viel Altersrente haben die Menschen, die 2025 neu in Rente gegangen sind, im Durchschnitt bekommen. Kranken- und Pflegeversicherung sind in dieser Zahl schon abgezogen. Wer seine eigene Rente danebenlegt, greift deshalb leicht zur falschen Zahl. Die Bruttorente aus dem Rentenbescheid passt nicht zur Statistik, und wer sie trotzdem vergleicht, rechnet sich schnell um rund 150 bis 200 Euro im Monat reicher.
Dieser Beitrag erklärt, was die Durchschnittszahl der Deutschen Rentenversicherung misst, und rechnet an zwei Neurentnern vor, wo sie damit stehen. Das Finanzamt kommt am Ende kurz dazu.
Was die Durchschnittsrente der Neurentner misst
Die Zahlen stammen aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenzugang 2025 (Band 236 “Rente 2025”, erschienen im Juli 2026). Gezählt sind die Renten wegen Alters, die 2025 neu begonnen haben, insgesamt rund 926.000. Erwerbsminderungsrenten stecken nicht darin, Beamtenpensionen und Versorgungswerke ebenfalls nicht.
| Neurentner 2025, Renten wegen Alters | Zahlbetrag im Monat |
|---|---|
| Männer und Frauen zusammen | 1.196 Euro |
| Männer | 1.383 Euro |
| Frauen | 1.022 Euro |
Die Rentenversicherung weist diese Durchschnitte als Zahlbetrag aus. Vom Rentenbetrag ist der Anteil des Rentners an der Krankenversicherung abgezogen und der volle Beitrag zur Pflegeversicherung. Die Einkommensteuer ist nicht abgezogen, denn darüber weiß die Rentenversicherung nichts. Die Steuer regelt jeder Rentner selbst mit dem Finanzamt. Die Statistik nennt den Zahlbetrag deshalb eine Nettogröße vor Abzug der Steuern.
Daneben veröffentlicht die Rentenversicherung auch Durchschnitte vor den Abzügen, die entsprechend höher liegen. Wenn in diesem Beitrag von der amtlichen Durchschnittsrente die Rede ist, sind immer die drei Zahlbeträge aus der Tabelle gemeint.
Zwei Dinge sollten Sie über die Zahlen noch wissen. Sie beschreiben das Jahr 2025, die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent ist darin noch nicht enthalten. Und sie schließen die Renten ein, die ins Ausland gezahlt werden. Diese liegen im Schnitt bei nur 343 Euro, weil die Empfänger oft nur wenige Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Beides drückt den Durchschnitt etwas nach unten.
Eine ganz andere Größe ist das mittlere Einkommen im Ruhestand, das das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Es rechnet das ganze Haushaltseinkommen ein, auch Betriebsrenten und Mieten. Wie diese Zahl entsteht, steht im Beitrag 1.400 Euro im Monat: Wo Sie mit Ihrer Rente wirklich stehen.
Zwei Zahlen für dieselbe Rente
Wolfram war sein Leben lang Kfz-Mechaniker, immer in Vollzeit. Barbara war Bürokauffrau und hat nach der Familienphase lange in Teilzeit gearbeitet. Beide gehen 2026 ohne Abschläge in Rente. Beide sind erfundene Beispielpersonen, ihre Renten sind eine Modellrechnung mit dem Rentenwert von 42,52 Euro, der seit dem 1. Juli 2026 gilt.
Wolframs Rentenbescheid nennt eine Bruttorente von 1.616 Euro. Ende des Monats kommt die erste Rente aufs Konto, und dort stehen 1.416 Euro. Die 200 Euro Unterschied behält die Rentenversicherung für Kranken- und Pflegeversicherung ein und leitet sie an die Kassen weiter.
So setzt sich der Abzug zusammen, wenn Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind:
- Vom allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung (14,6 Prozent) tragen Sie die Hälfte, also 7,3 Prozent. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung.
- Auch den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse teilen Sie mit der Rentenversicherung. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent tragen Sie 1,45 Prozent.
- Die Pflegeversicherung zahlen Sie allein. Mit Kindern sind das 3,6 Prozent, ohne Kinder 4,2 Prozent.
Mit Kindern kommen so 12,35 Prozent zusammen, ohne Kinder 12,95 Prozent. Je nach Kasse liegt der Zusatzbeitrag etwas höher oder niedriger. Wie die Beiträge für freiwillig und privat Versicherte aussehen, erklärt der Beitrag Krankenversicherung im Ruhestand.
| Wolfram | Barbara | |
|---|---|---|
| Bruttorente laut Bescheid | 1.615,76 Euro | 1.190,56 Euro |
| Kranken- und Pflegeversicherung (12,35 Prozent) | 199,55 Euro | 147,03 Euro |
| Zahlbetrag | 1.416,21 Euro | 1.043,53 Euro |
Den Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung nennt die Rentenversicherung Zahlbetrag. Im Rentenbescheid steht er neben der Bruttorente als Nettozahlbetrag. Bei den meisten Rentnern ist er genau das, was jeden Monat überwiesen wird.
Wolfram: aus 233 Euro Vorsprung werden 33 Euro
Abends am Küchentisch legt Wolfram seinen Bescheid neben die Zahl aus der Statistik. Männer, die 2025 neu in Altersrente gingen, bekamen im Schnitt 1.383 Euro. Seine Rechnung: 1.616 minus 1.383 sind 233 Euro über dem Durchschnitt.
Die 1.383 Euro sind aber ein Zahlbetrag. Wolfram muss also seinen eigenen Zahlbetrag danebenlegen, die 1.416 Euro vom Kontoauszug. Dann liegt er 33 Euro über dem Schnitt. Rechnet man ein, dass in der Statistik die Erhöhung vom Juli 2026 noch fehlt, liegt seine Rente ziemlich genau auf dem Durchschnitt der männlichen Neurentner.
Ein Arbeitsleben in Vollzeit, und am Ende steht er in der Mitte. Das ist ernüchternd, aber Wolfram plant jetzt mit der Zahl, die tatsächlich auf seinem Konto ankommt.
Barbara verschätzt sich gleich zweimal
Beim Kaffee nennt eine Freundin die Zahl für alle Neurentner 2025: 1.196 Euro. Zu Hause holt Barbara ihren Bescheid, dort stehen 1.191 Euro. Auf wenige Euro der Durchschnitt, denkt sie.
Dann fällt ihr ein, dass von der Bruttorente noch Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. 1.191 minus 147 Euro ergibt 1.044 Euro, so steht es auch auf ihrem Kontoauszug. Jetzt vergleicht sie Zahlbetrag mit Zahlbetrag und liegt plötzlich 152 Euro unter dem Schnitt.
Auch dieser Vergleich hinkt. Die 1.196 Euro mischen Männer und Frauen. Für Barbara passt der Durchschnitt der Frauen, und der lag 2025 bei 1.022 Euro. Damit liegt sie 22 Euro darüber, also ebenfalls ziemlich genau im Durchschnitt.
| Vergleich | Wolfram | Barbara |
|---|---|---|
| Bruttorente gegen Durchschnitt (falscher Vergleich) | 233 Euro darüber | 5 Euro unter dem Gesamtschnitt |
| Zahlbetrag gegen Gesamtschnitt 1.196 Euro | 220 Euro darüber | 152 Euro darunter |
| Zahlbetrag gegen eigenes Geschlecht | 33 Euro über 1.383 Euro | 22 Euro über 1.022 Euro |
Der Abstand zwischen den Geschlechtern ist groß. Frauen, die 2025 in Rente gingen, bekamen gut ein Viertel weniger als Männer, genau 26 Prozent. Bei vielen Frauen stehen die Jahre mit Kindern und Teilzeit ein Leben lang auf dem Kontoauszug. Gerecht ist das nicht.
Ob Barbara einen Zuschlag aus der Grundrente bekäme, ist in dieser Rechnung nicht berücksichtigt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, finden Sie im Beitrag Grundrente: Wer Anspruch hat und wie sich die Höhe berechnet.
So ordnen Sie Ihre eigene Rente ein
Für den Vergleich brauchen Sie nur eine Zahl und keine Statistikkenntnisse.
- Nehmen Sie Ihren Zahlbetrag. Bei den meisten ist das die Rentenzahlung auf dem Kontoauszug, im Bescheid steht er als Nettozahlbetrag.
- Kennen Sie nur die Bruttorente, ziehen Sie gut 12 Prozent ab. Ohne Kinder sind es knapp 13 Prozent, weil die Pflegeversicherung dann 4,2 Prozent kostet.
- Vergleichen Sie mit den Neurentnern 2025: als Mann mit 1.383 Euro, als Frau mit 1.022 Euro.
Dieser Vergleich passt, wenn Ihre Rente 2025 oder 2026 begonnen hat. Wer schon länger Rente bekommt, braucht einen anderen Vergleichswert, denn die genannten Zahlen gelten nur für Neurentner.
Liegen Sie nur ein paar Euro darüber, entspricht Ihre Rente dem Durchschnitt. Der Vergleich fällt eher großzügig aus, weil in der Statistik die Erhöhung von 2026 fehlt und die niedrigen Auslandsrenten mitzählen. Dazu kommt ein dritter Punkt: Bei rund jeder sechsten Altersrente im Zugang 2025 zieht die Statistik keinen echten Beitrag ab. Das betrifft zum Beispiel freiwillig oder privat Versicherte und viele Renten ins Ausland. Unter den pflichtversicherten Neurentnern liegen die Durchschnitte deshalb höher als in der Tabelle oben.
Was das Finanzamt danach noch nimmt
Bleibt das Finanzamt. Wer fürchtet, es nehme jedes Jahr eine ganze Monatsrente, kann das an Wolfram und Barbara nachrechnen. Beide sind alleinstehend und haben nur ihre gesetzliche Rente. Gerechnet ist ein gedachtes volles Rentenjahr mit dem heutigen Monatsbetrag und dem Steuerrecht 2026, ohne Kirchensteuer. Weil beide 2026 in Rente gehen, sind 84 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig. Je später der Rentenbeginn, desto höher dieser Anteil.
| Rechenschritt | Wolfram | Barbara |
|---|---|---|
| Jahresrente brutto | 19.389,12 Euro | 14.286,72 Euro |
| steuerpflichtiger Teil (84 Prozent) | 16.286,86 Euro | 12.000,84 Euro |
| minus Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro | 16.184,86 Euro | 11.898,84 Euro |
| minus Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr | 2.394,56 Euro | 1.764,41 Euro |
| minus Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro, zu versteuerndes Einkommen | 13.754 Euro | 10.098 Euro |
| Einkommensteuer 2026 | 214 Euro | 0 Euro |
Barbara bleibt mit 10.098 Euro unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Ihre 1.044 Euro Zahlbetrag sind damit auch ihr Netto.
Wolfram liegt mit 13.754 Euro gut 1.400 Euro über dem Grundfreibetrag. Das ergibt 214 Euro Steuer im Jahr, knapp 18 Euro im Monat und nicht einmal ein Sechstel einer Monatsrente. Die Rentenversicherung zieht diese Steuer nicht ab, Wolfram gibt eine Steuererklärung ab und zahlt nach dem Bescheid selbst ans Finanzamt. Von seiner Bruttorente von 1.616 Euro bleiben ihm nach Kasse, Pflege und Steuer rund 1.398 Euro. Kranken- und Pflegeversicherung nehmen ihm also gut zehnmal so viel wie das Finanzamt.
Beim Netto passiert leicht ein Rechenfehler. Wer vom Zahlbetrag ausgeht, zieht nur noch die Steuer ab. Kranken- und Pflegeversicherung sind darin schon weg und dürfen nicht ein zweites Mal abgezogen werden.
Die Steuergrenze von etwa 1.270 Euro und ihre Bedingungen
Aus der Rechnung lässt sich für Neurentner 2026 eine Näherung ableiten. Für Alleinstehende, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind und nur die gesetzliche Rente haben, gilt: Liegt der Zahlbetrag unter etwa 1.270 Euro im Monat, fällt keine Einkommensteuer an. Der Durchschnitt der Männer liegt gut 100 Euro darüber, der Durchschnitt der Frauen klar darunter.
Die Grenze gilt nur unter diesen Bedingungen. Wer früher in Rente gegangen ist, hat einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil und damit eine andere Grenze. Kommen Betriebsrente, Mieten oder Zinsen dazu, verschiebt sie sich ebenfalls. Auch für Neurentner 2026 wandert sie mit den Jahren nach unten, weil spätere Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind.
Keine Steuer heißt außerdem nicht, dass keine Steuererklärung fällig ist. Für die Pflicht zur Abgabe zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte, also die steuerpflichtige Rente nach den 102 Euro Werbungskosten, aber vor den Kranken- und Pflegebeiträgen. Liegt er über dem Grundfreibetrag, müssen Sie eine Erklärung abgeben. Nach derselben Modellrechnung ist das schon ab einem Zahlbetrag von etwa 1.080 Euro der Fall. Barbara bleibt mit 11.899 Euro knapp darunter. Den Unterschied zwischen Abgeben und Zahlen erklärt der Beitrag Abgeben müssen oder zahlen müssen.
Wie viel Steuer bei höheren Renten und bei früherem Rentenbeginn anfällt, rechnet der Beitrag Steuer auf die Rente bei 1.500 bis 2.200 Euro vor. Wie die steuerfreie Bruttorente vom Jahr des Rentenbeginns abhängt, zeigt der Beitrag Wie viel Rente ist steuerfrei?.
Zu jeder Durchschnittsrente gehört der Hinweis, was sie misst
Wolfram und Barbara haben sich zuerst verschätzt, weil wir mit zwei Zahlen leben, die beide Rente heißen. Die amtliche Durchschnittsrente meint die kleinere. Wolfram hat ein Arbeitsleben lang Autos repariert, Barbara hat Familie und Büro gestemmt, und bei beiden landet am Ende der Durchschnitt auf dem Konto. Wer so lange eingezahlt hat, sollte auf einen Blick sehen können, wo er steht. Deshalb sollte zu jeder veröffentlichten Durchschnittsrente der Hinweis gehören, ob sie vor oder nach Kranken- und Pflegeversicherung gerechnet ist. Holen Sie Ihren Kontoauszug heraus und legen Sie die richtige Zahl daneben.
Stand: 27. Oktober 2026. Quellen der Durchschnittswerte sind die Statistik der Deutschen Rentenversicherung, Band 236 “Rente 2025” (Juli 2026), Tabellen 1.00 Z bis 1.02 Z, 4.00 Z und 12.00 Z, sowie “Rentenversicherung in Zahlen 2026” (Stand 25. Juni 2026). Rechtsgrundlagen der Beiträge sind Paragraf 241 und Paragraf 249a SGB V sowie Paragraf 55 und Paragraf 59 SGB XI, der Steuerrechnung die Paragrafen 9a, 10, 10c, 22 und 32a EStG, für die Abgabepflicht Paragraf 25 Absatz 3 EStG mit Paragraf 56 EStDV. Verfahrensstand: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 wird im November 2026 bekanntgegeben. Nach einem Kabinettsentwurf vom 30. September 2026 soll der Pflegezuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2027 steigen, beschlossen ist das noch nicht. Wolfram und Barbara sind erfundene Personen. Die Rechnung nimmt an: Rentenbeginn in der zweiten Jahreshälfte 2026 ohne Abschläge, 38 Entgeltpunkte bei Wolfram und 28 bei Barbara, Rentenwert 42,52 Euro, alleinstehend, nur gesetzliche Rente, pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent mit Kindern, ein gedachtes volles Rentenjahr mit dem heutigen Monatsbetrag und dem Steuerrecht 2026, steuerpflichtiger Anteil vereinfacht 84 Prozent, Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro, Grundtarif 2026, keine Kirchensteuer. Im Jahr des Rentenbeginns selbst fließen weniger Rentenmonate, die Steuer fällt dann niedriger aus. Die Grenzen von etwa 1.270 und 1.080 Euro Zahlbetrag sind Näherungen für genau diese Annahmen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.