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Pflegegeld 2027 im Entwurf: Ein Haushalt hat 900 Euro mehr, der andere 802 Euro weniger

Von , bekannt vom YouTube-Kanal Steuerratgeber·Stand: 5. November 2026

Benno und Helene pflegen beide ihren Ehepartner zu Hause. Beide Partner haben Pflegegrad 3 und bekommen dasselbe Pflegegeld. Nach dem Gesetzentwurf zur Pflegereform 2027 hätte Helenes Haushalt 900 Euro im Jahr mehr von der Pflegekasse. Bennos Haushalt hätte 802 Euro weniger, obwohl das Pflegegeld steigen soll. Den Unterschied machen zwei Posten, die Benno heute abruft und Helene nicht: die Ersatzpflege durch die Tochter und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Benno, seine Frau Lydia und Helene sind erfundene Beispielpersonen. Beschlossen ist von der Reform noch nichts. Alle Beträge für 2027 stammen aus dem Entwurf und können sich im Bundestag noch ändern.

Den Entwurf im Überblick behandelt der Beitrag Pflegereform 2027: Was der Kabinettsentwurf bei Pflegegeld und Kurzzeitpflege ändern soll vom 2. Oktober. Hier geht es um den Vergleich zweier Haushalte: welche Posten über Plus oder Minus entscheiden und wie Sie Ihren eigenen Haushalt nachrechnen. Dazu kommen die geplante Änderung für pflegende Teilrentner und eine Steuerfalle, an der der Entwurf nichts ändert.

Wo das Gesetz am 6. November steht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen. Seit dem 9. Oktober liegt er dem Bundesrat als besonders eilbedürftig vor (Drucksache 587/26), seit dem 2. November auch dem Bundestag (Drucksache 21/8869). Am 5. November hat der Bundestag ihn in erster Lesung beraten und an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Eine erste Lesung beschließt noch kein Gesetz. Die Stellungnahme des Bundesrats steht aus, seine Frist läuft am 20. November ab. In Kraft treten soll der Hauptteil am 1. Januar 2027.

In der Debatte hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann laut dem Bericht des Bundestags Nachbesserungen angekündigt. Die Umstellung bei Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bereite vielen Menschen Sorgen, Anfang 2027 dürfe es keine harten Brüche geben. Welche Punkte sich ändern sollen, hat er nicht gesagt. Die Beträge in der Bundestagsdrucksache sind dieselben wie im Kabinettsentwurf, mit ihnen ist hier gerechnet.

Benno: 802 Euro weniger, obwohl das Pflegegeld steigt

Benno ist 74 und war 42 Jahre lang Elektriker bei den Stadtwerken. Er bekommt 1.650 Euro Rente und pflegt seine Frau Lydia, die Pflegegrad 3 hat. Jeden Euro, den die Pflegekasse für Lydia zahlt, trägt er in eine Kladde ein. In der Zeitung liest er, Pflegegrad 3 solle künftig 630 statt 599 Euro Pflegegeld im Monat bringen. Das wären 372 Euro mehr im Jahr.

Lydia bekommt heute aber mehr als das Pflegegeld. Für eine Alltagshelferin rechnet Benno den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ab. Fällt er selbst aus, springt die Tochter ein. Das ist die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt. Übernimmt eine nahe Verwandte die Ersatzpflege und macht das nicht beruflich, erstattet die Kasse in der Regel bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegelds, in Pflegegrad 3 also 1.198 Euro im Jahr. Nachgewiesene Kosten der Tochter, etwa für Fahrten, kann die Kasse zusätzlich erstatten. Dazu kommen Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen für 42 Euro im Monat.

Bennos Haushalt im Jahr, Pflegegrad 3 heute laut Entwurf
Pflegegeld 7.188 Euro (12 mal 599) 7.560 Euro (12 mal 630)
Entlastungsbetrag, künftig Sozialraumbudget 1.572 Euro (12 mal 131) 2.100 Euro (12 mal 175)
Ersatzpflege durch die Tochter 1.198 Euro (2 mal 599) kein eigener Anspruch mehr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 504 Euro (12 mal 42) kein eigener Anspruch mehr
Zusammen 10.462 Euro 9.660 Euro

Unterm Strich stehen 802 Euro weniger im Jahr, fast 67 Euro im Monat. Die Tochter und die Handschuhe müsste das Paar laut Entwurf aus dem höheren Pflegegeld bezahlen.

Das geplante Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr ändert daran nichts. Es soll Kurzzeitpflege im Heim bezahlen und Notdienste in Akutsituationen, im Jahr 2027 durch zugelassene ambulante Dienste. Für eine Angehörige, die einspringt, gilt es nicht.

Woher das Minus kommt

Die Begründung des Entwurfs überführt die bisherigen Ausgaben für Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel ausgabenneutral in die neuen Budgets. Zum höheren Pflegegeld heißt es dort, der zusätzliche Betrag könne insbesondere für Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel eingesetzt werden. Das Plus beim Pflegegeld ist also umgebuchtes Geld. Für einen Haushalt wie den von Benno, der beide Hilfen heute abruft, wird daraus eine Kürzung.

Helene: 900 Euro mehr bei gleichem Pflegegrad

Helene ist 69, hat früher die Buchhaltung einer Spedition gemacht und bekommt 1.500 Euro Rente. Sie pflegt ihren Mann zu Hause, er hat ebenfalls Pflegegrad 3. Er bekommt dieselben 7.188 Euro Pflegegeld im Jahr, und auch Helene rechnet 1.572 Euro Entlastungsbetrag für eine Alltagshelferin ab. Ersatzpflege hat sie nie abgerechnet, Pflegehilfsmittel von der Kasse auch nicht. Heute sind das 8.760 Euro im Jahr. Laut Entwurf wären es 7.560 plus 2.100 Euro, zusammen 9.660 Euro und damit 900 Euro mehr.

Legt man beide Rechnungen nebeneinander, landen beide Haushalte nach dem Entwurf bei genau demselben Betrag.

Posten im Jahr Benno heute Helene heute beide laut Entwurf
Pflegegeld 7.188 Euro 7.188 Euro 7.560 Euro
Entlastungsbetrag, künftig Sozialraumbudget 1.572 Euro 1.572 Euro 2.100 Euro
Ersatzpflege 1.198 Euro 0 Euro 0 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 504 Euro 0 Euro 0 Euro
Zusammen 10.462 Euro 8.760 Euro 9.660 Euro
Veränderung laut Entwurf 802 Euro weniger 900 Euro mehr

Der ganze Unterschied steckt in zwei Zeilen: 1.198 Euro Ersatzpflege und 504 Euro Hilfsmittel, zusammen 1.702 Euro. Wer heute beides abruft, verliert. Wer beides nicht braucht, gewinnt.

Wie sicher Helenes Plus ist

Von Helenes 900 Euro sind 528 Euro an einen Zweck gebunden. Das Sozialraumbudget soll nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten, etwa Alltagsbegleiter oder Betreuungsgruppen. Frei verfügbar sind die 372 Euro aus dem höheren Pflegegeld. Braucht ihr Mann später Pflegehilfsmittel, die die Kasse heute mit bis zu 504 Euro im Jahr zusätzlich bezahlen würde, schrumpft das Plus auf 396 Euro.

Teurer wird es für Haushalte, die den Entlastungsbetrag heute an einen Pflegedienst geben oder damit den Eigenanteil der Tagespflege bezahlen. Dafür soll das Sozialraumbudget nicht mehr gelten. Die Tagespflege selbst bleibt ein eigener Anspruch. In Pflegegrad 3 stünden dann 372 Euro mehr Pflegegeld gegen 1.572 Euro weniger Entlastungsbetrag, unterm Strich 1.200 Euro weniger im Jahr. Einsätze eines Pflegedienstes ließen sich künftig über das Sachleistungsbudget abrechnen, dann sinkt aber das Pflegegeld anteilig.

In Pflegegrad 1 sollen die 131 Euro Entlastungsbetrag ganz wegfallen, ein Sozialraumbudget ist dort nicht vorgesehen. Das sind 1.572 Euro im Jahr. Was mit nicht verbrauchten Beträgen aus 2026 geschehen könnte, erklärt der Beitrag Entlastungsbetrag Pflege: Warum Ihr Restguthaben aus 2026 früher verfallen könnte.

So fällt die Rechnung in den anderen Pflegegraden aus

Die beiden Haushalte lassen sich auf alle Pflegegrade übertragen. Die folgende Tabelle ist meine eigene Rechnung mit denselben Annahmen wie bei Benno und Helene. Spalte Helene: Pflegegeld und Entlastungsbetrag voll für anerkannte Alltagshilfe. Spalte Benno: dazu einmal im Jahr Ersatzpflege durch Verwandte bis zur Regelgrenze von zwei Pflegegeldern und Pflegehilfsmittel für 42 Euro im Monat.

Pflegegrad Pflegegeld heute Pflegegeld laut Entwurf Haushalt wie Helene Haushalt wie Benno
2 347 Euro 380 Euro 924 Euro mehr 274 Euro weniger
3 599 Euro 630 Euro 900 Euro mehr 802 Euro weniger
4 800 Euro 890 Euro 1.608 Euro mehr 496 Euro weniger
5 990 Euro 1.080 Euro 1.608 Euro mehr 876 Euro weniger

In Pflegegrad 2 soll das Pflegegeld um 33 Euro im Monat steigen. Wer daneben nur die Pflegehilfsmittel von 42 Euro im Monat bekommt und keine Alltagshilfe nutzt, hätte laut Entwurf 9 Euro im Monat weniger, 108 Euro im Jahr.

Für Ihren eigenen Haushalt nehmen Sie die Abrechnungen der Pflegekasse für 2026 und zählen zusammen, was Sie tatsächlich bekommen haben: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Ersatzpflege und Pflegehilfsmittel. Dagegen rechnen Sie zwölfmal das neue Pflegegeld aus der Tabelle und, ab Pflegegrad 2, bis zu 2.100 Euro Sozialraumbudget, wenn Sie anerkannte Alltagshilfe nutzen. Geht Ihr Entlastungsbetrag heute an einen Pflegedienst oder in die Tagespflege, lassen Sie das Sozialraumbudget weg.

Teilrente beim Pflegen: Die Beiträge sollen mit der Regelaltersgrenze enden

Helene hat die Regelaltersgrenze erreicht und bezieht eine Teilrente von 99,99 Prozent. Bei 1.500 Euro Rente verzichtet sie damit auf 15 Cent im Monat. Weil sie keine Vollrente bezieht und mehr als 10 Stunden in der Woche pflegt, verteilt auf mindestens zwei Tage, zahlt die Pflegekasse für sie heute Rentenbeiträge: 316,32 Euro im Monat. Jedes Pflegejahr bringt ihr nach heutigen Werten 16,71 Euro mehr Rente im Monat, lebenslang.

Laut Begründung des Entwurfs haben 2024 gut 39.000 Rentner diese Teilrente genutzt. Die Bundesregierung nennt das eine unbeabsichtigte Gestaltungsmöglichkeit. Ab 2027 sollen Pflegepersonen mit Altersrente Beiträge nur noch bis zum Ende des Monats bekommen, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen. Für Helene wäre damit jedes weitere Pflegejahr rund 200 Euro Rente im Jahr weniger wert.

Viele Meldungen dazu sind zu grob. Die Teilrente bleibt erlaubt. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, bekommt als Pflegeperson weiter Beiträge. Vollrentner nach der Regelaltersgrenze bekommen schon heute keine, für Benno mit seiner Vollrente ändert sich hier also nichts. Was schon auf dem Rentenkonto steht, bleibt dort. Eine Übergangsregel enthält der Entwurf nicht, eine Antragsfrist auch nicht. Wie viel Rente ein Pflegejahr in jedem Pflegegrad bringt, zeigt der Beitrag Rentenpunkte fürs Pflegen: Bis zu 38,85 Euro mehr Rente je Pflegejahr, und was die Pflegereform 2027 ändern soll.

Steuer: Hier ändert der Entwurf nichts, und hier liegt die Falle

Das Pflegegeld ist steuerfrei. Benno kann zusätzlich den Pflege-Pauschbetrag geltend machen (Paragraf 33b Absatz 6 EStG). Er beträgt in Pflegegrad 2 jährlich 600 Euro, in Pflegegrad 3 1.100 Euro und in den Pflegegraden 4 und 5 1.800 Euro. Ein Ehepaar mit 30.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart mit 1.100 Euro Pauschbetrag nach dem Tarif 2026 202 Euro Steuer, bei 50.000 Euro sind es 290 Euro.

Den Pauschbetrag gibt es nur, wenn die Pflegeperson für die Pflege keine Einnahmen hat. Dazu zählt in der Regel auch Pflegegeld, das die gepflegte Person an sie weiterleitet. Unschädlich ist es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. März 2002 (III R 42/00), wenn die Pflegeperson das Geld nur verwaltet und nachweisbar für den Pflegebedürftigen ausgibt. Diesen Nachweis muss sie selbst führen. Bennos Kladde ist also mehr wert, als er dachte.

Kinderlose und Paare mit einem Partner im Heim

Kinderlose sollen ab 2027 einen höheren Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen: 0,9 statt 0,6 Prozentpunkte. Rentner tragen den Pflegebeitrag aus der gesetzlichen Rente allein. Bei 1.500 Euro Rente sind das 4,50 Euro im Monat mehr, 54 Euro im Jahr. Wie Sie prüfen, ob der Zuschlag bei Ihnen zu Recht abgezogen wird, erklärt der Beitrag Kinderlosenzuschlag Pflegeversicherung: So prüfen Sie Ihren Rentenbescheid.

Lebt ein Partner im Heim und der andere in der Wohnung, bringt der Entwurf kein Plus, denn im Heim gibt es kein Pflegegeld. Die Heimleistungen ab Pflegegrad 2 sollen unverändert bleiben. In Pflegegrad 1 soll der Heimzuschuss von 131 Euro im Monat für neue Fälle entfallen.

Steuerlich gilt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. April 2010 (VI R 51/09): Bleibt die Wohnung als Haushalt bestehen, weil der Ehepartner dort weiter lebt, werden die Heimkosten nicht um eine Haushaltsersparnis gekürzt. Diese beträgt 2026 bis zu 12.348 Euro im Jahr. Bei normalen Renten bringt das allerdings kaum etwas, weil die Heimkosten die Steuer ohnehin auf null drücken. Der Verband der Ersatzkassen nennt für das erste Heimjahr einen Eigenanteil von durchschnittlich 3.364 Euro im Monat. Damit liegt der Vorteil bei 50.000 Euro gemeinsamen Einkünften bei 0 Euro, bei 60.000 Euro bei 840 Euro. Welche Hilfe es gibt, wenn Rente und Ersparnisse für das Heim nicht reichen, steht im Beitrag Pflegeheim-Eigenanteil: Hilfe zur Pflege richtig beantragen.

Was Sie vor dem Jahreswechsel prüfen können

Nach heutigem Recht lässt sich Guthaben aus dem Entlastungsbetrag 2026 noch bis zum 30. Juni 2027 abrufen. Der Entwurf enthält dazu keine Übergangsregel. Abgesichert ist damit nur, was Sie mit Leistungsdatum bis zum 31. Dezember 2026 nutzen und abrechnen. Wer Teilrente bezieht und pflegt, kann bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen, was die geplante Änderung für das eigene Rentenkonto bedeutet. Langfristig zählt außerdem, dass die für 2028 vorgesehene Anhebung der Pflegeleistungen laut Entwurf ausfallen soll. Regelmäßig steigen sollen die Beträge erst ab 2029.

Der Gesundheitsausschuss berät den Entwurf in den kommenden Wochen. Wer seine Sicht zur Ersatzpflege oder zu den Alltagshilfen einbringen möchte, kann sich an die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises wenden, solange verhandelt wird.

Wie Sie bei den Zuzahlungen 2027 Geld zurückholen, im Beispiel 373 Euro, zeigt der Beitrag Zuzahlungen 2027 steigen um bis zu 50 Prozent: So holen Sie Geld zurück, im Beispiel 373 Euro.

Stand: 6. November 2026. Alle Beträge für 2027 stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (Kabinettsbeschluss 30. September 2026, Bundesratsdrucksache 587/26 vom 9. Oktober 2026, Bundestagsdrucksache 21/8869 vom 2. November 2026 mit denselben Beträgen). Verfahrensstand: erste Lesung im Bundestag am 5. November 2026, Überweisung an den Gesundheitsausschuss; die Stellungnahme des Bundesrats steht aus, die Frist läuft am 20. November 2026 ab. Das Gesetz ist nicht beschlossen, der Inhalt kann sich im Verfahren ändern. Die heutigen Werte stammen aus dem Elften Sozialgesetzbuch in der geltenden Fassung. Benno, Lydia und Helene sind erfundene Modellfälle. Angenommen ist für beide Haushalte: Pflegegrad 3, nur Pflegegeld ohne Pflegedienst, Entlastungsbetrag heute und Sozialraumbudget 2027 voll für anerkannte Alltagshilfe genutzt, keine Kurzzeitpflege, gleiche Nutzung in beiden Jahren; bei Benno zusätzlich einmal im Jahr Ersatzpflege durch die Tochter bis zur Regelgrenze von zwei Pflegegeldern nach Paragraf 39 Absatz 3 SGB XI und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für 42 Euro im Monat. Die Tabelle für die Pflegegrade 2 bis 5 ist eine eigene Rechnung mit denselben Annahmen. Die Werte zur Teilrente beruhen auf der Bezugsgröße 2026 von 3.955 Euro im Monat (43 Prozent davon bei Pflegegeld in Pflegegrad 3), dem Beitragssatz von 18,6 Prozent, dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 Euro und dem Rentenwert von 42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026. Die Steuerwerte sind mit dem Tarif 2026 nach Paragraf 32a EStG im Splittingverfahren gerechnet. Beim Pflege-Pauschbetrag ist das zu versteuernde Einkommen vor Abzug des Pauschbetrags vorgegeben, Werbungskosten- und Sonderausgaben-Pauschbeträge sind darin bereits berücksichtigt. Beim Heimbeispiel gilt: Ehepaar ohne Kinder, gemeinsame Einkünfte nach Abzug der Werbungskosten-Pauschbeträge von je 102 Euro, 5.000 Euro Kranken- und Pflegebeiträge, 72 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag (zweimal 36 Euro), Eigenanteil 40.368 Euro im Jahr (Bundesdurchschnitt im ersten Heimjahr laut Verband der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026), zumutbare Belastung nach Paragraf 33 Absatz 3 EStG, keine weiteren Abzüge. Abweichungen zum Video: Das Video nennt die erste Lesung als angesetzt, sie hat inzwischen stattgefunden. Beim Heimbeispiel nennt das Video 854 Euro, dort fehlt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 72 Euro; mit ihm sind es 840 Euro. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Rechtsstand: 5. November 2026.